Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen



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Transkript:

Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Vorwort Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der Rheinische GUVV ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Personen, die wie Sie bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist beitragsfrei für Bauherrinnen und Bauherrn und gilt auch für Verwandte und Freunde, die auf Ihrer Baustelle Bauarbeiten durchführen. Hierzu zählen ebenfalls vorbereitende und abschließende Arbeiten von baulichen Anlagen. Damit Sie einen Überblick erhalten, in welchen Fällen Sie bei uns versichert sind, welche rechtlichen Pflichten Sie als Bauherr* tragen und welche Leistungen der Rheinische GUVV im Falle eines Arbeitsunfalls trägt, wurde ein Merkblatt für private Bauherren entwickelt. Dieses ist im Anhang dieser Broschüre enthalten. Als Bauherr sind Sie im Sinne des Gesetzes Unternehmer und damit für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich auch dafür, dass die geltenden Unfallverhütungsvorschriften von Ihren Helfern wie z.b. Verwandten und Freunden eingehalten werden. Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten gelten für alle üblichen Arbeiten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Diese Arbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten GUV-V C 22 können Sie kostenfrei beim Rheinischen GUVV unter der Internetadresse www.rguvv.de bestellen. Die vorliegende Broschüre gibt anschauliche, praxisorientierte Hilfestellung und verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Unfallgefahren auf Baustellen zu vermeiden. Bitte nehmen Sie sich Zeit um die Baubroschüre zu lesen. Dies könnte lebensrettend sein! Durch Ihre Vorbildfunktion und aktive Mithilfe leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Unfallgeschehens auf Baustellen. Für Ihr Bauvorhaben wünscht der Rheinische GUVV unfallfreie Bauarbeiten. Gabriele Pappai Dr. Monika Broy Walter A. Dohmen Geschäftsführerin Präventionsleiterin Aufsichtsperson

Inhaltsverzeichnis Seite 01 Baustelleneinrichtungsplan 4 02 Erste Hilfe auf Baustellen 5 03 Erdarbeiten 7 04 Leitern und Tritte 9 05 Absturzsicherungen 11 06 Gerüste 13 07 Gefahrstoffe 15 Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden 15 Sanierung im Altbestand 17 08 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 20 09 Maschinen und Geräte 23 10 Persönliche Schutzausrüstung 25 11 Handlungshilfe Sicherheit auf Kleinbaustellen 27 Anhang: Merkblatt für private Bauherren 29 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre immer nur eine Geschlechtsform verwendet. Dies bezieht jedoch das jeweils andere Geschlecht mit ein. 3

01 Der Baustelleneinrichtungsplan Vor Beginn der Bauarbeiten ist für Ihre Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Auf diesem Plan sollten die Flächen für Maschinen und Geräte (z.b. Kran, Kreissäge, Gasflaschen) und Material (z.b. Abfälle, Steine, Holz) sowie WC, Magazine und Bürocontainer eingetragen werden. Ein geeigneter Baustelleneinrichtungsplan enthält die Ein- und Ausfahrtswege für Baustellenfahrzeuge sowie Verkehrswege für Personen. Hierdurch können Unfälle wie z.b. Stolperunfälle durch unsachgemäße Material-Lagerung effektiv verhindert werden. Die Speisepunkte für Stromanschlüsse (z.b. Bausstromverteiler) sowie Wasseranschlüsse und sonstige Zu- und Steigleitungen sind ebenfalls Bestandteil einer guten Arbeitsvorbereitung. Diese sind somit im Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Arbeitsplätze auf Baustellen müssen über sicher begehbare Verkehrswege zu erreichen sein und so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend u der Art der baulichen Anlage, u den wechselnden Bauzuständen, u den Witterungsverhältnissen und u den jeweils auszuführenden Arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen für Bauarbeiten sind z.b. enthalten in den Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (GUV-V C22). Beispiel-Skizze eines Baustelleneinrichtungsplans einer Hochbaustelle im Grundriss Zeichen und Abkürzungen für Baustelleneinrichtungspläne 4

Erste Hilfe auf Baustellen 02 Rettungsmaßnahmen Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) hat der Eigenbauunternehmer dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, das erforderliche Material und das erforderliche Personal für die Erste Hilfe zur Verfügung steht und nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und ärztliche Versorgung veranlasst werden kann. Auf Baustellen mit 2 bis 20 Anwesenden muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 ist für den Eigenbauunternehmer und deren Beschäftigten verbindlich und kann beim Rheinischen GUVV unter der Telefonnummer 0211/2808 221 kostenlos bestellt werden. Diese Unfallverhütungsvorschrift sollten Sie unbedingt lesen. Sorgen Sie dafür, dass jederzeit eine Meldeeinrichtung (Telefon) auf der Baustelle vorhanden ist. In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung sollten die Namen, die Aufenthaltsorte der Ersthelfer, die Rufnummern der nächstgelegenen Ärzte, des Krankenhauses, der Rettungsleitstelle, der Giftzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein. Damit auch ortsfremde Personen jederzeit schnellstmöglich Hilfe rufen können, ist es erforderlich, die Adresse der Bausstelle ebenfalls auszuhängen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, die Hausnummer ihres Objektes gut sichtbar für das Rettungspersonal anzubringen. Achten Sie darauf, dass das Erste- Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Transportabler Erste-Hilfe-Kasten nach DIN Eine wirksame Erste Hilfe kann Leben retten. 5

Unter der Bestell-Nr. GUV-I 510-1 können Sie den Aushang Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen kostenlos beim Rheinischen GUVV anfordern. In diesem Aushang können Sie gleichzeitig die Notrufnummern eintragen um die Rettungskette bei Unfällen schnellstmöglich zu aktivieren. Die Rettungskette 1 Sofortmaßnahmen 2 Notruf 3 Erste Hilfe 4 Rettungsdienst 5 Krankenhaus Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Baustellen Erforderliches Personal und Material: bei einer Anzahl der Beschäftigten: bis 10 bis 20 21 30 40 51 101 251 301 601 Melde-Einrichtung (Telefon, Funk) l l l l l l l l l l Aushang Erste Hilfe l l l l l l l l l l Krankentrage l l l l l l l l Sanitätsraum l l l l l Verbandkasten C * (klein) DIN 13157 1 Verbandkasten E * (groß) 1) DIN 13169 1 1 1 1 2 3 6 7 13 Ersthelfer 1 1 2 3 4 5 10 25 30 60 Betriebssanitäter l l l l Verbandbuch l l l l l l l l l l Rettungsgeräte und -transportmittel bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen (z. B. im Tunnelbau, bei Druckluft-Arbeiten, in tiefen Baugruben u. a.) * nach Benutzung wieder auffüllen (routinemäßig vorsehen!); 1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten 6

Erdarbeiten 03 Auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden Vor Beginn der Aushubarbeiten muss geprüft werden, ob erdverlegte Leitungen im Boden vorhanden sind. Im Allgemeinen können hierzu Pläne bei den Energieversorgungsunternehmen eingeholt werden. Nicht abgeböschte Baugruben führen oft zum Einsturz der Grabenwände und zu schweren Verletzungen durch Verschütten. Die Standsicherheit der Grabenwände hängt z.b. von der Bodenart, dem Böschungswinkel, den Störungen des Bodengefüges oder starken Erschütterungen durch Verkehr oder Rammarbeiten ab. Oberflächenwasser, Zufluss von Schichtenwasser oder Grundwasser können die Standfestigkeit der Grabenwände ebenfalls erheblich beeinflussen. Achten Sie darauf, dass der Arbeitsraum in der Baugrube mindestens 50 cm breit ist. Am oberen Baugrubenrand muss ein mindestens 60 cm breiter Schutzstreifen freigehalten werden. Unverbaute Gräben dürfen ohne Verbau mit senkrechten Wänden bis 1,25 m Tiefe hergestellt werden, wenn die Neigung des Geländes bei nichtbindigen Böden < 1:10 oder bei bindigen Böden < 1:2 beträgt. Lassen Sie sich bei der Ausführung von Erdarbeiten von einem Fachmann beraten. Bei geböschten Baugruben muss der Böschungswinkel ß entsprechend den Bodenverhältnissen sowie den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: ß = 45 Bei nicht bindigen Böden wie z.b. Mutterboden, sandiger oder kieshaltiger Boden ß = 60 Bei bindigen Böden aus Schluff, Feinstkorn oder Ton wie z.b. Lehm oder Mergel ß = 80 Bei Fels 7

Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei Baugruben und Gräben mit Böschungen bis 12 t Gesamtgewicht bei mehr als 12 t bis 40 t bis 12 t Gesamtgewicht 1,00 m 2,00 m Um Böschungsbruch zu vermeiden, müssen Sie die Lasten aus Fahrzeugen, Baumaschinen und Kranen berücksichtigen und die Sicherheitsabstände einhalten. Bei > 12 t Lastgewichten muss der Sicherheitsabstand zum Baugrubenrand > 2,00 m betragen. β Böschungswinkel Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden β = 45 b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden β = 60 c) bei Fels β = 80 Eine Absturzsicherung ist ab einer Baugrubentiefe von > 2,00 m und einem Böschungswinkel von > 60 erforderlich. Diese kann sowohl als dreiteiliger Seitenschutz oder als Bauzaun hergestellt werden. Bauzäune (h=2,00 m) müssen in einem Abstand von > 2,00 m zur Baugrube montiert werden. 8

Leitern und Tritte Einsinken, Wegrutschen oder Umfallen vermeiden 04 Vermeidung von Einsinken, Wegrutschen oder Umfallen bei Leiterarbeiten Leitern und Tritte müssen sicher begehbar sein. Sie müssen ausreichend tragfähig und gegen übermäßiges Durchbiegen, starkes Schwanken und Verwinden gesichert sein. Die Stufen bei Tritten sowie die Sprossen bei Leitern müssen trittsicher sein. Führen Sie vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf erkennbare Mängel durch. Dies gilt insbesondere bei betriebsfremden Leitern und Tritten. Schadhafte Leitern und Tritte müssen der Benutzung unverzüglich entzogen werden. Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Leitern dürfen nicht repariert werden (hohe Unfallgefahr). Lesen Sie bitte vor der Benutzung von Leitern und Tritten die Betriebsanleitung. Leitern dürfen nur an feste Stützpunkte angelehnt werden. Achten Sie darauf, dass die Leiter mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragt. Um ein Umfallen oder Abrutschen der Leiter zu verhindern, sollten Sie diese im oberen Bereich fest anbinden. Auf Treppen und schiefen Ebenen dürfen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen eingesetzt werden. Stehleiter mit Holmverlängerung Jede Holmverlängerung muss mit mindestens zwei Leiterklammern befestigt sein. Der Befestigungsabstand ergibt sich aus der Montageanweisung in der Betriebsanleitung. 9

Leitern und Tritte müssen standsicher, z.b. gegen Einsinken in weiche Böden oder gegen Abrutschen auf glatten Oberflächen, aufgestellt werden. Auf Baustellen sollte die Anlegeleiter im Fußbereich durch ein fest am Boden montiertes Brett zusätzlich gegen Wegrutschen gesichert sein. Tritte Sprossen-Anlegeleiter Der richtige Anstellwinkel von Sprossen-Anlegeleitern beträgt 65 bis 75 Grad. Achten Sie bei Anlegeleitern darauf, dass die Sprossen (Stufen) waagerecht liegen. Grundlegende Anforderungen, z.b. zur sichern Begehbarkeit, enthält die Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (GUV-V D36). Methode zur Bestimmung des richtigen Anstellwinkels! Merke Bei Arbeiten auf Leitern darf u kein höherer Standplatz als 7,00 m eingenommen werden, u nicht länger als 2 Stunden ab 2,00 m Höhe gearbeitet werden, u das mitgeführte Material und Werkzeug 10 kg nicht überschreiten, u die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht größer als 1 m 2 betragen (hohe Unfallgefahr durch Windkräfte). Achten Sie darauf, dass der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Sprosse steht und sich im oberen Bereich der Leiter stets festhalten kann. 10

Absturzsicherungen auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden 05 100 90 80 70 60 Absturzsicherung mindestens 1,0 m Höhe 50 40 30 20 10 0 Bei Arbeiten in der Nähe von absturzgefährdeten Bereichen muss grundsätzlich eine wirksame Absturzsicherung vorhanden sein. Dies kann z.b. durch Fanggerüste, Dachfanggerüste bei geneigten Dächern, Auffangnetze bei Montagearbeiten oder durch Schutzwände gewährleistet werden. Informieren Sie sich bei einer Fachfirma wie z.b. Dachdecker oder Gerüstbauer über die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen, denn auch Sie als Bauherr tragen hier Verantwortung zur sicherheitsgerechten Ausführung. Absturzsicherungen, wie z.b. Seitenschutz, müssen grundsätzlich aus 3 Teilen bestehen. Bordbrett (unten), Zwischenholm (Mitte) und Geländerholm (oben). Das Bordbrett verhindert, dass Personen durch herabfallende Gegenstände von höher gelegenen Arbeitsplätzen verletzt werden. Sicherheitstechnisch sollte das Bordbrett ca. 10 bis 15 cm hoch sein und bündig mit dem Boden abschliessen. Zwischenholm, Geländerholm und Bordbrett verhindern das Abstürzen von Personen. Um eine wirksame Absturzsicherung zu erhalten, muss die Oberkante des Geländerholms mindestens 1,0 m hoch angebracht werden. Um einen Absturz zwischen den Brettern zu verhindern, darf der Abstand zwischen Bordbrett und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Geländerholm nicht größer als 45 cm betragen. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 11

Seitenschutz, wie Treppengeländer, ist an freiliegenden Treppenläufen ab vier Stufen erforderlich. Treppengeländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurch stürzen. Auf das Bordbrett darf nur verzichtet werden, wenn die Treppen ausschließlich als Verkehrswege genutzt werden. Sobald Material oder Arbeitsmittel über die Treppen transportiert wird, ist ein Bordbrett erforderlich. Infos zum Unfallgeschehen Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereigneten sich jährlich etwa 60 000 meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen. Bei etwa 2000 Unfällen im Jahr ergaben sich bleibende Körperschäden. In jedem Jahr sterben etwa 40 Verunglückte nach Treppenunfällen, die sich in gewerblichen Bereichen ereignen. Die genannten Zahlen unterstreichen eindringlich die Forderung nach sicherer Gestaltung und Unterhaltung von Treppen (vgl. GUV-I 561 Treppen ). Absturz verhindern Schächte und Aussparungen in Böden müssen abgedeckt werden. Diese Abdeckungen müssen den Absturz von Personen wirksam verhindern. Daher müssen Abdeckungen mit Bohlen oder Brettern ausreichend tragfest und gegen Verschieben gesichert sein. 4 cm dicke Bohlen gelten als ausreichend tragfest. Mit Stahlnägeln können Sie die Bohlen am Boden gegen Verschieben sichern. Um Stolperunfälle zu vermeiden, müssen die Abdeckungen bündig ausgebildet werden. 12

Gerüste auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden 06 Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Arbeits- und Schutzgerüsten sind in der Norm DIN 4420 (neu) sowie in Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften enthalten (z.b. BGI 663). Soweit von den Regelausführungen abgewichen wird, muss das Gerüst im Einzelfall statisch berechnet werden. Konsolgerüst Der für den Gerüstbau verantwortliche Unternehmer hat für das sichere Auf-, Um-, und Abbauen der Gerüste und für eine Gerüstausführung, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht, zu sorgen. Fassadengerüst aus Metall Jeder Unternehmer der Gerüste benutzt, ist für eine bestimmungsgemäße Verwendung und das Erhalten der Betriebssicherheit der Gerüste verantwortlich. Hierzu gehört es, regelmäßig Sichtprüfungen auf erkennbare Mängel durchzuführen und diese dem Gerüstbau-Verantwortlichen (Gerüstersteller) zu melden. Fassadengerüst Schutzwände von Dachfanggerüsten 13

Beispiele aus dem Gerüstbau Die Vertikalrahmen und Stützenfüße müssen lotrecht auf tragfähigem Untergrund aufgestellt werden. Zur Lastverteilung sind unterhalb der Spindeln Bohlen zu verlegen.! Tipps zur Reduzierung des Unfallgeschehens 1. Lassen Sie das Gerüst von einem Gerüstfachmann frühzeitig aufbauen. Stützenfuß 2. Wirken Sie darauf hin, dass der Gerüstersteller ein Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste erstellt. Das Prüfprotokoll ist auf der Baustelle aufzubewahren. Am Gerüst dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen, wie z.b. Demontage von Verankerungen, durchgeführt werden. Dies darf grundsätzlich nur der Gerüstersteller. Um Abstürze von Personen zu verhindern, darf der Abstand zwischen tragfähigen Bauteilen (z.b. Wand) und Gerüstauflage maximal 30 cm betragen. Bei Überschreitung ist hier zusätzlich Seitenschutz erforderlich. Verankerungen < 30 cm 3. Führen Sie regelmäßig Sichtprüfungen auf erkennbare Mängel durch und melden Sie diese dem Gerüstersteller. 4. Vermeiden Sie, dass Beschäftigte gleichzeitig auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausführen. Herabfallende Gegenstände erhöhen die Unfallgefahr. Der Gerüstbelag muss ausreichend tragfähig sein. Er ist so zu verlegen, dass er weder wippen noch wegrutschen kann. Defekte Gerüstbeläge sind unverzüglich auszuwechseln. Der Nachweis der Qualität des Gerüstbelags muss durch eine dauerhafte Kennzeichnung am Bauteil dokumentiert sein. 5. Es darf vom Gerüst weder geklettert noch gesprungen werden. Die Auf- und Abstiege sind zu benutzen. Klappen von Durchstiegsbelägen sind während der Arbeiten auf der Gerüstebene geschlossen zu halten. Gerüstbelag 14

Gefahrstoffe Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden 07 Gesundheitsgefahren Gefahrstoffe müssen grundsätzlich mit einem Gefahrensymbol (schwarzes Symbol auf orangegelben Grund) vom Hersteller gekennzeichnet werden. Gefahrensymbole weisen auf die Hauptgefahren eines gefährlichen Stoffes für Mensch und Umwelt hin. Hauptgefahren sind z.b.: reizend (Xi), ätzend (C), hoch entzündlich (F+), sehr giftig (T+), umweltgefährlich (N), etc. Besondere Gefahren wie z.b. giftig bei Berührung mit der Haut, können Sie den Gefahrenhinweisen auf dem Behälter entnehmen. Sicherheitsratschläge wie z.b.: bei Kontakt mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen, können Sie ebenfalls auf dem Behälter nachlesen. Zur Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen müssen die Gefahrenhinweise und die Sicherheitsratschläge des Herstellers beachtet werden. Das Sicherheitsdatenblatt enthält alle wichtigen Angaben und kann beim Hersteller bezogen werden. Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahrt werden, da eine Verwechslung mit Lebensmitteln schwere gesundheitliche Folgen, bis hin zum Tod, haben kann. 15

Lacke, Anstrichstoffe, Verdünner und Abbeizer Zur Vermeidung von schädlichen Lösemitteldämpfen sollten möglichst Lacke und Anstrichstoffe auf Wasserbasis mit geringem Lösemittelanteil verwendet werden. Lösemitteldämpfe sind meist schwerer als Luft, reichern sich somit in Bodennähe an und reduzieren dort die Atemluft. Die Verwendung derartiger Stoffe in Kellerräumen sowie in geschlossenen Räumen ist besonders gefährlich, weil die Erstickungsgefahr sowie die Brand- und Explosionsgefahr ansteigt. Deshalb ist bei der Verwendung von lösemittelhaltigen Produkten stets für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Vorsicht beim Verarbeiten in schlecht belüfteten Räumen. u Zündquellen wie z.b. Heizgeräte aus den Räumen entfernen, u Rauchen einstellen, u geeignete Feuerlöscher am Arbeitsplatz bereitstellen, u Atemschutz mit Gasfilter A2 benutzen, im Spritzverfahren Kombifilter A2-P2 benutzen, u Fenster weit öffnen. Die Verwendung von Abbeizern die Dichlormethan enthalten, ist mit sehr hohen gesundheitlichen Risiken verbunden bis hin zum Tod (toxisches Lungenödem). Da Dichlormethan nicht von Atemschutzfiltern zurückgehalten werden kann, müssen von der Außenluft unabhängige Atemschutzgeräte, also Sauerstoffflaschen oder Kompressoren, getragen werden. u Verwenden Sie zum Entfernen alter Beschichtungen Dichlormethanfreie Abbeizer. u Arbeiten Sie bei derartigen Tätigkeiten möglichst im Freien. Da lösemittelhaltige Produkte die Haut entfetten, sind Schutzhandschuhe, z.b. aus Nitrilkautschuk, zu tragen. Schutzbrillen zum Schutz der Augen sowie geeigneter Atemschutz muss zur Verfügung gestellt und getragen werden. Verdünner und Abbeizer sind im Allgemeinen giftig und brennbar. Sie können ebenfalls eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, weil diese Gefahrstoffe leichtflüchtige und leichtentzündliche Lösemittel enthalten. Hier ist ebenfalls eine besondere Sorgfalt hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes erforderlich. Der Gebrauch solcher Gefahrstoffe sollte aus diesen Gründen nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen stattfinden. 16

Gefahrstoffe Sanierung im Altbestand 07 Gebundene Asbestprodukte in Gebäuden Eine definitive Aussage, ob ein Produkt Asbest enthält, ist selbst für den Fachmann nicht immer einfach. Bevor eine Sanierung in Angriff genommen wird, sollte daher das als krebserzeugend eingestufte Produkt einer Materialanalyse unterzogen werden. Asbestfasern können eingeatmet werden und dadurch beim Menschen schwere Erkrankungen mit tödlichem Ausgang auslösen. Da eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) für Asbest nicht angegeben werden kann, muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes entsprechend der Sanierungsdringlichkeit die Faserabgabe in die Raumluft verhindert und dadurch die Asbestfaserkonzentrationen minimiert werden. Das Gesundheitsrisiko steigt insbesondere mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der Atemluft und mit der Dauer der Einwirkung auf die Nutzer an. Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Asbestfasern in der Raumluft können sein: u staubdichte Trennung des Asbestproduktes vom Raum, u schließen von Fugen asbesthaltiger Bauteile, u beschichten des Asbestproduktes (nur bei Platten). Grundsätzlich gilt für die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe: u Schutzmaßnahmen sind stets erforderlich, u es sind nur Fachfirmen mit Sachkundenachweis und Zulassung zu beauftragen, die mit den auftretenden Gefahren und den damit erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. u Der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist der zuständigen Behörde (staatliches Amt für Arbeitsschutz) spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Zum Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können Sie kostenlos die GUV-Information GUV-I 8538 anfordern. Diese aktualisierte Broschüre wurde vom Arbeitskreis Gefahrstoffe des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) zusammengestellt. Ein Muster zur Anzeige im Umgang mit Asbest enthält die Anlage zur TRGS 519 unter www.asbest.de 17

Künstliche Mineralfasern Seit dem 01.Juni 2000 erhältliche, in Deutschland produzierte Produkte sind unbedenklich. Sie sind erkennbar durch das RAL-Gütezeichen: Seit dem 01. Juni 2000 ist das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden von künstlichen Mineralfasern wie Mineralwolldämmstoffen (biopersistente Dämmstoffe) in Deutschland verboten. Bei Produkten, die vor 1996 eingebaut worden sind, muss von einem Krebsverdacht ausgegangen werden. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis (Materialanalyse) widerlegt werden. Die von diesen Fasern ausgehende Gefährdung wird häufig diskutiert und soll im folgenden näher erläutert werden: Die Krebsgefahr von Fasern ist abhängig von Durchmesser, Länge und Beständigkeit (Biopersistenz) der Faser. Fasern aller Art sind dann in der Lage Krebs zu erzeugen, wenn sie entsprechend lang und dünn sind und eine gewisse Beständigkeit im Körper besitzen. Diese Fasern sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar. Anders als Asbestfasern, die aufspleißen, also sich der Länge nach teilen, und somit immer dünner und gefährlicher werden, brechen Glas- und Steinwollefasern quer zur Faser und werden so immer kürzer. Da der Durchmesser dabei gleich bleibt, werden die Bruchstücke immer mehr zu kleinen Staubkörnchen und sind dann in der Wirkung mit jedem anderen Staub vergleichbar. Die Beständigkeit der Fasern ist von Bedeutung, weil die Fasern eine bestimmte Zeit in der Lunge verbleiben müssen, um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können. Sobald die Faser aus der Lunge entfernt oder aufgelöst ist oder auch nur in mehrere nicht faserförmige, weil zu kurze, Teile zerbricht, verliert sie ihr krebserzeugendes Potenzial. Zusätzliche Handlungshilfen zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glas- und Steinwolle) sind in der GUV-I 8593 enthalten. Diese GUV- Information kann kostenlos beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband angefordert werden. 18

Abhängig von der Tätigkeit im Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen müssen Schutzstufen gemäß TRGS 521 Faserstäube festgelegt werden. Anhand dieser Schutzstufen ist ein Maßnahmenkatalog umzusetzen. Dieser ist auf die Baumaßnahme abzustimmen. Die TRGS 521 können Sie über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) kostenlos beziehen. Im folgenden werden beispielhaft Verhaltensregeln und persönliche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen kurz erläutert. u Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster oder Türen öffnen), kein Durchzug! u Staubarme Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte verwenden u Arbeitsplatz regelmäßig reinigen (z.b. durch feuchtes Aufwischen), nicht kehren! u Staub saugen (Staubsauger Kategorie C), nicht mit Druckluft blasen u Arbeitsbereiche von anderen Bereichen mit Folien oder Planen abgrenzen und Kennzeichnen Zutritt für Unbefugte verboten u Material nicht werfen u Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung benutzen und aufbewahren Persönliche Schutzmaßnahmen Körperschutz: Atmungsaktiver Einweg- oder Mehrwegstaubanzug (Typ 5). Augenschutz: Bei Überkopfarbeiten und bei starker Staubentwicklung Schutzbrille mit Seitenschutz. Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe. Atemschutz: Bei Tätigkeiten geringen Umfangs (Schutzstufe S2) wird empfohlen eine Halbmaske mit P2-Filter (weiß) bzw. eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 zu tragen. Bei Tätigkeiten der Schutzstufe S3 ist der Atemschutz zwingend zu benutzen. Bei sehr staubintensiven Tätigkeiten ist vorsorglich Atemschutz mit P3-Filter bzw. partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 zu verwenden. 19

08 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher bedienen Unfallgefahren durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel vermeiden Auf Baustellen können Gefahren durch elektrischen Strom bestehen. Diese sind z.b. bedingt durch: u Beschädigte Maschinen und Geräte, u fehlerhaft durchgeführte Reparaturen, u Überbeanspruchung von Maschinen und Geräte bei der Verwendung, u Feuchtigkeit und Schmutz, u sicherheitswidriges Verhalten, u nicht funktionierende Schutzmaßnahmen. Infolge der rauen Umgebungsbedingungen auf Baustellen kann z.b. bei einer Bohrmaschine, die Schutzisolierung, die Anschlussleitung oder die Steckverbindung beschädigt werden. Dadurch sind nicht nur der Benutzer, sondern auch Dritte gefährdet. Um die Gefahren durch elektrischen Strom auf Baustellen zu reduzieren, müssen die folgenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beachtet werden. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln u Die Stromversorgung elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen darf nur über zugelassene Speisepunkte (z.b. Bau- oder Kleinstbaustromverteiler) erfolgen. u Stromkreise mit Steckvorrichtungen bis 32 ma müssen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter bzw. RCD (residual current protektive devices)) mit einem Nennfehlerstrom kleiner gleich 30 ma abgesichert werden. Vor Arbeitsbeginn muss die Funktion des Fehlerstromschutzschalters durch Aktivieren der Test- Taste überprüft werden. u Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage sollte die ordnungsgemäße Errichtung sowie der einwandfreien Zustand durch einen Prüfbericht mit Messprotokollen von der ausführende Elektrofachkraft bestätigt werden. u Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, verändert und instandgesetzt werden. Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. u Vor Arbeitsbeginn müssen die verwendeten Arbeitsmittel durch eine Sichtprüfung auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Hierbei ist z.b. auf mangelhafte Isolierung der Anschlussleitungen zu achten. u Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind erhöhten mechanischen und witterungsbedingten Belastungen auf der Baustelle ausgesetzt; achten Sie bei der Auswahl von Betriebsmitteln auf die richtige Kennzeichnung. u Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-V A3) sowie die Betriebsanleitung der Hersteller zu den verwendeten Maschinen und Geräten müssen beachtet werden. 20

Auswahl von Betriebsmitteln Schutzklassen Kennzeichnung Auf Baustellen können Gefahren aufgrund gefährlicher Berührungsspannung durch die Verwendung von zuverlässigen Betriebsmitteln, z.b. solche mit CE-, GS-, VDE-Zeichen, vermindert werden. Für alle Maschinen ist ein Typenschild erforderlich. Auf diesem Typenschild ist ein Symbol zur Schutzklasse enthalten. Die Schutzklasse regelt den Anwendungsbereich der Betriebsmittel auf Baustellen. Auf Baustellen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die mindestens spritzwassergeschützt (Dreieck mit einem Tropfen) ausgeführt sind und den VDE-Bestimmungen für erschwerte Bedingungen entsprechen (Schutzklasse). Bei Arbeiten z.b. im Regen ist auf eine strahlwassergeschützte Ausführung des Betriebsmittels zu achten (Dreieck mit zwei Tropfen). Zeichen Anschlussleitungen GS-Zeichen Auf Baustellen müssen bewegliche Anschlussleitungen mindestens der Bauart H07RN-F (schwere Gummischlauchleitungen) entsprechen. CE-Zeichen VDE-Zeichen Anforderungen an Kabeltrommeln Kabeltrommeln (Leitungsroller) müssen eine Überhitzungs-Schutzeinrichtung mit Freiauslöser aufweisen. Die Leitungsroller müssen mindestens spritzwassergeschützt sowie für raue Beanspruchung (erschwerte Bedingungen) geeignet sein. 21