Grundausbildung Mediation



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Transkript:

Grundausbildung Mediation Freiburg, 2016-2017 Nach den Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation BM

Grundausbildung Mediation, G16 Freiburg 2016/17 Terminübersicht 1. Modul 7. - 9. Okt. 2016 (WE; 19h) 2. Modul 9. - 11. Dez. 2016 (WE; 19h) 3. Modul 3. - 5. Febr. 2017 (WE; 19h) 4. Modul 10. - 12. März 2017 (WE; 19h) 5. Modul 27. - 30. April 2017 (4-täg.; 25h) 6. Modul 23. - 25. Juni 2017 (WE; 19h) Zeitstruktur freitags 09.00-18.00 Uhr, samstags 09.00-18.00 Uhr und sonntags 09.30-15.00 Uhr Umfang: 120 Stunden Ausbildungsstunden + 20 Std. Intervisionsgruppenarbeit Kosten Normalpreis: 2.000 ; Ermäßigter Preis: 1.500 ; (auf Anfrage für Geringverdienende) FrühbucherInnen-Rabatt: 200 bei Anmeldung bis spätestens 10 Wochen vor Kursbeginn Weitere Ermäßigung auf Anfrage begrenzt möglich. Kursleitung milan, Dipl. Sozialarbeiter, Gestalttherapeut, Supervisor & Mediator in freier Praxis, Ausbilder in Mediation BM, Dr. Angela Lüchtrath, Dipl.- Forstwirtin, Mediatorin, Ausbilderin für Mediation. Seminarort 1. Modul: steht noch nicht fest 2. - 6. Modul: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg, Charlottenburger Str. 18 Organisation: Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden & Projekt Mediation christoph.besemer@wfga.de ; Tel.: 0761-43284 Infos zur Ausbildung: milan@rohanda.de Tel.: 07634-6949994

Ziele, Inhalte und Methodik der Ausbildung Ziele der Ausbildung Die TeilnehmerInnen können Mediation beruflich anwenden und mit eigenen Konflikten mediativ umgehen: sie reflektieren das eigene Verhalten in Konflikten, sie bringen persönliche Autorität in den Mediationsprozess ein, sie unterstützen die Konfliktparteien, ihre Ressourcen wahrzunehmen und zur Lösung ihrer Konflikte zu nutzen, sie unterstützen die Konfliktparteien, im Konflikt eigene Interessen zu vertreten und dabei mit den anderen respektvoll umzugehen, sie entwickeln eine mediative Grundhaltung (siehe ethisches Selbstverständnis). Inhalte der Ausbildung Theorie und Praxis unterschiedlicher Mediationsansätze Einführung des ethischen Selbstverständnisses für Mediation Rahmen der Mediation Konflikttheorie multidisziplinärer Hintergrund der Mediation Anwendungsbereiche der Mediation und Abgrenzung zu anderen Verfahren Haltung der Mediatorin / des Mediators Selbsterfahrung und Selbstreflexion Phasen der Mediation Gesprächs- und Interventionstechniken Grundkenntnisse aus Psychologie, Sozial- und Kommunikationswissenschaften Mediation und Recht Methodik Kennzeichnend für die Ausbildung ist ein hoher handlungsorientierter Anteil. Wesentlichen Elemente aller Module sind an der Praxis orientierte Rollenspiele, Fallarbeit (mit Feedback) und das Üben der vorgestellten Methoden und Techniken. vgl. Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation BM

Anerkennung und Zertifizierung: Unsere Grundausbildung Mediation entspricht den Standards und Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.v.. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie ein Zertifikat über Ihre Teilnahme. Darin werden die vermittelten Inhalte detailliert beschrieben sowie der abgeleistete Zeitumfang bescheinigt. Zertifizierter Mediator / Zertifizierte Mediatorin nach dem Mediationsgesetz Unsere Grundausbildung entspricht den in 5 formulierten Anforderungen an die Aus- und Fortbildung von MediatorInnen. Eine detaillierte Rechtsverortung, die Umfang und Inhalte der Ausbildung regeln soll, ist bisher noch nicht verabschiedet. (siehe http://goo.gl/ihqsj7) Anerkennung durch den Bundesverband Mediation e.v. Der Kurs deckt die erforderlichen 120 Ausbildungsstunden "Grundlagen der Mediation" ab, die u.a. für die Anerkennung als Mediator/in BM erforderlich sind. Für die Anerkennung sind noch weitere Nachweise zu erbringen (Siehe S.4 dieser Info). Die Standards und Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes Mediation e.v. können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen: http://www.bmev.de/fileadmin/downloads/anerkennung/bm_standards09.pdf Anerkennung für Rechtsanwälte (im Sinne von 7a BORA) "Als Mediator/in darf sich bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht." Nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Freiburg wird dies durch eine mindestens 80-std. Ausbildung dokumentiert. Demzufolge können sich Rechtsanwälte nach der Teilnahme an unserer Ausbildung "Mediator/in" nennen und dies z.b. auf ihrem Briefkopf aufführen. Anerkennung durch weitere Fachverbände für Mediation Am 7. Juli 2008 haben die drei Mediationsverbände BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation), BM (Bundesverband Mediation) und der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) wechselseitig ihre Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien anerkannt. Damit wird für Mitglieder der drei Verbände der Weg vereinfacht, anerkanntes Mitglied auch der anderen Verbände zu werden. Diese Regelung gilt jeweils für die bereits zertifizierten Mitglieder Mediator/in (BAFM), (BM), (BMWA). Quelle: http://www.bafm-mediation.de/wp-content/uploads/image/images/vereinbarung-anerkennung.pdf Der Schweizer Dachverband Mediation (SDM-FSM) und der Bundesverband Mediation e.v. (BM) haben zum 01.01.2009 eine wechselseitige Anerkennung der Zertifizierung vereinbart. Quelle: http://tinyurl.com/bm-sdm-fsm Zum 01.01.2010 trat eine wechselseitige Anerkennung zwischen BM und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation (ÖBM) in Kraft. Teilnehmer/innen einer Mediationsausbildung nach den Standards des Bundesverbandes Mediation (BM) können sich damit bei einer großen Anzahl von bedeutenden Mediatorenvereinigungen registrieren und listen lassen. Das schafft Sicherheit in Bezug auf zukünftige Ausbildungsstandards für Mediator/innen auf bundesdeutscher und europäischer Ebene.

Anerkennung BM Bundesverband Mediation (BM) Voraussetzungen zur Lizensierung als MediatorIn BM Mitgliedschaft im BM (200 /Jahr) Gebühr für die Lizensierung: 275 Beruflicher Werdegang (tabellarisch) Einverständnis mit den ethischen Grundsätzen des BM Zusatzausbildungen: - 120 Std. Grundlagen und allgemeine Methoden der Mediation - 30 Std. Aufbau: Mediation in mind. zwei unterschied. Anwendungsbereichen - 30 Std. Supervision, davon mind. 10 Std. Fallsupervision - 20 Std. Intervision oder zusätzliche Supervision (Intervison = eigenverantwortliches Lernen durch Rollenspiele, Konfliktanalyse, Fallbesprechung, Literaturstudium) Mindestens 80 dieser 200 Std. müssen in ein und demselben Ausbildungszusammenhang mit fester Teilnehmerschaft absolviert worden sein. Ausbildungsleitung durch AusbilderInnnen BM Mindestens 120 der 150 Seminarstunden müssen von mindestens einer AusbilderIn BM durchgeführt werden. Bis zu 30 Std. können von nicht BM-AusbilderInnen durchgeführt werden. Mindestens vier durchgeführte und dokumentierte Mediationen: - Insgesamt über 20 Std. Mediation - Vier Fälle supervidiert oder intervidiert, davon mindestens zwei Fälle supervidiert. - Zwei Fälle mit schriftlicher Vereinbarung abgeschlossen. Erwünscht: Teilnahme an Mediation als MediandIn Vernetzung Mitarbeit in einer Gruppe von MediatorInnen, Erfahrungsaustausch, Weiterbildung, Intervision, Netzwerkarbeit Ausbildungsrichtlinien erhältlich beim: Bundesverband Mediation e.v., Wittestr. 30 K; 13509 Berlin, Tel. +49 (0)30 43 57 25 30, info@bmev.de Oder im Internet: www.bmev.de Zusammenstellung: Christoph Besemer

Leitung milan Dipl. Sozialarbeiter, Gestalttherapeut, Supervisor in freier Praxis; Mediator und Ausbilder für Mediation BM; Arbeitsschwerpunkte: Teamentwicklung und Vermittlung bei Teamkonflikten; Ausbildung in Mediation & Streitschlichtung; Gewaltprävention und Umgang mit direkter Gewalt; Achtsamkeits-, Intuitions- und Kreativitätstraining; Stärkung der persönlichen Handlungskompetenzen. Weitere Infos unter: www.rohanda.de Dr. Angela Lüchtrath Dipl.- Forstwirtin, Mediatorin und Ausbilderin für Mediation. Arbeitsschwerpunkte: Forschung zu Umweltkonflikten; Moderation von Partizipations- und Bürgerbeteiligungs-prozessen, Runden Tischen, Planungswerkstätten, Konferenzen; Trainings für Kommunikation und Konfliktbearbeitung; Grafic Facilitation