Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin An alle Lehrkräfte der Berliner Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen über - zuständige Schulaufsichten - zuständige Schulleitungen Hauptpersonalvertretungen www.berlin.de/sen/bjw Geschäftszeichen II E Vw 2 / II E Vw 3 Bearbeitung Zimmer Nicole Zywitzki/ Angela Stegemann 2B10 Telefon 030 90227-6162/ -6190 Zentrale intern 030 90227 50 50 9227 Fax +49 30 90227 5018 email Datum 22.01.2016 weiterbildung@senbjw.berlin.de Ausschreibung für eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin bietet auf Grundlage des Lehrkräftebildungsgesetzes (LBiG) und der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) für die im Land Berlin beschäftigten Lehrkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Unterrichts- und Schulentwicklung für die inklusive Schule an. Die vorliegende Ausschreibung stellt nach 3 Abs. 3 WBLVO die Grundlage für diese Maßnahme dar. Maßnahme Unterrichts- und Schulentwicklung für die inklusive Schule Maßnahmenkennung WB-Q U-SE inkl.sch. 16/17-1 Art der Maßnahme Adressaten- und Zielgruppe Weitere Qualifizierung (nach 2 und 6 WBLVO) 26 Lehrkräfte der Berliner Schule, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin befinden, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, die als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) eingestellt worden sind und die an Grundschulen oder Integrierten Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen unterrichten. Bei freien Kapazitäten werden auch Bewerbungen von interessierten Lehrkräften aus Gymnasien nachrangig berücksichtigt. Bevorzugt zugelassen werden Teams mit je 2 Lehrkräften, die an der gleichen Schule tätig sind und von denen wenigstens eine Person Mitglied der erweiterten Schulleitung oder der Steuergruppe sein sollte. Lehrkräfte, die nicht im Rahmen der PKB beschäftigt werden, Zentrales E-Mail-Postfach (auch für Dokumente mit elektronischer Signatur): post@senbjw.berlin.de
2 aber dennoch ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Berlin nachweisen, können sich bewerben, wenn das Beschäftigungsverhältnis solange andauert, bis die Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist. Ziel der Maßnahme Zertifikat der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung über die inklusionspädagogische Zusatzqualifikation A) Organisationsstruktur Plätze 26 Dauer zwei Schulhalbjahre, von September 2016 bis Juli 2017 Rhythmus Umfang einmal wöchentlich drei Doppelstunden (DST) pro Weiterbildungstag sowie pro Schulhalbjahr ein Kompaktseminar (im Umfang von 2½ Tagen, einschließlich des Freitags) mit je zehn DST, insgesamt ca. 120 DST (eine DST entspricht 90 min) Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme findet zusätzlich zu den fachlichen Lehrveranstaltungen ein Ganztagsseminar zum bildungspolitischen Schwerpunktthema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule statt (siehe unter C). Wochentag Zeiten Auftaktveranstaltung Ort Fachliche Leitung Koordinierende Leitung Anrechnungsstunden Freitag von 9:00 bis 14:30 Uhr Freitag, 16. September 2016, 9.00 Uhr Freie Universität Berlin, Gebäude "Silberlaube"; Raum: N.N., Fabeckstr. 25, 14195 Berlin, U-Bahn Dahlem-Dorf Herr Prof. Dr. Jörg Ramseger, Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Grundschulpädagogik; j.ramseger@fu-berlin.de Frau Ilka Daether-Lehmann; ilka.daether@gmx.de Für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden und geplanten Haushaltsmittel und gemäß 3 Abs.7 WBL- VO vier Anrechnungsstunden auf das wöchentliche Unterrichtsdeputat. B) Grundsätze Vereinbarungen Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine 80%ige Anwesen-
3 heitspflicht pro Halbjahr erforderlich. Bei Krankheit oder anderer unabwendbarer Abwesenheit sind die Schule und die koordinierende Leitung der Maßnahme zu informieren. Fehlzeiten müssen begründet entschuldigt werden. Kann die teilnehmende Lehrkraft aus gesundheitlichen oder anderen nachvollziehbaren Gründen nur an weniger als 80% der Lehrveranstaltungen eines Halbjahres teilnehmen, so kann die Weiterbildungsmaßnahme nicht über das Halbjahresende hinaus fortgeführt werden. Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist möglich (Hinweise unter E). In Ausnahmefällen können Teilnehmende, die geringfügig mehr als 20% der Weiterbildungszeit entschuldigt gefehlt haben, in Abstimmung mit der koordinierenden Leitung durch Nachbereitungsaufgaben oder Teilüberprüfungen nachweisen, dass sie die Fachinhalte angemessen nachgeholt haben. Über geprüfte Einzelfälle entscheidet die koordinierende Leitung nach Rücksprache mit dem Fachreferat in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. Von den Teilnehmenden wird eine regelmäßige aktive Mitarbeit, inklusive einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, sowie ggf. die aktive Mitwirkung an der externen und internen Evaluation der Weiterbildungsmaßnahme erwartet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nach Abschluss der Weiterbildung aktiv in Kooperation mit der Schulleitung und dem Kollegium an der Qualitätsentwicklung der Schule bezüglich der Schul- und Unterrichtsentwicklung für die inklusive Schule mitzuwirken. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen in 3 Abs. 6 WBLVO hingewiesen. Allgemeine Hinweise Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt - vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch das Präsidium - in Kooperation mit der Freien Universität Berlin, Arbeitsbereich Grundschulpädagogik (Prof. Dr. Jörg Ramseger) in den Räumen der Universität in Dahlem. Die durch die Weiterbildung initiierten Lernprozesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in Teilen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von elearning unterstützt werden. Hierbei wird auf die Inhalte der DV elearning verwiesen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist eine dienstliche Veranstaltung für Dienstkräfte des Landes Berlin. In der Regel gehen die Lehrveranstaltungen der Weiterbildungsmaßnahme im Interesse der Schule an qualifizierten und engagierten Lehrkräften allen anderen dienstlichen Veranstaltungen vor. Ist die Abwesenheit vom Kurs aus dienstlichen Gründen dennoch zwingend erforderlich, wird um Mitteilung durch die Schulleitung an die koordinierende Leitung gebeten. Während der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen,
4 z.b. Mutterschutz oder Elternzeit, ruht in der Regel das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Genauso verhält es sich mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Wird das Arbeits- oder Dienstverhältnis wieder aufgenommen und dies der Stelle in der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitgeteilt, wird die Weiterbildungsmaßnahme ohne erneute Bewerbung angebotsentsprechend fortgesetzt (siehe Wiedereintritt). In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen des Gesetzgebers im 3 Abs. 2 MuSchG und im 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 BEEG verwiesen. Entstehen durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unvermeidbare und erhöhte Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese Aufwendungen gem. 9 Abs.6 LGG auf Antrag erstattet. Scheidet die teilnehmende Lehrkraft aus dem Beschäftigungsverhältnis des Landes Berlin aus, so ist eine Fortsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Lehrkräften. C) Fachliche Struktur und Inhalte 1. Halbjahr: Inhalte: 1. Schwerpunkt: Umgang mit Heterogenität Erfahrungen, Theorien und praktische Perspektiven "Baustelle Inklusion" (die Schule aus inklusionspädagogischer Sicht denken; aktuelle fachliche und schulpolitische Vorgaben, rechtliche Grundlagen, Bildungsgerechtigkeit für alle schaffen); Lernen aus konstruktivistisch-systemischer Sicht, Orientierungswissen zu Lernbeeinträchtigungen, inklusive Kulturen, Strukturen und Praktiken - den "Index für Inklusion" und andere aktuelle Innovationskonzepte kennen und nutzen, ein verändertes Professionsverständnis - neue Aufgaben und Herausforderungen für Lehrkräfte und Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation an allgemeinen Schulen, Literaturstudien, Nachdenken über die eigene Rolle und theoriegeleitete Reflexion des praktischen Lehrerhandelns, kollegiale Hospitationen, multiprofessionelle Teamentwicklung, Literaturpräsentationen, zwei Unterrichtshospitationen an Berliner Schulen 2. Schwerpunkt: Lernvoraussetzungen kennen, Unterricht in heterogenen Lerngruppen gestalten und Handlungskompetenzen erweitern Kompetenzorientiert lehren und lernen - Entwicklung methodischen Könnens,
5 förderliche Lernumgebung gestalten: Prinzipien selbstorganisierten und eigenverantwortlichen Lernens, methodische Vielfalt und Planungshilfen (Projektunterricht, Kompetenzraster, Logbücher, Lernlandkarten, Lernszenarien, usw), Balance zwischen individuellem und kooperativem Lernen, Orientierungswissen: Schwierigkeiten mit der Bildungssprache - was Schüler/innen mit Sprachbeeinträchtigungen brauchen, besondere Bedarfe von Kindern aus geflüchteten Familien, pädagogische Beobachtungskompetenz trainieren, Lernausgangslagen ermitteln und diagnostische Kompetenzen nutzen, Förderplanung im Team - Nachteilsausgleiche schaffen, Lernleistungen der Schüler/innen beurteilen und würdigen, Umgang mit "schwierigen" Schüler/innen - Erweiterung des pädagogischen Handlungsrahmens, Schüler/innen, Eltern und Kolleg/innen beraten, strukturierte Fallbesprechungen im Team, Literaturpräsentationen Kompaktseminar: zum Schwerpunktthema Unterrichtsentwicklung in der inklusiven Schule Leistungsnachweise: 2 schriftliche Hausarbeiten, Hospitationsberichte 2. Halbjahr: 3. Schwerpunkt: Schulentwicklung gestalten und Veränderungen in Kooperationen initiieren Dimensionen und Instrumente der Schulentwicklung: Change Management initiieren und steuern, Innovationen nachhaltig umsetzen, Widerstände erkennen und mit Widerstand umgehen, außerschulische Unterstützungssysteme kennen und nutzen, Orientierungswissen: sonderpädagogische Schwerpunkte z. B. bei Autismusspektrumsstörungen, bei geistiger Behinderung u.a.m. ganztägige Studienreise nach Hamburg Praxistag mit Schulbesuch, zwei Unterrichtshospitationen an Berliner Schulen, Literaturpräsentationen Kompaktseminar: zum Schwerpunktthema Schulentwicklung in der inklusiven Schule Leistungsnachweise: 1 schriftliche Hausarbeit, Hospitationsberichte sowie eine Projektarbeit als Gruppenaufgabe zu einem selbst gewählten Aspekt der Unterrichts- und/oder Schulentwicklung, Abschlusspräsentation oder -kolloquium
6 Modul Sprachbildung Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme absolvieren die Teilnehmenden ein ganztägiges Seminar zum Thema Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule. (Teil 1 - Wege zur Durchgängigen Sprachbildung; Teil 2 - Interkulturelle Kommunikation) Weitere Fragen zu fachlichen Inhalten beantwortet Frau Ilka Daether-Lehmann, erreichbar unter ilka.daether@gmx.de. D) Abschlussbestimmungen Anforderungen: Die Weiterbildungsmaßnahme schließt mit einer Präsentation des eigenen Lernpfades auf einem Markt der Möglichkeiten oder einem Kolloquium ab. Die Weiterbildung gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Teilnehmenden den unter Punkt B) zusammengefassten Bestimmungen während der Maßnahme gerecht wurden, sowie im Verlauf der Weiterbildung mindestens drei schriftliche Hausarbeiten in Form von kurzen schriftlichen Reflexionen, die Hospitationsberichte, eine Literaturpräsentation sowie eine Projektarbeit als Gruppenaufgabe zu einem selbst gewählten Aspekt der Unterrichts- und/oder Schulentwicklung erarbeitet und vorgelegt wurden. Wird ein Leistungsnachweis (inklusive einer Wiederholungsbzw. Nachbereitungsmöglichkeit) mit nicht ausreichend bewertet und steht damit endgültig fest, dass die teilnehmende Lehrkraft die Weiterbildungsmaßnahme nicht erfolgreich abschließen und das Zertifikat nicht erhalten wird, so wird die Maßnahme durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung beendet. Die Teilnahme bis zu diesem Zeitpunkt wird bescheinigt. Abschluss Qualifikation Zertifikat der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung im Land Berlin über die inklusionspädagogische Zusatzqualifikation in der Berliner Schule Der Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme hat keine Auswirkungen auf: die Laufbahn oder das Lehramt und die tarifliche Eingruppierung bzw. die Besoldung. Im Falle eines Wechsels der Lehrkraft in ein anderes Bundesland wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennung des Weiterbildungsabschlusses Angelegenheit des aufnehmenden Landes ist.
7 E) Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Formular und weitere Unterlagen Auswahlvoraussetzungen Verfahrensweg Fristen Für die Bewerbung ist das Formular für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, welches im Internet als pdf-datei unter http://www.berlin.de/sen/bildung/fort_und_weiterbildung/weiterbil dungsangebote/voraussetzungen.html zur Verfügung steht, zu verwenden. Für die Teilnahme an dieser Maßnahme sind keine weiteren Unterlagen notwendig. Die Bewerberinnen und Bewerber gehören zur genannten Adressaten- und Zielgruppe. Bezüglich der Teilnahme von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird hier auf 4 Abs. 4 der DV Qualifizierung hingewiesen. Bewerbungen schwerbehinderter Beschäftigter werden nach 81 (4) Ziffer 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Befristet beschäftigte Lehrkräfte, die nicht im Rahmen von PKB beschäftigt sind, werden bei der Auswahl nachrangig berücksichtigt. Das vollständig vom Bewerber oder von der Bewerberin ausgefüllte und unterschriebene Formular muss im Original sowie fristgerecht auf dem Dienstweg bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung eingehen. Die Schulleitung bestätigt auf dem Formular, dass die Teilnahme schulorganisatorisch unterstützt und sichergestellt wird. Die Bewerbung wird über die Schulleitung an die regionale Schulaufsicht gegeben. Nach dortigem Eingang aller Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der in dieser Ausschreibung aufgeführten Voraussetzungen ein Auswahlverfahren mit Beteiligung der örtlichen Beschäftigtenvertretungen ( 3 Abs. 4, 5 WBLVO). Die erstellte Auswahl zuzüglich aller Originalbewerbungsunterlagen wird an die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung gegeben. Anmeldungen per Fax, Post oder email direkt an die Senatsverwaltung werden nicht berücksichtigt. 4. März 2016 Eingang der Bewerbung bei der regionalen Schulaufsicht über Schulleitung 22. April 2016 Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen samt Auswahlentscheidungen bei der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung, Berufsbegleitende Weiterbildung, II E Vw 2 oder II E Vw 3 Rücktritt Ist die zur Weiterbildungsmaßnahme zugelassene Lehrkraft aus gesundheitlichen, schulorganisatorischen, persönlichen oder anderen unabwendbaren Gründen nicht in der Lage, die Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzusetzen, so ist sie verpflichtet, unverzüglich den Rücktritt von der Maßnahme der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung mitzuteilen
8 ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter http://www.berlin.de/sen/bildung/fort_und_weiterbildung/weiterbil dungsangebote/voraussetzungen.html Wiedereintritt Ein Wiedereintritt in eine angebotsentsprechende Folgemaßnahme ist auf Antrag der Lehrkraft mit Zustimmung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung ohne ein erneutes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren möglich ( 3 Abs. 8 WBLVO). Formular unter http://www.berlin.de/sen/bildung/fort_und_weiterbildung/weiterbil dungsangebote/voraussetzungen.html F) Ergänzende Hinweise: Nach Erteilung des Zertifikats ist die teilnehmende Lehrkraft verpflichtet, die Schulleitung über den Abschluss der Weiterbildung zu informieren (siehe Geschäftsprozess Erfassung von Weiteren Qualifikationen, Verfahrensanweisung Nr. 1-2-04). Zukünftig finden Sie die Angebote der Berufsbegleitenden Weiterbildung auf den Seiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg. Die offizielle Bekanntgabe einer solchen Maßnahme unterliegt gemäß 85 Abs. 2 PersVG Berlin der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats, gem. 17 Abs. 1 i.v.m. 18a Abs. 4 LGG der Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung sowie gemäß 95 Abs. 2 i.v.m. 97 Abs. 6 SGB IX der Anhörung der Hauptschwerbehindertenvertretung. Dieses Schreiben hat daher den Charakter einer Vorankündigung und geht nach Abschluss des Verfahrens in den offiziellen Status über. Im Auftrag Heidi Hubacek Fachreferentin Berufsbegleitende Weiterbildung/ Berufsbegleitende Studien; II E 4