FAQ zum Programm 2014 Teil 1 Häufige Fragen der Eltern



Ähnliche Dokumente
FAQ zum Programm 2014 Teil 1 Häufige Fragen der Eltern

FAQ zum Programm 2014 Teil 1

bitte neue Kategorie aufnehmen:...

STÄRKE-Angebote Ortenauer. Erziehung stärken Familienbildung fördern.

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Elternzeit Was ist das?

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt

Statuten in leichter Sprache

NÖ Landeskindergarten

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Folgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

Antrag zur Förderung aus dem Familienfonds

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

Sehr geehrte Damen und Herren

BEWERBUNG DER FAMILIE

Feedbackformular Au pair

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 6-12 (Seite 1 5)

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente.

Einwilligungserklärung

Anmeldung zur Ganztagsgrundschule, den Nachmittagskursen, dem Mittagessen und der kommunalen Zusatzbetreuung in der Ganztagsgrundschule Oberweissach

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

GUT. Für die Gemeinschaft ,00 Euro.

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Antragsteller/-in: Name, Vorname:... Straße, Hausnummer:... PLZ, Wohnort:... Geburtsdatum:... Tel-Nr.:... Fax-Nr.:

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

BEWERBUNG ALS AU-PAIR

Lizenz - Partner Fragebogen (Alle Angaben werden vertraulich behandelt)

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Änderungsmeldung. Kindergeld

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Aufnahmeantrag für Quereinsteiger der Rudolf Steiner Schule Klasse 0 5 (Seite 1 6)

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

MEE. Unterstützung beim Leben mit einer Behinderung. Für Klienten

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele Zeitraum Organisation:

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung

Informationsveranstaltung über Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Fotos und Videos von Ihnen und von Ihren Kindern und Jugendlichen

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege nach 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Live-Chat mit dem Ersten Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Dr. Heiko Will, am 31.

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf

Häufig gestellte Fragen

micura Pflegedienste Köln

Das Leitbild vom Verein WIR

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe

ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHES AUF KINDERTAGESBETREUUNG

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Befragung zum Migrationshintergrund

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung (rechtlichen Vertretung)

Der Wunschkunden- Test

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Hinweise zum Fragebogen. Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Elternfragebogen Mediation

Beratungskompetenz Existenzgründung

Transkript:

Stand: 22.12.2015 FAQ zum Programm 2014 Teil 1 Häufige Fragen der Eltern Liebe Eltern, Sie stellen die ersten und wichtigsten Weichen für eine gute Entwicklung ihrer Kinder. Um Sie in dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, gibt es im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE viele hilfreiche Familienbildungsangebote. Sie erhalten wertvolle Tipps, lernen kompetente Ansprechpersonen kennen, können Kontakte zu anderen Familien knüpfen und nicht zuletzt machen Familien- und Elternbildungskurse auch Spaß. Es gibt insgesamt fünf verschiedene STÄRKE-Angebote: - Allgemeine Familienbildungsangebote im ersten Lebensjahr des Kindes - Spezielle Familienbildungsangebote für Eltern in besonderen Lebenssituationen - Familienbildungsfreizeiten - Offene Treffs - Hausbesuche mit Beratung Die nachfolgende FAQ-Liste enthält alle wichtigen Informationen rund um das Landesprogramm STÄRKE und die damit verbundenen Zuschussmöglichkeiten. Wir hoffen, Sie schon bald in einem unserer Familienbildungsangebote oder bei dem Besuch eines Offenen Treffs begrüßen zu können. Frage 1.) Was ist und was ist das Ziel von? 2.) Was ist die rechtliche Grundlage von, wer wirkt mit und wo finden Eltern alle wichtigen Informationen? Antwort ist ein Landesprogramm, um die Eltern- und Familienbildungskompetenz zu stärken und dadurch die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu verbessern. Die Familienbildungsangebote richten sich grundsätzlich an alle Familien. Familien bzw. Eltern mit geringem Einkommen oder in anderen besonderen Lebenssituationen haben die Möglichkeit, Gebühren für verschiedene Familienbildungsangebote ganz oder teilweise erlassen zu bekommen. Grundlage für die Programmdurchführung ist die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Programms zwischen der Landesregierung, Organisationen von Bildungsträgern und sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe, den Kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (RV STÄRKE 2014, Fassung vom 27.05.2014) sowie die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms 27.05.2014). (VwV STÄRKE 2014, Fassung vom

2 3.) Wann ist das Programm gestartet und wie lange läuft es? 4.) Wie erhalten Eltern Informationen über die Familienbildungsangebote im Rahmen von? 5.) Wer hat die Möglichkeit, Gebühren für die Familienbildungsangebote im Rahmen von ganz oder teilweise erlassen zu bekommen? Die rechtlichen Grundlagen, Formulare und weitere wichtige Informationen sind auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.staerke-bw.de sowie der Homepage des KVJS unter http://www.kvjs.de/jugend/kinderschutz/staerke.html eingestellt. Am 1. September 2008 ist das Programm gestartet. Zum 01. Juli 2014 wurde das Programm neu ausgerichtet und läuft bis zum 31. Dezember 2018. Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, erhalten von den Einwohnermeldeämtern allgemeine Informationen zum Landesprogramm und Hinweise zu den Familienbildungsangeboten. Eltern, die mit ihrem Kind im ersten Lebensjahr nach Baden- Württemberg gezogen sind und das Informationsmaterial nicht automatisch erhalten, können beim zuständigen Einwohnermeldeamt nachfragen. Weitere Informationen erhalten Eltern bei den STÄRKE- Koordinatoren/Koordinatorinnen und über die Homepage des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises. Eltern mit geringem Einkommen und einem Kind im ersten Lebensjahr können bei der Teilnahme an einem allgemeinen Familienbildungsangebot finanziell unterstützt werden. Es handelt sich dabei um Kursangebote, die auf Pflege, Ernährung und frühkindliche Entwicklungsförderung ausgerichtet sind. Pro Elternteil und Kind können maximal 100 Euro erlassen werden (Voraussetzungen siehe Frage 9). Eltern in einer besonderen Lebenssituation können unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder bei der Teilnahme an einem speziellen Familienbildungsangebot finanziell unterstützt werden. In den Kursangeboten wird auf die besonderen Lebenssituationen, die mit erhöhten Anforderungen an die Versorgung, Betreuung und Erziehung von Kindern verbunden sind, gezielt eingegangen. Die Angebote richten sich überwiegend an Familien mit Kindern unter drei Jahren. Pro Elternteil können maximal 500 Euro erlassen werden (Voraussetzungen siehe Frage 10). Familien in besonderen Lebenssituationen können kostenlos oder zumindest ermäßigt an einer Familienbildungsfreizeit teilnehmen. Pro Familie können

3 maximal 1000 Euro erlassen werden. Voraussetzung für die Familienbildungsangebote im Rahmen von ist stets, dass der antragstellende Elternteil den Hauptwohnsitz in Baden- Württemberg hat. 6.) Welche weiteren Angebote gibt es? Über können auch so genannte Offene Treffs gefördert werden. Jede Familie hat die Möglichkeit, einen Offenen Treff zu besuchen. Der Besuch ist in der Regel kostenfrei. 7.) Was sind Offene Treffs? Offene Treffs sind Begegnungsorte für Familien mit Kindern. Eltern erhalten dort Informationen über verschiedene Familienbildungsangebote und können sich mit anderen Eltern austauschen. Manchmal werden auch Elternbildungskurse oder Vorträge zu bestimmten Themen angeboten. Eltern können je nach Bedarf selbst entscheiden, ob und wann sie den Offenen Treff besuchen. Hierfür müssen Eltern keinen Antrag stellen. 8.) Gibt es auch individuelle Unterstützungsmöglichkeiten? 9.) Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Kursgebühren für ein allgemeines Familienbildungsangebot im ersten Lebensjahr des Kindes ganz oder teilweise erlassen werden können? Auf Wunsch und bei Bedarf kann eine Familie, die an einem der o. g. Familienbildungsangebote im Rahmen von teilnimmt oder einen Offenen Treff besucht, im Anschluss oder begleitend individuelle Beratung im Rahmen eines Hausbesuchs in Anspruch nehmen. Eltern, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Kursgebühren ganz oder teilweise erlassen bekommen: Bezug von Arbeitslosengeld (kurz: Alg II; umgangssprachlich meist Hartz IV ), Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Bezug von Sozialhilfe (subsidiär (nachrangig) zu Alg II), Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder von Meister-BAföG, Bezug von Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen, Bezug des Kinderzuschlags, Bezug eines Gründungszuschusses oder von Einstiegsgeld, Privatinsolvenz, Bezug von Wohngeld oder Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

4 10.) Was sind besondere Lebenssituationen? 11.) Können auch Eltern, die einen Säugling zur Pflege oder Adoption aufnehmen, die Gebühren für ein Familienbildungsangebot oder teilweise erlassen bekommen? ganz 12.) Können auch Asylbewerber und Flüchtlingsfamilien die Gebühren für ein Familienbildungsangebot ganz oder teilweise erlassen bekommen? 13.) Können auch Gastfamilien bzw. Elternteile, die ein Kind mit Fluchterfahrung bei sich aufnehmen, über unterstützt werden? Familien in besonderen Lebenssituationen können insbesondere sein: Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, frühe Elternschaft, Familien mit Gewalterfahrung, Familien mit einem kranken, behinderten oder von Krankheit beziehungsweise Behinderung bedrohten Familienmitglied, Familien mit Migrationshintergrund, Familien mit Pflege- oder Adoptivkindern, Familien in Trennung und Scheidung, Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien sowie Familien, die einen Unfall oder den Tod eines Familienmitglieds bewältigen müssen oder Familien mit sonstigen besonderen Bedarfslagen. Ob eine Familien eine sonstige besondere Bedarfslage aufweist kann bei den STÄRKE-Koordinatoren/ Koordinatorinnen im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis erfragt werden. Ja. Pflege- oder Adoptiveltern mit geringem Einkommen können wie auch leibliche Eltern die Kursgebühren für ein allgemeines Familienbildungsangebot im ersten Lebensjahr des Kindes ganz oder teilweise erlassen bekommen. Pflege und Adoption sind auch besondere Lebenssituationen. Daher können auch die Kursgebühren für ein spezielles Familienbildungsangebot für Eltern in besonderen Lebenssituationen sowie für die Teilnahme an einer Familienbildungsfreizeit ganz oder teilweise erlassen werden. Ja. Asylbewerber beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und können, wie auch andere Eltern mit geringem Einkommen, die Gebühren für ein allgemeines Familienbildungsangebot im ersten Lebensjahr des Kindes ganz oder teilweise erlassen bekommen. Flüchtlingsfamilien können aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation (Migrationshintergrund oder sonstige besondere Bedarfslage) kostenlos bzw. ermäßigt an einem speziellen Familienbildungsangebot für Eltern in besonderen Lebenssituationen sowie an einer Familienbildungsfreizeit teilnehmen. Gastfamilien bzw. Elternteile, die ein Kind mit Fluchterfahrung bei sich aufnehmen, können in der selben Weise unterstützt werden wie auch Pflegeoder Adoptiveltern.

5 14.) Können an einem Familienbildungsangebot sowohl Selbstzahler als auch Eltern bzw. Familien teilnehmen, die aus gefördert werden? 15.) Bei welchen Veranstaltern ist eine kostenlose bzw. ermäßigte Teilnahme für ein Familienbildungsangebot im Rahmen von möglich? 16.) Wie oft können Eltern kostenlos bzw. ermäßigt an einem Familienbildungsangebot nehmen? teil- 17.) Können Eltern auch mehrere Familienbildungsangebote in Anspruch nehmen? Ja. Selbstzahler können an allen Familienbildungsangeboten teilnehmen. Im Familienbildungsangebot selbst wird nicht zwischen Selbstzahlern und Eltern bzw. Familien mit finanzieller Unterstützung unterschieden. Alle teilnehmenden Eltern bzw. Familien können bei Bedarf und auf Wunsch kostenlose Hausbesuche mit weiterführender Einzelfallberatung in Anspruch nehmen, auch wenn sie das vorangegangene Angebot selbst gezahlt haben. Eine kostenlose bzw. ermäßigte Teilnahme ist nur bei Veranstaltern möglich, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben oder die nach Prüfung des Jugendamtes der Rahmenvereinbarung beigetreten sind. Welche Veranstalter hierunter fallen kann bei den STÄRKE-Koordinatoren/Koordinatorinnen im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis oder direkt bei den Veranstaltern erfragt werden. Bei den allgemeinen Familienbildungsangeboten im ersten Lebensjahr des Kindes können die Kursgebühren einmalig pro Elternteil und Kind ganz oder teilweise erlassen werden. Bei den speziellen Familienbildungsangeboten für Eltern in besonderen Lebenssituationen können die Kursgebühren einmalig pro Elternteil ganz oder teilweise erlassen werden. Bei den Familienbildungsfreizeiten können die Gebühren einmalig pro Familie ganz oder teilweise erlassen werden. Hausbesuche mit Beratung kann jede Familie einmal kostenlos in Anspruch nehmen. Ein Offener Treff kann jederzeit besucht werden. Der Besuch ist in der Regel kostenfrei. Eltern mit geringem Einkommen und einem Kind im ersten Lebensjahr können kostenlos bzw. ermäßigt an einem allgemeinen Familienbildungsangebot im ersten Lebensjahr des Kindes teilnehmen (Vater und Mutter jeweils einmalig pro Kind). Sie weisen immer auch eine besondere Lebenssituation auf (geringes Einkommen) und können so auch Gebühren für ein spezielles Familienbildungsangebot für Eltern in besonderen Lebenssituationen ganz oder teilweise erlassen bekommen (Vater und Mutter jeweils einmalig unabhängig von der Kinderanzahl). Aufgrund der besonderen Lebenssituation besteht darüber hinaus die Möglichkeit, kostenlos bzw. er-

6 18.) Wie sicher können Eltern damit rechnen, die Gebühren für ein Familienbildungsangebot ganz oder teilweise erlassen zu bekommen? 19.) Wie erfahren Eltern, ob sie Gebühren für ein Familienbildungsangebot im Rahmen von ganz oder teilweise erlassen bekommen können und was sollten sie hierfür tun? mäßigt an einer Familienbildungsfreizeit teilzunehmen (einmalig pro Familie). Offene Treffs stehen grundsätzlich allen Familien offen. Auf Wunsch und bei Bedarf kann eine Familie, die an einem der Familienbildungsangebote teilnimmt oder einen Offenen Treff besucht, im Anschluss oder begleitend individuelle Beratung Hausbesuchen in Anspruch nehmen (einmal pro Familie). Eltern haben keinen Rechtsanspruch auf eine kostenlose bzw. ermäßigte Teilnahme an einem Familienbildungsangebot. Die STÄRKE-Koordinatoren/Koordinatorinnen bestimmen in Absprache mit den Veranstaltern, für welche Familienbildungsangebote und für wie viele Eltern bzw. Familien jeweils Gebühren erlassen werden können. Eltern werden von verschiedenen Veranstaltern, die an mitwirken oder Berufsgruppen, die Eltern und Kinder beraten und betreuen, über die Angebote und Möglichkeit, Gebühren erlassen zu bekommen, informiert. Die Eltern suchen den Veranstalter auf und füllen bei ihm einen Antrag aus. Der -Anbieter klärt dann mit den STÄRKE-Koordinatoren/Koordinatorinnen im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis, ob noch Mittel für eine kostenlose bzw. ermäßigte Teilnahme zur Verfügung stehen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage des Sozialministeriums sowie auf der Homepage des KVJS zur Verfügung (siehe Frage 2). Der Veranstalter teilt den Eltern vor Beginn der Veranstaltung mit, ob Gebühren erlassen werden können. Alle Fragen beantwortet? Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Ihren STÄRKE- Koordinator/Ihre STÄRKE-Koordinatorin im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis oder direkt an den STÄRKE-Veranstalter wenden. Anlagen - Antrag auf Erstattung der Teilnehmergebühren eines allgemeinen Familienbildungsangebotes im ersten Lebensjahr - Antrag auf kostenlose Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen - Antrag für Hausbesuche mit Beratung - Antrag auf Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen

zum Verbleib beim Familienbildungsträger Anlage 1 (zu Nummer 3.2 und 8.3) Antrag auf Erstattung der Teilnahmegebühren eines allgemeinen Familienbildungsangebotes im ersten Lebensjahr Ich.... (bitte Vor- und Nachname angeben) beabsichtige anlässlich der Geburt meines Kindes geboren am...,... ein allgemeines Familienbildungsangebot für Eltern mit einem Kind im ersten Lebensjahr mit dem Titel...... zu besuchen. Es beginnt am.. und wird von folgendem Familienbildungsträger angeboten...... (bitte Name und Adresse des Familienbildungsträgers angeben) Hierzu wird die Erstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von.. Euro beantragt. Ich erkläre rechtsverbindlich, dass ich für das oben genannte Kind noch keinen entsprechenden Antrag gestellt habe und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen hierfür zutrifft: Bezug von Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; umgangssprachlich meist Hartz IV ) Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Bezug von Sozialhilfe (subsidiär zu Alg II) Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder von Meister-BAföG Bezug von Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen Bezug des Kinderzuschlags Bezug eines Gründungszuschusses oder von Einstiegsgeld Privatinsolvenz Bezug von Wohngeld Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ort, Datum und Unterschrift der Antrag stellenden Person)

2 Im Rahmen von sind auch Hausbesuche mit Beratungen möglich. Ich interessiere mich für dieses Angebot. (Falls keine Hausbesuche erwünscht sind, bitte streichen) Name des Elternteils/der Familie: Straße: Postleitzahl, Ort: Telefon:................... (Ort, Datum und Unterschrift der Antrag stellenden Person)

zum Verbleib beim Familienbildungsträger Anlage 3 (zu Nummer 3.3 und 8.3) Antrag auf kostenlose Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen Name des Elternteils: Straße: Postleitzahl, Ort: Telefon:............ Ich beabsichtige das Angebot mit dem Titel.. zu besuchen. Es beginnt am.. und wird von folgendem Familienbildungsträger angeboten.......... (bitte Name und Adresse des Familienbildungsträgers angeben) Ich erkläre hiermit rechtsverbindlich, dass ich noch an keinen anderen kostenlosen örtlichen Angeboten der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von teilgenommen habe. (Ort, Datum und Unterschrift der Antrag stellenden Person)

2 Im Rahmen von sind auch Hausbesuche mit Beratungen möglich. Ich interessiere mich für dieses Angebot. (Falls keine Hausbesuche erwünscht sind, bitte streichen) Name des Elternteils/der Familie: Straße: Postleitzahl, Ort: Telefon:................... (Ort, Datum und Unterschrift der antragstellenden Person) Situation in der Familie (nach Entscheidung des Veranstalters von diesem oder von der Familie selbst auszufüllen): (Zutreffendes bitte ankreuzen) K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 K 7 K 8 K 9 K 10 K 11 Die vorwiegend prägende besondere Lebenssituation erhält eine Kennzahl (K): Alleinerziehung K 1, frühe Elternschaft K 2, Gewalterfahrung K 3, Krankheit (dazu zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds K 4, Mehrlingsversorgung K 5, Migrationshintergrund K 6, Pflege- oder Adoptivfamilie K 7, prekäre finanzielle Verhältnisse K 8, Trennung K 9, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds K 10, sonstige besondere Bedarfslagen K 11.

Zum Verbleib beim Anbieter der Hausbesuche Anlage 5 (zu Nummer 3.4 und 8.4) Antrag für Hausbesuche mit Beratung im Rahmen vom Ich/Wir nehme/n an einem geförderten Familienbildungsangebot/offenen Treff teil. Veranstalter des Familienbildungsangebots/offenen Treffs Institution: Adresse:... (Unterschrift des/der Verantwortlichen) Ich/Wir wünschen zur weiteren Unterstützung Hausbesuche mit Beratung. Die Institution: Adresse:....... (Unterschrift des/der Verantwortlichen) ist bereit, die Hausbesuche mit Beratung zu übernehmen.

Seite 2 enthält den gegebenenfalls abtrennbaren Datenteil. Falls eine Weitergabe an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe von der Antrag stellenden Person nicht erwünscht ist, bleiben der Antrag bei der beratenden Institution und eine Kopie des Antrags beim Veranstalter des Familienbildungsangebots/des offenen Treffs. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhält in diesem Fall nur einen anonymisierten Kurzbericht über den Erfolg der Hausbesuche. Name/n des Elternteils/der Familie: Straße: PLZ, Ort: Telefon:.. Ich/wir erklären hiermit rechtsverbindlich, dass ich/wir noch keine Hausbesuche mit Beratung erhalten habe/n. (Ort, Datum und Unterschrift der antragstellenden Person/en) Nachfolgenden Teil bei Ablehnung der Datenweitergabe bitte streichen: Ich/wir bin/sind mit der Weitergabe meiner/unserer Personalien und einem Bericht über den Erfolg der beantragten Hausbesuche an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einverstanden. Das Formular darf zusammen mit dem Bericht übersandt werden. (Ort, Datum und Unterschrift der antragstellenden Person/en)

zum Verbleib beim Familienbildungsträger Anlage 7 (zu Nummer 3.5 und 8.3) Antrag auf Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen Ich beabsichtige / Wir beabsichtigen an Familienbildungsfreizeiten teilzunehmen: Name der Familie: Straße: Postleitzahl, Ort: Telefon:........ Name und Ort der Unterkunft:.... Die Familienbildungsfreizeit findet vom... bis... statt. Familienbildungsträger: Adresse:... Es nehmen.. Elternteile und Kinder teil. Ich erkläre/wir erklären hiermit rechtsverbindlich, dass ich/wir noch nicht an Familienbildungsfreizeiten teilgenommen habe/n. Mit der Zuzahlung des Eigenbeitrags bin ich/sind wir einverstanden. (Ort, Datum und Unterschrift der Antrag stellenden Person/en)

2 Im Rahmen von sind auch Hausbesuche mit Beratungen möglich. Ich interessiere mich für dieses Angebot. (Falls keine Hausbesuche erwünscht sind, bitte streichen) Name des Elternteils/der Familie: Straße: Postleitzahl, Ort: Telefon:................... (Ort, Datum und Unterschrift der antragstellenden Person) Situation in der Familie (nach Entscheidung des Familienbildungsträgers von diesem oder von der Familie selbst auszufüllen): (Zutreffendes bitte ankreuzen) K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 K 7 K 8 K 9 K 10 K 11 Die vorwiegend prägende besondere Lebenssituation erhält eine Kennzahl (K): Alleinerziehung K 1, frühe Elternschaft K 2, Gewalterfahrung K 3, Krankheit (dazu zählt auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds K 4, Mehrlingsversorgung K 5, Migrationshintergrund K 6, Pflege- oder Adoptivfamilie K 7, prekäre finanzielle Verhältnisse K 8, Trennung K 9, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds K 10, sonstige besondere Bedarfslagen K 11.