Dokumentation bei der Übergabe der Solidaritäts-Spendengelder der CDU an die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) durch MdB Dr.



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Transkript:

Dokumentation bei der Übergabe der Solidaritäts-Spendengelder der CDU an die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) durch MdB Dr. Michael Luther Vorwort Von den nicht wenigen Versuchen ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, die öffentliche Nennung ihrer Namen gerichtlich zu verhindern, hat der Fall des Zwickauer Pfarrers Dr. Edmund Käbisch bundesweit wohl die meisten Schlagzeilen gemacht. Gemeinsam mit seinen Religionsschülern hatte er eine Ausstellung über Christliches Handeln in der DDR gestaltet, in der die Bemühungen der Staatssicherheit, die evangelische Kirche zu unterwandern, anhand von Akten des MfS dargestellt werden. Unter den dort genannten Spitzeln befand sich auch der Name von Holm Singer (alias IM Schubert ), dessen skrupelloses Verhalten (z.b. Taufe im Auftrag der Firma trotz fehlender religiöser Überzeugung) besonders hervorsticht. Anwaltlich vertreten durch ein Kreistagsmitglied der LINKEN, erwirkte Singer im März 2008 beim Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung, mit der die Nennung seines Namens in der Ausstellung verboten wurde. Die Entscheidung fand ein wütendes Echo nicht nur in den Leserbriefspalten der regionalen Presse. Auch überregionale Medien (u.a. Tagesschau, heute journal, FAZ, Süddeutsche Zeitung, WELT, Deutschlandfunk) berichteten. Pfarrer Dr. Käbisch war bereit, die juristische Auseinandersetzung aufzunehmen, war aber wegen der damit verbundenen Kosten besorgt. Für uns war klar: Daran darf die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit nicht scheitern. Deshalb riefen wir zu einer Spendensammlung auf, um die nötigen Mittel für die Prozessfinanzierung zusammen zu tragen. Die Resonanz (rund 6.000 Euro aus dem gesamten Bundesgebiet) war überwältigend und zeigte das große Interesse der Öffentlichkeit an der weiteren Aufklärung der Stasi- Vergangenheit. Nach langem Kampf verkündete das Landgericht Zwickau schließlich am 24. März 2010 sein Urteil. Darin stellte es fest, dass Dr. Käbisch den Namen des IM s öffentlich nennen darf. Auch wenn stets eine Einzelfallabwägung notwendig sein wird, so kann man doch bei dem sorgfältig und ausführlich begründeten Zwickauer Urteil von einer Grundsatzentscheidung sprechen, die für die gesamte Aufarbeitung der SED- Diktatur bedeutsam ist. Es ist ein ermutigendes Signal an alle, die unter das SED-Regime keinen Schlussstrich ziehen wollen, damit sich dieses schlimme Unrecht nicht wiederholt. Die vorliegende Dokumentation soll anlässlich der Eröffnung der Jubiläumsausstellung am 5. Mai 2010 auf Burg Schönfels einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse ermöglichen und Ihnen eine eingehende Beschäftigung mit dem Thema erleichtern. Zwickau, im Mai 2010 Dr. Michael Luther Kreisvorsitzender der CDU Zwickau Mitglied des Deutschen Bundestags Thomas Starke Kreisvorsitzender der Jungen Union Zwickau Mitglied des CDU-Landesvorstands

Chronologie der Ereignisse 2008 7. 1.: Dr. Edmund Käbisch, Pfarrer i.r. und Religionslehrer in Zwickau, kündigt einen Vortrag und eine Ausstellung Christliches Handeln in der DDR in Reichenbach/Vogtland an. Im Mittelpunkt steht u.a. die einstige Patenschaft der Stasi und einer Reichenbacher Schule. 18.1.: Jürgen Weinhold, bis 1989 Reichenbachs Stasi-Chef, wirft Käbisch vor, bekannte Fakten als sensationellen Fund aufzubauschen. Käbischs Einladung zum Vortrag lehnt Weinhold ab. 22.1.: Rechtsanwalt Thomas Höllrich, Kreisrat mit Mandat der Linken, attackiert Käbisch. Patenschaften zwischen dem MfS und Schulen seien in der DDR das Selbstverständlichste der Welt gewesen. 27.2.: Der Reichenbacher Ratssaal ist zur Diskussion voll. Um die Ausstellung, die zeitgleich im Rathausfoyer eröffnet wird, wird heiß debattiert. 1.3.: Der ehemalige IM Holm Singer (Deckname: Schubert ) fordert, vertreten durch Rechtsanwalt Höllrich, die Stadt Reichenbach auf, die Ausstellungstafeln zu entfernen. Seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt. 6.3.: Singer erwirkt beim Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung (siehe S. 4). Nach Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld wird die Ausstellung entfernt. 14.3.: In einer Pressemitteilung äußern der Zwickauer CDU-Kreisvorsitzende Dr. Michael Luther MdB und der JU-Kreisvorsitzende Thomas Starke ihr Bedauern und Unverständnis über die Gerichtsentscheidung und ermutigen Käbisch, dagegen Rechtsmittel einzulegen (siehe Seite 6). 19.3.: Dr. Michael Luther, Thomas Starke und der Zwickauer CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Seidel gründen eine Initiative Bürger für Käbisch und rufen unter der Überschrift Die Stasi macht wieder mobil wehret den Anfängen! zu Spenden auf, um Dr. Käbisch bei der Finanzierung des Prozesses zu unterstützen (siehe Seite 7). Binnen weniger Wochen gehen aus dem gesamten Bundesgebiet rund 6.000 Euro ein. 20.3.: Das ARD-Magazin kontraste berichtet über den Fall, der dadurch überregional bekannt wird. 21.3.: Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, äußert gegenüber dpa unter Hinweis auf den Zwickauer Fall ihre Besorgnis über die Versuche ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, mit Hilfe der Gerichte zu verhindern, dass ihre Rolle als Werkzeug der SED-Diktatur öffentlich benannt wird. Die Aktivitäten früherer Stasi-Leute richteten sich vor allem gegen kleinere Vereine, die weder Kraft noch Mittel für einen langen Rechtsstreit durch alle Instanzen hätten. Das sind Einschüchterungsversuche, so Birthler. Die Rechtslage nach dem Stasi-Unterlagengesetz sei eigentlich klar. Manche Gerichte zeigten jedoch Unsicherheiten in Bezug auf Gesetzesbestimmungen und Aussagekraft von Stasi-Akten. 25.3.: Die MDR- Länderzeit interviewt Rechtsanwalt Höllrich, der aufgrund Käbischs Ausstellung in

Reichenbach eine Pogromstimmung befürchtet. Irgendwann werden dann Horden von Menschen, die einen roten Stern und den Aufdruck IM haben, durch Reichenbach getrieben, weil das Geschichtsaufarbeitung ist. Dr. Michael Luther und Thomas Starke protestieren öffentlich gegen diese unglaubliche Entgleisung, durch die der Holocaust in unerträglicher Weise relativiert werde. 8.4.: Das Landgericht Zwickau verhandelt im überfüllten Schwurgerichtssaal über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Ehemalige Spitzel-Opfer von IM Schubert fordern ihn in einem Offenen Brief auf, sich seiner Vergangenheit zu stellen (siehe S. 8). Der ehemalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, sieht eine zunehmende Tendenz von ehemaligen Stasi-Spitzeln, die öffentliche Aufklärung zu verhindern. 22.4.: Das Landgericht Zwickau hebt die einstweilige Verfügung vom 6.3. aus formalen Gründen wieder auf. Zur Begründung heißt es, Singer hätte sich nicht gegen die Stadt, sondern direkt gegen Pfarrer Käbisch wenden müssen. Die Frage, ob der Name des IM in der Ausstellung genannt werden darf, lässt das Gericht ausdrücklich offen. 7.5.: Im vollbesetzten Reichenbacher Ratssaal findet veranstaltet durch die BStU Chemnitz und den Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eine Podiumsdiskussion unter dem Titel Den Opfern eine Stimme geben statt. Dort erzählt Sabine Popp, die durch Singer verraten und danach zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, erstmals öffentlich ihre bewegende Geschichte. 16.5.: Mit anwaltlichem Schriftsatz verlangt Singer von Pfarrer Käbisch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Er soll sich verpflichten, künftig nicht mehr Singer als IM Schubert zu identifizieren und für jeden Fall der Zuwiderhandlung 5.000 Euro zu zahlen. Käbisch lehnt dies ab. 24.5.: Am Rande des CDU-Landesparteitags in Zwickau wird die Ausstellung erstmals wieder mit der umstrittenen Tafel über IM Schubert gezeigt. Ministerpräsident Georg Milbradt, der neugewählte CDU- Landesvorsitzende Stanislaw Tillich, Kanzleramtsminister Thomas de Maizière und viele andere Teilnehmer des Parteitags besichtigen die Ausstellung. 5.7.: Die FAZ widmet der Geschichte von Sabine Popp einen ganzseitigen Artikel auf Seite 3. 28.7.: Käbisch lässt Singer anwaltlich auffordern, von seiner Unterlassungsforderung (siehe 16.5.) verbindlich Abstand zu nehmen. 1.8.: Höllrich teilt mit, dass er dazu keine Veranlassung sehe. 5.11.: Käbisch erhebt beim Landgericht Zwickau gegen Singer Klage mit dem Antrag auf Feststellung, dass Singer kein Unterlassungsanspruch zusteht (negative Feststellungsklage) 24.11.: Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wird der Rechtsstreit vom Einzelrichter auf die Zivilkammer des Landgerichts Zwickau übertragen und von dieser übernommen. 29.12.: Dr. Michael Luther und Thomas Starke erklären in einer Pressemitteilung weiter Rückendeckung für Pfarrer Käbisch und begrüßen dessen Absicht, mit seiner Klage im Interesse der Aufarbeitung eine endgültige Klärung der Rechtslage herbeizuführen.

2009 4.6.: Das Landgericht Zwickau lehnt einen Antrag Singers, ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren, mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung ab. 12.8.: Das Oberlandesgericht Dresden bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Zwickau und betont, Käbisch stehe ein Recht zum Gegenschlag zu. 2010 10.3.: Rechtsanwalt Höllrich legt dem Landgericht Zwickau eine persönliche Stellungnahme seines Mandanten vor (siehe S. 9). 24.3.: Das Landgericht Zwickau verhandelt über die negative Feststellungsklage von Pfarrer Dr. Käbisch. Weder Singer noch Höllrich erscheinen zu dem Prozess. Das Gericht gibt der Klage in vollem Umfang statt und begründet seine Auffassung ausführlich (siehe Leitsätze S. 9). 15.4.: Das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 24.3. wird rechtskräftig. 5.5.: Unter Schirmherrschaft des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich wird auf Burg Schönfels die Ausstellung feierlich wiedereröffnet. Der Restbetrag der Spendenaktion Bürger für Käbisch wird von Dr. Michael Luther und Thomas Starke an die Vereinigung der Opfer des Stalinismus übergeben.

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Zwickau vom 6.3.2008 (Auszug) Holm Singer Antragsteller Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Höllrich 1. Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e.v., Antragsgegnerin 2. Stadt Reichenbach, Antragsgegnerin 3. Heimatverein Lichtentanne e.v., Antragsgegnerin In dem Verfahren gegen erlässt das Landgericht Zwickau 2. Zivilkammer am 6.3.2008 durch die Richterin am Landgericht G. als Einzelrichterin folgenden Beschluss: Die Antragsgegner haben es zu unterlassen, die persönlichen Daten wie Vorname und Name des Antragstellers in der Ausstellung Christliches Handeln in der DDR zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung der personenbezogenen Akten des MfS der DDR über den Antragsteller. Den Antragsgegnern wird angedroht, dass gegen jeden Verstoß gegen die[se] Verpflichtungen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann. Die Antragsgegner tragen die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens. Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gemäß 935ff. ZPO, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG begründet. Der Antragsteller ist durch die Benennung seines Namens im Rahmen einer Ausstellung unter dem Titel Christliches Handeln in der DDR im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Namen informeller Mitarbeiter des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht unabhängig davon, ob der Antragsteller als IM tätig war. Die Antragsgegner haben insbesondere in das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt vor Eingriffen in die engere persönliche Lebenssphäre durch Offenlegung insbesondere solcher persönlicher Lebenssachverhalte, durch die der Betroffene der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Es stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen diese persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BGH, MDR 1995, 266f. m.w.n.). Die Antragsteller haben durch die Offenlegung des Namens des Antragstellers nicht nur in diesem Sinne persönliche Daten des Antragstellers verfügbar gemacht. Sie haben den Antragsteller nach dem Inhalt der veröffentlichten Angaben und der Art ihrer Bekanntgabe (Schautafel, Videotechnik) an der Basis seiner Persönlichkeit getroffen. Denn der mit den personenbezogenen Daten unterlegte Hinweis auf die IM- Tätigkeit war geeignet, Ansehen und Wertschätzung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und ihn gewissermaßen an den Pranger zu stellen.

Gegenüber der schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers kommt der Meinungsfreiheit der Antragsgegner durch Veröffentlichung des Namens des Antragstellers nur geringes Gewicht zu. Das Stasi-Unterlagengesetz kann, da es sich um ein Opfer-Gesetz handelt, nicht unmittelbar auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden. Jedoch ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen der 20 Abs. 1 Nr. 6 und 7 und 21 Abs. 1 Nr. 6 und 7 StUG, dass die Verwendung von Stasi-Unterlagen zur Überprüfung der Fragen, ob jemand IM war, nur mit Einschränkungen und lediglich bei solchen Personen zulässig ist, denen eine besondere Stellung im öffentlichen Leben zukommt. Bezogen auf den Antragsteller ist eine solche besondere Stellung im öffentlichen Leben nicht erkennbar. Ebenso wenig ist erkennbar, dass der Antragsteller im Ministerium für Staatssicherheit eine führende Funktion inne hatte. Zwickau, 14.03.2008 PRESSEMITTEILUNG: Rückendeckung für Pfarrer Käbisch Mit Bedauern und Unverständnis haben der CDU-Kreisvorsitzende Dr. Michael Luther und der Vorsitzende der Jungen Union Zwickau, Thomas Starke, auf die einstweilige Verfügung des Landgerichts Zwickau gegen den ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Dr. Edmund Käbisch reagiert. Käbisch hatte in einer Ausstellung, die zuletzt im Reichenbacher Rathaus gezeigt wurde, die Überwachungsund Unterdrückungsmaßnahmen des MfS gegen die Kirche anhand konkreter Beispiele dargestellt und dabei auch einzelne IM s namentlich genannt. Dies wurde ihm auf Antrag eines ehemaligen Spitzels gerichtlich untersagt. Nicht einmal zwei Jahrzehnte nach dem Ende des SED-Regimes wollen die Stasi-Zuträger eine Aufarbeitung ihrer Spitzeltätigkeit verhindern und ihre Kritiker mundtot machen. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wir sind froh, dass es so engagierte Bürger wie Herrn Dr. Käbisch gibt, und hoffen, dass die Entscheidung des Landgerichts Zwickau nicht das letzte Wort in dieser Sache sein wird. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Thomas Starke E-Mail: starke-ffo@gmx.de Mobil: (0172) 6070256

Spendenaufruf: Die Stasi macht wieder mobil wehret den Anfängen! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, vor wenigen Tagen hat ein ehemaliger Stasi-Spitzel beim Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass in einer von Herrn Dompfarrer i.r. Dr. Edmund Käbisch gestalteten Ausstellung der Name dieses IM s nicht mehr genannt werden darf. Sein Rechtsanwalt, der für die SED-Nachfolgepartei im Stadtrat und im Kreistag sitzt, hat angedroht, Herrn Dr. Käbisch im Auftrag noch anderer Stasi-Mitarbeiter mit weiteren Prozessen zu überziehen. Die zuletzt in Reichenbach gezeigte Ausstellung musste deshalb vorläufig abgebaut werden. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland sind die Gerichte unabhängig. Ihre Hilfe kann auch von denen in Anspruch genommen werden, die selbst die Rechte anderer mit Füßen getreten haben. Als gute Demokraten respektieren wir deshalb den Beschluss des Landgerichts, auch wenn er unserem Rechtsempfinden widerspricht. Wir halten die Entscheidung aber rechtlich für fragwürdig und politisch für ein verheerendes Signal. Die Stasi war eine tragende Säule des DDR-Regimes. Wer sich für diesen Unrechtsstaat wissentlich und willentlich hergegeben und seinen Mitmenschen geschadet hat, muss es hinnehmen, dass dieses Unrecht buchstäblich beim Namen genannt wird. Darum ermutigen wir Herrn Dr. Käbisch, gegen die einstweilige Verfügung den Rechtsweg zu beschreiten. 18 Jahre nach der friedlichen Revolution darf es den alten Bonzen nicht gelingen, ihre Kritiker mundtot zu machen! Dieser Rechtsstreit ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, deren Übernahme Herrn Dr. Käbisch nicht zumutbar ist. Deshalb appellieren wir an dieser Stelle an die parteiübergreifende Solidarität aller Demokraten und bitten Sie, ihn gemeinsam mit uns bei der Prozessfinanzierung zu unterstützen. Wir haben für diesen Zweck folgendes Konto eingerichtet: Bürger für Käbisch, Kto. Nr. 2222 0 33333, BLZ 870 550 00, Sparkasse Zwickau. Wenn Herr Dr. Käbisch den Rechtsstreit gewinnt, muss der Stasi-Spitzel die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. In diesem Fall werden wir den gesammelten Betrag der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.v. Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge zukommen lassen. Sie leistet den Opfern politischer Verfolgung Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen nach Wiedergutmachung und trägt im Rahmen der politischen Bildung zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Festigung unserer Demokratie bei. Ebenso werden wir verfahren, wenn das Spendenaufkommen die Prozesskosten überschreitet. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle der CDU Zwickau-Werdau, Hauptstraße 28, 08056 Zwickau, Tel. (0375) 282710 gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Luther, Mitglied des Deutschen Bundestags, Zwickau Frank Seidel, CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat der Stadt Zwickau Thomas Starke, Kreisvorsitzender der Jungen Union Zwickau/Zwickauer Land Ein Offener Brief der Opfer: Erinnern kann nicht gerichtlich verboten werden Guten Tag Holm S., vor fast 20 Jahren sahen wir uns das letzte Mal. Du warst damals Mitglied in kirchlichen Umweltkreisen und sozialdiakonischen Gruppen in Karl-Marx-Stadt. Im November 1989 bist Du plötzlich verschwunden. Anfang der neunziger Jahre lasen wir Deinen Decknamen "Schubert" in unseren Stasiakten. Umfang und Reichweite Deiner damaligen Berichtstätigkeit über uns so genannte "feindlich-negative Kräfte" wurden uns erst beim Lesen klar. Doch die Zeit der Gespräche und Begegnungen mit Dir liegt Jahre zurück.

Erinnerungen verblassen, aktuelles Geschehen verdrängt Zurückliegendes. Nunmehr sorgst Du selbst dafür, Erinnerungen wachzurütteln: Wir entnehmen zwar der durch Deinen Anwalt erwirkten einstweiligen Verfügung, dass Du nicht willst, dass wir uns an Dich erinnern. Doch genau das Gegenteil ist eingetreten: Viele, mit denen Du in der Jungen Gemeinde Reichenbach, bei den Bausoldaten in Plauen, in der evangelischen Studentengemeinde Freiberg, im dortigen Friedensarbeitskreis und später auch in unseren Karl-Marx-Städter Kreisen sowie zuletzt beim "Neuen Forum" Kontakt hattest, erinnern sich jetzt wieder an Dich. Für Dich scheinen diese Erinnerungen unangenehm zu sein. Du kannst vielleicht für kurze Zeit die Nennung Deines Namens in einer Ausstellung verhindern. Du verhinderst jedoch nicht, dass sich Menschen an Dein Wirken in ihren oppositionellen Kreisen erinnern. Du verhinderst außerdem nicht, dass sie ihre Erinnerungen von damals mit Deinen Berichten an das MfS vergleichen. Auch kannst Du nicht verhindern, dass sich Menschen, die wegen "staatsfeindlicher Hetze" ins Gefängnis kamen, sich an Deinen Beitrag zu ihrer Verhaftung erinnern. Die Vergangenheit lässt Dich und uns offenbar nicht in Ruhe. Wir glauben, dass es kein Mittel ist, gerichtlich gegen Erinnerungen vorzugehen. Wir schlagen als ersten Schritt zur Bewältigung ein gemeinsames Gespräch vor. Dazu sind einige von uns bereit. Wenn Du Konsequenzen für Dein heutiges Leben befürchtest, weil Dein Name in einer Ausstellung veröffentlicht ist, bedenke die Konsequenzen, mit denen wir aufgrund Deiner Tätigkeit für das MfS zu rechnen hatten. Von uns musst Du jedenfalls keine Repressalien (oder gar ein Pogrom, wie Dein Anwalt sagt) befürchten. Stelle Dich der Vergangenheit, genau wie wir es tun mussten. Denn wir haben Dir damals vertraut - zum Teil als Freund, zum Teil als Mitstreiter oder Verbündeten. Wir wünschen, dass es Dir gelingt, Verantwortung für damaliges Handeln zu übernehmen. Nur wer es lernt, verantwortlich mit seiner Vergangenheit umzugehen, gewinnt Freiheit für weiteres Leben. Chemnitz, den 8. April 2008 Mitglieder aus kirchlichen Öko-Kreisen und der sozialdiakonischen Jugendarbeit der Stadtmission Karl- Marx-Stadt: Hartmut Anacker, Heike Beck, Thomas Doye, Susanne Förster, Cornelia Hartzsch, Andreas Hartzsch, Heike Hastedt, Manfred Hastedt, Michael Heinisch, Mathias Hennig, Holger Henze, Christoph Magirius, Andreas Müller, Nadja Röder, Johannes Woldt, Volkmar Zschocke Stellungnahme von IM Schubert vom 8.3.2010 gegenüber dem Landgericht Zwickau (Auszug) Als Bürger der DDR war ich bis zum Beitritt der DDR zur BRD am 03.10.1990 der Verfassung und Gesetzgebung rechtlich unterlegen und habe auf dieser Grundlage mein Tun und Handeln geordnet. In dieser Zeit war ich für einen bestimmten Zeitraum als inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit tätig, was von mir nie bestritten wurde. Diese Tätigkeit war nach den Gesetzen der DDR rechtskonform. Ich kann mit Fug und Recht zu meiner Person die Aussage treffen, weder in der DDR noch in der alten und neuen BRD gerichtlich belangt worden zu sein. Diese ganze bisherige rechtliche Auseinandersetzung hatte für mich eine Reihe persönlicher Probleme und Konsequenzen. Eine wesentliche Erfahrung war, dass trotz dieser versuchten Delegitimierung meiner Tätigkeit im MfS als Machtinstrument im Reich des Bösen nicht den gewünschten Erfolg brachte. Ich erfuhr praktische Solidarität im täglichen Leben. Die von Herrn Käbisch und seinesgleichen angestellte psychische und physische Vernichtung meiner Person hatte keinen Erfolg und letztendlich muss ich ihm

danken, dass ich mit dieser Auseinandersetzung meine politische Stellung in diesem gesellschaftlichen System BRD gefunden habe. Urteil des Landgerichts Zwickau (redaktionelle Leitsätze) 1. Werden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen vorprozessual abverlangt, besteht für eine negative Feststellungsklage stets ein rechtliches Interesse i.s.v. 256 Abs. 1 ZPO. 2. Die Verbreitung wahrer Tatsachen ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn dies für den Betroffenen nachteilig sein kann. Nur dann, wenn der drohende Persönlichkeitsschaden völlig außer Verhältnis zur Verbreitung der Wahrheit steht, kann im Einzelfall eine andere Sichtweise geboten sein. Für das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls ist der Betroffene darlegungs- und beweisbelastet. 3. An der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und insbesondere der früheren Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit besteht nach wie vor ein starkes öffentliches Interesse. Es ist nicht Aufgabe staatlicher Gerichte, unter die Aufarbeitung geschichtlicher Vorgänge einen Schlussstrich zu ziehen. 4. Die inoffizielle Tätigkeit für das MfS ist dem öffentlichen, wenn auch geheim gehaltenen Wirken des IM zuzuordnen. Sie unterfällt deshalb nicht seiner Privatsphäre. LG Zwickau, Urt. v. 24.3.2010, Gz.: 1 O 1275/08 V.i.S.d.P.: Dr. Michael Luther MdB und Thomas Starke, c/o CDU Zwickau, Hauptstraße 28, 08056 Zwickau