LANDESSCHULRAT FÜR STEIERMARK. Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf G L A S B A U T E C H N I K G L A S B A U T E C H N I K E R I N



Ähnliche Dokumente
B 13/II. 3 1/2- und 4jährige Lehrberufe (mit Unterrichtswochen) D. B E T R I E B S W I R T S C H A F T L I C H E R U N T E R R I C H T

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEMPELERZEUGER UND FLEXOGRAPH I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL

A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK,

LANDESLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BLUMENBINDER UND -HÄNDLER (FLORIST) I. S T U N D E N T A F E L

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GLASBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

S T U C K A T E U R S T U C K A T E U R I N und T R O C K E N A U S B A U E R T R O C K E N A U S B A U E R I N

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für den Lehrberuf KOCH Anlage A/6/4. Stundentafel

Lehrplan für den schulautonomen Pflichtgegenstand Planen - Organisieren - Präsentieren (5. Klasse)

Lehrplan Schwerpunktfach Italienisch

M A U R E R, S C H A L U N G S B A U E R

Textgegenüberstellung

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Großhandelskaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Landesschulrat für Tirol

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

HAK /HAS Aufnahmsprüfung. Inhalt. Allgemeines Deutsch Englisch Mathematik Home. h.e. 1/5

Fachbereich: Tourismus, Dienstleistung

Kundmachung der Bundesinnung der Mechatroniker vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994)

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss.

WISSEN ERLEBEN LEITBILD DER FACHSCHULE FÜR HAUSWIRTSCHAFT UND ERNÄHRUNG NEUMARKT

Sie bereiten ein Referat zu einem Thema selbständig vor, kennen und nutzen selbständig wichtige Informationsquellen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Bildungsstandards konkret formulierte Lernergebnisse Kompetenzen innen bis zum Ende der 4. Schulstufe in Deutsch und Mathematik

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Kooperation der Lernorte

Profil Projektunterricht. Übersicht. Was bieten wir?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Richtlinien der Osteopathie Schule Deutschland zur Abschlussarbeit für die Erlangung der Ausbildungsbezeichnung D.O.OSD.

E V A L U A T I O N Kompetenzorientierte Berufsausbildung. J. Fenz, Jänner 2014

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

L E I T B I L D A M E. als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur

T.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM

INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN

Projektkompetenz mit Sozialkompetenz. Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr. Schuljahr 1. Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 1

Vorarbeiter Holzbau. Diplom des Verbandes Holzbau Schweiz. Basismodul Treppenbau integriert

Seminare für Altersarbeit Weiterbildung für Freiwillige

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Handelsausbildung (mit Zertifikat)

Französisch als 3. Fremdsprache

FAQ Unsere Fachkräfte von morgen!

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v.

Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel. Stellung der Betriebe in den Berufsgruppen des Handels in der Gesamtwirtschaft darstellen und erläutern

Interpretation. 1. Mögliche Konsequenzen, die sich für die Lehrerarbeit daraus ergeben

AUSBILDUNG zum / zur Vorschultrainer / Vorschultrainerin nach dem Lernkonzept

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Wirksames Präsentieren. 4.1 Vorbereitung. 4.2 Medieneinsatz. 4.3 Durchführung. TopTen

I. Übersicht: Sachunterricht Bereich: Mensch und Gemeinschaft Lernaufgabe: Wünsche und Bedürfnisse reflektieren

Einführungsphase der Oberstufe. Information für SchülerInnen und Eltern. 9. Februar 2015

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Abklärung 4 Wochen Abklärung 1 3 Monate Vorbereitungszeit 3 12 Monate

Eckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau

Kurzbeschreibung eines Entwicklungsprojekts

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Bildungsstandards an unserer Schule

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Vorwort zur 4. Auflage

INDIVIDUAL ENGLISH TRAINING

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

h e l m u t h u b e r

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung.

Fortbildungsangebote für Lehrer und Lehrerinnen

Pilotierung von Unterrichtsbeispielen

FERNKURSE zur Förderung der beruflichen Eingliederung

Europass in Wiener Schulen

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)

Transkript:

LANDESSCHULRAT FÜR STEIERMARK Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf G L A S B A U T E C H N I K G L A S B A U T E C H N I K E R I N Gemäß Verordnung des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. Anlage: 1 / 25

Die Aufgabe der österreichischen Schule ( 2 (1) des Schulorganisationsgesetzes 1962 i.d.g.f.) Die österreichische Schule hat die Aufgabe*), an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. *) Zur Erfüllung dieser Aufgabe regelt das Schulunterrichtsgesetz (SchUG), BGBl.Nr. 1986/472 i.d.f. des Bundesgesetzes, BGBl.Nr. 1988/229, des Art. V der 11. SchOG-Novelle, BGBl.Nr. 1988/237 und des Bundesgesetzes, BGBl.Nr. 1989/255, die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft ( 2 SchUG). Der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft dient das Klassen- und Schulforum ( 63a) und der Schulgemeinschaftsausschuss ( 64 SchUG). Zur eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers vgl. 17, 47 und 51 SchUG, zur Unterstützung der Unterrichtsarbeit der Schule durch die Erziehungsberechtigten vgl. 61 SchUG. 2 / 25

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, UNTERRICHTSPRINZIPIEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER BERUFSSCHULEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der Unterrichtsziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt. Er ermöglicht die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes innerhalb des vorgegebenen Umfangs. Die Lehrpläne umfassen: Allgemeine Bestimmungen Allgemeines Bildungsziel Allgemeine didaktische Grundsätze Unterrichtsprinzipien Stundentafel Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Lehrplan jedes Unterrichtsgegenstandes umfasst: - Bildungs- und Lehraufgabe, welche angibt, zu welchen Haltungen und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler geführt werden und über welches Wissen sie verfügen sollen. - Lehrstoff, welcher den Umfang der Unterrichtsinhalte festlegt. - Didaktische Grundsätze als Handlungsanweisungen für die Lehrerinnen und Lehrer. Die Sicherung der Bildungsqualität im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe und der Didaktischen Grundsätze erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Die Kooperation umfasst insbesondere: Die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrstoffthemen unter Einbindung der mitverantwortlichen Entscheidung der Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, den Einsatz jener Lehr- und Lernformen und Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von der Lehrerin bzw. dem Lehrer - die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch Festlegung der Unterrichtsziele, - die Festlegung der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. 3 / 25

B. Allgemeines Bildungsziel: Die Berufsschule hat nach 46 und unter Bedachtnahme auf 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht den berufsschulpflichtigen Personen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, ihre betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern. In den im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenständen sind die Schülerinnen und Schüler durch Leistungsgruppen zu fördern. Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sind interessierte Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zu fördern. Daraus ergeben sich folgende allgemeine Bildungsaufgaben: Die Bildungsarbeit in der Berufsschule hat die durch die betriebliche Lehre bewirkte enge Verbindung mit der Berufswelt zu berücksichtigen und die dadurch gegebenen pädagogischen Möglichkeiten zu nützen. Das durch einen zusätzlichen Pflichtgegenstand erweiterte oder im Pflichtgegenstand vertiefte Bildungsangebot soll die berufliche Mobilität der Schülerinnen und Schüler erhöhen, ihre fachliche Bildung erweitern und das Streben nach höherer Qualifikation fördern. Ausgehend von der Erlebniswelt muss die Bildungsarbeit bestrebt sein, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur selbstständigen Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Einstellungen zu befähigen und sie zur Weiterbildung anzuregen. Die Berufsschule soll zu mitmenschlichen Verhaltensweisen erziehen, die Bereitschaft für eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit im Betrieb, in der Gesellschaft und im Staat fördern und dadurch das kritische Verständnis für Gesellschaft und Wirtschaft wecken. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen grundlegend dazu befähigt sein, sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und moralischen Werten wie mit der religiösen Dimension des Lebens sowie mit Religionen und Weltanschauungen als notwendiger Erweiterung und Vertiefung dieser Kompetenz auseinanderzusetzen. 4 / 25

C. Allgemeine didaktische Grundsätze: 1. Zur Erreichung des Bildungszieles der Berufsschule ist es erforderlich, den Lehrstoff unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und deren in der Berufswelt gemachten Erfahrungen zu behandeln. Die der Berufsschule zur Verfügung stehende Zeit soll durch eine überlegte Stoff- und Methodenwahl besonders gut genützt werden. 2. Die Lehrerinnen und Lehrer orientieren sich bei der Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes am jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik. Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Situationen anwenden können, ist eine fächerübergreifende Aufbereitung des Lehrstoffes wichtig. Besonders in den höheren Klassen sollten durch Projektunterricht die Zusammenhänge der einzelnen Stoffgebiete und Unterrichtsgegenstände verständlich gemacht werden. Die Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler und die angemessene Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer bei der Problemlösung sind für den Lernfortschritt bedeutsam. 3. Es sollten von den Lehrerinnen und Lehrern methodische Wege eingeschlagen werden, die den Schülerinnen und Schülern ein selbstständiges Erarbeiten des Bildungsgutes erlauben und die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft fördern. Die Grundsätze der Aktualität, der Anschaulichkeit, Lebensnähe und Stoffsicherung sind zu beachten. 4. Durch das Kennenlernen der unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen sollen den Schülerinnen und Schülern umfassende Orientierungshilfen für Ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden. 5. Aufgaben mit der Möglichkeit der Selbstkontrolle durch die Schülerinnen und Schüler motivieren zum eigenständigen und eigenverantwortlichen Lernen. Überdies belebt der Wechsel von Individualphasen und Sozialphasen den Lernprozess sehr. Mit Methoden des selbstständigen Bildungserwerbes wird über die Berufsschule hinaus die Grundlage für die Weiterbildung gelegt. 6. Der qualitativen Behandlung des Lehrstoffes einschließlich der erforderlichen Festigung und Übung ist der Vorzug gegenüber der quantitativen zu geben. Hausaufgaben sollten gerade bei Berufsschülerinnen und Berufsschüler unter Bedachtnahme auf die zeitliche Zumutbarkeit und im Hinblick auf die didaktischen Absichten genau überlegt sein. In vielen Fällen wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Erledigung solcher Aufgaben pädagogisch ertragreicher sein. 7. Die Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist gezielt zu fördern. Dazu eignen sich besonders der Gruppenunterricht, die Partnerarbeit und andere Sozialformen des Unterrichts sowie alle problem- und prozessorientierten Lehrverfahren. 8. Unterrichtsgegenstände, die praktische Übungen und manuelle Fertigkeiten zum Inhalt haben, dienen nicht primär der Festigung von im Betrieb zu vermittelnden Ausbildungsinhalten. Praktische Unterrichtsgegenstände und Laboratoriumsübungen haben die der betreffenden Tätigkeit innewohnende Problematik und die Hintergründe für eine sinnvolle Lösung aufzuzeigen. Diese Unterrichtsgegenstände tragen zum besseren Verständnis der abstrakten Sachgebiete des fachtheoretischen Unterrichts und zur Sicherung des Unterrichtsertrages bei. 9. Neben dem zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln sind die Kriterien der Verständlichkeit bei der Unterrichtserteilung zu beachten. 10. Lehrausgänge und Exkursionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung, wenn sie gewissenhaft vorbereitet sind und angemessen ausgewertet werden. 11. Im leistungsdifferenzierten Unterricht liegt der Zweck des vertieften Bildungsangebotes in der durchdachten Integration der komplexen oder zusätzlichen Inhalte mit dem Normallehrstoff. 12. Förderkurse zeichnen sich durch eine besondere methodische Dichte und einen hohen Grad an Individualisierung bei der Behandlung des Lehrstoffes aus und haben keinesfalls den Zweck der ausschließlichen Wiederholung von Schulübungsbeispielen. 13. Zur Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben und der festgelegten Lehrplaninhalte für Schülerinnen und Schüler, die gemäß 8b Abs. 1 und 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine Lehre mit längerer Lehrzeit oder einen Ausbildungsvertrag, in dem eine Teilqualifikation vereinbart wurde, abgeschlossen haben, sind methodische Wege einzuschlagen, die die Integration in die Klassengemeinschaft fördern und auf die Leistungsfähigkeit dieser Schülerinnen und Schüler Bedacht nehmen. Für den Fortschritt beim Erarbeiten des Lehrstoffes steht das Erfolgserlebnis für die Schülerinnen und Schüler durch das schrittweise Erreichen kleiner Bildungsziele im Vordergrund. 5 / 25

D. Unterrichtsprinzipien: Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind der Berufsschule auch Aufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern auch fächerübergreifend im Zusammenwirken mehrerer oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe und Handlungsbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres fächerübergreifenden Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt haben. Solche Bildungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind: - Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln - Gesundheitserziehung - Lese- und Sprecherziehung - Medienerziehung - Politische Bildung - Sexualerziehung - Umwelterziehung - Verkehrserziehung. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentlicher Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffes beitragen. Unterrichtsprinzipien sind auch dann zu beachten, wenn zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffinhalte vorgesehen sind. Für die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien sind die einschlägigen Grundsatzerlässe des zuständigen Bundesministeriums zu beachten. 6 / 25

GLASBAUTECHNIK Stundentafel Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 420 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang 3 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen Gesamtstundenanzahl: 1.260 Pflichtgegenstände Wochenstunden 1. 2. 3. Politische Bildung 3 3 3 Deutsch und Kommunikation 3 3 2 Berufsbezogene Fremdsprache Englisch 3 3 3 Angewandte Wirtschaftslehre² 7 6 7 Technologie 9 9 9 Angewandte Mathematik 5 4 4 Computerunterstütztes Fachzeichnen 5 5 5 Laboratoriumsübungen - 2 2 Fachpraktikum 10 10 10 Insgesamt: 45 45 45 Freigegenstände Religion 2 2 2 Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Projektpraktikum Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 2 2 2 Förderunterricht 7 / 25

Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung der Einzelnen bzw. des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff: 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 27 Unterrichtseinheiten 27 Unterrichtseinheiten 27 Unterrichtseinheiten Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen Gemeinschaftsbeziehungen, Gesundes Leben Ernährung u. Bewegung Jugendschutz Lehrling in Schule und Betrieb: Klassen- und Schulgemeinschaft Berufsbildung Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihre Vertretung im Betrieb Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht Sozialrecht Interessensvertretungen Soziales Umfeld: Gesundes Leben als soziale Verpflichtung Umwelt Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer (Fahrradund Mopedfahrer) Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union Internationale Beziehungen Internationale Organisationen Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung Österreichische Neutralität Landesverteidigung Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft Politische Parteien und Verbände Sozialpartnerschaft Soziales Umfeld: Gesundes Leben in gesunden Lebensräumen Medien Der Jugendliche als KFZ-Lenker Lehrling und Betrieb: Weiterbildung Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt Personenverkehr in der EU Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Wahlen Direkte Demokratie Bundesgesetzgebung Bundesverwaltung Gerichtsbarkeit Landesgesetzgebung Landesverwaltung Gemeinde Budget 8 / 25

Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. 9 / 25

Bildungs- und Lehraufgabe: Deutsch und Kommunikation Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen bzw. Kollegen und Kundinnen bzw. Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff: 1. Klasse 2. Klasse 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten Kommunikation: Elemente, Aufgaben, der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretation von allgemeinen Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben, Kurzfassungen, Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen allgemeinen Inhalts Mündliche Kommunikation: Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden, Einzel- und Gruppengespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Argumentation und Präsentation. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Rechtschreibung: Erweiterung des Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben, Erkennen und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern. Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretation von berufsspezifischen Informationen. Erstellen von Arbeitsberichten, Kurzfassungen und Exzerpten von Fachtexten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen im Fachbereich. Mündliche Kommunikation: Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Argumentation und Präsentation. Gespräche mit Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches. Einfache Telefonate mit Kunden. Rechtschreibung: Festigung des Fach- und Fremdwortschatzes. Übungen zum Erheben, Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Nachschlagewerken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schülerinnen+, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 10 / 25

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z. B. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräch mit Kundinnen und Kunden hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. 11 / 25

Bildungs- und Lehraufgabe: Berufsbezogene Fremdsprache Englisch Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikation im kreativen Schreiben haben. Lehrstoff: 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 38 Unterrichtseinheiten 27 Unterrichtseinheiten 38 Unterrichtseinheiten Wirtschaft und Arbeitswelt: Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung Wirtschaft und Arbeitswelt: Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz Berufsspezifischer Schriftverkehr Wirtschaft und Arbeitswelt: Umweltschutz Berufsspezifischer Dialoge Stellenbewerbung, Stellenanzeigen Alltag und Aktuelles: Selbstdarstellung, Familie und Freunde Wohnen Gesundheit Speisen und Mahlzeiten Ortsangaben Freizeitaktivitäten Einkaufen Alltag und Aktuelles: E-Mails an Freunde und Familienmitgliedern Hauspläne und Haustypen Gesunde Ernährung Speisekarten, Essen im Restaurant Wegbeschreibungen Reise und Tourismus Nationales Zeitgeschehen Alltag und Aktuelles: Gespräche im Restaurant Landeskunde England u. Amerika Kundengespräche Internationales Zeitgeschehen Beruf: Berufe und Berufsbeschreibungen Baustoffe und Materialien Arbeitsmaterial Einfache Werkzeuge Maschinen und Geräte Bauwerke Einfach Baupläne und Bauzeichnungen Baustellenausstattungen Beruf: Grundbegriffe der Bautechnik Baugerüste Maßeinheiten und Raumausstattung Spezielle Werkzeuge Spezielle Maschinen und Geräte Mess- und Prüfinstrumente Internationale Bauwerke Kostenvoranschläge Firmenprofile Baupläne und Bauzeichnungen Arbeitsverfahren und -techniken Beruf: CAD Hauszubauten und Umbauten Kunst im öffentlichen Raum Brückenbauten Karriere in einem englischsprachigen Land Gerätewartung Mess- und Prüfinstrumente Bauplanung und Bauablauf Baustile Baubiologie Arbeitsvertrag 12 / 25

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildung- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichts für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen sollen die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländerinnen und Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonfragen und Filmen, z. B. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte z. B. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partner/- Innenübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. 13 / 25

Bildungs- und Lehraufgabe: Angewandte Wirtschaftslehre Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen als Konsumentin bzw. Konsument und Facharbeiterin bzw. Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff: Kompetenzbereich: Schriftverkehr 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 36 Unterrichtseinheiten 27 Unterrichtseinheiten 27 Unterrichtseinheiten 1 Schularbeit 1 Schularbeit 1 Schularbeit Verträge: Rechtliche Grundlagen Arten Kaufverträge (Regelmäßiger Ablauf) Werkverträge Verbraucherschutz Wertsicherung Produkthaftung Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsvermittlung Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie) Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und betrieblichen Bereichs Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare Verträge: Normen in der EU Kaufverträge (unregelmäßiger Ablauf) Versicherungsverträge Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung) Schriftverkehr: Geschäftbriefgestaltung Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen Betriebswirtschaft: Betrieb und Unternehmung Formen Organisation Marketing Gründung, Zusammenschluss, Auflösung Gewerblicher Rechtsschutz Volkswirtschaft: Grundbegriffe Wirtschaftskreislauf Markt, Marktformen und Preisbildung Europäischer Binnenmarkt Wirtschaftsordnungen Ökologie Internationale Wirtschaft Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik, Wachstumsund Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft u. a. 14 / 25

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentinnen und Konsumenten bzw Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referentinnen und Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß in der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. 15 / 25

Bildungs- und Lehraufgabe: Angewandte Wirtschaftslehre Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben. Sie sollen über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Betriebes Bescheid wissen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Kompetenzbereich: Rechnungswesen 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 1 Schularbeit 1 Schularbeit 1 Schularbeit Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Valuten, Devisen, Kurse. Umrechnungen. Geld und Währung in der EU. Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventarium). Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Mindestaufzeichnungen. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagsätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Leasing: Arten. Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen u. Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Lehrstoff mit Vertiefung - komplexe Aufgaben Privater Einkauf. Fremdfinanzierung (Kredit, Ratengeschäft, 16 Leasing). / 25 Kostenrechnung. Kalkulation. Lohnverrechnung.

Didaktische Grundsätze: Im Unterricht sollen vom persönlichen Erleben ausgehend wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß in der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. 17 / 25

FACHUNTERRICHT TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h S i cherheit und Ergonomi e Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und - können diese auch anwenden. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. - verstehen am Beginn der ersten Schulstufe die theoretischen Inhalte der Gefahrenunterweisung und können diese auch anwenden. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. K o mp e t e n z b e r e i c h S i cherheit und Ergonomi e 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Gefahrenunterweisung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Gefahrenunterweisung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Gefahrenunterweisung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 18 / 25

TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h W erk - und Hilfsstoffe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe. - können sie fachgerecht auswählen und verwenden. - wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid. Lehrstoff: Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport. Entsorgung. 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Arten, Zusammensetzung, Be,- und Verarbeitung Eigenschaften allg. Lagerung und Entsorgung Transport Normen, Anwendung, Be-, und Verarbeitung Eigenschaften Normen, Anwendungstechniken und Montagetechniken Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 19 / 25

TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h W erkzeuge, Geräte, Maschinen und Ar b e i t s b e h e l fe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe. - können die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten. Lehrstoff: Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung. 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Aufbau Einsatzbereiche Handhabung Wartung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Aufbau Einsatzbereiche Handhabung (Geschwindigkeit, Drehzahl, Kühlmittel) Wartung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Aufbau Einsatzbereiche Wirkung Handhabung (Geschwindigkeit, Drehzahl, Kühlmittel) Wartung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 20 / 25

TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h M e chanik u n d B a u p h y s i k Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - verstehen die Grundgesetze der Mechanik. - können sie in der Bauphysik anwenden. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff: Bauphysik: Mechanik. Energie. Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Optik (Licht- und Strahlungsdurchgang). Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bauphysik. 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Grundbegriffe der Mechanik Allgemeine Grundbegriffe in Optik. Schall, Brand, Kraft Allgemeine Grundbegriffe in Wärme, Feuchtigkeit Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 21 / 25

TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h G l as Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen umfassend über den Werkstoff Glas Bescheid. - können den Werkstoff Glas fachgerecht verwenden, be- und verarbeiten und die Qualität überprüfen. - wissen über die vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid. - können die berufsspezifischen Glaskonstruktionstechniken anwenden. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff: Glas: Glasarten. Glassubstitute. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Verglasungstechniken. Normen und Richtlinien. Qualitätsprüfung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung. Glaskonstruktionstechnik: Arten. Auswahl. Zurichtung. Befestigungstechniken. Prüfverfahren. Fehlerfeststellung. Instandhaltung. Reparatur. Qualitätssicherung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Glas. K o mp e t e n z b e r e i c h G l as ( G l a s b a u t e c h n i k ) 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Geschichte des Glases Arten, Zusammensetzung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Mischungen, Lagerung, Transport, Entsorgung Grundlagen der Chemische und physikalische Eigenschaften Verglasungstechniken Normen und Richtlinien. Arten, Zusammensetzung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Funktionsgläser (Wärme, Sonne, Schall, Brand, Sicherheit) Werkstoffkunde (Metall, Holz, Kunststoff) Veredelungstechniken allg. Normen und Richtlinien. Verglasungstechniken Sonderfunktionsgläser, Oberflächenbearbeitung und Vergütung, Montage-,Befestigungstechnik Prüfverfahren Glas Konstruktion bzw. Materialprüfung Veredelungstechniken - Beschichtungsverfahren Verglasungstechniken Normen und Richtlinien. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 22 / 25

TECHNOLOGIE K o mp e t e n z b e r e i c h G l asbau Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Verglasungstechniken im Glasbau und können diese auch anwenden. - wissen über die vorschriftsmäßige Entsorgung der Glasarten Bescheid. - können die zur Anwendung kommenden Funktionsgläser überprüfen. Lehrstoff: Glasbautechnik: Glasarten. Funktionsgläser. Glassubstitute. Be- und Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Verglasungstechniken. Abdichtungen. Verklebungen. Dämmungen. Normen und Richtlinien. Qualitätsprüfung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung. Komp e t e n z b e r e i c h G l asbau 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Verglasungstechniken Teil 1 Verglasungsrichtlinien Verglasungstechniken: Nass,-Trockenverglasung Klotzungsrichtlinien Normen und Richtlinien Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Verglasungstechniken Teil 2 Verglasungsrichtlinien Funktionsgläser: Sonnenschutz Wärmeschutz Schallschutz Brandschutz Personen u. Objektschutz Verglasungstechniken: Druck,-Punktverglasung Klotzungsrichtlinien Kleb,-Dichtstoffe und Dämmstoffe Klebetechnik Normen und Richtlinien Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Verglasungstechniken Teil 3 Verglasungsrichtlinien Konstruktiver Glasbau allg. Arbeitsverfahren und -techniken: Montage, Qualitätssicherung Normen und Richtlinien Klebetechnik Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 23 / 25

ANGEWANDTE MATHEMATIK K o mp e t e n z b e r e i c h g rundlegende ma t h e ma t i s c h e B e r echnungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen. - können sich der mathematischen Symbolik bedienten und benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Prozentrechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Fachkalkulation. Winkelfunktionen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Mathematische Grundlagen. K o mp e t e n z b e r e i c h g rund l e g e n d e ma t h e ma t i s c h e B e r echnungen 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Unterrichtseinheiten 84 Maße und SI-Einheiten Länge-, Flächen-,Volumsberechnung Proportionen Prozentrechnungen Materialbedarf: Werk,- Hilfsstoffe Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Geschwindigkeit, Übersetzungsverhältnisse Länge-, Flächen-,Volumsberechnung Wärmebedarfsberechnung Fachkalkulation Materialbedarf: Werk,- Hilfsstoffe (Isolierglas, Schliff, Aquarium) Wärmedehnung Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlung Steigung,- Gefälleberechnung Kräfte,-Hebelberechnung Fachkalkulation Materialbedarf: Werk,- Hilfsstoffe (Glasanlagen) Winkelfunktionen Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlung Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben Komplexe Aufgaben 24 / 25

L AB O R AT O R I U M S Ü B U N G E N K o mp e t e n z b e r e i c h S i cherheit und Ergono mi e Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und - können diese auch anwenden. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. 1. Klasse 2. Klasse 3.Klasse Unterrichtseinheiten Unterrichtseinheiten 20 Unterrichtseinheiten 20 Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Gefahrenunterweisung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Gefahrenunterweisung Sicherheitsunterweisung Geräte u. Maschinen Aufbau von Gerüsten Sicherung des Arbeitsplatzes Sicherung des Arbeitsplatzes Unfallverhütung u. Erste Hilfe Unfallverhütung u. Erste Hilfe 25 / 25