FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EV. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN BERLIN, BRANDENBURG UND DER SCHLESISCHEN OBERLAUSITZ

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Transkript:

FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EV. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN BERLIN, BRANDENBURG UND DER SCHLESISCHEN OBERLAUSITZ Seminare, Freizeiten und Zeltlager und Internationale Begegnungen für Berliner Hierzu berät Euch und Sie im Amt für kirchliche Dienste der EKBO Goethestraße 26-30, 10625 Berlin Ramona Gottschalk Sachbearbeiterin Öffentliche Mittel Berlin Mo.- Fr. 9:00 13:00 Uhr 030 3191 151 r.gottschalk@akd-ekbo.de Ines Danicke-Leontinowa Sachbearbeiterin Internationale Begegnungen Mo. Fr. 9:00 15:00 Uhr 030 3191 122 i.danicke-leontinowa@akd-ekbo.de Juleica-Kurse Ausbildung von ehrenamtlichen JugendleiterInnen nach den Richtlinien des Berliner Senats und der EJBO für den Erwerb der JugendleiterInnen-Card (Juleica). Solche Kurse werden von den Ämtern o- der Arbeitsstellen für Jugendarbeit in den Kirchenkreisen durchgeführt bzw. verantwortet. Fördermittel können nur von diesen beantragt werden. Voraussetzungen: Das Alter der TN muss mindestens 15 Jahre betragen und darf nicht über 26 Jahre liegen. - Es müssen mindestens 10 Personen an dem Kurs teilnehmen. - Bei je 9 TN unter 26 Jahren kann eine über 26jährige Person bezuschusst werden. - Es können höchstens 7 Tage je Kurs bezuschusst werden. - Die Arbeitszeit je Tag muss mindestens 6 Stunden betragen (4 Einheiten à 90 Minuten). - Bei einer Arbeitszeit von 3 Stunden (2 Einheiten a 90 Min.) kann ein halber Tag abgerechnet werden. - Die überwiegende Zahl der TN muss in Berlin leben. 15. Januar eines Jahres zu stellen. Alle Anträge, die nach dem 15. Januar gestellt werden, gehen nachrangig mit Rücksprache in die Bearbeitung. Dem Antrag ist ein ausführliches Programm (mit zeitlicher Gliederung) beizufügen. Aus dem Programm sollen folgende Angaben hervor gehen: o Teilnehmer/innenkreis, o Thematik, Lernziel, Lerninhalte, o Lernschritte und Arbeitsmittel. Der Zuschuss beträgt max. EUR 11,- je Tag/TN, wenn Übernachtungskosten entstehen. - Der Zuschuss beträgt EUR 8,- je Tag/TN, wenn keine Übernachtungskosten entstehen. - Halbe Programmtage werden mit dem halben Tagessatz bezuschusst. - In diesem Rahmen können Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Honorare und Verbrauchsmittel sowie Fahrtkosten (EUR 5,- je TN) abgerechnet werden.

- Der Zuschuss setzt Eigeneinnahmen (Teilnehmerbeiträge, Eigenmittel und sonstige Einnahmen) je TN und Kurstag in Höhe von EUR 5,- voraus. - Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht. Verwendungsnachweis: Bis 6 Wochen nach dem Seminar müssen eingereicht werden: o das mit Unterschrift bestätigte Programm, o ein Sachbericht - Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Kurse der außerschulischen Jugendbildung In diesem Programm werden Kurse mit politischen, musisch-kulturellen, ökologischen und sozialen Bildungsinhalten gefördert, sowie die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen. Nicht gefördert werden Kurse mit konfessionell gebundenen, parteipolitischen bzw. verbandsinternen Themen. Regelmäßige Zusammenkünfte sowie Sitzungen, Tagungen und öffentliche Arbeit im Organisationsinteresse gelten nicht als Kurse. Voraussetzungen: Das Alter der TN muss mindestens 8 Jahre betragen und darf nicht über 26 Jahre liegen. - Es müssen mindestens 8 Personen an dem Kurs teilnehmen. - Bei je 9 TN unter 26 Jahren kann eine über 26jährige Person bezuschusst werden. - Es können höchstens 7 Tage je Kurs bezuschusst werden. - Die Arbeitszeit je Tag muss mindestens 6 Stunden betragen (4 Einheiten à 90 Minuten). - Bei einer Arbeitszeit von 3 Stunden (2 Einheiten a 90 Min.) kann ein halber Tag abgerechnet werden. - Die überwiegende Zahl der TN muss in Berlin leben. 15. Januar eines zu stellen. Alle Anträge, die nach dem 15. Januar gestellt werden, gehen nachrangig mit Rücksprache in die Bearbeitung. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie deren Projekte. Warteliste: Jeder Kirchenkreis (oder vergleichbarer Arbeitsbereich) erhält im Rahmen der gestellten Anträge zunächst eine in etwa gleiche Fördersumme, um eine gleichmäßige Verteilung der knappen Fördermittel in diesem Bereich sicher zu stellen. Die Höhe der jeweiligen Summe wird nach Antragslage festgesetzt. In einem zweiten Schritt werden weitere beantragte Maßnahmen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge gefördert, soweit die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Dabei kann es erforderlich werden, die Fördersumme auf 5,50 EUR/TNT abzusenken, um möglichst viele Maßnahmen fördern zu können. Die Ämter / Arbeitsstellen für Jugendarbeit schlagen in Absprache mit den Kreisjugendkonventen Maßnahmen für die bevorzugte Förderung vor. 2

- Dem Antrag ist ein ausführliches Programm (mit zeitlicher Gliederung) beizufügen. Aus dem Programm sollen folgende Angaben hervor gehen: o Teilnehmer/innenkreis, o Thematik, Lernziel, Lerninhalte, o Lernschritte und Arbeitsmittel. Der Zuschuss beträgt 7,50 EUR pro Kurstag und Teilnehmer. Förderfähige und fristgerecht gestellte Anträge erhalten eine Förderung. Sollten mehr Anträge gestellt werden als gefördert werden können, gibt es eine Warteliste. Diese gibt es auch für Anträge, die nach dem 15. Januar eintreffen. Sobald Mittel frei werden, erfolgt eine Förderung mit dem gleichen Fördersatz. o Halbe Programmtage werden mit dem halben Tagessatz bezuschusst. o In diesem Rahmen können Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Honorare und Verbrauchsmittel sowie Fahrtkosten (EUR 5,- je TN) abgerechnet werden. o Der Zuschuss setzt Eigeneinnahmen (Teilnehmerbeiträge, Eigenmittel und sonstige Einnahmen) je TN und Kurstag in Höhe von EUR 5,- voraus. o Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht. Verwendungsnachweis: Bis 6 Wochen nach dem Seminar müssen eingereicht werden: o das mit Unterschrift bestätigte Programm, o ein Sachbericht - Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Ferienfahrten und Zeltlager Kinderfreizeiten und Kinderrüstzeiten Jugendfreizeiten und Jugendrüstzeiten Voraussetzung: Die Fahrt muss mindestens 8 Tage dauern, also 7 Übernachtungen einschließen. - Die Teilnehmer/innenzahl muss mindestens 10 betragen, wobei 2/3 der TN in Berlin wohnen müssen. - Die TN müssen in dem Alter von 6 bis 26 Jahren sein. - Auf je 8 TN wird eine über 26jährige Person bezuschusst. 15. Januar eines Jahres zu stellen. Alle Anträge, die nach dem 15. Januar gestellt werden, gehen nachrangig mit Rücksprache in die Bearbeitung. - Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie deren Projekten. Der Zuschuss beträgt EUR 3,50 TN und Nacht. - Gefördert werden maximal 21 Nächte. - Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht. Verwendungsnachweis: Bis 6 Wochen nach der Freizeitfahrt müssen eingereicht werden: 3

Kurz- und Vorbereitungsfreizeiten o Tagespläne für die jeweiligen Tage (für die Richtigkeit bitte alle Seiten unterschreiben) Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Pro Kirchenkreis bis zu zwei Kurz- und Vorbereitungsfreizeiten können im Rahmen der vorhandenen Fördermittel mit 3,00 Euro/TNT gefördert werden. Diese Freizeiten dürfen nicht in den Sommerferien stattfinden. Mindestdauer: 3 Tage (An- und Abreisetage zählen als ein Tag; also mind. 3 Übernachtungen). Internationale Begegnungen Hier sind Veranstaltungen gemeint, die mit Jugendlichen aus Deutschland und Jugendlichen eines oder mehrerer anderer Länder gemeinsam durchgeführt werden. Die Fördersituation ist hier vielfältig, und muss immer wieder auf die konkrete Aktivität abgestimmt werden. Wir bitten daher alle, die solch eine Begegnung planen, umgehend (im Sommer des Vorjahres) Kontakt mit uns aufzunehmen. Gute Informationen liefert hier auch das Internet (z.b. aej auf www.evangelische-jugend.de dort Förderung ). Das Förderwerk der Evangelischen Jugend Berlin-Brandenburg-schlesischen Oberlausitz ist ein selbstständiger und eingetragener Verein. Er hat es sich zum Ziel gestellt, Projekte und Initiativen der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich unserer Landeskirche neben den regulären Fördermöglichkeiten zu unterstützen. Dazu wird jährlich der Förderpreis ausgeschrieben. Zu welchem Thema er aktuell ausgeschrieben ist sowie weitere Informationen sind unter www.ejbo.de zu finden oder per Mail an foerderwerk@ejbo.de zu erfahren. Seminarangebot für Gruppen im Helmut-Gollwitzer-Haus, Rüstzeitenheim und Bildungsstätte der Ev. Jugend Berlin in Wünsdorf In der Jugendbildungsstätte werden Seminare von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie Bildungsseminare mit Jugendlichen durch öffentliche Mittel gefördert. Voraussetzung ist, dass an dem Kurs mindestens 10 Personen, im Alter zwischen 8 und 26 Jahren, teilnehmen und dass das Programm je Tag mindestens 6 Stunden dauert. Gerne führen wir mit unseren Hausteamer/-innen Seminare zu bestimmten Themen für Sie und Ihre Gruppen durch. Bitte erfragen Sie bei uns den aktuellen Seminarflyer und die gesonderten Preise. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Konzeption Ihrer Seminare (auch bei Juleica- und Junior-Teamer/-innen-Schulungen). Weitere Informationen und Beratung sind zu erhalten bei: 4

Bettina Beig (Leiterin der Jugendbildungsstätte) unter Tel.: 033702 / 999-0 E-Mail: helmut-gollwitzer-haus@t-online.de oder Katharina Barth (Bildungsreferentin), im AKD (in der Regel Di / Do u Mi ab 14:30) Tel.: 030-3191-142 E-Mail: jbs-helmut-gollwitzer-haus@akd-ekbo.de Marianne Spieler (Sachbearbeiterin) AKD: Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern, Tel. 030 / 31 91-182 Hausbuchungen richten Sie bitte direkt an: helmut-gollwitzer-haus@t-online.de Helmut-Gollwitzer-Haus Adlershorststr. 5, 15806 Zossen / OT Wünsdorf Tel.: 033702 / 999-0 Förderung von Veranstaltungen in der Evangelischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch der Ev. Jugend Brandenburg in Storkow /Mark In Hirschluch werden Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung (Jugendferienmaßnahmen, Schulungen Ehrenamtlicher, SchülerInnen-Orientierungstage, o.ä.), die von Gemeinden, Kirchenkreisen, Schulen und Projekten in Kooperation mit der Jugendbildungsstätte durchgeführt werden, aus Mitteln des Landesjugendplanes gefördert. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden überwiegend aus Brandenburg kommen, es mindestens 8 und höchstens 40 förderungsfähige Teilnehmende sind und die Veranstaltung höchstens 7 Übernachtungen beinhaltet. Im Vorfeld einer zu fördernden Veranstaltung wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die alles Nähere regelt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Bildungsreferenten. Die Evangelische Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch berät auch gern bei der Programmentwicklung, der Referentenvermittlung und ist bereit zur Mitwirkung bei den Seminaren oder Rüstzeiten. Weitere Informationen zu Bildungsangeboten sind zu erhalten von: Klaus Waiditschka Tel.: 03361 / 74 77 719 E-mail: bildung-hirschluch@jusev.de Weitere Informationen zum Haus sind erhalten von Ev. Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch Silke Horn 15859 Storkow (Mark) Tel.: 033678 / 69511, Fax: 033678 / 69599 email: Hirschluch@jusev.de Homepage: www.hirschluch.de 5