Flugzeugabsturz Eine Information für die Feuerwehr



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Transkript:

Flugzeugabsturz Eine Information für die Feuerwehr Vorwort: Diese Dokumentation gibt Hinweise, wie Hilfe bei Flugzeugunfällen geleistet werden kann, ohne dass Helfer unnötig gefährdet werden. Es handelt sich bei dieser Dokumentation ausschließlich um zivile Flugzeuge. Das Thema militärische Luftfahrzeuge oder Airliner würde den Rahmen sprengen. Gefahren: In den heutigen Luftfahrzeugen werden in zunehmendem Maße moderne Verbundstoffe verwendet. Von diesen Verbundstoffen können Gefahren in fester, flüssiger, staub- und gasförmiger Form an Unfallstellen ausgehen. Treibstoffe können auslaufen bzw. Treibstoffreste können noch in den Tanks sein. Pyrotechnische Treibsätze für Rettungsgeräte, Schleudersitze und zum Absprengen von Hauben können noch scharf sein. Bei Reisemaschinen können Sauerstofflaschen an Bord sein, bzw. kann das Flugzeug auch über eine Druckkabine verfügen. Betätigen Sie keine Schalter oder Hebel! Flugzeuge mit dem Kennzeichen: OE-E xxx können und OE- 7 xxx OE-8 xxx D-M xxx haben Rettungssysteme mit Raketentreibsatz an Bord! Von außen nicht erkennbar! Es wurde von der Polizei berichtet, dass nach einem Flugzeugabsturz ein Feuerwehrmann von einem solchen Selbstrettungssystem mit Raketentreibsatz getötet worden ist. Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 1 von 7

Betreten der Unfallstelle: Ausreichender Sicherheitsabstand bieten Schutz vor Gasen und Giften. Schutzbekleidung, Stiefel, Helm, Handschuhe, (Schnittverletzungen) tragen. Atemschutz bei Staub- und Verbrennungsrückständen Angaben und Verhaltensregeln. Um welches Flugzeug handelt es sich (Jet, Hubschrauber, Transportflugzeug, zivil oder militärisch? Ist ein Kennzeichen erkennbar? Z.B.: OE-EKFR, D-MRED ) Einige Flugzeuge sind mit Rettungssystemen ausgerüstet (Funktionsabläufe werden größtenteils pyrotechnisch gesteuert!) Wie viele Personen sind an Bord? Welche Fracht ist an Bord? (Im Zweifelsfalle immer als Gefahrengut einstufen) Rauchen Sie nicht! Berühren Sie nichts! Ausgelaufener Treibstoff bedeutet Feuergefahr! Weggeschleuderte Kabinendächer, Schleudersitze, Rettungssysteme bedeuten Explosionsgefahr! Gebrochener Verbundwerkstoff ist scharfkantig wie Glas! Staubförmig austretende Verbundstoffe verursachen bei Berührung auf der Haut, in den Augen oder Luftwegen Reizungen. Durch Verbrennung freigesetztes Gas ist giftig; es kann in Bodenvertiefungen schweben. Halten Sie sich nicht unnötig in der Nähe vom Wrack auf, in den Tanks kann noch Treibstoff sein. Sorgen Sie für die Absicherung der Unfallstelle (Absperrband) Halten Sie die Verkehrswege für eintreffende Rettungsfahrzeuge frei. Hubschrauberlandeplatz einrichten Befreiung von Flugzeuginsassen! Am schnellsten gelangen Sie zu den eingeklemmten Flugzeuginsassen durch die besonders gekennzeichneten Türen und Notausstiege. Pfeile und Beschriftungen geben Hinweise auf Hebel oder Griffe, die zum Öffnen betätigt werden müssen. Bei Gurtzeugen ist eine Vielzahl von Schlössern in Gebrauch. Im Regelfall sind Anweisungen zum Öffnen auf dem Gurtschloss angebracht. Lassen sich die Verschlüsse nicht öffnen, schneiden Sie den Gurt durch. Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 2 von 7

Verhalten der Feuerwehr bei der Anfahrt und Aufstellung an der Unfallstelle Die Anfahrt im Bereich der Unfallstelle hat nach Möglichkeit in Windrichtung und unter Beachtung der Bodenverhältnisse zu erfolgen. Bei der Anfahrt ist auf Überlebende zu achten, die aus dem verunglückten Luftfahrzeugen herausgeschleudert und verletzt im Gelände liegen können. Bei der Anfahrt und dem Aufstellen der Feuerwehrfahrzeuge an der Unfallstelle ist darauf zu achten, dass. die Unfallstellen im Umkreis von mindestens 300 Metern besonders sorgfältig nach möglicherweise herausgeschleuderten Insassen abzusuchen sind, Rettung und Brandbekämpfung in oder seitlich zur Windrichtung eingeleitet werden können, der Rettungseinsatz auf der Rettungsseite des Luftfahrzeuges erfolgen kann, (Rettungsseite = Pilotenseite) Personen und Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich stehen, die Fahrzeuge nicht in Bodensenken oder bei abfallendem Gelände unterhalb des verunglückten Luftfahrzeuges aufgestellt werden (Zündung von Kraftstoffdämpfen), die Standorte der Fahrzeuge ohne Störung der eingeleiteten Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen gewechselt werden können. Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 3 von 7

FEUERWEHR KÜHNSDORF Was sollte die Feuerwehr über Flugunfällen wissen Die Wahrscheinlichkeit außerhalb von Flugplätzen noch retten zu können, ist sehr gering. Entsteht ein Brand in/am Flugzeug, steht dieses meistens innerhalb einer Minute in Vollbrand. Jeder Flugunfall hat eine andere vorgefundene Lage Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 4 von 7

Allgemeines über Lösch- und Rettungseinsätze mit Feuer an Luftfahrzeugen a) Die Anfahrt an ein brennendes Luftfahrzeug hat auf dem kürzesten Weg schnell und sicher zu erfolgen. Aufstellung der Löschfahrzeuge unter Beachtung der Windrichtung an der Rettungsseite. (Rettungsseite = Pilotenseite) b) Muss eine Rettung erfolgen, so sind alle verfügbaren Löschangriffseinrichtungen zur Unterstützung der Rettungsmaßnahmen einzusetzen. c) Bei Erreichen einer günstigen Weite wird die Flugzeugkanzel bzw. das gesamte Luftfahrzeug eingeschäumt. Zweck: Wärmestrahlung reduzieren, um den Durchbrand der Außenhaut zu verhindern, Kühlung der Besatzung zu erreichen, Atemgifte niederschlagen und Selbstschutz. d) Mit den Schnellangriffsrohren sofort eine Rettungsschneise zur Kanzel hin schlagen, in der die Retter unter dem ständigen Schutz der Löschmittel zur Kanzel vordringen und die Besatzung retten können. Auch wenn kein Feuer ausgebrochen ist sollte immer ein dreifacher Bransdchutz aufgebaut werden. Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 5 von 7

Bergen von Luftfahrzeugen Verunfallte Luftfahrzeuge oder deren Teile sind weder zu bewegen noch von der Unfallstelle abzutransportieren, ehe der mit der Unfalluntersuchung Beauftragte hierzu die Erlaubnis erteilt hat, es sei denn zur Rettung von Menschenleben oder Verhütung größeren Schadens. Auf Grund von 62 und 135 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2006, wird verordnet: Meldungen über den Verlauf von Such- und Rettungsmaßnahmen 20. (1) Alle an Such- und Rettungsmaßnahmen mitwirkenden Stellen haben der Suchund Rettungszentrale der Austro Control GmbH sowie bei Such- und Rettungsmaßnahmen in Flugplatzrettungsbereichen die Einsatzleiter über den Stand der jeweiligen Such- und Rettungsmaßnahmen fernmündlich, fernschriftlich, per Telefax, per Funk oder in jeder anderen technisch möglichen Weise zu informieren. (2) Die Such- und Rettungszentrale der Austro Control GmbH und die Einsatzleiter haben alle am Such- und Rettungsdienst mitwirkenden und um Hilfeleistung ersuchten Stellen zu verständigen, wenn ihre Hilfeleistung nicht mehr erforderlich ist. Sicherstellung von Beweismitteln 21. (1) Die Austro Control GmbH, die Einsatzleiter und die eingesetzten Such- und Rettungsmannschaften haben darauf Bedacht zu nehmen, dass keine Veränderungen vorgenommen werden, welche die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen erschweren könnten. Von den Rettungsarbeiten abgesehen dürfen an der Unfallstelle Veränderungen nur vorgenommen werden, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. (2) Andere Veränderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn die für die gesetzlichen Untersuchungen zuständigen Stellen diese für zulässig erklärt haben (Freigabe des Bruches). RCC (Rescue Coordination Center) in Wien SAR-Dienst (SAR=Search and Rescue) Kontakt RCC Zentrale: 24h: +43-1-798 8380 Tel: +43(0)51703 7778 Fax: +43(0)51703 76 Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 6 von 7

Themen für Einsatzleiter Luftfahrzeugkunde Flugzeugbrandbekämpfung Retten aus Luftfahrzeugen Luftverkehrsgesetz Einsatztaktik Offen / Eindringen Flugzeugbergung Freigabe zur Bergung ICAO Löschmittel Druckentlastung Bergeplan Behördliche Auflagen Erkenntnisse aus Flugunfällen Sofortmaßnahmen zur Menschenrettung Ausrüstung Allgemeine Empfehlungen Praktische Übungen Traige Verfahrensablauf ADV Ablageplatz Verbandsplatz Betreuung und Abtransport der Verletzten Leichen Maßnahmen nach dem Flugunfall Was mache ich bei einer Druckkabine? Ventil öffnen, oder ein Fenster einschlagen! Wie erkenne ich ein Rettungssystem? - Verschlossener Ausschnitt am Rumpf, Hebel im Cockpit! Wo ist die Batterie? Von Typ zu Typ verschieden! Meist im Rumpf Wo sind die (mehrere) Treibstofftanks? Flächentanks, Rumpftanks Treibstoffe abpumpen, auffangen und Mengen bekanntgeben! ELT (Crash Sender) abschalten. Auf OFF, hat eigene Stromversorgung. Eventuelle Veränderungen am Wrack bekanntgeben. Wrackteile, auch verstreute, absperren und sichern. Lage der Verletzten notieren (Doppelsteuer wer war wirklich der Pilot) Kontakt und Kommunikation zu anderen Einsatzleiter halten. u.v.m. Diese Unterlagen sollen Eure Einsatztaktik schärfen um Gefahren abzuwehren. Es ist nicht möglich in der Kürze auf alle Besonderheiten einzugehen. Die Unterlagen zeigen, dass ein Flugzeugunfall mehr fordert als ein Verkehrsunfall. Dabei haben wir noch gar nicht über Verkehrsmaschinen oder militärische Flugzeuge gesprochen. Diese Szenarien erfordern Spezialwissen, bestens geschult sind die Flughafenfeuerwehren und Feuerwehren der militärischen Flugplätze. Danke an allen Datenquellen, Autoren und Fotografen. Zusammengestellt von BM Kurt Griengl Seite 7 von 7