Anmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung

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Transkript:

Anmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung Mag. Monika Weißensteiner Arbeiterkammer Wien 29. Jänner 2014

Übersicht Situation der PflegegeldbezieherInnen Hintergrund der Regelungen Rechtliche Entwicklung 24-Stunden-Betreuung Abschließende Beurteilung und Weiterentwicklung 2

Situation der PflegegeldbezieherInnen Anzahl der PflegegeldbezieherInnen nach Pflegestufen 10/2013 150.000 129.347 120.000 101.167 90.000 77.019 62.228 60.000 44.380 30.000 18.444 9.206 0 1 2 3 4 5 6 7 3

Situation der PflegegeldbezieherInnen Versorgung 16% Stationär Mobil 53% 29% 24-Stunden-Betreuung keine prof. Pflege/Betreuung 2% BMASK, Pflegevorsorgebericht 2011 4

Hintergrund der Regelungen Wunsch möglichst lange zu Hause zu bleiben Lückenschließung zwischen stundenweiser mobiler Betreuung und stationärer Betreuung (Pflegeheim) Legalisierung bestehender Betreuungsformen 5

Rechtliche Entwicklung Pflege-Übergangsgesetz 12/2006 (bis 6/07) Verlängerung bis 12/07 Hausbetreuungsgesetz und Änderung der Gewerbeordnung, Inkrafttreten 1.7.2007 21b BPGG und Richtlinien Pflege-Verfassungsgesetz Art 15a Vereinbarung über die Förderung 6

24-Stunden-Betreuung Übersicht Definition Varianten Zahlen Aufgaben/Befugnisse Vorgangsweise Förderung 7

24-Stunden-Betreuung Definition Betreuung von Personen im Privathaushalt Betreuung ist nicht Pflege! Bei unselbständiger Ausübung: Vollendung des 18. Lj. Pflegegeld ab Stufe 3 oder bei Demenz ab Stufe 1 14 Tage Rhythmus, Ruhepausen Aufnahme in die Hausgemeinschaft 8

24-Stunden-Betreuung Varianten Unselbständig in einem Arbeitsverhältnis zur betreuungsbedürftigen Person bzw. Angehörigen oder gemeinnützigem Anbieter Selbständig mit Gewerbeschein ( Personenbetreuung ) 9

24-Stunden-Betreuung Varianten Klare Abgrenzungskriterien (keine Sonderregeln) Unselbständig: Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort Weisungsgebunden Kontrollunterworfen Persönliche Arbeitspflicht 10

24-Stunden-Betreuung Varianten Selbständig: Generelles Vertretungsrecht Keine Weisungen Keine Kontrolle in zeitlicher und örtlicher Hinsicht und betreffend Arbeitsabfolge 11

24-Stunden-Betreuung Zahlen Aufrechte Gewerbeberechtigungen: 58.456 - davon ruhend 14.251 - davon aktiv 44.205 (von 12.186 in NÖ, 7.702 in Wien bis 1.401 in Salzburg) Gelöschte Gewerbeberechtigungen: 49.280 Stand 9/2013, Gründerservice der WKÖ 12

24-Stunden-Betreuung Zahlen Herkunftsländer Slowakei (29.231) Rumänien (20.212) Ungarn (3.345) Polen (1.389) Österreich (1.347) Bulgarien (1.160) Gründerservice WKÖ 13

24-Stunden-Betreuung Aufgaben/Befugnisse Unselbständig Hilfestellung, insbes. bei der Haushalts- und Lebensführung sonstige notwendige Anwesenheiten Selbständig Haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Einkaufen, Hausarbeiten, Wäsche) Unterstützung bei der Lebensführung Gesellschafterfunktion Führung des Haushaltsbuchs 14

24-Stunden-Betreuung Aufgaben/Befugnisse Einzelne pflegerische Tätigkeiten und nur mit Einwilligung der betreuten Person und nach Anleitung und Unterweisung Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie Medikamenteneinnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei Benützung der Toilette sowie beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen 15

24-Stunden-Betreuung Aufgaben/Befugnisse Nach Maßgabe ärztlicher Anordnung und nach Anleitung und Unterweisung Verabreichung von Medikamenten Anlegen von Bandagen und Verbänden Verabreichung von Insulinspritzen Blutentnahme zur Bestimmung Blutzucker Einfache Wärme- und Lichtanwendungen 16

Vorgangsweise - Überblick Unselbständig Abschluss Arbeitsvertrag Mindestlohntarif Meldepflicht zur SV durch DG bei der GKK Lohnsteuer Urlaub Entgeltfortzahlung bei Krankheit Selbständig Abschluss Werkvertrag Honorar frei vereinbar Gewerbeanmeldung Meldung bei der SVA durch Personenbetreuer selbst Einkommenssteuer 17

Förderung der 24-Stunden-Betreuung für die betreute Person Zumindest Pflegegeld der Stufe 3 Notwendigkeit der 24-Stunden-Betreuung (bei Stufe 3 und 4 nur mit Befund) Einkommen höchstens 2.500 im Monat Qualifikation der Betreuungskraft (Heimhilfeausbildung, seit mindestens sechs Monaten sachgerecht gepflegt, Befugnis zur Vornahme der pflegerischen u. ärztlichen Tätigkeiten siehe vorher) 18

Förderung der 24-Stunden-Betreuung für die betreute Person Höhe der Förderung Bei Unselbständigen mtl. 550 bzw 1.100 bei 2 Betreuungskräften Bei Selbständigen: 275 bzw 550 Antrag beim Bundessozialamt Ausgaben 2012: 54 Mio Bund, 36 Mio Länder 19

Förderung der 24-Stunden-Betreuung 20

Förderung der 24-Stunden-Betreuung 21

Abschließende Beurteilung und Weiterentwicklung Sicht der AN-Vertretungen Regierungsprogramm ab 2015 gewerberechtliche Trennung von BetreuerInnen und Vermittlungsagenturen Implementierung in den Pflegefonds 22