MIETSERVICE - PREISLISTE

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Transkript:

MIETSERVICE - PREISLISTE 2015 +43 (0) 664 / 22 23 357 Josef Haas +43 (0) 664 / 35 05 119 Johann Schwaiger +43 (0) 64 58 / 800 42 Niedernfritzer Straße 117 5531 Eben im Pongau info@haasundschwaiger.at erdbewegung-salzburg.at

HYDRAULIKBAGGER & ZUBEHÖR HYDRAULIKBAGGER & ZUBEHÖR TAKEUCHI-TB 108 TAKEUCHI-TB 216 TAKEUCHI-TB 219 TAKEUCHI-TB 228 TAKEUCHI-TB 235 HYDRAULIKBAGGER Die Preise verstehen sich netto samt Löffel, Schwenkschaufel TAKEUCHI-TB 250 TAKEUCHI-TB 290 TAKEUCHI-TB 175 W TAKEUCHI-TB 1140 CAT LLR HYDRAULIKHAMMER UNIVERSAL- UND SORTIERGREIFER UG 08 ABBRUCHZANGE MIT DREHWERK ANBAUVERDICHTER MIT DREHMOTOR SIEBLÖFFEL BAUMSCHERE HECKENSCHERE 2 +43 (0) 664 / 22 23 357 +43 (0) 664 / 35 05 119 www.erdbewegung-salzburg.at Preise netto zzgl. 20 % Mwst 3

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FÖRDERBAND ANHÄNGER VERMESSUNG HEBETECHNIK ÜBERFAHRTSPLATTEN ARBEITSBÜHNEN FÖRDERBAND ELEKTRISCH HUMMER 2 ACHS WILLIAMS 2 ACHS NIVILLIERGERÄT JOGGER 24 LEICA RATATIONSLÄSER ML 11 KANALBAULASER LEICA KANALSCHACHTGEHÄNGE KRANPALETTENGABEL BETONKÜBEL STRASSENKÜNETTENÜBERFAHRTSPLATTEN ANHÄNGERARBEITSBÜHNE ALLRADTELESKOPBÜHNE SCHERENHEBEBÜHNE FÖRDERBAND ANHÄNGER VERMESSUNG HEBETECHNIK ÜBERFAHRTSPLATTEN ARBEITSBÜHNEN 10 +43 (0) 664 / 22 23 357 +43 (0) 664 / 35 05 119 www.erdbewegung-salzburg.at Preise netto zzgl. 20 % Mwst 11

HAAS & SCHWAIGER - ERDBAU UND TRANSPORTE HAAS UND SCHWAIGER - ERDBAU UND TRANSPORTE Baumaschinenvermietungsservice Haas & Schwaiger GmbH Ihr verlässlicher Partner für ERDBAU - TRANSPORTE - SCHNEERÄUMUNG LEISTUNGEN TRANSPORTE Wir bieten folgende Leistungen an: Transportarbeiten für Aushubmaterial Schotter Maschinentransporte aller Art Kranarbeiten ERDBAU Wir bieten den Erdbau auch mit Maschinen samt kompetenten Bedienungspersonal an. Wir übernehmen: Aushübe Steinschlichtungen Leitungsverlegungen Erstellung frostsicherer Untergründe und Feinplanien für Parkplätze und Straßen Desweitern besichtigen wir gerne die Baustelle mit Ihnen um ein Angebot zu erstellen. Abfahrt Hüttau Salzburg A10 Niedernfritz Abfahrt Eben Eben/Pg. Liezen BAGGERTAXI Zustellservice mit unserem Baggertaxi Gerne bieten wir Ihnen auch einen Gerätetransport an: LKW 3Achs LKW 3Achs mit Kran LKW 4Achs Abroller Baumaschinentransportplateau 3Achsa Jeep mit Anhänger Niedernfritzer Straße 117 5531 Eben im Pongau Villach Altenmarkt/Pg. 12 +43 (0) 664 / 22 23 357 +43 (0) 664 / 35 05 119 www.erdbewegung-salzburg.at 13

ALLGEMEINE LIEFER- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE LIEFER- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. VERTRAGSABSCHLUSS 1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen, Geräte, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialen sowie Beistellung von Bedienungspersonal, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart wird. 2. Unsere Angebote sind unverbindlich; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir dem Auftrag tatsächlich entsprechen. II. PREISE 1. Die jeweiligen Mietpreise enthalten auch die Abgeltung der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Nicht enthalten im Mietzins sind Treibstoff, Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung. 2. Die Geräte werden entweder pro Tag, Woche oder Monat vermietet. Die Vermietung zum Tagessatz erfolgt unter Zugrundelegung von ach Tagesarbeitsstunden. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes wird eine zusätzliche aliquote Verrechnung vorgenommen. Bei Überschreiten des Wochenmietsatzes wird je zusätzlichen Arbeitstat 1/5 des Mietsatzes zusätzlich berechnet. Bei Überschreitung eines Monatsmietsatzes wird je Arbeitstag 1/20 des Monatsmietsatzes dazu berechnet. 3. Der Mietzins wird netto angeboten zuzüglich 20 %iger Ust. Allfällige Vertragsgebühren sind vom Mieter zu tragen. 4. Die Kosten für Hin- und Rücktransport III. MIETDAUER 1. Die Übergabe und Übernahme der Geräte erfolgt jeweils am Firmengelände des Vermieters. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gerät Bahnverladen oder an einen Spediteur übergeben wird. 2. Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem das Gerät am Firmengelände des Vermieters dem Mieter, einem Spediteur oder der Bahn übergeben wird und endet mit dem Einlagen des Gerätes am Lagerplatz des Vermieters. Es gilt für die Miete 8 Arbeitsstunden pro Werktag/5 Arbeitstage pro Woche = 40 Arbeitsstunden/ Monatsmiete ab 20 Werkstagen max. 160 Arbeitsstunden; abgerechnet wird genau nach Werkstagen ohne Wochenende und Feiertage außer es wird an den Wochenenden bzw. Feiertagen gearbeitet. IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Unsere Rechnungen sind innerhalt von acht Tagen nach Erhalt Abzugs- und spesenfrei zu begleichen. 2. Wir behalten uns vor, die Vermietung unserer Geräte nur gegen vorhergehende Akontierung zu gewähren. 3. Gewährleistungsansprüche oder sonstige Gegenansprüche berechtigen den Mieter weder zur Zurückbehaltung von Zahlungen, noch zur Aufrechnung. 4. Beanstandungen unserer Rechnungen haben innerhalt eines Monats nach deren Erhalt zu erfolgen. Andernfalls gelten unsere Rechnungen als genehmigt und anerkannt. V. VERZUG, NICHTERFÜLLUNG 1. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen von 8 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer. Ferner sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den säumigen Besteller fällig zustellen und unsere eigenen Lieferungen oder Leistungen bis zu Erfüllung aller Zahlungspflichten zurückzuhalten. 2. Unterbleibt die Vermietung aus vom Mieter zu vertreten- den Gründen, so haben wir Anspruch zumindest auf eine Abstandszahlung und Bereitstellungsgebühr von 20 % des gesamten Mietzinses. In jedem Fall behalten wir uns den Ersatz des daraus entstanden tatsächlichen Schaden vor. VI.GEFAHRENÜBERGANG 1. Die Preisgefahr geht auf den Mieter über a) mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Mieter oder dessen Bevollmächtigtem; b) bei Versand auf Kosten des Bestellers mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson; c) bei Versandverzögerungen durch von uns nicht zu vertretenden Umstände und bei vereinbarter Selbstabholung durch den Besteller mit der Meldung der Versandbereitschaft des Mietgegenstandes. 2. Das Transportrisiko trifft den Mieter, auch wenn frachtfreie Zustelllung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Versichert wird das Transportrisiko nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung und nur zu Lasten des Bestellers. VII. LIEFERFRIST 1. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung des Vertrages werden ausgeschlossen. 2. Höhe Gewalt und vom Mieter nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Lieferfrist entsprechend. VIII. INFORMATIONSPFLICH DES BESTELLERS BEDIENUNG DES MIETGERÄTES 1. Der Besteller hat sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder vor einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteile/s mit der Betriebsanleitung und den sonstigen ihm von uns zur Verfügung gestellten Information über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Gerätes und die damit verbunden Risiken vertraut zu machen. 2. Das Mietgerät darf nur von eingewiesenem oder geschultem Fachpersonal bedient werden. IX. HAFTUNG UND SORGFALTSPFLICH DES MIETERS 1. Das Mietgerät ist im gereinigten, geschmierten, und ordentlichen Zustand mit derselben Tankfüllung, wie die Übergabe zurückzugeben, eventuelle Beschädigungen bzw. Mängel sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Dies gilt auch für fällig werdende Inspektionen während er Mietzeit. 2. Der Mieter hat sich mit der Bedienungsanleitung vertraut zu machen und darf das Gerät nur unter seiner Aufsicht geschultem Fachpersonal anvertrauen. 3. Soweit der Mieter auch Fachpersonal des Vermieters in Anspruch nimmt, arbeitet dieses Fachpersonal ausschließlich auf Anweisung des Mieters. Die Vermieterseite haftet diesbezüglich für keinerlei mangelhafte Ausführung, sondern nur dafür, dass das beigestellte Fachpersonal grundsätzlich die fachlichen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme des Mietobjektes und deren Handhabung aufweist. 4. Der Mieter haftet für Schaden am Gerät und an dritten Sachen oder Personen während des Transportes und der Mietzeit. Dies gilt insbesondere auch für Schäden aus Unfällen, Feuer, unfachgerechter Hantierung, Diebstahl oder Abhandenkommen des Gerätes. 5. Die Vermieterseite haftet nicht für Schäden die durch den Betrieb des Mietgegenstandes entstehen, noch für Kosten durch Ausfall des Mietgegenstandes und mögliche Folgeschäden. 6. Der Mieter haftet auch für Verschleißteile, wie Zündkerzen, Drahtseile, Antriebsketten, Schläuche, Dichtungen, Filter, Glasteile usw. und Mängel die durch unsachgemäße Handhabung, gebrauchsbedingte Abnützung oder außerhalb normaler Betriebsbedingen liegender Umstände eintreten. 7. Eigenmächtige Reparaturen des Mieters befreien die Vermieterseite von jeglicher Gewährleitungsverpflichtung. Sollte der Mieter zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er beim Vermieter zuvor jeweils die entsprechenden Anweisungen und Genehmigungen des Umfangs der Arbeiten einzuholen. X. MANGELFOLGESCHADEN 1. Wir haften für Mangelfolgeschäden des Mieters grundsätzlich nicht, soweit diese drauf zurückzuführen sind, dass der Mieter die Betriebsanleitung und die sonstigen ihm zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendung des gelieferten Produktes und deren Gefahren nicht genau beachtet hat. Unternehmern gegenüber schließen wir darüber hinaus die produkthaftungsgesetzliche Haftung für Mangelfolgeschäden an Sachen überhaupt aus. Davon unberührt bleibt die produkthaftungsgesetzliche Haftung für Sachschäden eines Bestellers der Verbraucher ist und für Personenschäden. Im übrigen haben wir für jede Art on Mangelfolgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns nur dann einzustehen, wenn wir die Schäden des Bestellers grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. 2. Der Besteller hat uns bei Eintritt eines Mangelfolgeschadens unverzüglich über dessen Art, Umfang und Entstehungsgeschichte im einzelnen schriftlich zu informieren und bei allfälligen Nachforschungen nach der Schadensursache in geeigneter Form zu unterstützen. 3. Der Mieter ist nicht berechtigt, dass gemietete Gerät an einen Dritten weiterzugeben. Sollte rechtswidriger Weise die Weitergabe erfolgen, haftet der Mieter in vollem Umfang auch für diesen Dritten. NOTIZEN: XI. REPARATUREN UND MONTAGE 1. Ergeben sich während der Mietdauer notwendige Reparaturen oder Montagearbeiten, die nicht vom Mieter veranlasst bzw. verschuldet wurden, verpflichten wir uns soweit verfügbar zum Austausch des Gerätes bzw. zur baldmöglichen Reparatur. Weitergehende Ansprüche des Mieters werden diesbezüglich einvernehmlich ausgeschlossen. XII. VERSICHERUNG Die Mietgeräte sind versichert. Der Mieter ist verpflichtet im Schadenfall den jeweiligen Selbstbehalt (derzeit 7.000,00) aus dem Versicherungsvertrag dem Vermieter zu erstatten. Soweit die Versicherung aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters begründet sind, die Versicherungsleistung ablehnt, ist der Mieter zum vollständigen Schadenersatz gegenüber den Vermieter verpflichtet und wird diese draus schad- und klaglos halten. XIII. ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND; ERFÜLLUNGSORT 1. Alle Vereinbarungen mit dem Mieter unterliegen dem Österreichischen Recht. 2. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt unser Sitz als Erfüllungsort, auch den die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 3. Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht St. Johann vereinbart. XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge. 2. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge nicht. XV. VERTRAGSWIDTRIGE NUTZUNG Das Mietgerät kann von uns bei vertragswidriger Nutzung ohne Vorankündigung zurückgeholt werden. ALLGEMEINE LIEFER- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 14 +43 (0) 664 / 22 23 357 +43 (0) 664 / 35 05 119 www.erdbewegung-salzburg.at 15

Frühlingsbeginn Sommerbeginn Herbstbeginn Haas & Schwaiger GmbH Niedernfritzer Straße 117 5531 Eben im Pongau +43 (0) 664 / 22 23 357 +43 (0) 664 / 35 05 119 www.erdbewegung-salzburg.at info@haasundschwaiger.at