Zertifikatslehrgang. Personalentwickler/in (IHK) Informationsmaterial



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Zertifikatslehrgang Personalentwickler/in (IHK) Informationsmaterial

Zertifikatslehrgang Personalentwickler/in (IHK) Innovation durch Personalentwicklungsmanagement Perspektivenwechsel im Personalmanagement erfordert professionelle Personalentwicklung. Mit der richtigen konsequenten und strategischen Ausrichtung der Personalentwicklung - Aktivitäten werden erfolgreich Unternehmensziele erreicht und umgesetzt. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern/innen bedarfsorientierte und realisierbare Methoden in der Personalentwicklung, welche dabei helfen, die individuellen Anforderungen im Unternehmen umzusetzen. Unterrichtsinhalte 64 U.-Std. Grundlagen der Personalentwicklung Funktion und Rolle des/r Personalentwicklers/in Unternehmensstrategie und -ziele Moderne Managementkonzepte Umsetzung und Vorgehensweisen Die Mitarbeiter/innen das wertvollste Kapital des Unternehmens Dieser Lehrgang richtet sich an Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Personalmanagement und -entwicklung. Zertifikatsbedingungen Dieser Lehrgang schließt mit einem lehrgangsinternen Test ab. Voraussetzung für das Zertifikat Personalentwickler/in (IHK) ist die 50-prozentige Anwesenheit im Unterricht, das Bestehen der Lehrgangstests. Bei Nichtbestehen der Lehrgangstests oder Nichtteilnahme wird lediglich eine Bescheinigung ausgestellt. Ihre Ansprechpartnerin der IHK Würzburg-Schweinfurt Julia Gleitsmann Anpassungsweiterbildung Fon: 0931 4194-375 Fax: 0931 4194-300 E-Mail: gleitsmann@wuerzburg.ihk.de Internet: www.wuerzburg.ihk.de 2

Grundlagen der Personalentwicklung Ist-Stand der Personalentwicklung im eigenen Unternehmen Veränderungsprozesse Bildungsbedarfsanalyse Funktion und Rolle des/r Personalentwicklers/in Handlungsfelder Anforderung und Aufgaben an die Personalentwicklung Unternehmensstrategie und -ziele Personalentwicklungs-Ziele aus Unternehmenszielen ableiten Moderne Managementkonzepte Individuelle und unternehmensspezifische Lösungen Realisierbare, pragmatische Personalentwicklung 3

Umsetzung und Vorgehensweisen Methoden und Instrumente der Personalentwicklung Vom Konzept zur Umsetzung Entwurf einer eigenen Konzeption Die Mitarbeiter/innen das wertvollste Kapital des Unternehmens Potentialanalyse Mitarbeitermotivation Mitarbeitergespräche Personalqualifikation Personalcontrolling 4

Zertifikatslehrgang Personalentwickler/in (IHK) Beginn Ende Dauer Unterrichtszeiten 22. November 2012 (Schweinfurt) 18. Februar 20132 (Würzburg) 5. Februar 2013 (Schweinfurt) 29. April 2013 (Würzburg) 64 Unterrichtsstunden dienstags und donnerstags von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Schweinfurt) montags und mittwochs von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr (Würzburg) In den bayerischen Schulferien ist unterrichtsfrei. Ort Preis Zielgruppe Zertifikatsbedingungen IHK-Weiterbildungszentrum Mainaustr. 33-35 97082 Würzburg IHK-Weiterbildungszentrum Karl-Götz-Str. 7 97424 Schweinfurt 1.100,00 zzgl. 80,00 Zertifikatstest Dieser Lehrgang richtet sich an Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Personalmanagement und - entwicklung. Die Trainingseinheiten schließen jeweils mit einem lehrgangsinternen Test ab. Voraussetzung für das Zertifikat Personalentwickler/in (IHK) ist die 50-prozentige Anwesenheit im Unterricht, das Bestehen der Lehrgangstests. Bei Nichtbestehen der Lehrgangstests oder Nichtteilnahme wird lediglich eine Bescheinigung ausgestellt. Ihre Ansprechpartnerin der IHK Würzburg- Schweinfurt Julia Gleitsmann Telefon: 0931 4194-375 Telefax: 0931 4194-300 E-Mail: gleitsmann@wuerzburg.ihk.de Internet: www.wuerzburg.ihk.de 5

IHK Würzburg-Schweinfurt Julia Gleitsmann Fon: 09321 4194-375 Mainaustr. 33-35 Fax: 0931 4194-300 97082 Würzburg gleitsmann@wuerzburg.ihk.de Anmeldung zum Lehrgang Personalentwickler/in (IHK) Beginn Ende Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Geburtsdatum -ort Telefon priv. dienstl. E-Mail priv. dienstl. Ausbildungsberuf zurzeit tätig als Arbeitgeber Straße PLZ Ort Rechnung an Arbeitgeber privat Ort Datum Unterschrift Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der IHK Würzburg- Schweinfurt habe ich gelesen und erkenne sie an. 6

TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgänge/Seminare) erfolgt schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) auf einem besonderen Anmeldeformular. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen behält sich die IHK ein Auswahlverfahren vor. Mit Zugang der Teilnahmebescheinigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Meister-BAföG) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Langzeitlehrgängen ist das Teilnehmerentgelt nicht als Gesamtbetrag, sondern in Raten zu entrichten. Höhe und Zeitraum der Zahlungen sind dem Lehrgangsplan zu entnehmen. Hat ein Lehrgangszeitraum begonnen, ist die Rate für diesen vollständig zu entrichten. Lehrmittel (Bücher, Skripte, Kopien), Tests und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Prüfungsgebühren genannt ist, beruht diese Angabe auf dem zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Gebührentarif der IHK. 3. Rücktritt durch den Teilnehmer 3.1. von Langzeitlehrgängen a) Bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/in ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag schriftlich oder in Textform zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK Würzburg-Schweinfurt. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet. Es wird eine Kostenpauschale in Höhe von 35,00 fällig. b) Ein/e Teilnehmer/in, dessen/deren Rücktrittserklärung später eingeht oder der/die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheint, bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts für den jeweiligen Lehrgangszeitraum verpflichtet, wenn er/sie nicht mit Zustimmung der IHK eine/n Ersatzteilnehmer/in stellt. Die IHK wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem/r Ersatzteilnehmer/in Zugangsvoraussetzungen fehlen. c) Bei Langzeitlehrgängen hat der/die Teilnehmer/in die Möglichkeit jederzeit zurück zu treten. Das Entgelt für den laufenden Lehrgangszeitraum lt. Lehrgangsplan ist in voller Höhe zu entrichten. Weitere evtl. folgende Lehrgangszeiträume werden dann nicht mehr in Rechnung gestellt. d) Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten/Seminarstunden nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt, das Entgelt zu mindern. 3.2. von Zertifikatslehrgängen und Seminaren a) Bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären. b) Bei späterem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch 35,00 (Seminare für Auszubildende 15,00) fällig. 7

c) Teilnehmer/innen, die am Tage der Veranstaltung absagen, nicht erscheinen oder nur zeitweise an den Lehrveranstaltungen teilnehmen sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 4. Kündigung durch die IHK Die IHK ist berechtigt, aus wichtigem Grund, z.b. bei Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung, nachhaltiger Störung der Veranstaltung, Urheberrechtsverletzung, vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Ausbildungsobjekten durch den/die Teilnehmer/in, fristlos zu kündigen. In diesem Fall richtet sich der finanzielle Anspruch der IHK nach Ziff. 3.1 Abs. b) oder 3.2. Abs. c) dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen. 5. Absage von Veranstaltungen Die IHK ist berechtigt, Veranstaltungen wegen höherer Gewalt, bei Ausfall des Dozenten oder bei ungenügender Beteiligung abzusagen. Sie ist verpflichtet, die Teilnehmer/innen unverzüglich zu informieren. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. 6. Wechsel der Dozenten und des Unterrichtsortes Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, des Unterrichtsortes oder Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 7. Haftung Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die IHK haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmer/innen an Online-Plattformen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern/innen ausgetauschten Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. 8. Urheberrecht Sämtliche Lehrgangsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 9. Datenerfassung Die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in werden ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung gespeichert und verwendet, es sei denn, der/die Teilnehmer/in hat einer weiteren Verwendung zugestimmt. 10. Salvatorische Klausel Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Stand 23. Mai 2011 8