Konzeption. Familienstützender Dienst

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Transkript:

Konzeption Familienstützender Dienst

Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort des Trägers...4 2. Aufgaben und Ziele...5 2.1. Niederschwelligkeit...6 2.2. Weiterführende Hilfe...6 3. Maßnahmen des Familienstützenden Dienstes...8 4. Lernen am Modell...10 5. Wie kommen die Familien zum FSD?... 11 5.1. Was passiert in der Familie?...12 5.2. In welchem Umfang wird eine Familie betreut?...12 5.3. Vertraulichkeit...12 6. Zusammenarbeit mit Anderen...13

1. Vorwort des Trägers Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg ist seit mehr als 50 Jahren aktiv in der Beratung und Unterstützung von Familien tätig. Zunächst handelte es sich dabei in erster Linie um Familien, in denen ein Familienmitglied eine geistige Beeinträchtigung aufweist. Im Laufe der Jahre hat sich aus der engen Zusammenarbeit mit Familien ein eigener Schwerpunkt für die Lebenshilfe entwickelt. Durch die vielfältigen Aktivitäten des Trägers und die Kooperation mit anderen Organisationen wurde deutlich, dass auch andere Familien einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, der ohne große Umstände realisiert werden muss. So zeigt sich, dass eine zunehmende Zahl von Familien Fragen zur Erziehung ihrer Kinder haben oder wenig Orientierung haben, wie sie ihren Kindern gerecht werden können. Im Auftrag der Stadt Delmenhorst und in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Delmenhorst wurde im Jahre 2007 ein Familienstützender Dienst (FSD) aufgebaut. Der FSD will die Eltern durch Beratung und Anleitung in die Lage versetzen, selbst die Entwicklung des Kindes auf fördernde Art und Weise zu unterstützen. Durch das direkte Einwirken auf das familiäre System soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Kinder gar nicht erst von der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und damit frühestmöglich unabhängig oder unabhängiger von staatlichen Hilfen werden. Die Lebenshilfe nutzt ihre Organisations- und Gestaltungsfreiheit, um ihre Angebote mit dem FSD bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Zur Umsetzung der allgemeinen Ziele des Trägers und der Maßnahmen wird eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den anderen Trägern mit vergleichbarem Angebot in der Stadt Delmenhorst angestrebt. Wie in allen Einrichtungen und Angeboten des Trägers bestehen auch für den FSD Grundsätze zur Qualitätssicherung. Seite 4

2. Aufgaben und Ziele Es ist immer öfter zu beobachten, dass in ihrer Entwicklung bedrohte Kinder häufig viel zu spät geeigneten Fördermaßnahmen oder anderen Hilfesystemen zugeführt werden, weil deren Familien auf entsprechende Signale auch von außen (Nachbarn, Kindertagesstätte, usw.) nicht eingehen. Eine für das Kind riskante Situation entsteht dann, wenn bei zu später Einleitung geeigneter Maßnahmen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für das Kind nachhaltig behindert wird, bzw. auf Dauer gestört bleibt. Der Familienstützende Dienst wird als Teil eines Netzwerkes immer dann tätig, wenn erkennbar ist, dass Familien mit einem in seiner Entwicklung bedrohten Kindern nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine sich abzeichnende Behinderung oder wesentliche Entwicklungsstörung abzuwenden oder ihr entgegen zu wirken. Häufig werden durch diese Familien geeignete Fördermaßnahmen deshalb nicht eingeleitet, weil die Entwicklungsbeeinträchtigung des Kindes ignoriert wird oder nicht wahrgenommen, bzw. ausgeblendet wird. Der Familienstützende Dienst arbeitet mit den Eltern/Familienmitgliedern, um deren Bereitschaft zur Inanspruchnahme präventiver und nachhaltiger Maßnahmen für das von Behinderung bedrohte Kind zu wecken. Die Arbeit des FSD hat das Ziel, die Eltern der betroffenen Kinder dahingehend zu unterstützen, Hilfen für das Kind in Anspruch zu nehmen, die nach fachlicher Einschätzung notwendig sind, um die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen. Das Ziel des FSD ist es, die Eltern durch Beratung und Anleitung in die Lage zu versetzen, selbst die Entwicklung des Kindes auf fördernde Art und Weise zu unterstützen. Gegebenenfalls kann die Vermittlung in andere Einrichtungen/Institutionen sinnvoll sein (z. B. Frühförderung, Logopädie o. ä.). Angestrebte Ziele der Beratung und Unterstützung müssen mit der Familie abgestimmt werden. Dabei wird der Fokus auf realisierbare Ziele gerichtet. Seite 5

2.1. Niederschwelligkeit Der FSD hat die Aufgabe, sich an den Bedürfnissen der Familie zu orientieren. Dabei legt er sein Hilfeangebot niederschwellig und alltagspraktisch an. Die Inanspruchnahme des FSD bedarf keiner behördlichen oder sonstigen Genehmigung oder Zustimmung. Neben der Beratung in Belastungs- und Überforderungssituationen bietet der Familienstützende Dienst konkrete alltagspraktische Hilfen an. Ein entscheidendes Merkmal des FSD ist das Abweichen von der so genannten Komm -Struktur. Das heißt, der Familienstützende Dienst sucht die Familien auf ihren Wunsch hin in ihrem häuslichen oder einem ihnen vertrauten Umfeld auf. Das kann die Kindertagesstätte oder z.b. auch die Frühförderstelle sein. Hier findet sich leichter ein guter Zugang zu Familien, die mit Wartelisten von Beratungsstellen oder der Kontaktaufnahme mit einer unterstützenden Behörde (z. B. Jugendamt) überfordert sind. 2.2. Weiterführende Hilfe Der FSD selbst ist auf kurz- und mittelfristige Beratung/Unterstützung angelegt. Sollte es aber nicht ausreichen, die eigenen Ressourcen der Familie zu mobilisieren und zu erneuern, wird gemeinsam mit der Familie überlegt, welche weiterführenden Maßnahmen initiiert werden müssen. Der FSD fungiert in diesem Fall als Koordinierungs- und Vernetzungsstelle zwischen Familie und den nachfolgenden bzw. parallel beteiligten Institutionen. Der FSD vermittelt Familien an bereits vorhandene Hilfesysteme weiter, sofern der Bedarf der Familie in den jeweiligen Kompetenzbereich fällt. Die Familie wird beim Prozess der weiteren Bedarfsfeststellung begleitet und unterstützt. Sie erfährt hier eine direkte und sofort greifende Unterstützung, bevor eine weiterführende Maßnahme eingeleitet und bewilligt wird. Zusätzlich bedeutet diese Unterstützung für die Familie Sicherheit, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und weiterverfolgt wird. Ebenso können eventuell auftretende Fragen sofort geklärt werden und Veränderungen in dem eingeschlagenen Weg unmittelbar miteinbezogen werden, wenn z. B. eine Hilfe nicht greift oder aber sich noch weiterer Hilfebedarf auftut. Seite 6

Ein weiterer Schwerpunkt neben dem direkten Kontakt mit den Familien ist die Vernetzung der bereits vor Ort vorhandenen Institutionen und Hilfeanbietern. Da diese oftmals nicht ausreichend über das Aufgabenfeld anderer Bescheid wissen, ist es von großem Nutzen, dass der FSD diese Informationen in einem Pool sammelt und bei Bedarf an die entsprechenden Stellen weitergibt. Somit wird ein engmaschiges soziales Netzwerk in Delmenhorst geknüpft, welches es immer weniger Familien ermöglicht, durch die Maschen zu fallen. Voraussetzung ist hierfür selbstverständlich die Bereitschaft aller Beteiligten, sich zu öffnen und Schwellenängste dem anderen gegenüber abzubauen. Der FSD bereitet hierfür den Weg, indem er z. B. Familien mit einem noch ungeborenen Kind an den Hebammendienst weitervermittelt. Oder Kontakt zur Schuldnerberatung aufnimmt. Andere Familien brauchen Begleitung bei Ämtergängen oder möchten das erste Mal nicht alleine zur Delmenhorster Tafel gehen. Seite 7

3. Maßnahmen des Familienstützenden Dienstes Die Eltern sollen für die Entwicklung ihres Kindes sensibilisiert werden. Es werden Entwicklungsabweichungen verdeutlicht und Perspektiven eröffnet. Es sollen geeignete familiäre Möglichkeiten erarbeitet werden, durch die die Entwicklung des Kindes aktiv gestützt wird. Es soll die Bereitschaft der Eltern geweckt werden, andere Hilfen in Anspruch zu nehmen, falls die eigenen förderlichen Maßnahmen nicht ausreichen, einer Manifestation einer Behinderung entgegen zu wirken. Folgende Maßnahmen werden u. a. angeboten: Für den Bereich Erziehung Unterstützung bei dem regelmäßigen Besuch von Kindergarten, Therapieeinrichtung, Schule Ist-Stand-Erhebung der Entwicklung des Kindes Gemeinsame Erörterung von Maßnahmen, die für die Entwicklung des Kindes erforderlich sind Erörterung von förderlichen Rahmenbedingungen für eine optimale kindliche Entwicklung Förderung und Begleitung des Kindes in den für seine emotionale Entwicklung und soziale Situation bedeutsamen Bereichen Vorbeugung von Überforderungssituationen Prozessorientierte Suche nach Erfahrungs- und Handlungsfehlern im familiären Bereich, die dem Kind und seiner Familie neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen Aufklären über kindgerechtes, die Entwicklung unterstützendes Spielmaterial Unterstützung bei der Beschaffung und / oder Herstellung kostengünstigen Spielmaterials, Umgang mit diesem Material Vermittlung von der Wichtigkeit emotionaler Bindung und Zuwendung Erschließung von Gelegenheiten und Situationen, in denen das Kind Lebensfreude, seine Fähigkeiten und damit seine Selbstbestätigung erfahren kann Strukturen für eine angemessene und konsequente erzieherische Haltung Verdeutlichen des Erziehungsauftrages der Eltern und ihrer Verantwortung dem Kind gegenüber Seite 8

Für den Bereich Gesundheit Sicherstellen der medizinischen Versorgung des Kindes (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, medizinische Notfälle, Zahnarztbesuch etc.) Den Eltern die Notwendigkeit der Einhaltung und Gewährleistung der medizinischen Versorgung vermitteln Begleitung zu den Ärzten Anregungen zur ausgewogenen Ernährung und Hilfen bei der Umsetzung Anleitung in der Versorgung der Kinder Vorstellung bestehender Hilfesysteme und Hinführung zu diesen Unterstützung bei der Umsetzung und Wahrnehmung installierter Hilfesysteme Anleitung zu einem gesundheitsfördernden Umfeld Unterstützung gesundheitserhaltender Maßnahmen (Zähneputzen, Körperhygiene etc.) Für den Bereich Lebenspraxis Anleitung im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich Unterstützung im Umgang mit Behörden Unterstützung bei der Strukturierung, Planung und Durchführung des Haushaltes und des Tagesablaufes Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Hilfen wie z. B. Schuldnerberatung oder Delmenhorster Tafel Seite 9

4. Lernen am Modell Wenn sich abzeichnet, dass der Zugang durch die ausschließlich verbale Beratung für die Familie nicht geeignet ist, muss ein neuer Weg gefunden werden, die Familie zur aktiven Mitarbeit zu motivieren. Eine Möglichkeit ist das Lernen am Modell. Hilfeleistung vollzieht sich hierbei konkret, spontan und an Alltagshandlungen geknüpft. Eine deutliche Abgrenzung von negativ besetzten Erfahrungen mit Kontroll- und Sanktionsinstanzen ist von großer Bedeutung, da sich ansonsten das Gefühl der Machtlosigkeit verstärkt. Eine Hilfe, die sich als Realperson darstellt, kann die Familien auf ihrer Ebene ansprechen. So kann mit der Familie gemeinsam z. B. besprochen werden, was im Haushalt erledigt werden muss und wie diese Aktivität geplant und umgesetzt wird. Hier nützt es nicht, nur im Theoretischen den Hergang zu besprechen, sondern der Familie durch aktive, konkrete Hilfe zu zeigen, wie die Theorie in die Praxis umgesetzt wird. Wichtig ist es, die einzelnen Schritte zu verbalisieren und nachvollziehbar durchzuführen, damit sich bei den Familien eine eigenständige Handlungskompetenz aufbauen und festigen kann. Um eine entsprechende Situation in ihrer gesamten Komplexität zu erfassen, ist es notwendig, die Familien bei Bedarf zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort aufzusuchen, so z. B. zu den Mahlzeiten oder während einer Familienfeier (z. B. Kindergeburtstag). Insbesondere sozial benachteiligte Familien erleben diese Hilfe als entlastend, da sie ihre Problemsituation nicht verbal umreißen müssen. Durch die aktive Teilhabe des FSD an der Problemsituation zeigt sich im konkreten Handeln der Familie, wo die stützende Maßnahme angesetzt werden muss. Ziel ist es, die Familie zu befähigen, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich und selbständig erledigen zu können. Für die Umsetzung und Aktivierung benötigen sie häufig sehr konkrete Anleitung. Häufig ist das Problembewusstsein der Eltern auf die alleinige Wahrnehmung der ökonomischen Notlage gerichtet. Hier ist es wichtig, die psychische und/ oder soziale Notlage ebenfalls anzugehen. Der Familie wird im konkreten Handeln dargelegt, dass eine Stärkung der Ressourcen im einen Bereich immer auch Klärung im anderen Bereich mit sich bringen kann. Seite 10

5. Wie kommen die Familien zum FSD? Den entsprechenden Familien wird das Unterstützungsangebot in der Regel von einer bereits betreuenden Institution unterbreitet. Das kann die Kindertagesstätte oder Frühförderstelle sein. So besteht die Möglichkeit, dass nach Einwilligung der Eltern die Institution dem FSD den Beratungswunsch der Familie mitteilt oder die entsprechende Familie erhält die Namen und Telefonnummern der Ansprechpartner beim FSD. Die jeweilige Fachkraft des FSD nimmt dann schnellstmöglich Kontakt zur Familie auf. Ein exemplarischer Weg zum FSD Der Kindergarten vereinbart mit der Familie, dass die Einrichtung die Telefonnummer der Familie an eine Kollegin des Familienstützenden Dienstes weitergibt. Die Kollegin informiert den Familienstützenden Dienst. Der Familienstützende Dienst setzt sich mit der Familie in Verbindung und vereinbart einen ersten Gesprächstermin. Der Termin kann in der meldenden Institution oder in der häuslichen Umgebung stattfinden. Im ersten Gespräch wird die genaue Problemlage erörtert, um die Bedürfnisse der Familie zu ermitteln und die Möglichkeiten des FSD aufzuzeigen. In diesem Gespräch werden auch schon wichtige Aspekte der weiteren Zusammenarbeit bezüglich Häufigkeit der Termine und die Orte, an denen die Unterstützung stattfinden soll, vereinbart. Die Niederschwelligkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Hinweise auf einen Unterstützungsbedarf in einer Familie von allen Seiten kommen können. Das kann ein Familienmitglied sein oder Mitarbeiter einer Behörde. Ebenso kann ein Krankenhaus oder ein Hausarzt oder auch ein Mitglied eines Sportvereins eine Familie auf die Unterstützungsmöglichkeit des FSD hinweisen. Die Familie kann auf diesen Hinweis hin oder von sich aus direkt Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Ein Gespräch kann dann im häuslichen Umfeld, in den Räumen des FSD oder aber in einer betreuenden Institution stattfinden. Die Dokumentationsvordrucke zur Aufnahme der Unterstützung und Erhebung des Unterstützungsbedarfes liegen dieser Konzeption als Anlage bei Seite 11

5.1. Was passiert in der Familie? Es wird gemeinsam besprochen, in welcher Dringlichkeitsfolge die einzelnen Themen abgearbeitet werden. Im Rahmen von Vereinbarungen wird erarbeitet, welche Aufgaben die Familie selbständig erledigen kann und wo die direkte Hilfe des FSD in Anspruch genommen werden muss. Die Bearbeitung der Probleme wird dem jeweiligem Familiensystem und seinen Fähigkeiten angepasst, so dass vom FSD ein hohes Maß an zeitlicher und inhaltlicher Flexibilität und ein breites Methodenspektrum zur Verfügung gestellt werden muss. Die Familien können ihre Betreuerin über ein Mobiltelefon erreichen. 5.2. In welchem Umfang wird eine Familie betreut? Wie im Punkt 2. beschrieben, sollen die eigenen Ressourcen einer Familie gestärkt und die Erziehungskompetenzen durch das niederschwellige Unterstützungsangebot des FSD weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund gestalten sich die Maßnahmen folgendermaßen: Die Häufigkeit der Besuchskontakte hängt von der Dringlichkeit und Ballung des/der Probleme/s ab. Sie schwanken zwischen wöchentlichen Kontakten und Kontakten mit mehrwöchiger Pause. Ein einzelner Kontakt kann je nach Problemlage zwischen 30 und 120 Minuten dauern. Auch Telefon- oder SMS-Kontakte sind häufig ein geeignetes Mittel, um im Gespräch mit der Familie zu bleiben. Die Unterstützungsmaßnahmen sollen sich insgesamt über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten erstrecken. Sollte ein längerfristiger Hilfebedarf in der Familie bestehen, muss in Absprache mit der zuständigen Behörde frühzeitig eine andere geeignete Maßnahme (z. B. SpFH, Erziehungsberatungsstelle) angeregt oder eingeleitet werden. 5.3 Vertraulichkeit Die Mitarbeiter des FSD unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Seite 12

6. Zusammenarbeit mit Anderen Der FSD versteht sich als Vernetzungs- und Koordinierungsstelle zwischen der Familie und den Hilfesystemen, die entweder bereits mit der Familie im Kontakt stehen oder in der Familie installiert werden müssen. Häufig entsteht der Kontakt zwischen Familie und FSD aufgrund des Besuchs eines Kindes im Kindergarten oder der Frühförderung. Auch die städtische Kinderklinik und die Beratungsstellen verweisen auf den FSD. Eine enge Zusammenarbeit mit allen entsprechenden städtischen Stellen ist unerlässlich. Der FSD ist in den relevanten Arbeitskreisen und Gremien präsent und stellt sich entsprechenden Institutionen, öffentlichen und medizinischen Stellen als Kontaktinstanz zur Verfügung. Seite 13

Stand: April 2014 / August 2015 Impressum Herausgeber: Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg gemeinnützige GmbH Bismarckstraße 21 27749 Delmenhorst Telefon: 04221 1525-0 Telefax: 04221 1525-15 E-Mail: geschaeftsstelle@lebenshilfe-delmenhorst.de Webseite: www.lebenshilfe-delmenhorst.de

www.lebenshilfe-delmenhorst.de