Registrierkassenpflicht Technische Themen Herzlich Willkommen!



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Registrierkassenpflicht Technische Themen Herzlich Willkommen!

Kassen- und Belegerteilungspflicht 2016/2017 technischer Teil Dr. Markus Knasmüller Leiter Software Entwicklung BMD-Systemhaus GmbH gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Leiter des Arbeitskreises Registrierkassen im FV UBIT der WKÖ 2

Wer braucht eine Registrierkasse? Zwei relevante Stichtage 1.1.2016: Registrierkassenpflicht (BAO) 1.1.2017: technische Sicherheitseinrichtung notwendig (RKS-V) Gleich vorweg: derzeit erfüllt KEIN Kassensystem die RKS-V! 3

RKS-V: Technische Sicherheitseinrichtung Registrierkassensicherheitsverordnung BAO 131b (2): Das elektronische Aufzeichnungssystem ist durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen Diese wird in der RKS-V definiert Gleich vorweg: derzeit erfüllt KEIN Kassensystem die RKS-V! 4

Wer braucht eine Registrierkasse? Zielgruppen Betriebe, die noch keine Kasse haben Benötigen Kasse ab 1.1.2016 Betriebe, die bereits eine Kasse haben Können sie weiter behalten bis 31.12.2016 Sofern Kassenrichtlinie erfüllt Barrechnungen häufig jetzt schon, aber nicht über Kasse! Datenerfassungsprotokoll Erklärung des Software-Herstellers ( E131 ) Tagesabschlüsse (einschließlich Warengruppenbericht, Bedienerbericht und Finanzartenbericht) 5

Belegerteilungspflicht 132a. (1) - gilt ab 1.1.2016 Unternehmer ( 2 Abs. 1 UStG 1994) haben unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994) zu erteilen. Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist. 6

Belegeinhalt (BAO ab 1.1.16) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung 7

Belegeinhalt (BAO ab 1.1.16) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung 8

Belegeinhalt (BAO ab 1.1.16) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung 9

Belegeinhalt (BAO ab 1.1.16) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung 10

Belegeinhalt (BAO ab 1.1.16) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung 11

Belegeinhalt (RKS-V ab 1.1.17) Kassen- Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code 12

Belegeinhalt (RKS-V ab 1.1.17) Kassen- Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code 13

Belegeinhalt (RKS-V ab 1.1.17) Kassen- Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code 14

Belegeinhalt (RKS-V ab 1.1.17) Kassen- Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code 15

Beleginhalt Spezielle Fragen Rabatte Kassenidentifikationsnummer: eindeutige Nummer für jede Kasse in meinem Unternehmen (String), z.b. 1 Trainings- und Stornobuchungen sind speziell zu kennzeichnen Beleg kann auch elektronisch ausgestellt werden (Mail, Link, ) 16

Jetzt Kasse anschaffen Schwierige Situation Derzeit gibt es noch keine Kasse die die RKS- V erfüllt Glauben Sie hier keinen Versprechungen!!! Kasse anschaffen mit Updategarantie Gutschein für Update Wartungsvertrag 17

Jetzt Kasse anschaffen 2 Herstellerliste der WKO Passt die Kasse für Ihre Zwecke Branchenerfahrung Referenzen Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung/Steuerberater Langlebigkeit des Herstellers Preis/Leistung 18

Jetzt Kasse anschaffen Checkliste Mobile Kasse nötig? Permanente Internetleitung vorhanden? Vorhandener Platz Anzahl der Artikel Wie schnell muss Kassiervorgang ablaufen (bare Geschäftsfälle je Öffnungstag) Anzahl Eingabestationen Anzahl Drucker Abwägen nötig? Anbindung an Fakturenprogramm/Lager Anbindung an Buchhaltungsprogramm/Steuerberater 19

Jetzt Kasse anschaffen Funktionen Verkaufen Rabatte Gutscheine Retournahmen Abschlüsse Etikettendruck Kundenverwaltung Aktionsverwaltung Bankomatschnittstelle 20

Komplettsysteme 21

Monitore Touch Kundenanzeige 22

Bondrucker QR-Code 23

Geldlade Schubladen Sprungdeckel 24

Barcodescanner Rasche Erfassung Reduziert Fehlermöglichkeiten 25

Bankomat-Terminals Europay PayLife FirstData Card Complete Hobex B+S Card Service Rea Card Easycash. 26

Etikettendrucker 27

Eine Kasse für mehrere Unternehmen? Ist möglich Wohl aber nur bei entsprechender Kassensoftware Name des Unternehmens muss angedruckt sein (also verschiedene Bons) Jedes Unternehmen braucht eigene Signaturkarte 28

Anforderungen an Drucker Kann bei PC-Kassen ganz normaler Drucker sein QR-Code oder OCR-A Schrift Abhängig von Bezeichnungen ausreichende Breite Sonst keine besonderen Anforderungen 29

Internet nötig? Nein! Anmeldungen Finanz-Online geht bei Unzumutbarkeit auch über amtlichen Vordruck Bzw. über Vertreter Prüfung Start- und Jahresbeleg über Handy- App 30

Anbietermarkt WKO führt Liste mit allen Anbietern, die lt. eigener Auskunft die RKS-V unterstützen bzw. unterstützen werden. http://wko.at/registrierkassenpflicht 31

Warenwirtschaften Fakturenprogramme, ERP-Systeme Rechnungen mit Excel Wenn Barrechnungen dann gelten die als Kassensysteme Müssen ab 2017 RKS-V erfüllen Ab 2016 bereits Datenerfassungsprotokoll! 32

Andere Systeme Taxameter: gelten als Registrierkasse (sofern Anforderungen erfüllt sonst wird eigene Kasse im Taxi nötig sein) Waagen: evtl. auch Registrierkassen oder liefern Daten für Registrierkassen Orderman: Eingabegerät (evtl. auch Registrierkasse) Automaten: nur ab 20 Euro Einzelumsatz Online-Shops: fallen nicht unter Registrierkassenpflicht 33

Cloud Services Achtung: häufig als manipulationssicher gepriesen Ist nicht automatisch so Keine andere Situation lt. Verordnung Hardware-Zertifikate Lokal als Signaturkarte Serverseitig als HSM 34

Einschränkungen Betriebssysteme? Windows, Linux, Android, ios Server-Verbundsysteme Web-Kassen Cloud-Kassen Alles möglich NUR: RKS-V muss ab 1.1.17 implementiert sein! 35

Kasse umstellen Kasse muss ab 1.1.2017 RKS-V erfüllen Dafür muss sie upgedatet werden Nur Chipkarte reinschieben geht nicht Kontakt mit Lieferant aufnehmen Mit Wartungsvertrag wird es Umstellung geben Ansonsten: Upgrade oder Neukauf Falls Upgrade oder Neukauf nötig bis 31.12.2016 Zeit! 36

Umstellungszeitplan PC-Kasse (Typ 3): Softwareupgrade Hardware-Kasse (Typ 2): evtl. vorgeschaltener Bondrucker oder Austausch Upgrade hier eher unwahrscheinlich Kurzfristig wird keine Kasse die Funktionen zur Verfügung stellen können, schon gar nicht getestet, z.b. Anbindung an FON Noch immer viele offene Detailfragen 37

Kostenrahmen, Implementierungsdauer Schwer zu sagen Wird von Hersteller abhängen Einrichtung sollte in einem Tag gehen Teilweise wird das aber auch nicht nötig sein Wann war die letzte Schulung Richtwert Hersteller: 35 Personentage (INSIKA) 38

Ausgangslage Manipulationssicherheit 131b (2) - gilt ab 1.1.2017 Das elektronische Aufzeichnungssystem (Abs. 1 Z 1) ist durch eine Technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Dabei ist die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signaturerstellungseinheit zu gewährleisten und die Nachprüfbarkeit durch Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen sicherzustellen. 39

Sicherheitsrichtline - Signatur Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen Umsatzzähler (verschlüsselt) Seriennummer Signaturzertifikat Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes 40

Sicherheitsrichtline - Signatur Diese Daten sind zu signieren Als QR-Code (alter Drucker OCR) auf Beleg abzudrucken Qualifizierte Signatur Hardwarelösung (im Regelfall Kartenleser) Zertifizierungsdiensteanbieter EU/EWR oder Schweiz In Österreich GLOBALTRUST oder A-Trust Eindeutig dem Unternehmen zugeordnet Werden in Kürze erhältlich sein Kosten: sehr günstig, Einkauf für SW-Hersteller ab 7,- Euro 41

Signaturzertfikat Wird vom Zertifizierungsdienstanbieter vergeben Beinhaltet folgende Angaben: Ordnungsbegriff des Unternehmers Wert des OID Österreichische Finanzverwaltung Registrierkasseninhaber Seriennummer des Signaturzertifikats Beginn und Ende der Gültigkeit Abgelaufenes Zertifikat darf weiter verwendet werden Solange es als sicher gilt Kann beim Kassenhersteller bezogen werden 42

Signaturzertifikat - Ordnungsbegriff Steuernummer, UID-Nummer GLN: Global Location Number Von Statistik Österreich vergeben Findet sich z.b. beim Firmen A-Z auf WKO.at 43

Sicherheitsrichtlinie - Verkettung Barumsatz 1: Umsatz 10 Umsatzzähler 10 Barumsatz 2: Umsatz 15 Umsatzzähler 25 Barumsatz 3: Umsatz 10 Umsatzzähler 35 Versucht jetzt jemand den Barumsatz 2 zu ändern (oder gar zu löschen), wäre der Umsatzzähler nicht mehr korrekt Eine Veränderung fällt also auf! 44

Besonderheiten Umsatzzähler Damit könnte jeder den Umsatz eines Betriebes nachvollziehen Wäre unerwünscht Daher verschlüsselt (AES 256) Barumsatz 1 wird verkettet mit Kassenidentifikationsnummer 45

Darstellung Code 46

Datenerfassungsprotokoll Muss jede Registrierkasse führen Jeder einzelne Barumsatz muss erfasst und abgespeichert werden Ebenso Trainings und Stornobuchungen Beinhaltet im Wesentlichen die Belegangaben Kann auch in Hauptdatenbank geführt werden Muss ab 1.1.2017 jederzeit auf externen Datenträger kopiert werden können (Funktion der Kasse nötig) 47

Datensicherung NEBEN üblicher Datensicherung Vierteljährlich auf elektronischem externen Medium (z.b. USB-Stick, DVD) Bestimmtes Format Unveränderbarkeit (indem Monatsbeleg als letzter Beleg enthalten ist) Funktion, die Kasse anbieten muss Aufruf wird wohl selbst notwendig sein 48

Datenverlust Einrichtung eines neuen Datenerfassungsprotokolls nötig Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes bzw. Des zuletzt verfügbaren Barumsatzes ist zu verwenden Sollte entsprechend dokumentiert werden (Aufzeichnungen) 49

Anmeldung Finanz Online Ab 1.7.2016 möglich Seriennummer des Signaturzertifikats Art der Signaturerstellungseinheit Kassenidentifikationsnummer Frei wählbarer Benutzerschlüssel 50

Was passiert bei Systemausfall Erfassung über andere Registrierkasse Erfassung ohne Sicherheitseinrichtung Entsprechender Andruck auf Bon Sicherheitseinrichtung ausgefallen Bei Wiederinbetriebnahme signierter Sammelbeleg zu erstellen Erfassung auf Papier Zweitschriften müssen aufbewahrt werden Müssen nacherfasst werden, wenn wieder verfügbar 51

Was passiert bei Systemausfall 2 Falls nicht nur vorübergehend (> 48 Stunden) Diebstahl oder Verlust Funktionsverlust Außerbetriebnahme (Schlussbeleg ist zu drucken) Ohne unnötigen Aufschub Meldung an Finanz Online Grund des Ausfalls oder der Außerbetriebnahme Beginn des Ausfalls oder der Außerbetriebnahme 52

Wie prüfe ich Korrektheit Startbeleg muss gedruckt werden geprüft Rückmeldung von Finanz online Handy-App wird erhältlich sein Jährliche Wiederholung Prüfung Jahresbeleg Mit gesetzeskonformer Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse (einschließlich Überprüfung des Startbeleges gemäß 6 Abs. 4) gilt die gesetzliche Vermutung des 163 Abs. 1 BAO für die Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung der Barumsätze der jeweiligen Registrierkasse. 53

Spezialfall Geschlossene Systeme Ab 30 Kassen Elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sind Antrag, damit kein Signaturzertfikat nötig ist Sehr wohl ist aber Verknüpfung der Umsätze nötig Es muss also auch umprogrammiert werden Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nötig 54

Spezialfall Geschlossene Systeme Sinnvoll? Meiner Meinung nach nur für Filialisten, bzw. viele dezentrale Kassen Logistischer Aufwand für die Karten wäre sonst groß Gutachtersuche: sdgliste.justiz.gv.at Dort Einfache Suche : z.b. Kassensoftware 55

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Fragen XING-Gruppe: Registrierkassenpflicht Österreich http://wko.at/registrierkassenpflicht www.kassenzertifizierung.at 56