Neue Wärmelieferverordnung Potenziale in der Wohnungswirtschaft erschließen Steffen Wahl VfW Verband für Wärmelieferung 05.11.2015, Kassel
Programm, 05.11.2015 1. Wer ist der VfW-Verband für Wärmelieferung e.v.? 2. Was ist Contracting, welche Contracting-Varianten gibt es? 3. Wie ist die aktuelle Rechtslage nach der Wärmelieferverordnung? 4. Welche Möglichkeiten gibt es zur Bestimmung des Jahresnutzungsgrades? 5. Berechnungsbeispiel: Wie werden die Jahreswärmekosten berechnet, wie wird ein Wärmepreis berechnet? 6. Welche Tools gibt es, um die Wärmekosten der Bestandsanlagen und der Wärmlieferung zu vergleichen? 2
Der VfW Gründung 1990, Sitz und Geschäftsstelle in Hannover Mitglieder: 266 (Stand: Dezember 2014) u.a. Contractoren, Energiedienstleister, Stadtwerke, Energieversorger, Ingenieurbüros, Wohnungswirtschaft und diverse Partnerunternehmen Präsidium des VfW: Dipl.-Ing. Norbert Krug (Präsident) Dipl.-Ing. Birgit Arnold (Geschäftsführerin) Prof. Dr.-Ing. Sylvia Schädlich Juristischer Beirat im VfW: Dipl.-Ing. Birgit Arnold Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski RA Martin Hack (Vorsitz) RA Dr. Dirk Legler Beirat Technik-Innovation-Management Dipl.-Ing. Birgit Arnold Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski Dipl.-Wi.-Ing. Alexander Gnann Dipl.-Ing. Karl Meyer Dipl.-Bw. Stephan Peters Dipl.-Ing. Stefan Scherz (Vorsitz) Dipl.-Wi.-Ing. Torsten Waldmann Siegfried Walther Dipl.-Ing. Joachim Wien 3
Der VfW Schulung, Weiterbildung und Unterstützung für alle Contractinginteressierte Rechtssichere Musterverträge (Wärme, Strom, Kälte) Mitgliedschaft und damit alle Vorteile des Verbandes nutzen (z.b. Musterverträge, Beratung in allen Bereichen des Contracting usw.) Garantieerklärung des Verbandes über die treuhänderische Verwaltung der Heizstation bei Ausfall des Energielieferanten Durchführung von Plausibilitätsprüfungen (prüfen von Vertragsrelevanten Unterlagen) Serviceleistungen (z.b. Internetauftritt, Newsletter, Energiesteuerrechner, Ausschreibungshilfen, etc.) Politische Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit Vermittlung von Contractingpartnern 4
Der VfW in Zahlen Firmendaten 2012 2013 2014 Mitgliedsfirmen 272 268 266 Verträge 45.900 48.200 50.600 Vertragszuwachs gegenüber dem Vorjahr 8 % 5 % 5 % Contractingumsatz in Mrd. Euro 2,18 2,31 2,45 Anzahl der Firmen mit Verträgen Contracting Neuinvestitionen in Mio. Euro 242 227 207 689 754 838 5
Der VfW in Zahlen 2014 Fossile Energieträger Anschlussleistung (thermisch): 23.100 MW Primärenergieeinsparung 1 : 7.350 GWh Umweltentlastung 2 : 1.680.000 t CO 2 > 2,79 Millionen Tonnen CO 2 Entlastung jährlich! Erneuerbare Energien Anschlussleistung (thermisch): 1.575 MW Anschlussleistung (elektrisch): 205 MW Umweltentlastung (thermisch) 2 : 580.000 t CO 2 Umweltentlastung (elektrisch) 3 : 530.000 t CO 2 1 Unter der Annahme, dass durch Contractingprojekte im Durchschnitt ca. 20 % Energie eingespart wird. 2 Emissionsfaktor = 0,2285 kg CO 2 /kwh 3 Unter der Annahme von 4.500 Volllaststunden/a und einem Emissionsfaktor von 0,59 kg CO 2 /kwh (Deutscher Strommix, Quelle: Direkte Emissionsfaktoren UBA 05/2013) 6
Energiedienstleistungen / Contracting: Was ist das? 7
Historische Definition, zum Thema Energiedienstleistung, von James Watt: Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde verwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Alles was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen. 8
Rechtliche Definition Energiedienstleistung: 2 Nr. 6 Energiedienstleistungsgesetz Def. Energiedienstleistungen Energiedienstleistung: Tätigkeit, die auf der Grundlage eines Vertrags erbracht wird und in der Regel zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen oder Primärenergieeinsparungen sowie zu einem physikalischen Nutzeffekt, einem Nutzwert oder zu Vorteilen als Ergebnis der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie oder mit Maßnahmen, wie beispielsweise Betriebs-, Instandhaltungs- oder Kontrollaktivitäten führt. 9
Definition Contracting: Das Contracting ist ein Mittel zur Bereitstellung von Energiedienstleistungen, d.h. der Contractor erbringt Energiedienstleistungen. Die Energiedienstleistung Contracting gibt es in den verschiedensten Ausgestaltungsformen wie z.b.: Energielieferer-Contracting Einspar-Contracting Betriebsführungs Contracting Finanzierung-Contracting Energiebudget-Contracting 10
Definition des Energieliefer-Contracting Leistungsumfang: Lieferung von Nutzenergie aus den, von dem Contractor auf eigenes Risiko, geplanten, finanzierten, errichteten und betriebenen Energieerzeugungsanlagen mit verbrauchs- und leistungsabhängiger Verrechnung. Energieeinkauf und Instandhaltung liegen in der Verantwortung des Contractors. Die Leistungsvergütung besteht aus dem projektbezogen kalkulierten Entgelt für die bezogene Nutzenergie, die Vorhaltung der Energieerzeugungsanlage und die Abrechnung. Charakteristika: Grundpreis: Contractingrate für die Bereitstellung der Leistung (deckt Kapitalkosten für Anlagen, Personal, Gebühren, etc.) Arbeitspreis: je gelieferte Menge, gemessen an definierter Schnittstelle, für variable Kosten ( Energieeinsatz etc.) 11
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Beispiel Energieliefer-Contracting Heizzentrale vor der Sanierung 13
Beispiel Energieliefer-Contracting Heizzentrale nach der Sanierung 14
Definition des Einspar-Contracting Leistungsumfang: Bei diesem Contracting-Verfahren garantiert der Contractor eine bestimmte Einsparung der Energiekosten (Einspargarantie). Die erforderlichen Investitionen (z.b. Optimierung der Steuerungs- und Regelungstechnik, Einsatz drehzahlgeregelter Pumpen und Ventilatoren) müssen sich vollständig aus den Energiekosteneinsparungen amortisieren. Die Vergütung hängt somit direkt vom Einsparerfolg ab. Für die neu installierten Anlagen übernimmt der Contractor über die Vertragslaufzeit die Instandhaltung und trägt somit das volle unternehmerische Risiko für die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen und die Behebung von Störfällen. 15
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Definition Energiebudget - Contracting Mit dem Energiebudget-Contracting (EBC) werden die bisher üblichen Vertragsmodelle Einspar-Contracting (ESC) und Energieliefer-Contracting (ELC) kombiniert. ELC-Elemente: Vergütungsmechanismus für gelieferte Energiemenge mit gleitenden Energiepreisen Eigentum an Energieanlagen bei Contractor ESC Elemente: Garantie für Obergrenze des Energieverbrauchs Bonus bei besserem Einsparergebnis, Malus bei Überschreiten der Grenze Einbeziehung des Gebäudes und der Sekundäranlage 17
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Definition Finanzierungs - Contracting Bei dieser Variante plant, finanziert und errichtet der Contractor abgegrenzte Einrichtungen oder Anlagen (DIN 8930-5, 2003: 3ff.). Die Betriebsführung liegt hierbei nicht im Aufgabenbereich des Contractors, sondern der Contractingnehmer betreibt diese Anlage auf eigenes Risiko. Ziel dieses Contracting Modells ist die Optimierung der Investitionskosten für Einrichtungen oder Anlagen und deren Finanzierung. 19
Definition Technisches Anlagenmanagement Der Contractor übernimmt bei dieser Variante das Bedienen (Betätigen, Überwachen, Störungsbehebung) und das Instandhalten (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) für abgegrenzte technische Gewerke oder Anlagen (DIN 8930-5, 2003: 3ff.). Das Ziel ist die Optimierung der Betriebskosten bei Funktions- und Werterhalt der technischen Anlagen. 20
Häufigkeit der Contractingvarianten 2014 6 % 7 % 3 % 84 % Energieliefer-Contracting Finanzierungs-Contracting Einspar-Contracting technisches Anlagenmanagement 21
Projektverteilung in verschiedenen Branchen 3% 1% 5% 15% 52% Wohnungswirtschaft Gewerbe / Industrie Öffentliche Auftraggeber Gesundheitsimmobilien kirchliche Einrichtungen 24% Sonstiges Größter Anteil Wohnungswirtschaft, hier hauptsächlich Umstellung der Wärmeversorgung im Bestandswohnungsbau Hohe Bedeutung der neuen WärmeLV für Contractoren 22
Rechtliche Situation Contracting im Wohn-Bereich Wärmelieferverordnung-WärmeLV Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (Wärmelieferverordnung WärmeLV) Seit 01.07.2013 ist neue gesetzliche Regelung in Kraft Grundzüge der Wärmelieferungsverordnung nach 556 c BGB Wärmelieferung kann Fernwärme, Nahwärme oder auch Wärmelieferung aus einer im Gebäude befindlichen Wärmeerzeugungsanlage sein Regelungen gelten nur für die Umstellung auf Wärmelieferung in bestehenden Wohnraum-Mietverhältnissen 23
Rechtliche Situation Contracting im Wohn-Bereich Wärmelieferverordnung-WärmeLV Kern der Wärmelieferverordnung: Die Wärme muss mit einer verbesserten Effizienz erzeugt werden, die Wärme wird in einer neu errichteten Anlage erzeugt oder das Gebäude wird an ein Wärmenetz egal ob neu oder alt angeschlossen oder die Wärmelieferung erfolgt aus einer schon vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage, die bisher einen Jahresnutzungsgrad von min. 80% hatte Contractingverträge können in Bestandsmietverhältnissen ohne Zustimmung des Mieters erfolgen, jedoch muss die Kostenneutralität gewahrt bleiben, d.h. die Wärmelieferungskosten dürfen nicht höher als die bisherigen Heizungsbetriebskosten der Eigenversorgung sein 24
Rechtliche Situation Contracting im Wohn-Bereich Wärmelieferverordnung-WärmeLV => Notwendigkeit der Ermittlung des Jahresnutzungsgrades für den Kostenvergleich Je höher der Jahresnutzungsgrad der Neuanlage, desto weniger Brennstoff wird verbraucht, für die erzeugte Nutzenergiemenge pro Jahr. => je weniger für die erforderliche Nutzwärmemenge an Brennstoff verbraucht wird, desto kostengünstiger ist die erzeugte Nutzwärmemenge pro Jahr in (kwh) Problem: Die Ermittlung des Jahresnutzungsgrades ist sehr komplex. 25
Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Beeinflussende Parameter Betriebsbereitschaftszeit pro Jahr Abgasverlust pro Jahr Betriebsbereitschaftsverluste pro Jahr Kesselwirkungsgrad bei Kesselmitteltemperatur pro Jahr http://energie-strom.com/energie/images/aufwand_verlust_nutzen.png 26
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Der Jahresnutzungsgrad wird zum wichtigsten Parameter bei der Erstellung des Kostenvergleichs In der WärmeLV heißt es: 10 Ermittlung der Kosten der Wärmelieferung (1).. (2) Sofern der Jahresnutzungsgrad nicht anhand der im letzten Abrechnungszeitraum fortlaufend gemessenen Wärmemenge bestimmbar ist, ist er durch Kurzzeitmessung oder, sofern eine Kurzzeitmessung nicht durchgeführt wird, mit anerkannten Pauschalwerten zu ermitteln. d.h. drei Varianten sind nach de Wärmelieferungsvorordnung zur Bestimmung des Jahresnutzungsgrades möglich: Langzeitmessung Messung mittels Wärmemengenzähler über einen längeren Zeitraum Division der Wärmemenge durch die Brennstoffmenge jahreszeitlich abhängige Nutzungsgrade Kurzzeitmessung Aktuell sind einige Firmen mit verschiedenen Angeboten auf dem Markt unterwegs Anerkannte Pauschalwerte Vorgabe der anerkannten Pauschalwerte aus der Tabelle des BMVBS 28
Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Langzeitmessung mit Hilfe eines Wärmemengenzählers führt zur rechtssicheren Ermittlung des Jahresnutzungsgrades. Eindeutiger Messwert Hohe Genauigkeit Transparenz 29
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Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Kurzzeitmessung eine technische Herausforderung. Welche Zeitspanne benötigt eine Kurzzeitmessung? Was muss gemessen werden? Wie zuverlässig ist die Angabe des Jahresnutzungsgrades? Wie teuer ist eine Kurzzeitmessung? 31
Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Kurzzeitmessung: - 30 Tage Messung - andere Verfahren An der Universität in Hamburg wird derzeit an einem Verfahren zur Kurzzeitmessung innerhalb von 30 Tagen gearbeitet. Es wird auf ein marktfähiges Messverfahren Anfang des Sommers erwartet. An der TU Dresden werden ebenfalls Kurzverfahren zur raschen Ermittlung des JNG erarbeitet. Dabei werden für die verschiedenen Kessel- und Brennertypen, bestimmte mittlere Jahresnutzungsgrade angenommen. Mit Hilfe des Kurzzeitmessung werden die Messwerte mit den mittleren Jahresnutzungsgraden die den Kesseltypen zugeordnet werden abgeglichen und entsprechend angepasst. 32
Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Kurzzeitmessung: Nach einer Messzeit von 24 h soll die Messung mit Hilfe einer Standard Jahresdauerlinie zu einem Jahresnutzungsgrad hochgerechnet werden. 33
Tabelle des BMVBS (Anerkannte Pauschalwerte) Pauschale Anlagenaufwandszahlen gemäß "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" 2009 Es sind drei Ausgangsgrößen von Bedeutung Kesselart Baualtersklasse Nutzfläche 34
Bestimmung des Jahresnutzungsgrades Ergebnisse des Arbeitskreises anerkannte Pauschalwerte AGFW - Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.v. BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. ESCO Forum im ZVEI, Fachbereich Immobilienwirtschaft GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. VfW - Verband für Wärmelieferung e.v. Conergia Verwaltungs GmbH MVV Enamic Techem Energy Contracting 35
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus: 1. Grundpreis 2. Arbeitspreis 3. Ggf. Messpreis 36
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Grundpreis: Im Grundpreis sind enthalten: 1. Investitionskosten x Annuität = Kapitalgebundenen Kosten 2. Betriebsgebundene Kosten, wie: Wartungskosten, Betriebsführungskosten Reparaturrückstellungen Stromkosten für Nebeneinrichtungen Eichkosten Miete Heizraum 3. Verwaltungskosten und sonstige Kosten sowie die Messkosten 4. Gewinn 37
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Arbeitspreis Im Arbeitspreis sind enthalten: 1. Brennstoffpreis / Brennstoffkosten 2. Umwandlungsverluste / Jahresnutzungsgrad Mittlerer Kesselnutzungsgrad in der Heizperiode Bereitschaftsnutzungsgrad Ggf. Verteilungsnutzungsgrad (bei Wärmemessung hinter dem Wärmeerzeuger vernachlässigbar) 3. Umwandlung Hu / Ho 4. Zählerungenauigkeit 38
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Messpreis: Im Messpreis sind enthalten: 1. Kosten für Messelemente z.b. Wärmemengenzähler 2. Eichkosten 3. Telefonkosten, Nebenkosten der Fernübertragung Wegen seines geringen Anteils am Gesamtpreis, für die einzelnen Objekte, wird der Messpreis meist in den Grundpreis mit eingerechnet bzw. in die sonstigen Kosten. 39
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Beispielrechnung: Aufgabenstellung (1) Wohnhaus mit ca. 6.000 m 2 vermieteter Fläche, wovon ca. 5.000 m 2 beheizt sind. Eigentümer des Gebäudes ist eine Erbengemeinschaft. Die vorhandene Heizstation ist aus dem Jahre 1984 und ist noch funktionsfähig. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Anlage die nach dem Bundesemissionsschutzgesetz vorgeschriebene Emissionswerte bei der nächsten Messung durch den Schornsteinfeger überschreiten wird. 40
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Beispielrechnung: Aufgabenstellung (2) Anhand dieses Beispiels soll eine Kostenkalkulation durchgeführt werden für die Sanierung der Kesselanlage. Es sollen die, im Wärmelieferungsvertrag, einzusetzenden Grund-, Arbeits- und ggf. Messpreise sowie die Wärmekosten, für eine neue Anlage mittels Wärmelieferung, kalkuliert werden. Für folgende Varianten werden die Jahreswärmekosten und Wärmepreise berechnet und kalkuliert: 1. Für eine neue Gasheizung 41
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Daten Altanlage (1): Kesselart: 2 Guss Heizkessel Nennleistung: je 440 kw = 880 kw Feuerung: 2 zweistufige Öl- Gebläsebrenner Baujahr: 1984 Jährlicher Ölverbrauch gemittelt über die letzten 4 Jahre = 163.200 Ltr./a 1.632.000 kwh/a Brennstoffverbrauch Vollbenutzungsstunden für Kesselanlage sind ca. 1.800 h/a bei Heizungsanlage + Warmwasserbereitung (angelehnt an die VDI 2067). 42
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Daten Altanlage (1): Der Jahresnutzungsgrad wurde gemessen und beträgt ca. 75% Berechnung der Nutzwärmeleistung: 1.632.000 kwh/a *0,75 = 680 kw 1.800 h/a 43
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Beispielrechnung Gas - Neuanlage (1): Nutzwärmeleistung = 680 kw (siehe Berechnung Altanlage) Vollbenutzungsstunden = 1.800 h/a Jahresnutzungsgrad = 90 % Brennstoffkosten (Gas) = 6,3 ct/kwh (Ho) (Einkauf) = 7,0 ct/kwh (Hu) = 0,070 /kwh Investitionskosten: Gasbrennwertkessel u. Zubehör Feuerung und Zubehör Warmwasserbereitung, Speicher Regelung, Datenfernübertragung Telefonanschluss, elektr. Verdrahtung Bauliche Maßnahmen Anschlusskosten Sonstige Kosten Gesamtkosten = 55.000 netto = 10.000 netto = 7.000 netto = 8.000 netto = 1.500 netto = 3.500 netto = 1.000 netto = 86.000 netto 44
Berechnungsbeispiel Jahreswärmekosten, Wärmepreis für Wärmelieferung Beispielrechnung Gas - Neuanlage (2): Zinssatz = 5 % Laufzeit des Vertrages = 10 Jahre Reinigung, Wartung, Betriebsführung = 2 % der Investitionskosten Reparaturrückstellung = 2 % der Investitionskosten Versicherung = 3 pro Tausend der Investitionskosten Verwaltungs- und Sonstige Kosten = 1 % der Investitionskosten Messkosten (pauschal) = 250,00 /a netto 45
Gebäudenutzfläche [m²]: 9 Abs.1 Nr.1 Werden die End-Energieverbräuche (Öl/ Gas) der letzten drei Abrechnungsjahre in den Einheiten kwh bzw. MWh (Hs-bezogen) angegeben? [ja/nein] Energieträger: 9 Abs.2 Wurden während der letzten drei Abrechnungsjahre Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen? Wenn ja, in welchem Jahr? heranzuziehender Durchschnitt der bisherigen Versorgung: () heranzuziehender Durchschnitt der bisherigen Versorgung: () 9 Abs.1 Nr.2 Energiebezugskosten des letzten Abrechnungsjahres "all-in" (netto): Preis des Energiebezugs des letzten Abrechnungsjahres: Kosten des durchschnittlichen Verbrauchs des Energiebezugs: 9 Abs.1 Nr.3 Sonstige Betriebskosten des letzten Abrechnungszeitraums, Kostenbeschreibung welche tatsächlich dem Mieter gegenüber abgerechnet wurden (bzw. werden konnten) und ebenfalls im Wärmelieferpreis enthalten sein werden: 9 Betriebskosten der bisherigen Versorgung: Ermittlung der Kosten der Wärmelieferung ( 10) 10 Abs. 1 Jahresnutzungsgrad der Bestandsanlage falls durch Messung bekannt, Direkteingabe [%] (sonst freilassen): 10 Abs.2 falls unbekannt, Berechnung eines Pauschalwerts mittels Kenngrößen: Wärmeerzeugung für Heizung und/ oder Warmwasser? Kesseltyp: Kesselbaujahr: Anteil Wärmenutzung für Warmwasser [%]: Anteil Wärmenutzung für Heizung: pauschaler anzusetzender Jahresnutzungsgrad: 10 Abs.1 Ermittelte bisherige durchschnittliche Wärmemenge: 10 Abs.3 WÄRMEKOSTEN DURCH WÄRMELIEFERANT Arbeitspreis (AP) Preisänderungsklausel Wie oft wird AP angepasst? Grundpreis (GP, alle Leistungen aus 9, Ziff. 3 müssen auch hier enthalten sein) (auf Heizwert bezogen) Kosten im letzten Abrechnungsjahr Kostenbeschreibung Preisänderungsklausel GPo [ ]Einheit x y z Lo L Mo M z. B. Grundpreis z. B. Messpreis. Vertragsleistung in kw (nur falls für Grundpreise relevant): Misch-Arbeitspreis: Arbeitskosten: Grundkosten gesamt: 10 Summe der Wärmekosten durch Wärmelieferanten: 556c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB Ist Kostenneutralität gewährleistet? Spezifische monatl. Wärmekosten je m 2 des Bestands (brutto): Spezifische monatl. Wärmekosten je m 2 Wärmelieferant (brutto): APo [ct/kwh] - Projektname: Postleitzahl: Abgerechnete Verbräuche der letzten drei Jahre: Jahr Menge [kwh (Hs)] Menge [Liter] letztes Abrechnungsjahr (Vergleichsjahr): Vergleichsjahr: x y Bo B Blo Bl AP GTZ- Gewichtun g 0% 0% 0% 0% GP WärmeLV Notwendigkeit der Entwicklung eines Berechnungstools zum Kostenvergleich Vom Verordnungstext zum Berechnungstool KOSTENNEUTRALITÄTSVERGLEICH (gem. 556c BGB und»verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum, Stand: 07.06.2013«) Bearbeitungshinweise/Legende (siehe Kommentar) Ermittlung der Betriebskosten der bisherigen Versorgung ( 9) Einheitliche Vorgehensweise Bereitstellung eines leicht handhabbaren Instrumentes für den Contractor Bereitstellung eines Tools auch für den Vertragspartner der Contractoren Verbreitung des Wissens über die Art der Kostengleichheitsberechnung Transparenz der Kostengleichheitsparameter VfW wird zum First Mover 46
Handlungsoptionen Auswertung der Ergebnisse der Berechnungen Die einzelnen zu beeinflussenden Parameter sind sehr sorgfältig zu erfassen und zu dokumentieren. Bestandsdaten (Verbrauch) auf Vollständigkeit achten Leerstand abfragen --- technische Anlage genau erfassen JNG Bestimmung zentraler Punkt (Lang-Kurz messen od. Tabelle Pauschalwerte auch ein wesentlicher Aspekt liegt bei den Indizes Vertrag Kalkulation mit und ohne BKZ Vertragsindexwerte genau ansehen Kostenvergleichsrechnung aufstellen und dokumentieren Vertragsvarianten (Laufzeit, Instandhaltung, Betriebsführung) 47
Fazit und Ausblick Nutzung und Entwicklung verschiedener Geschäftsszenarien Chancen: Zugang zur Wohnungswirtschaft ist jetzt geöffnet, durch eine gesicherte Rechtslage, Mieter müssen bei Umstellung auf Wärmelieferung nicht mehr zustimmen. Handlungsoptionen Langzeitmessungen Kurzzeitmessungen Anerkannte Pauschalwerte Herangehensweisen an Projekte Genaue Erfassung Bestandsanlage Langzeitmessung (Einbau WMZ) Betriebsführung durch Contractor Kurzzeitmessungen 48
Kontakt VfW Die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen Lister Meile 27 30161 Hannover Tel.: 0511/36590-0 Fax: 0511/36590-19 www.energiecontracting.de E-Mail: hannover@vfw.de Twitter: @VfWeV 49