Online-Masterstudiengang



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Transkript:

Informationen und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Zulassung in einen Online-Masterstudiengang an der Universität Stuttgart

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung... 3 1.1 Termine... 3 1.2 Hinweise zum Antrag auf Zulassung... 3 1.3 Einschreibung und Studienbeginn... 3 1.4 Studiengebühren... 4 1.5 Wichtige Adressen... 4 2 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrags... 4 2.1 Angaben zur Person... 4 2.2 Zugangsberechtigung... 5 2.2.1 Hochschulzugangsberechtigung... 5 2.2.2 Studienabschluss... 5 2.2.3 Studienverlauf... 5 2.3 Besondere Nachweise... 5 2.4 Anrechnung von Prüfungsleistungen... 6 Anlagen zum Antrag auf Zulassung... 6 2

1 Allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Studienwahl und der Abgabe Ihres Zulassungsantrags über die angebotenen Studiengänge, die verschiedenen Abschluss- und Kombinationsmöglichkeiten sowie über besondere Zulassungsbedingungen in einzelnen Fächern. Sie erhöhen damit Ihre Chancen, nicht wegen Formfehlern vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen zu werden und Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags. Weitere und aktuelle Hinweise zum Studienangebot und zu den Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter: http://www.uni-stuttgart.de/interessierte/ 1.1 Termine Der Zulassungsantrag muss mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils für das Wintersemester bis zum 15. September und jeweils für das Sommersemester bis zum 15. März beim Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft Universität Stuttgart Hausadresse: Allmandring 28, 70569 Stuttgart eingegangen sein. 1.2 Hinweise zum Antrag auf Zulassung Nur vollständig ausgefüllte Zulassungsanträge, die die entsprechenden Zeugnisse sowie Nachweise über eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit enthalten, werden bearbeitet. Ihre Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, etc.) können Ihnen nicht zurückgesandt werden; sie werden Eigentum der Universität Stuttgart und werden nach Abschluss des Zulassungsverfahren vernichtet. Bitte senden Sie uns daher niemals Originale, sondern immer nur (beglaubigte) Kopien oder Abschriften ein! Zulassungsanträge, die nicht unterschrieben sind, müssen nach 5 HVVO vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ebenso dürfen einfache Behauptungen ohne geeignete Nachweise von der Universität nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Angaben sind freiwillig und werden von der Universität nicht von Amts wegen recherchiert; fehlende Belege werden nicht nachgefordert. Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben, die zu einer Zulassung führten, zu einer Aufhebung der Zulassung oder - wenn sie erst später bekannt werden - auch zu einer Aufhebung der Immatrikulation ( 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz) führen. 1.3 Einschreibung und Studienbeginn Die Zulassungsbescheide werden nach der Entscheidung des Zulassungsausschusses versandt. Über die Termine und das Einschreibungsverfahren werden Sie mit dem Zulassungsbescheid informiert. Der Antrag auf Einschreibung, den Sie mit dem Zulassungsbescheid erhalten, muss mit den geforderten Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist eingesandt werden. Falls Sie während der Einschreibungsfrist abwesend oder aus anderen Gründen verhindert sind, kann auch eine von Ihnen bestimmte vertrauenswürdige Person die Immatrikulation für Sie vornehmen. Dafür genügt eine formlose schriftliche Vollmacht. Stellen Sie sicher, dass diese Person in Ihrer Abwesenheit Zugang zu Ihrem Briefkasten und gegebenenfalls zu Ihren E-Mail-Nachrichten hat. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie auch weitergehende Informationen zum Studium und zum Studienbeginn. Ausführliche Informationen zum Studium (wie Prüfungsordnung oder Vorlesungsverzeichnis) und zum Umfeld (wie ÖPNV oder Wohnen) finden Sie in der Broschüre Studieren an der Universität Stuttgart (erhältlich bei der Zentralen Studienberatung) und im Internet unter http://www.uni-stuttgart.de/studierende/ 3

1.4 Studiengebühren Für den Weiterbildungsstudiengang Master:Online Integrierte Gerontologie werden semesterweise Gebühren erhoben. Diese richten sich nach der Anzahl der belegten Module während eines Semesters. Die Höhe der Gebühren wird mit dem Gebührenbescheid bekannt gegeben. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet: http://www.master-gerontologie.de 1.5 Wichtige Adressen Studienberatung Master:Online Integrierte Gerontologie Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft, Allmandring 28, 70569 Stuttgart (Vaihingen) Telefonische Anfragen unter Tel.: 0711 / 685-63159 Email: katrin.nachbar@inspo.uni-stuttgart.de Internet: http://www.master-gerontologie.de/ Studiensekretariat Postadresse: Postfach 10 60 37, 70049 Stuttgart Ihren/Ihre Ansprechpartner/in finden Sie im Internet: http://www.uni-stuttgart.de/interessierte/wege/information/sekretariat/ Studiensekretariat für Deutsche und Bildungsinländer/innen Besucheradresse: Keplerstraße 7 (Zimmer 0/5), 70174 Stuttgart Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr sowie Mi: 13.30-15.30 Uhr Telefonische Anfragen: Mo - Do: 8.30-16.00 Uhr sowie Fr: 08.30-13.00 Uhr unter Tel.: 0711 / 685 83644 Email: studiensekretariat@uni-stuttgart.de Studiensekretariat für Ausländer/innen (einschließlich EU-Bürger/innen) Postadresse: Postfach 10 60 37, 70049 Stuttgart Besucheradresse: Geschwister-Scholl-Str. 24 B (EG), 70174 Stuttgart Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00-12.00 Uhr sowie Mi: 13.30-15.30 Uhr Email für Erstanfragen: andrea.hepburn@verwaltung.uni-stuttgart.de Behindertenbeauftragter Prof. Dr.-Ing. Thomas Adamek Institut für Bioverfahrenstechnik, Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart (Vaihingen) Telefonische Anfragen unter Tel.: 0711 / 685-66475 Email: thomas.adamek@ibvt.uni-stuttgart.de 2 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrags Im folgenden Kapitel erhalten Sie Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Zulassungsantrags. Bitte lesen Sie die Hinweise gründlich durch. Antrag auf Zulassung: Bitte tragen Sie auf der ersten Seite des Zulassungsantrags den Bewerbungstermin (Jahresangabe) und in alle Antragsblätter (ab Seite 2) oben rechts Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein. 2.1 Angaben zur Person Personenangaben: Bitte tragen Sie Ihren Namen genau so, wie im Studienabschluss-Zeugnis ausgewiesen, ein; falls Sie inzwischen einen anderen Namen haben, ist ein Nachweis über die Namensänderung (z.b. Kopie der Heiratsurkunde) beizufügen. Korrespondenzanschrift: Bitte geben Sie diese in postalisch richtiger Form an, damit unser Bescheid Sie auch erreicht. Sollten Sie in einem Untermietverhältnis oder bei Verwandten wohnen, geben Sie bitte unter Adresszusatz dessen/deren Namen mit dem Hinweis bei oder c/o an. Das Feld Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen ist nur bei einer ausländischen Anschrift auszufüllen; s.a. http://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderkennzeichen.html Achtung! Stellen Sie sicher, dass Sie oder eine/ein von Ihnen Beauftragte/r unter dieser Anschrift zwischen Bewerbungsschluss und Semesterbeginn erreichbar sind/ist und stellen Sie ggf. einen Nach- 4

sendeantrag bei der Post, denn Sie werden möglicherweise zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die Einschreibung kann auch in Vertretung durch eine Person mit einer Unterschriftsvollmacht abgegeben werden. 2.2 Zugangsberechtigung 2.2.1 Hochschulzugangsberechtigung Auch wenn Sie durch Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung bereits nachgewiesen haben, bitten wir Sie dennoch eine (einfache) Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Baccalauréat, etc.) beizulegen und die entsprechenden Felder auszufüllen. Aus dem entsprechenden Schulzeugnis können möglicherweise benötigte Fremdsprachenkenntnisse entnommen werden. Die Universität kann in Zweifelsfällen die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (z.b. allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) verlangen. 2.2.2 Studienabschluss Die Zulassung für einen Online-Masterstudiengang setzt mindestens einen ersten qualifizierten Abschluss an einer deutschen oder ausländischen Universität, an einer Fachhochschule oder an einer Berufsakademie, deren Abschluss dem einer Fachhochschule gleichgestellt ist, mit 180 ECTS- Punkten oder mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit voraus. Dieser muss in der Regel einschlägig sein. Bitte geben Sie Art, Datum, Ort und die Durchschnittsnote ihres ersten Hochschulabschlusses an und legen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie ihres Abschlusszeugnisses und ihrer Abschlussurkunde bei. 2.2.3 Studienverlauf Listen Sie bitte alle Hochschulen in chronologischer Reihenfolge auf, an denen Sie bisher eingeschrieben waren (bzw. gegenwärtig noch sind) bitte verwenden Sie notfalls ein gesondertes Blatt. Bitte fügen Sie lückenlose Belege über Ihren bisherigen Studienverlauf als beglaubigte Kopie bei. Dazu gehören entsprechende Studienbescheinigungen (Auszug aus dem Studienbuch, Immatrikulationsbescheinigungen o.ä.) und Bescheinigungen über Studien- und Prüfungsleistungen sofern Sie nicht bereits in Ihrem ersten Studienabschluss enthalten sind. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit darf eine Eidesstattliche Versicherung eingefordert werden. 2.3 Besondere Nachweise Die Online-Masterstudiengänge an der Universität Stuttgart setzen außer dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren voraus. Bitte geben Sie den Zeitraum Ihrer Berufstätigkeit an und fügen Sie die entsprechenden Nachweise (Dauer und Art der Tätigkeit(en), Zeugnisse, o.ä.) bei bitte verwenden Sie ein gesondertes Blatt. Ausländische Studienbewerber/Innen: Die Unterrichtssprache in den Online-Masterstudiengängen an der Universität Stuttgart ist in der Regel Deutsch. Ausländische Studienbewerber/innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, können ein Studium nur beginnen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen wurden. Als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse werden die folgenden Prüfungen oder Zeugnisse anerkannt: Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) für ausländische Studienbewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder besser ausweist, Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber Stufe II (DSH-II) oder Stufe III (DSH-III), die von einer bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registrierten Einrichtung durchgeführt wurde, Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II), Großes oder Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts, Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München, der bestandene Prüfungsteil Deutsch einer Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber/Innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) an einem Studienkolleg. 5

Von dieser Regelung sind Studienbewerber/innen ausgenommen, die Deutsch nachweislich als erste oder zweite Muttersprache beherrschen (z.b. Studienbewerber/innen aus Österreich, Luxemburg, Südtirol, deutschsprachige Schweiz, deutschsprachigen Minderheiten) oder wesentliche Zeiten der Ausbildung an deutschsprachigen (Hoch-)Schulen im In- oder Ausland verbracht haben. Über weitere Befreiungsmöglichkeiten entscheidet der/die Leiter/in des Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache am Zentrum für Sprachausbildung der Universität Stuttgart auf Antrag des/der Kandidaten/in. Sollten Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, legen Sie bitte einen amtlich beglaubigten Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse bei oder stellen Sie formlos einen Antrag auf Befreiung. Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse, sonstige Nachweise und Empfehlungsschreiben sind freiwillige Angaben. 2.4 Anrechnung von Prüfungsleistungen Studien- und Prüfungsleistungen ebenso wie Studienzeiten, die entweder in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule oder in einem verwandten Studiengang (an einer anderen Hochschule oder an der Universität Stuttgart) erbracht wurden, sind nach der geltenden Prüfungsordnung der Universität Stuttgart von Amts wegen anzuerkennen, wenn sie gleichwertig sind. Diese Anerkennung hat auch dann zu erfolgen, wenn Sie diese nicht beantragen. Sie sind nach der Prüfungsordnung verpflichtet, die für eine Entscheidung notwendigen Belege vorzulegen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall. Auskünfte über die Anerkennung Ihrer Studienleistungen können nicht im Vorfeld Ihrer Bewerbung gegeben werden. Nach 60 Abs. 2 Zif. 2 LHG ist die Zulassung zu versagen, wenn die Zulassung in einen Studiengang beantragt wird, für den eine frühere Zulassung des Studienbewerbers erloschen ist, weil der/die Studienbewerber/in entweder eine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden hat oder der Prüfungsanspruch nicht mehr besteht. Je nach Prüfungsordnung gilt dies auch für verwandte Studiengänge. Anlagen zum Antrag auf Zulassung Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Nachweise dem Zulassungsantrag beizulegen. Ohne diese kann der Antrag nicht bearbeitet werden bzw. Sie werden vom Verfahren ausgeschlossen. Prüfen Sie nochmals, ob Sie dem Antrag auf Zulassung in einen Online-Masterstudiengang sofern vorhanden - folgende Unterlagen beigefügt haben (soweit sie der Universität Stuttgart aus einem früheren Studium nicht vorliegen): Nachweis über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Bei Studienbewerber/innen mit einem ausländischen Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung oder Abschrift des Nachweises in deutscher, englischer oder französischer Sprache erforderlich. Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Studienbewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Amtlich beglaubigte Fotokopien oder Abschriften aller eventuell erworbenen Hochschul- und Universitätszeugnisse (Colleges, Akademien etc.), sowie die dazugehörige Liste der Einzelnoten. Bei Studienbewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung oder Abschrift der ausländischen Zeugnisse in deutscher, englischer oder französischer Sprache erforderlich. Nachweise über das bisherige Studium (Studienbescheinigungen, Fotokopie des Studienbuches usw.). Falls Sie entweder in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule oder in einem verwandte Studiengang an einer anderen Hochschule oder an der Universität Stuttgart eingeschrieben waren oder bei Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen: Eine lückenlose tabellarische Übersicht über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Praktika, Übungen, Proseminare, Seminare, Hauptseminare, Teilprüfungen, Prüfungen u.ä.) bei. Listen Sie dabei auch nicht bestandene (Teil-) Prüfungen auf und belegen Sie die Studien- und Prüfungsleistungen durch entsprechende Nachweise (Scheine, Bescheinigungen, Zeugnisse, transcripts u.ä.). Fotokopien und Abschriften müssen beglaubigt sein. 6