Newsletter Oktober 2/2012



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Transkript:

Newsletter Oktober 2/2012 Inhalt: Seite 1: Social Media für Selbständige Seite 2: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Seite 3: Jubiläum Raumausstattung Heinitz Seite 4: BDS Servicegesellschaft informiert: betriebliche Altersvorsorge Teil 2 Seite 5: Wichtige Termine Social Media für Selbständige Sanjay Sauldie referierte in Speyer über das Web 2.0 Wenn man das Radio ausschaltet, dann hören die Radiosender auch nicht auf zu senden, begegnete Sanjay Sauldie der Skepsis eines Zuhörers beim BDS-Vortrag Anfang Oktober in Neustadt. Das Beispiel mit den Radiosendern lasse sich auf das Internet übertragen, so Sauldie. Gerade Bewertungsplattformen und Soziale Netzwerke laden die Kunden dazu ein über Produkte und Leistungen zu diskutieren. Die Frage sei nur, ob man diese Diskussionen für das eigene Unternehmen nutzt oder einfach wegschaut, fasste der Referent die Situation für Unternehmer im Internet zusammen. Aufbauend auf seinem Vortrag zur Optimierung von Webseiten, fasste Sanjay Sauldie die wichtigsten Google Kriterien zusammen. Besonders mobile Versionen der Webseite und QR-Codes rücken in der Zukunft stärker in den Fokus der Suchmaschinen. Auch die Verknüpfung der eigenen Internetseite mit sozialen Netzwerken und Sanjay Sauldie in Speyer. anderen Elementen des Web 2.0 wie Blogs oder Videoplattformen, wurde erklärt. Weiterhin zeigte Sanjay Sauldie die verschiedenen Möglichkeiten die sich den Unternehmen zur Präsentation in sozialen Netzwerken bieten. Geprägt wurde dieser Abend durch zahlreiche Nachfragen durch die Zuhörer und konkrete Hinweise des Referenten. Zum Ende des Vortrages erhielten die Teilnehmer eine Aufgabe, die sie in der nächsten Zeit umsetzen sollen und nach diesem informativen Vortrag, auch problemlos selbst umsetzen können. Wichtig für das Agieren in sozialen Netzwerken ist ein Konzept. Um eine passgenaue Strategie für ihren Auftritt im Web 2.0 zu entwickeln, bietet der BDS Ihnen am 27.Oktober 2012 ein Seminar mit dem Titel Starten Sie Ihre eigene Social Media Kampagne. Das Seminar wird geleitet durch Sanjay Sauldie. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage. Auch der BDS ist seit einigen Wochen bei Facebook vertreten. Erhalten Sie aktuelle Termine und diskutieren Sie mit uns über politische Themen. Sie finden uns unter www.facebook.com/bds.rheinlandpfalz.saarland. Ein Klick auf den Gefällt mir Knopf genügt. 1

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht BDS-Vortrag zeigt: Selbständige sollten sich rechtzeitig um diese Themen kümmern Wenn ich durch Umstände wie Krankheit, Unfall oder Behinderung zur Willensbildung und Willensäußerung nicht mehr in der Lage bin und meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe. So beginnt eine Patientenverfügung die nach 1901 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstellt wurde. Die Themen Krankheit und Tod sind für jeden Menschen unangenehm. Die Vorstellung des eigenen Todes oder einer schweren Krankheit ist vielleicht gerade für Selbständige, die ihr ganzes Leben mit großer eigener Verantwortung und selbstbestimmt gehandelt haben, besonders schwierig. Gerade weil die Selbständigen um ihre Eigenverantwortung wissen, sollten sie sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzen. Diese Überlegungen waren der Hintergrund für einen Vortrag des BDS, der Ende September in Neustadt stattfand. Mit Rechtsanwalt Stefan Hebinger referierte ein Experte aus dem Bereich Arzt- und Patientenrecht. Im Zentrum des Vortrages standen die beiden Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht wird vorab für einen Zeitpunkt erteilt, an dem ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, eine Vollmacht zu vergeben. Für Bevollmächtigte kommen vorzugsweise der Ehepartner, Familienangehörige und enge Vertraute in Betracht. In der Vorsorgevollmacht kann auch festgelegt werden, dass diese über den Tod hinaus gültig bleibt. von links: Heike Hanisch (BDS), RA Stefan Hebinger, RA Christina Grewe. Für Unternehmer ist diese Vollmacht besonders wichtig, damit das Unternehmen bei Krankheit und Unfällen, bei denen der Betroffene seinen Willen z.b. wegen eines Komas nicht mehr äußern kann oder nach dem eigenen Tod weitergeführt oder aufgelöst werden kann. Bei einem Ausfall des Unternehmers müssen häufig schnell Veranlassungen getroffen werden, z.b. Verträge gekündigt, ein Vertreter eingestellt, Mitarbeiter entlassen, Leistungen aus Versicherungen beantragt und vieles mehr. Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Festlegung im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit. Die Patientenverfügung dient dazu auf die ärztliche Behandlung auch dann Einfluss ausüben zu können, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. So werden beispielsweise Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, der Schmerzbehandlung oder Richtlinien bei irreversiblen Schädigungen formuliert. Die Patientenverfügung sollte mit der beauftragten Person besprochen werden. Diese Person muss im Ernstfall auch verfügbar sein. Die Patientenverfügung muss schriftlich oder notariell vorliegen. Die Erstellung der Patientenverfügung braucht Zeit und Expertenwissen. Eine fundierte Beratung ist hierbei unerlässlich, damit die Wünsche entsprechend festgelegt, aber auch die Tragweite und die Folgen der Verfügung erläutert und berücksichtigt werden können. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Patientenverfügung erstellen möchten, wenden Sie sich an den Referenten und BDS-Mitglied Rechtsanwalt Stefan Hebinger. Im Internet finden Sie die Rechtsanwaltskanzlei Hebinger unter: www.ihrjurist.com 2

Raumausstattung Heinitz feiert Jubiläum BDS gratuliert dem langjährigen engagierten Mitglied Als der Raumausstatter Jürgen Heinitz aus Haßloch am 01. Oktober 1988 in der Kirchgasse 75 sein erstes Geschäft eröffnete, war Deutschland noch ein geteiltes Land und Bernhard Vogel Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Nun, ein Vierteljahrhundert später, feiert der Raumausstatter sein 25 jähriges Jubiläum. Der Beruf des Raumausstatters ist so traditionsreich wie flexibel. Von Bodenbelägen wie Laminat über Gardinen und Raffrollos, bis zu Polsterarbeiten und Sonnenschutz, reicht die Produktpalette des Handwerksmeisters Heinitz. Seine Meisterprüfung legte Jürgen Heinitz vor 30 Jahren ab, er feiert in diesem Jahr somit gleich zwei Jubiläen. In 25 Jahren hat sich natürlich einiges verändert. Ich habe wirtschaftlich gute und schlechte Zeiten gesehen. Was sich für mich nie geändert hat, war die große Freude am Raumausstatterhandwerk und am direkten Kontakt mit meinen Kunden, sagt Heinitz mit Blick auf die vergangenen Jahre. v.l. Liliana Gatterer (BDS Präsidentin), Jürgen Heinitz, Ralf Vowinkel (BDS Vizepräsident) Im Jahr 2006, eröffnete der Handwerkmeister eine Filiale in der Langgasse 117 in Haßloch. Um effizienter und schneller arbeiten zu können, wird nun alles wieder im Stammhaus, Kirchgasse 75, in Haßloch vereint. Seit 01.10.2012 ist das Geschäft nur noch in der Kirchgasse. Die neuen Geschäftsräume in der Kirchgasse und die Ausstellung sind donnerstags und freitags von 9 12Uhr sowie von 15-18Uhr, samstags ist von 9 12Uhr geöffnet. Die Tage Montag, Dienstag und Mittwoch werden für Termine bei den Kunden vor Ort genutzt. IWF warnt vor Kreditklemme in Europa! Bereitschaft zur Kreditvergabe an Unternehmer könnte sinken Die Gefahr einer neuen Kreditklemme in Europa mit möglichen globalen Folgen hat sich nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter verschärft. Es sei im schlimmsten Fall denkbar, dass überhastete Bilanzverkürzungen bei den Banken die Kreditvergabe bis Ende 2013 um 4,5 Prozent sinken lassen, heißt es im IWF-Bericht zur Stabilität des globalen Finanzsystems. Dadurch könne die Konjunktur in der Eurozone zwischen 1,5 und 4 Prozent im Vergleich zu den jetzigen ohnehin niedrigen Prognosen einbrechen. Die Politik der vergangenen Monate sei in Bezug auf die Finanzstabilität in die richtige Richtung gegangen, so der Bericht des IWF. Allerdings mahnt der Währungsfonds weitere Maßnahmen an. Bisher sei die Agenda entscheidend unvollständig. Gerd Altmann / pixelio.de (Quelle: Handelsblatt, dpa, BDS Sachsen) 3

Die Servicegesellschaft des BDS informiert In der letzten Ausgabe des BDS Newsletters haben wir Ihnen Informationen unseres Partners Allianz zur betrieblichen Altersvorsorge präsentiert. Erfahren Sie im zweiten Teil und letzten Teil der Reihe wie Sie die betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber gestalten können: Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber Beabsichtigt ein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, bieten sich viele Gestaltungsmöglichkeiten an. Dabei kann das Unternehmen entscheiden, ob es sein Versorgungsversprechen selbst oder über einen externen Versorgungsträger organisieren möchte. Auch hinsichtlich des zugesagten Leistungsspektrums kann der Arbeitgeber zwischen einer Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung wählen oder Kombinationen hieraus festlegen. Schließlich bleibt noch die Frage zu klären, wer die betriebliche Altersversorgung finanzieren soll. Neben rein arbeitgeberfinanzierten Modellen, haben sich insbesondere in den letzten Jahren vor dem Hintergrund einer schwachen wirtschaftlichen Gesamtlage und einem Überangebot an qualifizierten Arbeitskräften auch rein arbeitnehmerfinanzierte Modelle (sogenannte Entgeltumwandlung) etabliert. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, Teile seines Entgelts in eine wertgleiche betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Den höchsten Wirkungsgrad und die größte Akzeptanz entfalten jedoch Modelle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich an der Finanzierung beteiligen. Dabei gestaltet der Arbeitgeber ein Versorgungssystem und führt einen Grund- und Zusatzbaustein ein. Der Grundbaustein ist eine reine Arbeitgeberleistung. Dieser kann auch aufgrund tariflicher Regelungen gezahlt werden. Ist der Arbeitnehmer bereit, als Zusatzbaustein auf dem Wege der Entgeltumwandlung einen Eigenbeitrag zu leisten, dann gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Der Mitarbeiter wird in diesem System aktiv beteiligt und kann durch seine Entgeltumwandlung den Arbeitgeberanteil erhöhen. Im Gegenzug stellt der Arbeitgeber sicher, dass nur die Mitarbeiter eine zusätzliche Leistung erhalten, die diese auch schätzen. Weiterhin ist dieses beitragsorientierte System klar kalkulierbar, Nachschussrisiken werden vermieden. Die Unternehmen sind aufgefordert, ihre Mitarbeiter mit ins Boot zu holen. Gerade vor dem Hintergrund sinkender Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung bietet die betriebliche Altersversorgung gute Chancen für den Arbeitgeber, um auch in Zeiten des Fachkräftemangels fähige Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. Insbesondere bei jungen Mitarbeitern, die mehr als 1 % ihres Bruttogehaltes in betriebliche Altersversorgung umwandeln, ist das vorgestellte Modell in der Lage, die bestehenden Versorgungslücken zu schließen. Quelle: Allianz AG 4

Wichtige Termine Jahreshauptversammlung des BDS Römerberg-Speyer mit Neuwahlen am 17. Oktober 2012 um 19.30Uhr Pfälzer Hof Familie Lösch, Schwegenheimer Straße 11, 67354 Römerberg-Mechtersheim Verkehrsrecht Fahrzeugkauf, Knöllchen und Verhalten bei Unfällen am 24. Oktober 2012 um 19.00Uhr Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt Kriminalisierter Mittelstand Wie Sie sich schützen können am 24. Oktober 2012 um 18.00Uhr Caritasverband Worms e.v., Kriemhildenstraße 6, 67547 Worms Seminar: Starten Sie Ihre eigene Social Media Kampagne mit Sanjay Sauldie am 27. Oktober 2012 von 14.00Uhr bis 17.30Uhr Global Internet Marketing Zentrum, Industriestraße 41A, 68169 Mannheim Ganztätiges Seminar: Google und Social Media mit Sanjay Sauldie am 03. November 2012 von 09.30Uhr bis 16.30Uhr Global Internet Marketing Zentrum, Industriestraße 41A, 68169 Mannheim Existenzgründung Erfolgreich in die Selbständigkeit am 28. November 2012 um 19.00Uhr Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt Weihnachtlicher Adventsmarkt mit einem Stand des VdS Lambrechter Tal vom 30. November 2012 bis 02.Dezember 2012 Gelände um die Klosterkirche, 67466 Lambrecht (Pfalz) Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage: www.bds-rlp.de Für die Anmeldung zu einer BDS-Veranstaltung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie telefonisch unter: 06321/ 9375141 oder per E-Mail an heike.hanisch@bdsrlp.de Impressum Redaktion: Tim Wiedemann und Daniel Zielke Layout: Tim Wiedemann Herausgeber: BDS Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. 5