DVS-PersZert Europäischer Fachmann für das Widerstandsschweißen Ausbildung, Prüfung und Qualifizierung Richtlinie DVS -EWF 2941 Erstellt und herausgegeben von der European Federation for Welding, Joining and Cutting in Zusammenarbeit mit den folgenden Ländern Belgien Bosnien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Irland Island Italien Kroatien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Russland Schweden Schweiz Slovakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Ukraine Deutsche Übersetzung der Richtlinie EWF 525-01 European Welding Specialists for Resistance Welding Minimum Requirements for Education, Examination and Qualification (ersetzt Richtlinie 2941 DVS-Lehrgang Fachmann für Widerstandsschweißen, Ausgabe 07/1993) Copyright 2005
Die Inhalte der Prüfung sind bezüglich weitergehender Einzelheiten in Abschnitt II der Richtlinie beschrieben. Eine Unterrichtseinheit muss mindestens 50 Minuten direkter Unterrichtszeit umfassen. Es ist nicht verpflichtend, die Reihenfolge der in dieser Richtlinie aufgeführten Themen exakt einzuhalten. Die für die Durchführung des Lehrgangs zugelassene Bildungseinrichtung hat die Möglichkeit, die Reihenfolge der Themen im Lehrplan abweichend festzulegen. Die Tiefe, in der jedes Thema behandelt wird, ist durch die Zielsetzungen (objectives) und durch die in der Richtlinie vermerkten Unterrichtseinheiten (UE) bestimmt. Dies spiegelt sich auch in Umfang und Tiefe der Prüfung wider, mit der die Erreichung des geforderten Ergebnisses festgestellt wird. Zulassungsvoraussetzungen Die Richtlinie sieht gemäß nachstehender Abbildung drei Zugangswege für die Lehrgangsteilnahme vor: EWE Weg 2 EWT EWS Meister Weg 1 EWSR I EWSR II ( praktischer EWSR III Abschluss - pr ü fung Abschluss - pr ü fung EWPR 14 UE 31 UE 64 UE 4 h EWPR II Weg 3 EWPR I ( praktischer Facharbeiter EWP Bediener Weg 1: Für die Teilnahme am Teil I des EWSR-Lehrgangs müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Die im EWF-Verzeichnis der nationalen Zulassungsbedingungen (Directory of Access Conditions) aufgeführten besonderen technischen Qualifikationen sowie ein Mindestalter von 20 Jahren einschließlich einer zweijährigen Berufserfahrung. Wenn Zusammenarbeitsvereinbarungen z. B. mit Technikerschulen bestehen, gemäß derer den Absolventen unter sorgfältiger Kontrolle des ANB Grundlagenkenntnisse des Teils I Schweißfachmann (IWS) vermittelt werden, kann der Zugang zum Lehrgang entsprechend Weg 2 gewährt werden. Weg 2 Für die Teilnahme an den Teilen II und III des EWSR-Lehrgangs gelten folgende Mindestanforderungen: Seite 6 von 23 Seiten
Europäischer/Internationaler Schweißfachingenieur (E/IWE) Europäischer/Internationaler Schweißtechniker (E/IWT) Europäischer/Internationaler Schweißfachmann (E/IWS) Weg 3 Für die Teilnahme am Teil 1 des Lehrgangs gelten folgende Mindestanforderungen: Qualifizierung als Europäischer/Internationaler Schweißpraktiker (E/IWP) oder Facharbeiter mit erfolgreicher Berufsabschlussprüfung in einem metallverarbeitenden Bereich und mindestens 3jähriger Erfahrung in mit dem Widerstandsschweißen verbundenen Tätigkeiten und ein Mindestalter von 20 Jahren. Teilnehmer, die direkt über den Weg 3 als E/IWP oder Facharbeiter in den Lehrgang EWSR Teil 1 einsteigen, müssen zunächst die Abschlussprüfung zum EWPR erfolgreich ablegen. Teilnehmer, die das Gefühl haben, dass ihnen die grundlegenden Kenntnisse im Widerstandsschweißen fehlen, sollten vor der Prüfungsteilnahme zunächst den Lehrgang EWPR besuchen. Wenn ein Teilnehmer, der den direkten Einstieg über den Weg 3 wählt, die Prüfung nicht besteht, muss er vor ihrer Wiederholung zunächst am vollständigen Lehrgang EWPR teilnehmen. Die speziellen Anforderungen des EWPR-Lehrgangs sind in einer diesbezüglichen EWF- Richtlinie beschrieben. (Bezüglich der DVS -Zulassungsvoraussetzungen siehe Anhang B) Seite 7 von 23 Seiten
Anhang B: Zusätzliche Festlegungen seitens DVS-PersZert Inhalt: 1 Allgemeines 2 Geltungsbereich 3 Bildungseinrichtungen 4 Voraussetzungen 5 Ausbildung 6 Prüfung 7 Zeugnis 1 Allgemeines Der EWF-Fachmann für das Widerstandsschweißen ist die in einem Betrieb fachlich verantwortliche Person für die Durchführung und Überwachung von Widerstandsschweißarbeiten. Er kann die nach den geltenden Regeln der Technik anerkannte Schweißaufsichtsperson für abnahmepflichtige, widerstandsgeschweißte Bauteile sein. In Klein- und Mittelbetrieben ist er der schweißtechnische Berater des Einkaufs, der Konstruktionsabteilung, der Arbeitsvorbereitung und des Qualitätswesens. In Großbetrieben ist er in Verbindung mit dem verantwortlichen Schweißfachingenieur der Ansprechpartner für die Konstruktionsabteilung, die Arbeitsvorbereitung, die Instandhaltung/Reparatur und das Qualitätswesen 2 Geltungsbereich Die DVS -EWF-Richtlinie 2941 gilt für das teil- und vollmechanische und automatische Widerstandsschweißen in den Verfahren Widerstandspunkt (RP)-, das Widerstandsbuckel (RB)- und Widerstandsrollennaht (RR)-schweißen von unbeschichteten und beschichteten metallischen Werkstoffen. Die Qualifikation nach dieser Richtlinie kann in Absprache mit Abnahmegesellschaften die in verschiedenen Regelwerken geforderten Maschinenschweißerprüfungen ersetzen. Sie kann ferner in Absprache mit Abnahmegesellschaften, eingegrenzt auf die genannten Widerstandsschweißverfahren, als Erfüllung der Forderung nach einer Schweißaufsicht gelten. 3 Bildungseinrichtungen Lehrgänge nach der Richtlinie DVS -EWF 2941 dürfen nur von den Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten (SLV) durchgeführt werden, die von DVS-PersZert hierfür zugelassen sind. 4 Voraussetzungen Für die Teilnahme am Lehrgang Europäischer Fachmann für das Widerstandsschweißen und an den Prüfungen gelten folgende Voraussetzungen: 4.1 Berufliche Ausbildung im Metall verarbeitenden oder Elektrobereich mit Abschluss als: Meister Industriemeister Techniker Werkmeister mit mindestens 2jähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Widerstandsschweißens Seite 22 von 23 Seiten
DVS-Schweißlehrer nach Richtlinie DVS 1158 Facharbeiter mit erfolgreicher Berufsabschlussprüfung und mindestens 2jähriger Erfahrung als Widerstandsschweißer (Einrichter, Richtlinie DVS 2940) und ein Mindestalter von 20 Jahren. 4.2 Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift 4.3 Personen, die die Voraussetzung nach Absatz 3.1 nicht erfüllen, können als Gasthörer zum Lehrgang zugelassen werden, an der Prüfung jedoch nicht teilnehmen. 5 Ausbildung Die Richtlinie DVS -EWF 2941 ist Teil einer gesamtheitlich strukturierten, modular aufgebauten Ausbildung im Widerstandsschweißen. In dem dreiteiligen, mindestens dreiwöchigen Lehrgang wird der in der Richtlinie DVS -EWF 2941 aufgeführte Themenplan vermittelt. Die drei Teile des Lehrgangs können nacheinander in einem Block oder einzeln mit zeitlichen Abständen durchgeführt werden. 6 Prüfung Die Durchführung der Abschlussprüfung erfolgt wie in der Richtlinie DVS -EWF 2941 festgelegt. Sie muss innerhalb von zwei Jahren nach Lehrgangsbeginn abgelegt werden. 6.1 Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung wird als objektivierte Kenntnisprüfung (Multiple-Choice) durchgeführt. 7 Zeugnis Der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein DVS - und ein EWF-Zeugnis (Diplom). Seite 23 von 23 Seiten