AM 23/2015 Amtliche Mitteilungen 23/2015 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Unternehmensteuerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 11. März 2015
IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR ALBERTUS-MAGNUS-PLATZ 50923 KÖLN Erscheinungsdatum: 27. MÄRZ 2015
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Unternehmensteuerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 11. März 2015 Aufgrund des 2 Absatz 4 Satz 1, 62 Absatz. 3 und des 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September.2014 (GV. NRW. S. 547) hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln folgende Ordnung erlassen: Artikel I Die Prüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Unternehmensteuerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 26. November 2009 (Amtliche Mitteilungen 91/2009) wird wie folgt geändert: 1. 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Das Studium wird in Form von 23 Blockveranstaltungen, die insgesamt 518 Unterrichtsstunden umfassen, und der Anfertigung einer Masterarbeit durchgeführt. Die Veranstaltungen sind nach Maßgabe der Modulübersicht (Anhang) zu vier Modulen zusammengefasst. Jedes Modul wird mit einer Prüfung gemäß 6 entsprechend der Modulübersicht abgeschlossen. 2. 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung: In den Lehrveranstaltungen werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen jeweils einer pro Modul und insgesamt vier in der Regel schriftliche Abschlussprüfungen in Form von Klausuren im Umfang von jeweils vier bis sechs Zeitstunden gestellt. Inhalt der Prüfungen sind die in den Blockveranstaltungen behandelten Studieninhalte. Die Prüfungstermine werden durch den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. 3. 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Die Bearbeitungszeit beträgt maximal sechs Monate und beginnt durch Mitteilung des Themas durch den Prüfungsausschuss. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag des/der Kandidaten/in ausnahmsweise eine Nachfrist gewähren. 4. 9 Absatz 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Das arithmetische Mittel der vier Prüfungsleistungen nach 6 wird errechnet. 5. Der Anhang enthält folgende Fassung: Anhang: Modulübersicht 3
Der Weiterbildungsstudiengang Unternehmensteuerrecht hat einen Umfang von 518 Unterrichtsstunden (US) verteilt auf 12 Monate. Es sind 4 Module mit insgesamt 23 Blockveranstaltungen (Termin) zu studieren. Termin Inhalt US ECTS Prüfungen Modul I: Grundlagen 1 Einführungs- und Orientierungsveranstaltung plus Einführungsfall 2 Einführung in das Europäische Unternehmensteuerrecht 16 1 Einführung in das Unternehmensteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und rechtsmethodischer Grundlagen 2 Einführung in das Europäische Unternehmensteuerrecht 22 2 3 Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht 24 2 4 Betriebswirtschaftliche Grundlagen I: Finanzierung / 12 1 Unternehmensbewertung Betriebswirtschaftliche Grundlagen II: Steuerwirkungslehre 12 1 5 Verfahrensrechtliche Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 24 2 (Zusage, Verständigung, Miss- brauchsabwehr, Betriebsprüfung, Schlussbesprechung, Bescheid) 6 Grundlagen Mergers & Acquisitions (Gesellschafts-, 12 1 Kapitalmarkt- und Steuerrecht) Nationales Handels- und Steuerbilanzrecht 12 2 7 Nationales Handels- und Steuerbilanzrecht 12 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 12 1 Modul II: Nationales Unternehmensteuerrecht 8 Unternehmensteuerrecht I: Personenunternehmen 20 3 9 Unternehmensteuerrecht I: Personenunternehmen 20 Unternehmensteuerrecht II: Kapitalgesellschaften 4 3 10 Unternehmensteuerrecht II: Kapitalgesellschaften 22 11 Unternehmensteuerrecht II: Kapitalgesellschaften 16 Unternehmensteuerrecht III: Konzern 8 2 12 Unternehmensteuerrecht III: Konzern 16 Unternehmensteuerrecht IV: Umwandlungs- und 8 2 Umwandlungssteuerrecht Besteuerung von Umstrukturierungen 13 Unternehmensteuerrecht IV: Umwandlungs- und 24 Umwandlungssteuerrecht Besteuerung von Umstrukturierungen 14 Umsatzsteuerrecht 24 2 1 Prüfung i.s.v. 6 an Termin 8 13 Credits 1 Prüfung i.s.v. 6 an Termin 15 12 Credits Modul III: Internationales, Europäisches und Ausländisches Unternehmensteuerrecht 15 Deutsches internationales Steuerrecht und Recht 20 2 der Doppelbesteuerungsabkommen (OECD) 16 Europäische Unternehmensteuersysteme im Strukturvergleich / Einzelne weitere ausländische Unternehmensteuersysteme: z.b. Investitionen in Mittel- 24 2 4
und Osteuropa, Skandinavien, Asien etc. 17 Verrechnungspreisgestaltung 12 1 1 Prüfung Grundzüge US-amerikanisches Unternehmensteuerrecht, 12 1 i.s.v. 6 an 18 einschließlich DBA USA Deutschland Steuerlich relevante Aspekte der internationalen 12 1 Termin 19 8 Credits Rechnungslegung Grenzüberschreitende Umstrukturierungen 12 1 Modul IV: Unternehmensbesteuerung und Gestaltungsberatung 19 Mergers & Acquisitions: Bilanzierung und Besteuerung beim Unternehmenskauf 20 2 20 Mergers & Acquisitions: Bilanzierung und Besteuerung 8 beim Unternehmenskauf Non-profit organisations; Besteuerung öffentlicher 14 1 Unternehmen 21 Familienunternehmen; Unternehmensnachfolge 8 1 Familienunternehmen; Unternehmensnachfolge 6 Steuern und Kapitalanlagen (Investmentbesteuerung, 8 1 Real Estate, REITs, Leasing, Private Equity, Banken und Versicherungen) 22 Steuern und Kapitalanlagen (Investmentbesteuerung, 8 Real Estate, REITs, Leasing, Private Equity, Banken und Versicherungen) Unternehmensfinanzierung 16 1 23 Steuern in der Insolvenz 8 1 E-Commerce 8 Alternativ: Energiewirtschaft oder Betriebliche Altersversorgung; Geschäftsführerverträge; Lohnsteuer Masterarbeit Masterarbeit Gesamt 1 Prüfung i.s.v. 6 an Termin 23 7 Credits 20 Hausarbeit 60 Artikel II Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2014 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht. 5
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Engeren Fakultät der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 18. Dezember 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Rektorat der Universität zu Köln vom 24. Februar 2015. Köln, den 11. März 2015 Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln gez. Universitätsprofessor Prof. Dr. Martin Henssler 6