Leasing Hacke oder Harke? Die Investitionsstimmung im Agrarsektor ist erfreulich gut. Das betrifft nicht nur die Neumaschinen, auch die Gebrauchtmaschinen sind gefragt, wie lange nicht. Das Leasen von Landtechnik etabliert sich. fotolia.com Wie die Kosten für Energie und Betriebsmittel, sind auch die Preise für Neumaschinen in den vergangenen fünf Jahren kräftig angezogen. Gleichzeitig kämpfen die großen Hersteller mit Longliner-Portfolio um Marktanteile. Diesen Kampf über Dumping-Preise auszufechten, ist in der Landtechnikbranche kaum möglich. Standorttreu und regional gut eingebunden produzieren die Markenhersteller in den sogenannten Hoch-Lohn-Regionen. Um Marktanteile zu gewinnen bzw. Neumaschinen zu platzieren, etabliert sich die Finanzierung der Technik über Leasing. Das ist keine Strömung des 21. Jahrhunderts. Die Transport- Logistik-Branche und das Produzierende Gewerbe nutzen Leasing seit Jahrzehnten sehr erfolgreich.
Die Leasing-Branche Der Bundesverband der Deutschen Leasing-Unternehmen feierte in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen. Jährlich realisieren dessen Mitglieder Investitionen von ca. 48 Mrd. Euro. Das ist gut die Hälfte aller außenfinanzierten Investitionen und über 20 % der gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen. Den größten Anteil daran hat die Finanzierung von Fahrzeugen aller Art mit gut 70 Prozent. Der Kundensektor Landwirtschaft ist mit 3 % Anteil zurzeit nur halb so hoch wie der des Bausektors. Die jährlichen Zuwachsraten im Bereich Landtechnik liegen mit 7 % aber über denen der anderen Wirtschaftsbereiche. Neuverträge werden zu 55 % über die Zusammenarbeit mit Herstellern oder Handel realisiert. Über den Direktvertrieb laufen ca. 29 % und gut 16 % werden via Bankschalter bzw. Vermittler abgeschlossen. Ca. 48 % aller Leasingverträge laufen als Vollarmotisierungs- oder Teilarmotisierungsvertrag. Mit offenem Restwert werden ca. 39 % abgeschlossen und 13 % als Mietkauf. Die Verträge zur Vollarmotisierung finden sich überwiegend im produzierenden Gewerbe, bei festinstallierten Produktionsmaschinen. Die bei Landtechnik-Investitionen übliche Vertragsform ist die Teilarmotisierung: ein Teil der Anschaffungskosten wird bis auf den Restwert gezahlt. Die Leasing-raten liegen hier deutlich niedriger als bei Vollarmotisierungsverträgen. Hier zahlt der Kunde über die Leasingraten den vollen Anschaffungspreis und kann dann die Maschine zum Buchwert übernehmen. Leasing in der Landwirtschaft Für die Landtechnik und ihrem noch immer sehr konservativen Kundenklientel ist Leasing erst seit gut zehn Jahren ein Thema. Langsam kommt es aus der Schmuddelecke: Bist du in den Miesen musst du leasen. Die Leasing-Branche hat sich auf das landwirtschaftliche Klientel eingestellt. Insbesondere bezogen auf die saisonalen Einsatzzeiten der finanzierten Technik und den damit verbundenen möglichen Einnahmen. Nicht optierende landwirtschaftliche Großbetriebe und Lohnunternehmen nutzen das Leasing von Technik. Denn nüchtern gerechnet leistet sich kein Unternehmen bei Investitionen, die die Millionen-Grenze erreichen, den Kapitalabfluss in Form der fälligen Mehrwertsteuer. Was für jedes Auto gilt, gilt auch für die Landtechnik, der Wertverfall der ersten zwei Jahre ist tränentreibend. Besonders der Agrar-Dienstleistungssektor steht zudem im ständigen Wettbewerb mit Mitbewerbern. Die Agrardienstleister stehen im Zugzwang, wenn es um technischen Fortschritt oder neue Anwendungsverfahren geht. Bei nicht wenigen Agrardienstleistern werden Teile des Fuhrparks im Vier- oder Fünf-Jahres-Zyklus komplett ausgetauscht, bevor die Phase der umfassenderen Reparaturen beginnt. Entsprechend viele junge Gebrauchtmaschinen sind auf dem deutschen international so interessanten Landtechnikmarkt am Start. Diese sind schnell verkauft über die Vertriebswege des Handels auf den internationalen Märkten. Hier mischen inzwischen auch Hersteller in Kooperationen mit Handelsunternehmen mit. Vorteil des Leasing Die Vorteile des Leasing liegen auf der Hand und damit wird auch geworben: Die Eigenkapitalquote bleibt erhalten. Die Leasingraten inklusive der Mehrwertsteuer lassen sich auf Monate festschreiben und durchlaufen die Buchhaltung als Fixkosten. Diese reduzieren den Gewinn vor Steuern. Doch woher kommt der manchmal zweifelhafte Ruf des Leasings? Als Argumente gegen Leasing werden Unkündbarkeit während der Laufzeit, Restwertkalkulation und die Begrenzung von Betriebsstunden angeführt.
Die richtige Ratenhöhe und realistische Laufzeit Leasing kann das optimale Finanzierungsmodell sein. Vorausgesetzt der Leasing-Nehmer hat die Kalkulation mit derselben Akribie durchgeführt, wie er es bei einem Kauf getan hätte. Die Wahl der geeigneten Laufzeit und der Ratenhöhe spielt ebenso eine Rolle, wie die möglichst exakte und vorausschauende Kalkulation des Rest- wertes. Schon bei Unterschrift eines Leasingvertrages sollte der Kunde wissen, was am Ende der Laufzeit mit der Maschine passieren soll. Die hersteller- und handel-unabhängigen Leasingunternehmen bieten Anschlussleasing oder Anschlussfinanzierung. Mit dem pay-as-you-earn-prinzip haben sich Leasingunternehmen auf die Besonderheiten der Agrarbranche eingestellt, so Marco Müller. Hier können die Raten während der geld-knappen Monate auf ein niedriges Niveau festgesetzt werden. Eine vermeintlich gut ausgehandelte durchgehend niedrige Leasingrate kann am Ende zu bösem Erwachen führen. Und zwar dann, wenn die kalkulierte Betriebsstundenzahl überschritten wird. Ein Kunde kauft einen Traktor zum Netto-Preis von 180.000 Euro. Die Laufzeit wird auf fünf Jahre bzw. 60 Monate festgesetzt. Als Restwert wird nach Kalkulation der Nutzungsintensität, bei 2000 Betriebsstunden, Marke und Typ der Maschine ein Restwert von 120.000 Euro festgeschrieben. Jetzt stehen am Ende der Laufzeit aber 6000 Stunden auf dem Zähler. Ein vergleichbarer Schlepper der Marke wird nur noch mit 80.000 Euro gehandelt. Die Differenz zahlt der Kunde nach. Nicht weniger groß sind die Augen des Kunden, der bei gleichem Nettopreis den gleichen Traktortyp mit hohen Raten während der Laufzeit kalkuliert und einen niedrigen Restwert von nur 40.000 Euro festschreiben lässt. Der Kunde hat die Einsatzzeiten mit 6000 Stunden gut eingeschätzt. Am Ende der Laufzeit stellt sich heraus, der Traktor wird trotz der Stundenzahl und guter Pflege am Markt mit einem Wert von 80.000 Euro gehandelt. Die Differenz erhält aber nicht der Kunde. Das Maximal-Obligo und Basel III Leasing wird auch im Agrarbereich zunehmen. Besonders wenn Basel III vollständig greift. Damit ist den Banken nicht nur eine höhere Eigenkapitalhinterlegung vorgeschrieben, sondern auch die Möglichkeit der Quersubventionierung genommen. Bei der Möglichkeit der Kreditvergabe spielt nicht mehr das gegenseitige Zu- und Vertrauen die entscheidende Rolle, sondern das, was in der standardisierten automatisierten Bonitätsprüfung nach Eingabe der notwendigen Kennzahlen ausgedruckt auf dem Tisch liegt. Das heißt für viele Betriebe mit einer geringen Eigenkapitalquote, es wird schwieriger an zinsgünstige Darlehen zu kommen. Doch auch trotz Schonung des Eigenkapitals durch Leasing kann mancher sonst ausgeschlafener wachstumsorientierter Unternehmer das Staunen lernen. Wenn auch verschiedenste Landtechnik-Hersteller günstige Leasingangebote über ihre Hausbanken anbieten und mehrere Leasinganbieter am Markt sind, laufen die Fäden und Informationen am Ende oft bei wenigen refinanzierenden in der Branche verhafteten Geldhäusern zusammen. Und ist dort das Maximal-Obligo für den jeweiligen Betrieb erreicht, fragt man auch dort nach Eigenkapital. Dasselbe gilt bei Stundung oder Rücklast von Raten, ganz gleich ob flexibel oder durchlaufend gestaltet, selbst dann, wenn es nur einen von mehreren laufenden Leasingverträgen betrifft. Da wird der Spaß an weiteren Investitionen für den Leasingnehmer erst einmal gedämpft. Fazit Leasing kann eine optimale Lösung für wachstumsorientierte Unternehmungen sein. Ob es eine Hacke wird, die dem Leasingnehmer in den Nacken schlägt oder eine Harke, die den Boden für weiteres betriebliches Wachstum bereitet, hängt nicht nur vom Verhandlungsgeschick ab. Wichtige Punkte müssen im Vorfeld exakt kalkuliert und definiert werden. Basis dazu ist eine gesunde Einschätzung der möglichen Betriebsentwicklung. Das bezieht die Höhe der zu leistenden Raten, die Nutzungsintensität, Wartung und Pflege der Technik als auch deren Restwertbewertung ein. Dazu ist die realistische Einschätzung des Gebrauchtmaschinenmarktes notwendig.
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Günter Römhild (link Der Gesetzgeber hat zum Leasing lediglich Erlasse verfasst, die aus den Jahren 1971 und 1974 stammen. Da war Leasing im Agrarbereich noch gar kein Thema. Entsprechend wenig berücksichtig sind die Variablen, die den Agrarbereich mehr bestimmen als in vielen anderen Wirtschaftszweigen. Verbindlich ist lediglich die 40 bis 90 Regelung nach der die Laufzeiten und entsprechende Raten zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (BGN) bei Neumaschinen und der Rest-Afa-Tabelle bei Gebrauchtmaschinen liegen dürfen. Das heißt, die Raten dürfen auf einen Zeitraum zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt werden. Marco Müller, Vertriebsmitarbeiter der UTA Leasing GmbH: Damit ist die Höhe der möglichen Monatsrate sehr variabel. Darin liegt aber auch einer der Fallstricke. Der andere Strick kann die Kalkulation des Restwertes werden. Den Restwert legt im Allgemeinen der Verkaufsberater fest. Hier ist eine realistische Markteinschätzung des möglichen Wertes der Maschine am Ende der Laufzeit besser, als nur auf verführerisch niedrige Leasingraten zu starren.