Gesundheits- u. Krankenpflegeschule Schwaz GuKPS Ausgabe Jänner 2010 Berufsbegleitend
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Seite 2 von 5 INHALTSVERZEICHNIS I Berufsbild Seite 3 II Tätigkeitsfeld Seite 3 III Bewerbungsvoraussetzungen Seite 3 IV Gesetzliche Voraussetzungen ( 98 GuKP) Seite 3 V Erforderliche Bewerbungsunterlagen Seite 4 VI Dauer der Ausbildung Seite 4 VII Ausbildungsziel Seite 5 VIII Hinweis Seite 5 IX Finanzierung Seite 5 X Zielgruppen Seite 5 XI Ausbildungsort Seite 5
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Seite 3 von 5 I BERUFSBILD ( 82 des GuKG) Die Pflegehilfe umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten. II TÄTIGKEITSFELD Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe umfasst die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, insbesondere: Durchführung von Grundtechniken der Pflege Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation Körperpflege und Ernährung Krankenbeobachtung Prophylaktische Pflegemaßnahmen Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen Die Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. III BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN Persönliche Eigenschaften Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern- und Entwicklungsprozess einzulassen Engagement und Teamgeist Kreativität und Organisationstalent Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewussten Arbeiten IV GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN ( 98 GUKG) vollendetes 17. Lebensjahr körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung zur Erfüllung der Berufspflicht Unbescholtenheit Schulbildung: mindestens neun erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Seite 4 von 5 V ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN Staatsbürgerschaftsnachweis (Original + Kopie oder beglaubigte Kopie) Geburtsurkunde (Original + Kopie oder beglaubigte Kopie) ärztliches Zeugnis (Original nicht älter als vier Wochen; Vorlage nach erfolgter Aufnahme) Strafregisterbescheinigung (Original nicht älter als drei Monate) Schulabschlusszeugnisse (Original + Kopie oder beglaubigte Kopie) Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular Handschriftlicher Lebenslauf, ein Passfoto (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen) Dienstzeugnisse (Original + Kopie oder beglaubigte Kopie) Einzahlungsbeleg der Einschreibgebühr von 40 Eine Beglaubigung ist möglich bei: Gericht, Notar oder Gemeinde. Den Bewerbungsunterlagen beizulegen sind: Nachweise von Ferialtätigkeiten, Praktika in Pflegeeinrichtungen, Altenheim, usw. Anmeldeschluss für die Aufnahme im Frühjahr des laufenden Jahres (Mitte Februar): 30. November des vorhergehenden Kalenderjahres Anmeldungen: Schule für allg. Gesundheits- und Krankenpflege Dr. Körner Str. 2, 6130 Schwaz Telefon: 05242 / 600 / 1500 und 1501 Telefax: 05242 / 600 / 1505 Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden! Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Lehrgang ist ein positiv absolviertes Aufnahmeverfahren, zu dem die Bewerber rechtzeitig schriftlich eingeladen werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Schulkommission. Das Ergebnis wird den Bewerbern ausnahmslos schriftlich mitgeteilt. VI DAUER DER AUSBILDUNG Die berufsbegleitende Ausbildung zum (zur) Pflegehelfer/in umfasst 1600 Stunden (800 Stunden Theorie und 800 Stunden praktische Ausbildung) und dauert ca. 23 Monate. Es darf maximal ein Praktikum im Ausmaß von 200 Stunden in der eigenen Institution absolviert werden. Die Ausbildung schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab, das die Berechtigung zur Berufsausübung erteilt.
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Seite 5 von 5 VII AUSBILDUNGSZIEL: Pflegehelfer / Pflegehelferin Förderung der persönlichen Kompetenz Förderung der sozialen Kompetenz Förderung der fachlich pflegerischen Kompetenz Förderung von wirtschaftlichem Denken VIII HINWEIS Verpflegung zum Mitarbeitertarif Für die Dienstkleidung hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Für die Zeit der Pflegehelferausbildung hat der/die TeilnehmerIn die Sozialversicherung selbst zu tragen (Mitversicherung bei Eltern, Ehegatten bzw. Selbstversicherung) IX FINANZIERUNG Der Großteil der Ausbildung wird durch das Land Tirol - Herr LR, DI Bernhard Tilg Gesundheitsreferent über den Weg der Landessanitätsdirektion finanziert! Pro TeilnehmerIn sind 410,00 pro Ausbildungsjahr zu bezahlen, deren Rückerstattung eventuell beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden kann. X ZIELGRUPPEN Personen, die in einem Altenwohnheim oder im extramuralen Bereich ohne entsprechende Ausbildung arbeiten bzw. dieses Tätigkeitsfeld anstreben. XI AUSBILDUNGSORT Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Schwaz Dr. Körner Straße 2 6130 Schwaz Telefon: 05242 / 600 / 1500 und 1501 Schuldirektion Mag. Dr. Steidl Siegfried Medizinisch-Wissenschaftlicher Leiter OA Dr. Eduard di Villafranca