Kundenbroschüre WAG 2007. Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn. Allfinanz einfach besser. Name / Vorname

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Transkript:

Kundenbroschüre WAG 2007 Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn Name / Vorname Allfinanz einfach besser

INFORMATIONEN ÜBER OVB I. Informationen über OVB Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN 41382g eingetragene, konzessionierte Wertpapierfirma (WPF) mit der Geschäftsanschrift: OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Sirona Straße 4/1/C, A-5071 Wals b. Salzburg Telefon: 0662 / 62 85 67-0, Telefax: 0662 / 62 85 67-44 Hotline: 0800 / 80 80 70, E-Mail: ovb@ovb.at, Internet: www.ovb.at Gemäß der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, erteilten Konzession ist die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß 3 Abs 2 Z 1 und Z 3 WAG berechtigt. Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH. (AeW) Darüber hinaus verfügt die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH über eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler und Versicherungsagent, weshalb die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Ihnen Dienstleistungen im Versicherungsbereich anbieten darf. Die GISA-Zahlen (Gewerbeinformationssystem Austria) der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH lauten 18307573 (Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß 94 Z. 76 GewO 1994), 18310696 (Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß 94 Z. 75 GewO 1994) und 18332841 (Versicherungsagent gemäß 124 Z. 17 GewO 1994). Die OVB vermittelt keine eigenen Produkte. Durch das Tätigwerden unserer Berater entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Die Berater sind nicht verpflichtet eine laufende Beobachtung des Marktes durchzuführen. Jeder Servicetermin ist eine kostenlose Zusatzleistung. Für Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Betreuer. Er kennt Sie und Ihre Veranlagungen am besten und kann Ihnen sicher sofort Auskunft erteilen. Sie können natürlich auch mit der Zentrale der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Kontakt aufnehmen. Sie können mit uns schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax kommunizieren. Kontakt Kundenbetreuer: (Stempel, Visitenkarte, Angaben des Betreuers) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass E-Mails oder Faxe, die außerhalb der Bürozeiten einlangen, frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden können. Kundenunterlagen werden von der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und es kann ausschließlich in Deutsch und Englisch mit uns kommuniziert werden. Informationen über die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH finden Sie auch unter www.ovb.at! 3

Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist für Sie in folgenden Bereichen tätig: Existenzsicherung Mit der richtigen Vorsorge können Sie sich auf s Alter freuen. Es ist nie zu früh, an die Zukunft zu denken. Je früher Sie sich um Ihre private Vorsorge kümmern, desto eher können Sie Ihr Leben unbeschwert genießen. Und Sie haben noch viel Leben vor sich: Wer heute 50 ist, hat gute Chancen, noch seinen 100. Geburtstag zu feiern. Darum sollten Sie sich nicht nur auf die staatlichen Systeme verlassen, sondern Ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen. Ob Rente, Unfallschutz oder die Sicherung Ihres Einkommens, ob Kleinkind oder Mittfünfziger wir entwickeln mit Ihnen die passende private Vorsorgestrategie für ein ganzes Leben. Vermögenssicherung Mit unserem Versicherungsschutz spielt Pech keine Rolle mehr. Das Leben hält so manche Überraschung für Sie bereit. Und nicht alle sind angenehm. Oft hat ein kleines Missgeschick oder Problem ungeahnte finanzielle Folgen. Aber nicht für Sie. Denn mit dem richtigen Versicherungsschutz kann nichts passieren. Egal, was passiert. Ihre Gesundheit, Ihr Besitz, Ihr gutes Recht alles ist zuverlässig geschützt. Damit Sie im Falle eines Falles nichts verlieren auch Ihr Lächeln nicht. Natürlich ist entscheidend, dass Ihr Versicherungsschutz genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vermögensaufbau Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche mit Ihrer persönlichen Strategie. Die meisten Träume lassen sich nur mit Geld wahr machen. Aber woher nehmen? Die hohen Zinsen des Dispo-Kredits verderben einem schnell die Vorfreude und mit der mickrigen Rendite des normalen Sparbuchs verschenken Sie Zeit und Geld beim Aufbau des notwendigen Kapitals. Wir entwickeln mit Ihnen eine Alternative, die Sie ohne große Einschränkungen schnell zum Sparziel bringt: eine individuelle Vermögensstrategie, die mit der richtigen Mischung aus Rendite und Sicherheit Ihren Bedürfnissen perfekt gerecht wird. OVB vermittelt den Kunden die Produkte der Kooperationspartner, die in der beiliegenden Liste aufgezählt sind. Natürlich vermittelt OVB diese Produkte nicht nur, sondern berät den Kunden darüber sorgfältig und gewissenhaft. Vermögensausbau Das Fundament für Ihre Pläne: Der richtige Finanzplan. Manchmal sind die Wünsche größer als das Guthaben. Aber das sollte kein Grund sein, darauf zu verzichten. Gerade bei größeren Anschaffungen kann sich eine gut geplante Finanzierung lohnen z. B. beim Eigenheim. Statt Miete zu zahlen, bis Sie den Preis eines Hauses zusammengespart haben, nutzen Sie Ihr Geld lieber, um Ihre eigenen vier Wände bequem abzuzahlen. Und ziehen direkt ein. Auch bei kleineren Wünschen kann eine Finanzierung Sinn machen, um Ihren finanziellen Spielraum gezielt zu erweitern. Wichtig ist eine Planung, die Ihren Möglichkeiten entspricht. Wir analysieren mit Ihnen, was denkbar ist und ermitteln die zinsgünstigste Strategie für Sie mit Immobilienfinanzierung und Bauspardarlehen. 4

Auflistung der Produktanbieter der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Gesellschaft Anschrift Internet ALLIANZ Elementar Versicherungs-AG Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien www.allianz.at ARISECUR Versicherungs-Provider GmbH Barawitzkagasse 22/3, 1190 Wien www.arisecur.at ARICONSULT Financial Provider GmbH Anzengrubergasse 6-8, 8010 Graz www.ariconsult.at ARAG Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG Favoritenstraße 36, 1040 Wien www.arag.at BANK AUSTRIA Finanzservice GmbH Lassallestraße 5, 1020 Wien www.baf.at BAUSPARKASSE WÜSTENROT AG Alpenstraße 70, 5033 Salzburg www.wuestenrot.at BAWAG Bank für Arbeit und Wirtschaft u. Ö. Postsparkasse AG Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien www.bawagpsk.com Black Rock Investment Management Limited (UK) Graben 19/9, 1010 Wien www.blackrock.at CARMIGNAC Deutschland GmbH Junghofstraße 24, D-60311 Frankfurt/Main www.carmignac.com CAPITAL BANK GRAWE Gruppe AG Burgring 16, 8010 Graz www.capitalbank.at C-QUADRAT Kapitalanlage AG Stubenring 2, 1010 Wien www.c-quadrat.at D.A.S. Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien www.das.at DIALOG Lebensversicherungs AG Halderstraße 29, D-86150 Augsburg www.dialog-leben.at DONAU Versicherungs AG Vienna Insurance Group Schottenring 15, 1010 Wien www.donauversicherung.at ETHENEA Independent Investors S.A. 16, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach www.ethenea.com FIDELITY Worldwide Investment Mariahilferstraße 36, 1070 Wien www.fidelity.at FRANKLIN TEMPLETON Austria GmbH Dr. Karl Lueger Ring 10, 1010 Wien www.franklintempleton.at GARANTA Österreich Versicherungs AG Moserstraße 33, 5020 Salzburg www.garanta.at GENERALI Versicherung AG Thomas Klestil Platz 2, 1030 Wien www.generali.at GOTHAER Lebensversicherungs AG Goldschmiedgasse 2, 1010 Wien www.gothaer.at HDI Lebensversicherung AG Dresdnerstraße 91, 1200 Wien www.hdi-leben.at HELVETIA Versicherungen Österreich AG Brigittenauer Lände 50-54, 1203 Wien www.helvetia.at JP MORGAN Asset Management Führichgasse 8, 1010 Wien www.jpmorganam.at MERKUR Versicherung AG Joanneumring 22, 8010 Graz www.merkur.at MOVENTUM S.C.A. B.P. 1257, L-1012 Luxembourg www.moventum.lu NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich Moserstraße 33, 5020 Salzburg www.nuernberger.at PIONEER Fonds Marketing GmbH Hopfenstraße 4, D-80335 München www.pioneerinvestments.de protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH Hirschvogelgasse 2, 1200 Wien www.myprotecta.at ROLAND Rechtsschutz Versicherungs AG Mariannengasse 14, 1090 Wien www.roland-rechtsschutz.de SEMPER CONSTANTIA Privatbank AG Heßgasse 1, 1010 Wien www.semperconstantia.at start:bausparkasse e.gen. Genossenschaft mit beschränkter Haftung Liechtensteinstraße 111-115, 1091 Wien www.start-bausparkasse.at swohnfinanzierung Beratungs GmbH Beatrixgasse 27, 1030 Wien www.swohnfinanz.at UNIQA Versicherungen AG Untere Donaustraße 21, 1029 Wien www.uniqa.at WIENER STÄDTISCHE Versicherungs AG Vienna Insurance Group Schottenring 30, 1010 Wien www.wienerstaedtische.at 5

II. Beschwerdemöglichkeit Sollte ein Privatkunde wider Erwarten Grund zur Beschwerde über OVB, deren Agenten oder Dienstleistungen haben, kann die Beschwerde schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail (siehe Kontaktdaten auf Seite 3) übermittelt werden. III. Kundenberater Wer sind unsere Kundenberater? Bei den Kundenbetreuern der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH handelt es sich um so genannte vertraglich gebundene Vermittler. Weiters sind so genannte Mehrfachagenten für uns tätig. Was bedeutet dieser Begriff? Der vertraglich gebundene Vermittler darf nur für uns und für kein anderes Unternehmen im Finanzbereich tätig sein. Er ist aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung unter anderem berechtigt, den Kunden Veranlagungen und Finanzierungen zu vermitteln. Selbstverständlich verfügen die vertraglich gebundenen Vermittler zumindest über die Gewerbeberechtigung, den Beruf des gewerblichen Vermögensberaters auszuüben. Die Mehrfachagenten verfügen ebenfalls über die für ihre Dienstleistungen notwendigen Gewerbeberechtigungen und bereiten sich auf ihre Prüfung zur Zulassung als gewerblicher Vermögensberater vor. Sie sind freilich nur berechtigt im Namen und auf Rechnung ihres Geschäftsherren zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass Mehrfachvermittler von gesetzeswegen für mehrere Unternehmen tätig sein könnten. Verlangen Sie daher immer vom Mehrfachagenten die jeweilige Visitenkarte, aus welcher ersichtlich ist, für welche Gesellschaften Produkte vermittelt werden dürfen. Was heißt das für Sie als Kunden? Für Kunden von OVB bedeutet dies, dass sie in jedem Fall von einem kompetenten und erstklassig ausgebildeten Mitarbeiter betreut werden. Unsere Mitarbeiter mussten nicht nur eine Prüfung ablegen, um überhaupt ihre Gewerbeberechtigungen zu erlangen. Sie werden außerdem von uns laufend über neueste Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und diverse weitere Angelegenheiten, die für eine optimale Kundenbetreuung unerlässlich sind, geschult. Für diese Schulungen holen wir uns auch namhafte Rechtsexperten sowie Trainer unserer Produktgeber ins Haus. Durch diese und eine Reihe anderer Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter immer über aktuellste Entwicklungen informiert sind und unsere Kunden immer bestmöglich und auf gleich bleibend hohem Niveau informieren können. OVB haftet für ihre Mitarbeiter gemäß 1313a ABGB. IV. Berichte Hinweis: Der Form halber möchten wir festhalten, dass die OVB keine Kundengelderverwaltung durchführt und aus diesem Grund das Berichtswesen nur über die Produktanbieter möglich ist. Die OVB und ihre Produktanbieter erstatten den Kunden über die für sie durchgeführten Aufträge Bericht. Sofern der Kunde in seinem Anlegerprofil (Aktuelle Datenerfassung) zugestimmt hat, erhält er diese Berichte ausschließlich online, ähnlich dem Online-Banking (kostenlos). Auf Wunsch werden dem Kunden die Berichte per Post an die letzte uns bekannte Anschrift geschickt (kostenpflichtig, siehe Seite 7). Inhalt dieser Berichte sind die wesentlichen Angaben über die Ausführung des Auftrags. Eine Bestätigung über die Auftragsausführung wird dem Kunden schnellstmöglich, vom jeweiligen Produktanbieter übermittelt. Sofern OVB die Bestätigung von einem Dritten, etwa der Bank, erhält, wird dem Kunden dieses Dokument spätestens am ersten Bankarbeitstag, nachdem die Bestätigung bei OVB eingegangen ist, übermittelt. Damit der Kunde die gleiche Bestätigung nicht doppelt bekommt, übermittelt OVB dem Kunden die Bestätigung nicht, wenn der Kunde diese unverzüglich von jemand anderem, der dazu laut Gesetz verpflichtet ist, erhalten muss. Sofern für den Privatkunden regelmäßig Aufträge über Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß 2 Z 35 lit a und b BWG ausgeführt werden, müssen die Berichte mindestens 1x jährlich* mit den Informationen der Anlage 1 zu 49 WAG 2007 übermittelt werden. *ist vom jeweiligen Produktanbieter abhängig a) Diese Berichte müssen aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetztes (WAG) folgende Punkte enthalten: Name der Firma, die die Mitteilung macht. Sofern dieser Bericht von uns übermittelt wird, enthält dieses Dokument unseren Namen. Name oder sonstige Bezeichnung des Kunden Handelstag Handelszeitpunkt Art des Auftrags Ausführungsplatz Instrument Kauf- oder Verkaufsindikator Wesen des Auftrags, falls es sich nicht um den Kauf- oder Verkaufsauftrag handelt Menge 6

Stückpreis Gesamtentgelt Summe der in Rechnung gestellten Provisionen und Auslagen Gegebenenfalls Aufgaben des Kunden in Zusammenhang mit der Abwicklung des Geschäfts unter Angabe der Zahlungs- oder Einlieferungsfrist sowie der jeweiligen Konten, sofern diese Angaben und Aufgaben dem Kunden nicht früher mitgeteilt worden sind war Gegenpartei des Kunden der Rechtsträger selbst, eine Person der Gruppe, der dem Rechtsträger angehört oder ein anderer Kunde des Rechtsträgers, ein Verweis darauf, dass dies der Fall war, es sei denn, der Auftrag wurde über ein Handelssystem ausgeführt, das den anonymen Handel erleichtert. Berichterstattung Capital Bank aa) Was müssen Kunden tun, wenn Sie einen CIS-Zugang haben möchten? Sofern Kunden bei der Depoteröffnung eine Mail-Adresse bekanntgeben, erfolgt eine automatische Erstellung eines CIS-Accounts und die Kunden erhalten die entsprechenden Zugangsdaten per Mail. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des CIS-Accounts erfolgt keine Übersendung von Kontoauszügen des Verrechnungskontos. Die Jahresdepotauszüge und weitere wichtige Informationsschreiben können online innerhalb des CIS-Accounts abgerufen werden. Der Zugang kann auch über das Formular Telekommunikationserklärung inkl. Anmeldeformular zum CIS erfolgen. Dieses Formular muss von allen Depotinhabern unterfertigt und im Original an die Plattform übermittelt werden. ab) Welche Informationen werden Kunden zur Verfügung gestellt? Einmal jährlich erhalten Kunden einen Jahresdepotauszug. Aus diesem gehen alle Transaktionen, die im vergangenen Jahr am Depot gebucht wurden, hervor. Bei Kunden ohne CIS-Zugang wird der Bericht wird dem Kunden ca. Mitte Februar jeden Jahres an die Postzustelladresse geschickt. Bei Kunden mit CIS-Zugang erfolgt die Zusendung des Auszuges über das Capital Bank Informations System (CIS). ac) Seitens der Durchführungsstelle Capital Bank wurden alle Kunden über die Änderungen informiert: Durch das Zadig haben sich die Berichtspflichten der Banken geändert. Sie müssen den Kunden bei jeder Kontobewegung (Käufe, Ausschüttungen, Verkäufe, KEST, QUEST, usw.) einen Kontoauszug schicken - dadurch fallen jedes Mal Versandkosten an. Um den Kunden diese zusätzliche Kostenbelastung zu ersparen, stellt die Capital Bank den Kunden einen (kostenfreien) CIS-Zugang zur Verfügung, in dem sie ähnlich dem Online Banking Einsicht auf sämtliche Buchungen auf ihrem Depot haben und auch den Jahresdepotauszug abrufen können. ad) Bei Kunden OHNE CIS -Zugang angedruckt: Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte Einen eventuellen Sollsaldo per 31.01. am Verrechnungskonto Kontonummer laut Kontoauszug per 31.01., können Sie innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkaufen. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht sich auf das laufende Jahr. Mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2009 (ZaDiG) sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Transaktionen mittels versandkostenpflichtigem Kontoauszug zuzustellen. Die im Kontoauszug vom 31.01. verrechneten Versandkosten von EUR 1,04 beziehen sich auf den vorliegenden Depotauszug und enthalten 20 % USt. ae) Bei Kunden MIT CIS -Zugang angedruckt: Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte Einen eventuellen Sollsaldo per 31.01. am Verrechnungskonto Kontonummer, können Sie innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkaufen. Der Kontostand gilt als anerkannt, wenn nicht binnen 6 Wochen nach Erhalt der Kontoinformation schriftlich reklamiert wird. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht sich auf das laufende Jahr. Aufgrund der Änderung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes werden in der Aussendung der Depotauszüge Altbestand und Neubestand beim Depot-Bestand per 31.12.xxxx ausgewiesen. Weiters werden im CIS -Zugang des Kunden Altbestand und Neubestand ausgewiesen. **Kursgewinnsteuer (www.bmf.gv.at): Das für Wertpapiergeschäfte ausgegebene Budgetbegleitgesetz 2011 idf AbgÄG 2011 (BGBl. I NR. 11/2010) sieht für Erwerbe von Aktien- und Investmentfondsanteile ab 01.01.2011 sowie für Erwerbe aller anderen Wertpapierarten ab 01.04.2012 die Besteuerung von Kursgewinnen seitens der depotführenden Stellen vor. Erwerbe von Aktien und Investmentfonds vor dem 01.01.2011 werden als Altbestand und Erwerbe von Aktien und Investmentfonds nach dem 01.01.2011 als Neubestand bezeichnet. Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Kapitalmaßnahmen steuerrelevant sind (BGBl II 2011/322). Für weitere Informationen zur Kursgewinnsteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bzw. an einen Steuerexperten. 7

b) Kosten für Depotgebühren: Capital Bank - GRAWE Gruppe AG / die plattform Depotgebühr: Erstes Kalenderjahr kostenfrei Investmentfonds Einmalerlag 38,- p.a. zzgl. USt. Investmentfonds Vermögensaufbauplan 0,5% p.a. mind. 10,- zzgl. USt. - max. 38,- zzgl. USt. Für alle anderen Wertpapiere 0,25% p.a. zzgl. USt., mind. 38,- zzgl. USt. Die Depotgebühr berechnet sich vom Kurswert der jeweiligen Wertpapiere zum 31.12. und wird für das laufende Jahr im vor hinein verrechnet. Befinden sich nur Investmentfonds am Depot, beträgt die Depotgebühr max. 38,- zzgl. USt. Verrechnungskonto: Erstes Kalenderjahr kostenfrei Verrechnungskontogebühr 14,- p.a. Inlands- / Auslandsüberweisung kostenfrei (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Eilüberweisung Inland 15,- Haben- / Sollzinsen keine Verzinsung Verkauf: 0,125 % / Minimum: 12,50 Andere Gebühren: Auszahlungsplan: 2,80 pro Durchführung Rückgebuchte Lastschrift: 18,- (inkl. fremder Spesen) Depotschließung: 20,- zzgl. USt. 1. Mahnung: 15,- 2. Mahnung: 30,- Nachdruck der Wertpapierabrechungen/Kontoauszügen: 5,- Zahlungserinnerung: 5,- Unterjähriger Depotauszug: 5,- zzgl. USt. Wertpapierverkauf für Sollsaldoabschichtung: 5,- Depotübertrag: Von einer Fremdbank zur Plattform Von der Plattform zu einer Fremdbank Für jede zu übertragende Position kostenfrei 35,- zzgl. USt. (Grundkosten pro Auftrag und Depot) 35,- zzgl. USt. (Innerhalb der Plattform: 15,- pro Position zzgl. USt. Versandkosten: Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Konto- und Depoteinsicht per CIS (für Abrechnungen, Depot- und Kontoauszüge). Wird dieser Service nicht genutzt, fallen für die Postzustellung Versandkosten in Höhe von 1,00 je Sendung an. Hinweis: Das allgemeine Infopaket, sowie sämtliche wichtigen Informationen über den Versand von Depotauszügen der Capitalbank (Konditionsblatt All in One ) finden Sie auf unserer Homepage www.ovb.at! AGB und Bedingungen der Capital Bank finden Sie im Internet unter www.dieplattform.at Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft Depotgebühr Investmentfonds: 0,18% p.a. zzgl. USt. (Mindestspesen: 24,- pro Depot), Sonstige Wertpapiere: 0,24% Kontoführungsgebühr: 5,- pro Quartal, Durchführung eines Abschöpfungsauftrages: 2,20 pro Zahlung, Rücklastschriften: 8,50 Depotübertrag von der Semper Constantia zu einer Fremdbank: 48,- pro Wertpapierposition Ankauf / Verkauf Immofinanz Aktien: 0,20 % (Mindestspesen: 10,-) Hinweis: Das allgemeine Infopaket der Semper Constantia finden Sie auf unserer Homepage www.ovb.at! Bank Austria Aktiengesellschaft Depotgebühr: 0,235% (U, D) Mindestgebühren pro Jahr je Wertpapierposition: 3,92 (U, D) je Wertpapierdepot: 26,28 (U, D) Die Berechnung und Anlastung der Depotgebühren und Plandepotgebühren erfolgt quartalsweise (1/4 des Jahresbeitrages) im Nachhinein jeweils auf Basis des Kurswertes zum Stichtag per Quartalsende. Wertpapierplan Plandepotgebühr: 0,300% Minimum: 4,20 (U, D) p.a. für ab 19.09.2005 eröffnete Werpapierpläne Kontoführung: Konto für Wertpapierdepot: 53,28 p.a. (D) Der Gesamtpreis ist abhängig vom Depotvolumen und kann daher nicht als -Betrag angeführt werden. (U) = Aufschlag von 20% USt. - (D) = Entgeltanpassung bei Dauerleistungen Stand: 01/2015 - Alle Angaben stellen einen Auszug der Depotgebühren der jeweiligen Depotbank dar. Die vollständigen Konditionsblätter finden Sie auf unserer Homepage unter www.ovb.at (Dialog / Publikationen und Medien) 8

c) Marktübliche Entgelte und Gebühren Die FMA hat die marktüblichen Entgelte gemäß 75 Abs. 8 WAG 2007 auf ihrer Website in Form von Bandbreiten zu veröffentlichen. Zu finden sind diese unter http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/spezialthemen/marktuebliche-entgelte.html Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2010 zeigen sich dabei kaum Veränderungen, einzig bei den Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) kam es zu einer leichten Erweiterung. Veröffentlicht werden die von Wertpapierunternehmen üblicherweise verrechneten Entgelte, wie Beratungshonorare, Managementgebühren, erfolgsabhängige Vergütungen, produktunabhängige Vermittlungsgebühren und sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte. Weiters die von Emittenten von Wertpapieren üblicherweise in Rechnung gestellten Ausgabeaufschläge bei Produkten mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko, Bonusleistungen, sonstige verrechnete Entgelte und Innenspesen. Außerdem werden marktübliche Gebühren der Depotbanken, wie etwa Depotgebühren, Spesen und Transaktionsgebühren, dargestellt. V. Interessenskonflikte Interessenskonflikte Policy Bereits vor In-Kraft-Treten des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 hat OVB mögliche Interessenkonflikte auf die unten beschriebene Art gehandhabt. Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist OVB jedoch verpflichtet, diese schriftlich für den Kunden festzuhalten und dem Kunden zu übermitteln. OVB ist darauf bedacht, ihre Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Kunden zu erbringen. Zu diesem Zweck hat OVB Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten sollen, dass sich Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren Beschäftigten und Kooperationspartnern sowie ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht negativ auf die Interessen des Kunden auswirken. Diese Vorkehrungen werden im Folgenden kurz erläutert: 1. An welchen Schnittstellen können Interessenskonflikte auftreten? Bei OVB können Interessenskonflikte auftreten zwischen Kunden und a) OVB, b) den Agenten der OVB, einschließlich der Geschäftsleitung bzw. c) anderen Kunden. 2. Welche Finanzdienstleistungen können Interessenskonflikte auslösen? a) Anlageberatung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten b) Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Finanzinstrumente zum Gegenstand haben c) Nutzen der depotführenden Stelle (Durchführungspolitik) 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten OVB und ihre Agenten handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse des Kunden. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden. Mit der Vermeidung der Interessenkonflikte ist die Compliance-Organisation betraut. Bei der Compliance-Organisation handelt es sich um speziell ausgebildete Mitarbeiter, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. 9

4. Vermeidung & Offenlegung von Interessenskonflikten In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird OVB die betroffenen Kunden über den Interessenkonflikt informieren. Die Kunden können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen. Nr. Identifizierung Vermeiden Offenlegen - laufende Prüfung/Revisor I. Eingeführte Richtlinien zur Auswahl der Produkte und Bestimmung der Risikoklassifizierung (Risikohinweise) unter Betrachtung und Prüfung der marktüblichen Bewertungen. - RL Risikoklassifizierung - RL Kundenmatrix (Geeignetheitstest) KB, Punkt VIII. (S. 18) Risikohinweise - GA, Schulung Agenten - EDV Sicherheitskonzept des Datensicherheit, Einrichtungen von Vertraulichkeitsbereichen, sodass Unternehmens II. gewährleistet werden kann, dass die Daten entsprechend sicher und - Verschwiegensheitserklärungen - vertraulich behandelt werden. der Angestellten - Agentenvertrag III. Die Verpflichtung der Agenten, dass mittels der Kundenmatrix eine entsprechende Risikobeurteilung durchgeführt wird um das geeignete Produkt für den Kunden zu ermitteln. - Kundenmatrix (Geeignetheitstest) - Aktuelle Datenerfassung - IV. Information an den Kunden, dass kein Dauerschuldverhältnis eingegangen wird. - KB, Punkt I. (S. 3) V. Durch die Vermittlung von Produkten in gleichen Produktsegmenten generieren die Agenten der OVB die gleichen Provisionssätze. Einheitliche Provisionen für gleiche Produktsegmente Bandbreiten der Vergütungen KB, Punkt VI. (S. 10) VI. Keine produktspezifischen Ausschreibungen (Wettbewerbe, Bonifikationen, etc.) anzubieten. - Interne Unternehmensrichtlinien - Geschäftsanweisung - VII. Keine erfolgsabhängigen Vorgaben allgemeiner Vertriebsziele (zb Umsatzvorgaben, Depotvolumen). Geschäftsanweisung, Interne Richtlinie, keine getrennten Vorgaben im KA & Versicherungsbereich Beratungsprotokoll VIII. Regelmäßige Schulungen der Agenten & Innendienst-Mitarbeitern Schulungsplan Angestellte & Berater - IX. Alle Agenten, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenskonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte verpflichtet. - Agentenvertrag - Geschäftsanweisung Beratungsprotokoll X. Reihung der Interessen. Die Interessen der Kunden gehen immer den Interessen von OVB bzw. deren Agenten vor. - KB, Punkt V. (S. 8) XI. Bei Ausführung von Aufträgen handelt OVB entsprechend der Durchführungspolitik. Best Execution Policy KB, Punkt VI. (S. 10) Abkürzungen: RL = Richtlinie, GA = Geschäftsanweisung, KB = Kundenbroschüre, KA = Kapitalanlagen 10

VI. Durchführungspolitik (Best Execution Policy) Die Durchführungspolitik der OVB regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Kundenaufträgen. Ziel ist es, für den Kunden das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff gleich bleibend versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. OVB hat bereits seit ihrem Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt, ist jedoch aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Kunden zur Durchführungspolitik einzuholen. OVB leitet grundsätzlich alle Aufträge (Ausnahme: Immobilienaktien, Investments der Semper Constantia Privatbank AG und Bank Austria) an die Capital Bank GRAWE Gruppe AG weiter. Aufgrund einer unternehmensinternen Gewichtung aller für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien (Preis/Kurs und Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung) hat sich OVB dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen. Basierend auf den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind wir nach eingehender Prüfung der Auswahlkriterien zu dem Schluss gelangt, dass diese Vorgangsweise die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge gewährleistet: 1. Bei Privatkunden ist das Gesamtentgelt (Preis/Kurs und Kosten) lt. Gesetz der einzige Aspekt zur Ermittlung des bestmöglichen Ergebnisses. Bei der Auftragsausführung spielen aber noch einige andere bedeutsame Umstände eine Rolle. Diese wichtigen Faktoren sind etwa die Geschwindigkeit und die Wahrscheinlichkeit der Auftragsabwicklung. OVB hat daher eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren vorgenommen. Resultat dieser Gesamtbetrachtung war, dass das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis dann erzielt werden kann, wenn grundsätzlich die Capital Bank GRAWE Gruppe AG als Depotbank fungiert. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG steht dem Kunden eine enorme Auswahl an Wertpapieren bzw Investmentfonds zur Verfügung. Derzeit kann der Kunde aus etwa 2.400 Investmentfonds und ungefähr 40 Sonderprodukten (Zertifikate, Garantiezertifikate, etc.) wählen. Außerdem ist es bei einem Switch oder Neukauf eines Produkts nicht notwendig, ein zusätzliches Depot das weitere Kosten verursachen würde zu eröffnen. Da alle Transaktionen über eine einzige Depotbank durchgeführt werden, wird der jeweilige Auftrag in der Regel schneller abgewickelt als bei mehreren Depotbanken. Weiters kann sich der Kunde auf einfache Weise einen Überblick über seine Investments verschaffen, weil er für alle Produkte nur einen einzigen, gemeinsamen Depotauszug erhält. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG hat der Kunde außerdem die Möglichkeit zur elektronischen Depoteinsicht über das System CIS. Dieses Service ist derzeit kostenlos und bietet dem Kunden diverse Daten zur Asset Allocation, zu Performanceentwicklungen etc. Weiterer Vorteil des Depots bei der Capital Bank GRAWE Gruppe AG ist, dass diese Bank für jedes Depot einheitliche Jahresgebühren unabhängig von der Höhe des Investitionsvolumens verlangt (Ausnahme: Sonderprodukte). Einige andere Banken verrechnen etwa einen bestimmten Prozentsatz des Investitionsvolumens; vor allem bei höheren Investitionen können sich daher große Gebührenunterschiede ergeben. 2. Nach Gewichtung aller relevanten Faktoren leitet die OVB Aufträge über Produkte an alle genannten Produktpartner weiter. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG stellt eine Infrastruktur zur Verfügung, die die Ausführung dieser Aufträge beschleunigt, wie zb standardisierte Prozesse, die auf OVB abgestimmt sind. Vorteile für unsere Kunden: Klare Depotgebühren, noch schnellere Abwicklungs- und Kommunikationswege, etc. 3. Semper Constantia Privatbank AG / Bank Austria Aktiengesellschaft: Um alternativen zur Capital Bank GRAWE Gruppe AG anbieten zu können (wenn zb aufgrund eines Investmentfonds als Tilgungsträger zu einer Finanzierung das Depot bei der finanzierenden Bank liegen muss), hat OVB auch Kooperationen mit diesen beiden Häusern. Andere Institute können diese Anforderungen nur teilweise erfüllen. Dies hätte zur Folge, dass die Dienstleistungen zwischen mehreren Unternehmen aufgespaltet werden müssten, was wiederum zu einer Kostensteigerung bei der Ausführung, Abwicklung bzw Abrechnung der Geschäfte führen würde. Hinweis: Eine Veranlagung ist erst dann möglich, wenn sowohl der Antrag, als auch das Geld bei der jeweiligen Depotbank eingelangt ist. Nur dann wird seitens der Depotbank ein Konto-/Depotauszug übermittelt (leere Depotauszüge werden nicht versendet). Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH erhält vom Produktgeber folgende Leistungen: AA = Ausgabeaufschlag von 0,0-6,0 % des veranlagten Kapitals (abhängig von der Art des Investments, wie zb Rentenfonds, Aktienfonds, Geldmarktfonds, Anleihen, Zertifikate, etc.) VFP = Vermittlungsfolgeprovision / Management Fee von 0,05-1,25 % des veranlagten Kapitals Weiters wird seitens der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH und ihren Agenten kein Beratungshonorar verrechnet. Die konkrete Berechnung bzw. den genauen Prozentsatz können Sie der Produktliste entnehmen. Diese Liste finden Sie auf unserer Homepage unter Dialog / Publikationen und Medien. Wir weisen Sie darauf hin, dass die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH im Fall einer Weisung des Kunden die Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht einhalten und das bestmögliche Ergebnis für den Kunden dadurch nicht gewährleisten kann. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Abwicklung Ihres Auftrages aus organisatorischen Gründen bis zu 21 Werktage in Anspruch nehmen kann. Es besteht somit die Möglichkeit, dass sich der Kurs zwischen Auftragserteilung und Ausführung noch verändert. 11

1 Geltungsbereich RAHMENVEREINBARUNG 1. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die künftige einmalige Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB an den Kunden sowie die bloße Analyse des Kundenvermögens. Bei jeder künftigen Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB handelt es sich jeweils um einen einmaligen Vermittlungsauftrag. 2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieses Vertrags für alle künftigen Vermittlungen von Investmentfonds sowie alle künftigen Analysen des Kundenvermögens gelten, solange zwischen dem Kunden und OVB keine neue Vereinbarung getroffen wird oder diese Vereinbarung nicht aufgekündigt wird. 3. Die vermittelten Wertpapiere und Investmentfonds stammen ausschließlich von den auf Seite 5 genannten Produktpartnern / Depotbanken. Bei diesen Produktpartnern handelt es sich um große Unternehmen mit umfangreicher Produktpalette, sodass dem Kunden ein möglichst umfassendes Spektrum an Wertpapieren und Investmentfonds zur Auswahl steht. Die Zusammenarbeit mit diesen Produktpartnern stellt eine möglichst effiziente Auftragsabwicklung gemäß den Leitlinien der Durchführungspolitik von OVB sicher. Die Durchführungspolitik von OVB bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. 4. Weitere integrierende Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind das jeweils aktuelle Anlegerprofil des Kunden sowie die Regelungen zur Berichterstattung. 2 Rechte und Pflichten 1. Um die Dienstleistungen für den Kunden gesetzeskonform erbringen zu können, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. OVB muss daher den Kunden bei jedem neuen Geschäftsabschluss nach seinen persönlichen Daten, seinen finanziellen Verhältnissen, seinen Anlagezielen, seinen Kenntnissen und Erfahrungen sowie seiner Risikobereitschaft befragen. 2. OVB geht davon aus, dass die im Anlegerprofil festgehaltenen Angaben des Kunden vollständig und richtig sind. OVB prüft daher diese Angaben nicht nach. 3. Die Angaben des Kunden im Anlegerprofil sind die Grundlage für die Anlagestrategie, die OVB dem Kunden vorschlägt. Nachteile, die dem Kunden aufgrund unvollständiger bzw unrichtiger Angaben entstehen, hat der Kunde ausschließlich selbst zu tragen. Dies gilt auch für Unterlagen, die der Kunde OVB zur Verfügung stellt. 4. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn geeignet bzw angemessen sein. Will der Kunde in diesem Fall wieder beraten werden, so hat er OVB Änderungen ohne Aufforderung mitzuteilen. OVB ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung des Vermittlungsauftrags zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw angemessen ist. 5. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, die geeignet sind, seine Kundeneinstufung zu beeinflussen, hat er diese Änderungen OVB unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. 6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag erst durch die Annahme des jeweiligen Produktpartners zustande kommt. Ob der Vertrag zustande kommt, liegt daher im alleinigen Ermessen des Produktpartners. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss. 3 Vergütung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB von Dritten (zb von der Fondsgesellschaft) Leistungen für die für den Kunden erbrachte Vermittlungstätigkeit erhält. Diese Leistungen dienen in erster Linie als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit. 4 Keine laufende Betreuung Bei der Vermittlung von Investmentfonds und anderen Investmentanlagen handelt es sich um einen einmaligen Vermittlungsauftrag an OVB. Aus diesem Grund muss OVB nach erfolgter Vermittlung an den jeweiligen Kooperationspartner keine weiteren Nachbetreuungspflichten, außer der gesetzlichen Berichtspflicht, einhalten. Insbesondere ist OVB nicht verpflichtet, die Entwicklung des Kundenportfolios laufend zu beobachten (so genanntes Monitoring ). OVB ist nicht verpflichtet, für den Kunden in der einschlägigen Fachliteratur nachzuforschen. Dies gilt nicht, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht und bereit ist, diese Tätigkeit gesondert zu entlohnen. 12

5 Wertpapierdepot 1. Der Kunde beauftragt OVB mit dem Vermittlungsauftrag für den Kauf von Investmentfondsanteilen bzw Wertpapieren mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots samt zugehörigem Verrechnungskonto auf Kosten des Kunden. Zu diesem Zweck unterzeichnet und übergibt der Kunde OVB sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Formulare. Die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners (der Depotbank) richtet sich nach der aktuellen Durchführungspolitik von OVB. 2. Der Kunde beauftragt den jeweiligen Kooperationspartner (die Depotbank) vorzusehen, dass Durchschriften des gesamten auf sein Wertpapierdepot bezogenen Schriftverkehrs inklusive Schlussnoten und Kontoauszüge an OVB zu versenden. Alle Originale werden direkt vom Kooperationspartner (der Depotbank) an den Kunden gesandt. 6 Mitteilungen an den Kunden 1. Der Kunde kann OVB nur dann Aufträge erteilen, wenn diese schriftlich ergehen und zuvor ein Anlegerprofil erstellt wurde. 2. Eine andere Art der Auftragserteilung ist nur dann zulässig, wenn der Kunde der Besonderen Kundenerklärung Kommunikation mit Hilfe moderner Medien zugestimmt hat. 3. OVB ist zur unverzüglichen Weiterleitung des Kundenauftrags an den jeweiligen Kooperationspartner verpflichtet. Die Weiterleitung erfolgt spätestens am ersten Bankarbeitstag nach der Auftragserteilung. 4. Der Auftrag kann von OVB nur dann weitergeleitet werden, wenn OVB zur Ansicht gelangt, dass der Auftrag tatsächlich vom Kunden stammt und dessen Konto in ausreichender Höhe gedeckt ist. 5. Bei höherer Gewalt bzw Systemausfällen ist OVB nicht zur unverzüglichen Auftragsausführung verpflichtet. 6. Sollte der Auftrag nicht unverzüglich durchgeführt werden können, wird OVB den Kunden davon schnellstmöglich verständigen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass OVB dann, wenn sich aus den vom Berater übermittelten Unterlagen Unklarheiten ergeben, den Auftrag so lange nicht weiter leitet, bis die Unklarheiten nach Rücksprache mit dem Kunden geklärt wurden. 7. OVB ist verpflichtet, dem Kunden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bericht zu erstatten. Der Zeitpunkt sowie der Umfang der Berichtspflicht ergeben sich aus den Informationen über die Berichtspflicht, die Teil dieser Rahmenvereinbarung sind. 7 Urheberrechte Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Dokumente, die er von OVB erhält, urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt insbesondere für die von OVB vorgeschlagene Anlagestrategie. Vervielfältigungen, Änderungen und Ergänzungen sowie die Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OVB. 8 Offenlegen von Unterlagen, Haftung 1. Der Kunde ist verpflichtet, OVB alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendig sind, vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. OVB ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu prüfen. 2. OVB ist verpflichtet, auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen eine Analyse des Kundenvermögens vorzunehmen, sowie eine Anlagestrategie zu erstellen. OVB wird diese Tätigkeiten mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbringen. 3. OVB haftet für vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachagenten isd 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 gemäß 1313a ABGB. 4. OVB haftet für Schäden des Kunden, die sich aus den für ihn von OVB, deren vertraglich gebundenen Vermittlern bzw Mehrfachagenten erbrachten Tätigkeiten ergeben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. OVB verwendet die Prospekte des jeweiligen Produktgebers sowie dessen Marketingmaterialien. OVB ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 6. OVB ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Anlageform die für den Kunden die steuerlich günstigste ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sich für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen seiner Veranlagung mit einem Steuerberater in Verbindung setzen muss. 7. OVB haftet nicht für allfällige Vermögensnachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass er entgegen der Empfehlung von OVB einen Vertrag über eine bestimmte Veranlagung wünscht oder die mit OVB vereinbarten Anlageziele missachtet. 13

9 Datenschutz 1. OVB behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. Dritten gegenüber werden diese Informationen geheim gehalten. OVB unterwirft sämtliche Mitarbeiter dieser Geheimhaltungspflicht. Die Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich in dem vom Datenschutzgesetz erlaubten Rahmen. 2. Der Kunde ist mit der automationsgestützten Verwendung seiner Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes einverstanden. 3. OVB weist darauf hin, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass seine Daten vertraulich von Dritten in Verbindung einer reinen Datendarstellungsplattform verwendet werden dürfen. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. 10 Vollmachtserteilung Sofern dies notwendig ist, wird der Kunde OVB bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen. In diesem Fall wird der Kunde diese Institute gegenüber OVB vom Datenschutz- bzw Bankgeheimnis entbinden. 11 Rücktrittsrecht des Kunden vom jeweiligen Vermittlungsvertrag 1. Der Rücktritt vom jeweiligen Vermittlungsvertrag kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. 2. Gemäß 63 Abs 2 WAG 2007 steht dem Verbraucher dieses Rücktrittsrecht unbeschadet der Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zu, sofern sich die Vertragserklärung auf den Erwerb einer Veranlagung im Sinne des 1 Abs 1 Z 3 KMG oder auf den Erwerb von Anteilen an in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen, bezieht. 3. In anderen Fällen besteht dieses Rücktrittsrecht gemäß 3 Konsumentenschutzgesetz nur dann, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume oder bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. 4. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb der oben genannten Frist abgesendet wird. 12 Beendigung der Rahmenvereinbarung 1. Diese Rahmenvereinbarung kann sowohl von OVB als auch vom Kunden unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. 2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB ohne aufrechte Rahmenvereinbarung keine Vermittlungstätigkeit vornehmen kann. 13 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Sind bzw werden einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige bzw undurchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen bzw undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. 3. Sowohl dieser Vertrag als auch die jeweiligen Vermittlungsverträge unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Salzburg. 4. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des 14 KSchG. 14

VII. Einstufung als Privatkunde Mit 1. November 2007 ist das neue Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verlangt, dass wir unsere Kunden in Kundenkategorien einteilen, wobei diese Kundengruppen Privatkunden und professionelle Kunden bezeichnet werden. Der Berater hat Sie bereits beim Ausfüllen des Anlegerprofils informiert, dass Sie als Privatkunde eingestuft werden. Diese Kategorisierung ist grundsätzlich unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens und des veranlagten Betrags. 1. Was bedeutet diese Einstufung für mich? Als Privatkunde genießen Sie das höchste Maß an Kundenschutz. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, ist die ausführliche Befragung des Anlegerprofils notwendig. Daher bitten wir Sie, uns alle im Anlegerprofil genannten Informationen möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen. Wir vertrauen darauf, dass die von Ihnen genannten Daten richtig sind und werden diese daher nicht überprüfen. 2. Welche Angaben enthält die Kundenbroschüre - WAG 2007 genau? Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, Ihnen die Kundenbroschüre - WAG 2007 rechtzeitig zu übermitteln. Der Vorteil des Informationspakets besteht für Sie darin, dass Sie dadurch umfassend sowohl über uns und unsere Dienstleistungen als auch über sämtliche relevante Aspekte von Finanzinstrumenten (einschließlich Kosten und Risiken) aufgeklärt werden. Diese Informationen dienen daher dazu, dass Sie Ihre Anlageentscheidung aufgrund hinreichender Sachkenntnis treffen können. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, die Kundenbroschüre zur Gänze durchzulesen. Als Privatkunden wurden Sie über Folgendes informiert: Informationen über uns und unsere Dienstleistungen, nämlich unser vollständiger Name und unsere Postanschrift; Kommunikationsmittel, über die Sie mit Ihrem Berater sowie mit dem Servicecenter Kontakt aufnehmen können (zb E-Mail-Adresse, unsere Bürozeiten etc); Kommunikationsmittel, über die Sie uns Aufträge erteilen können; Sprachen, in denen Sie mit uns kommunizieren können; Sprachen, in denen wir Ihnen unsere Unterlagen zur Verfügung stellen können; Hinweis auf unsere Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde; dadurch sehen Sie, dass wir berechtigt sind, die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen sollen, tatsächlich erbringen zu dürfen; Beschwerdemöglichkeit, für den Fall, dass Sie wider Erwarten nicht mit uns oder unseren Dienstleistungen zufrieden sein sollten; Bedingungen des Vertrags; Informationen darüber, dass vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachvermittler für uns tätig sind und was dies für Sie bedeutet; Informationen darüber, auf welche Weise, wie oft und wann wir Ihnen Berichte über die von uns erbrachten Dienstleistungen übermitteln; bei Halten von Finanzinstrumenten und Kundengeldern: kurze Beschreibung der Schutzvorkehrungen sowie kurze Angaben zur Anlegerentschädigungseinrichtung; Grundzüge unserer Leitlinien, wie wir mit möglichen Interessenkonflikten umgehen; siehe Seite 8, Punkt V Interessenskonflikte ; Informationen über Finanzinstrumente; diese enthalten Beschreibungen der Finanzinstrumente einschließlich der damit verbundenen Risiken; dadurch sind Sie in der Lage, Ihre Anlageentscheidung auf informierter Basis treffen zu können; Sofern zum gewählten Finanzinstrument ein Prospekt gemäß 2 ff KMG oder gemäß einer entsprechenden Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates veröffentlicht wurde, teilen wir Ihnen mit, wo Sie diesen Prospekt erhalten können; Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten / Dienstleistungen zusammengesetzten Finanzinstrument größer sind als die mit jedem Bestandteil verbundenen Risiken, übermitteln wir Ihnen eine ausreichende Beschreibung der Bestandteile. Weiters übermitteln wir Ihnen eine angemessene Beschreibung der Art und Weise, in der sich das Risiko durch gegenseitige Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht; Sofern Finanzinstrumente eine Garantie durch einen Dritten beinhalten, übermitteln wir Ihnen ausreichende Details über den Garantiegeber und die Garantie, damit Sie diese bewerten können; Informationen über den Schutz von Kundengeldern und Kundenfinanzinstrumenten; Sollten Konten mit Ihren Finanzinstrumenten oder Geldern unter die Rechtsvorschriften eines Drittstaates fallen, informieren wir Sie darüber. Außerdem klären wir Sie darüber auf, ob bzw inwieweit dies Ihre Rechte in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder beeinflussen kann; 15

Sollte uns ein Sicherungs- oder Pfandrecht oder ein Recht auf Aufrechnung in Bezug auf Ihre Finanzinstrumente oder Gelder zukommen, übermitteln wir Ihnen Informationen über dessen Existenz und Bedingungen; Informationen über Kosten und Nebenkosten; diese umfassen den Gesamtpreis, den Sie zu zahlen haben, einschließlich aller Gebühren, Entgelte, Auslagen, sowie alle über uns zu entrichtenden Abgaben; sollte der Gesamtpreis in einer Fremdwährung zu zahlen sein oder ein Betrag in einer Fremdwährung sein, teilen wir Ihnen mit, um welche Währung es sich handelt. Außerdem nennen wir Ihnen den anzuwendenden Wechselkurs und die damit verbundenen Kosten; Sollten Ihnen noch weitere Kosten und Abgaben entstehen können, die mit dem Finanzinstrument bzw der Dienstleistung zusammenhängen und nicht über uns gezahlt oder von uns in Rechnung gestellt werden, teilen wir Ihnen dies mit; Bestimmungen über die Zahlung oder sonstige Geldleistungen; Informationen über die von uns vorgeschlagenen Anlagestrategien; um Ihnen ein vollständiges Bild der Anlagestrategien vermitteln zu können, übermitteln wir Ihnen eine ausreichende Beschreibung der Anlagestrategien sowie Warnhinweise zu den damit verbundenen Risiken; Informationen zu den Ausführungsplätzen; die so genannte Best-Execution-Policy; aus der Best-Execution-Policy können Sie ersehen, dass wir danach streben, bei der Durchführung Ihrer Aufträge das für Sie gleich bleibend bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Dokument ersehen Sie weiters, auf welche Weise wir dieses Ergebnis für Sie erreichen wollen. Aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes sind wir verpflichtet, im Vorhinein Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Best-Execution-Policy einzuholen (siehe Anlegerprofil); Informationen über die Berichtspflicht; Informationen über Vorteile, soweit wir diese aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes offen legen müssen; Auf den ersten Blick mag die Kundenbroschüre sehr umfangreich erscheinen, doch wir raten Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, sämtliche darin enthaltenen Dokumente sorgfältig zu lesen. Diese Informationen sollen Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung in vollster Sachkenntnis treffen zu können. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Servicecenter bzw Ihren Berater zu kontaktieren. 3. Ich möchte nicht als Privatkunde behandelt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Umstufung zum professionellen Kunden zu beantragen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, damit wir Sie als professionellen Kunden behandeln dürfen. Für Ihre Umstufung müssen wir uns in Ihrem eigenen Interesse davon überzeugen, dass Sie über ausreichend Sachverstand, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um Ihre Anlageentscheidungen selbständig treffen und die damit verbundenen Risiken richtig erfassen zu können. Diese Beurteilung muss ergeben, dass Sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben am relevanten Markt innerhalb der letzten vier Quartale durchschnittlich pro Quartal zehn Geschäfte von erheblichem Umfang getätigt Ihr Finanzinstrument-Portfolio einschließlich Ihrer Bankguthaben übersteigt den Wert von 500.000,- Sie sind oder waren mindestens ein Jahr lang in einer beruflichen Position im Finanzsektor tätig, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen vorraussetzt Aufgrund der Umstufung zum professionellen Kunden verzichten Sie auf das hohe Kundenschutzniveau, das Sie als Privatkunde genießen: Die Verfahren für die angemessene und unverzügliche Behandlung von Beschwerden gelten nur für Privatkunden. Die umfangreichen, im Anlegerprofil genannten Informationen müssen auch professionellen Kunden übermittelt werden; allerdings sind diese Informationen nicht so detailliert wie bei Privatkunden. Das Gesetz legt genau fest, welche Angaben genau die Informationen, die Privatkunden übermittelt werden müssen, zu enthalten haben. Hinsichtlich der Informationen für professionelle Kunden gibt es keine derartigen Vorschriften. Professionelle Kunden werden nicht so intensiv befragt wie Privatkunden. Bei professionellen Kunden gehen wir davon aus, dass sie bei den Produkten, Geschäften oder Dienstleistungen, für die Sie als professioneller Kunde eingestuft sind, über die (produktspezifischen) Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Über diesen Punkt werden Sie daher nicht mehr befragt. Ebenso ist bei professionellen Kunden unsere Berichtspflicht eingeschränkt. Bei der Berichtspflicht im Rahmen der Portfolioverwaltung legt das Gesetz fest, in welchen Intervallen dem Privatkunden die Berichte zu übermitteln sind. Für professionelle Kunden gibt es keine derartigen gesetzlichen Vorschriften. 16