Drei Theorie <-> Praxis-Fragen an die Zukunft des Hochschulombudswesens in Österreich. Josef Leidenfrost Tagung Klagenfurt 2.



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Transkript:

Drei Theorie <-> Praxis-Fragen an die Zukunft des Hochschulombudswesens in Österreich Josef Leidenfrost Tagung Klagenfurt 2. Juni 2016

Maßnahmen zur Vernetzung Klagenfurter Erklärung 1 1) Das informelle österreichische Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen (für Studierende, für Studienrecht, zur Wahrung bzw. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis) und ähnlicher Einrichtungen umfasst Institutionen an hochschulischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum, die in den Bereichen Beratungs-, Beschwerde-, Diversitäts-, Informations-, Konflikt-, Krisen-, Qualitäts-, und Verbesserungsmanagement tätig sind. 2) Als Koordinierungsstelle dieses informellen Netzwerkes soll die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Rahmen der ihr gemäß 31 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 aufgetragenen Ombuds-, Informations- und Servicetätigkeiten fungieren.

Klagenfurter Erklärung 2 3) Die Ziele des Netzwerks sollen die bundesweite Vernetzung und der professionelle Erfahrungsaustausch seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den oben erwähnten Aufgabengebieten u. a. durch folgende Arbeitsaufträge sein: Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Mitarbeiterinnen und -arbeiter an Hochschul- und Forschungsinstitutionen bei der Etablierung und Professionalisierung einschlägiger Einrichtungen zu unterstützen Wissen, Erkenntnisse und Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen auszutauschen sowie zur Kompetenzerweiterung beizutragen institutionsübergreifend Entwicklungen im Sinne der Tätigkeitsbereiche anzustoßen, zu begleiten und zu fördern engen Kontakt zu und Kooperationen mit internationalen Netzwerken (vor allem ENOHE, dem European Network of Ombudsmen in Higher Education und ENRIO, dem European Network of Research Integrity Offices) sowie zu transnationalen Projekten zu halten

Klagenfurter Erklärung 3 4) Das Netzwerk der österreichischen hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen soll dazu beitragen, eine Fairnesskultur zu leben und die Angehörigen der einzelnen Institutionen durch Netzwerkaktivitäten zu stärken. 5) Das Netzwerk wird die Leistungen und Angebote sowie die Erfahrungen der teilnehmenden Einrichtungen kommunizieren. Zu diesem Zwecke sollen gemeinsame analoge Aktivitäten wie z.b. Intensivseminare, Fachtagungen, Schulungen und Enqueten sowie digitale Aktivitäten wie z.b. Webinars, Discussion Lists und Blogs durchgeführt werden. 6) Das informelle österreichische Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen ist am 2. Juni 2016 in Klagenfurt offiziell begründet worden. Es steht facheinschlägig interessierten Personen und Institutionen offen, unabhängig von deren inner-institutionellen Bezeichnungen bzw. Positionierungen.

Vernetzung: Mögliche Aktivitäten Abfrage mittels Monkey Survey, welche Themen gewünscht / besonders nachgefragt sind Fragebogen Mailing Group

Vernetzung: Gemeinsame Empfehlungen Innsbruck Descriptors Initiative zur Einrichtung von Ombudsstellen Definition der Grundkriterien einer Ombudsstelle (Weisungsfreiheit, Niedrigschwelligkeit) Definition des Anforderungsprofils für eine Ombudsperson Auswahl der qualifiziertesten Person außerhierarchische Verankerung und Arbeitsweise eigenes Budget

Neue Kompetenz von sich aus tätig werden Studien- und Prüfungsordnungen an Fachhochschulen Ausbildungsverträge an Fachhochschulen Aufnahme- und Auswahlverfahren an Privatuniversitäten

Neue Kompetenz namentliche Nennung der Hochschule Brief Volksanwalt Peter Fichtenbauer an Ombudsstelle, 10. Februar 2016 Ich gehe davon aus, dass, wenn Einrichtungen, denen eine Fehlverhalten anzulasten ist, mit einer entsprechenden Nennung im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft zu rechnen haben, dies zum einen die Problemlösungsbereitschaft im Einzelfall zu erhöhen vermag und zum anderen auch eine präventive Wirkung entfalten kann.

Neue Kompetenz namentliche Nennung der Hochschule 2 bis 1014/15: Anliegenbeschreibungen ohne Namen von Institutionen (in bisherigen Tätigkeitsberichten) bereits jetzt: Statistiken mit Institutionennamen ab 2015/16: Anliegen mit Namensnennung (von Institutionen, nicht Personen) möglich, sowie themenbezogene Statistiken in Jahresberichten pro Hochschulinstitution

Neue Kommunikationswege jeweils nach Erscheinen des Tätigkeitsberichtes Intensiv-Seminare mit Anspruchsgruppen Rückkoppelung zu Vorschlägen mit Anspruchsgruppen VOR Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes Arbeitsgespräche mit Hochschulen vor Ort (erstes am 2. Juni 2016 an der AAU Klagenfurt)