Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 1



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Transkript:

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 1 S T U D I E N O R D N U N G für den konsekutiven Masterstudiengang Health Sciences an der Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 5. Januar 2010 Aufgrund von 36 Abs. 1 i.v.m. 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377), hat die Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften nachfolgend GPW genannt - der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) die folgende Studienordnung als Satzung beschlossen. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht... 1 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen... 2 3 Auswahl und Zulassung... 2 4 Studienziel... 3 5 Aufbau des Studiums und Studienumfang... 3 6 Studieninhalte und Lehrformen... 3 7 Studienberatung... 4 8 Inkrafttreten... 5 Anlage 1 Studienablaufplan... 6 Anlage 2 Modulbeschreibungen im Kurskatalog... 7

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 2 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für den Masterstudiengang Health Sciences an der WHZ. Sie regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Health Sciences Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums und empfiehlt eine zeitliche Abfolge des Studienablaufes, durch die der Masterabschluss als weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erreicht werden kann. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Der Studiengang Health Sciences ist ein konsekutiver Masterstudiengang. (2) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Health Sciences sind: 1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss bevorzugt auf den Gebieten Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsmanagement oder Pflegewissenschaften oder Pflegemanagement oder Medizin oder Sozialwissenschaften oder anderer einschlägiger Studiengänge. 2. Eine nachgewiesene hohe Motivation zum Studium, die in einem letter of intent dargelegt werden muss. Hier legt der Bewerber sein Interesse, seine Motivation und seine berufliche Perspektive ausführlich in Schriftform dar. 3. Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkten, im Folgenden Punkte genannt, nach dem ECTS 1 - Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen - entsprechen. Über die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen und Zusatzqualifikationen ohne Zuweisung und die Möglichkeiten der Kompensation fehlender Punkte entscheidet der Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung auf der Basis der eingereichten Unterlagen. (3) Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 3 Auswahl und Zulassung (1) Für die Zulassung zum Masterstudiengang Health Sciences sind ist neben dem Zulassungsantrag mit den in der Immatrikulationsordnung der WHZ geforderten Anlagen zusätzlich eine unterzeichnete Erklärung über die Motivation zum Studium (letter of intent) einzureichen. (2) Die Zulassung erfolgt durch das Zulassungsamt der WHZ. Übersteigt die Zahl der Studienbewerber die verfügbaren Studienplätze, so entscheidet die Zulassungskommission des Masterstudiengangs Health Sciences unter Beachtung der Zugangsvoraussetzungen nach 2 dieser Studienordnung und nach Eignung und Leistung. Es kann ein Auswahlgespräch durchgeführt werden. 1 European Credit Transfer and Accumulation System

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 3 4 Studienziel Ziel des Studiums ist es, einen stärker anwendungsorientierten Master of Science auszubilden, der befähigt ist (1) seine vertieften Kenntnisse über Gesundheitssysteme, Versorgungsmodelle und Gesundheitssystemforschung im internationalen Kontext /Komparatistik in der Praxis umzusetzen und vernetzte Versorgungsstrukturen zu konzipieren, (2) seine vertieften Methodenkenntnisse in Metaanalysen und evidenzbasierter Forschung kontextspezifisch und synthetisierend anzuwenden, (3) aufgrund ausgewiesener Führungs- und Kommunikationsfähigkeit große Einheiten zu steuern (4) mit fachfremden Partnern einen interdisziplinären Dialog zu führen, mit ihnen zu kooperieren kann und wissenschaftlich begründete pragmatische Entscheidungen zu fällen. (5) Sein hochentwickeltes konzeptionelles und innovatives Denken befähigt ihn - zur Leitung von Gesundheitsprogrammen in Institutionen des nationalen und internationalen Gesundheitswesens - zu Führungspositionen in Institutionen des Gesundheitswesen - zur Organisationsberatung und -entwicklung - Zu komparativer Forschung und zu Metaanalysen 5 Aufbau des Studiums und Studienumfang (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Der Gesamtumfang des Masterstudiengangs Health Sciences entspricht 120 Punkten. (2) Die Regelstudiendauer für den Masterstudiengang Health Sciences beträgt einschließlich des Masterprojektes und des Praxismoduls vier Semester. (3) Die Module und deren empfohlene zeitliche Lage sind dem Studienablaufplan (Anlage) zu entnehmen. Darin sind alle Pflichtmodule sowie die Wahlpflichtmodule enthalten. (4) Pflichtmodule und belegte Wahlpflichtmodule sind für alle Studierenden des Masterstudiengangs Health Sciences verbindlich. Wahlpflichtmodule werden alternativ angeboten. Ein Anspruch, dass alle Wahlpflichtmodule angeboten und durchgeführt werden, besteht nicht. Die Fakultät GPW trägt Sorge dafür, dass eine genügende Anzahl von Wahlpflichtmodulen angeboten wird. 6 Studieninhalte und Lehrformen (1) Die Studieninhalte sind mit den Modulen festgelegt. Mit Beschluss des Fakultätsrates GPW werden für alle Module die Modulbeschreibungen als Bestandteil des Kurskataloges festgelegt. Die in den Modulbeschreibungen des Kurskataloges enthaltenen Angaben - Modulnummer - Modulname - Punkte - Lehr- und Lernformen - Arbeitsaufwand - Lernziele - Lehrinhalte

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 4 - Leistungsnachweise sind Anlage 2 dieser Studienordnung. (2) Die Lehrformen des Masterstudienganges Health Sciences bestehen aus - Vorlesungen - Seminaristischen Vorlesungen - Übungen - Seminaren - Praktika - Exkursionen Die zeitlichen Anteile nach Semesterwochenstunden in den Modulen sowie die Punkte sind den Studienablaufplänen (s. Anlage) zu entnehmen. (3) Die Modulbeschreibungen enthalten weitere Angaben, wie die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Vergabe von Punkten, die Häufigkeit des Angebotes und den Arbeitsaufwand einschließlich Selbststudium. 7 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch das Dezernat Studienangelegenheiten der WHZ. Die Studienberatung erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. (2) Die studienbegleitende Fachberatung ist Aufgabe der Fakultät GPW. Sie erfolgt durch die Lehrenden sowie durch die Studienberatung beim Dekanat. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt den Studenten insbesondere in Fragen der Studienorganisation. (3) Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: 1. bei Studienbeginn, 2. bei der Organisation und Planung des Studiums, 3. bei Schwierigkeiten im Studium, 4. vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, 5. bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung, 6. vor Abbruch des Studiums. (4) Studenten, die bis zum Beginn des dritten Fachsemesters noch keine Prüfungsleistung erbracht haben, sollen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen.

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 5 8 Inkrafttreten Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät GPW am 13. Oktober 2009 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft. Sie ist an der Westsächsischen Hochschule Zwickau zu veröffentlichen. Diese Satzung wurde vom Rektorat der Westsächsischen Hochschule Zwickau mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 genehmigt. Zwickau, den 16. Dezember 2009 gez. Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. K.-F. Fischer Rektor Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät GPW vom 13. Oktober 2009 und der Genehmigung des Rektorats vom 16. Dezember 2009. Zwickau, den 5. Januar 2010 gez. Prof. Dr. M. Wiese Dekan

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 6 Anlage 1 Studienablaufplan 1. Semester Modulnr. GPW501 Modul Strategische Managementtechniken im Gesundheits- und Pflegewesen GPW502 Theorieentwicklung und -kritik 4 2 2 6 3 3 GPW601 Evidence based Medicine / Nursing 6 3 3 GPW602 GPW603 Komplexe Analysestrategien für gesundheitswissenschaftliche Daten 8 4 2 2 Gesundheitspolitik und -ökonomie im internationalen Vergleich 6 4 4 2. Semester Modulnr. Modul WIW469 Prozess- und Workflow-Management in Gesundheitssystemen 4 4 2 2 SPR570 Verhandlungs- und Konflikttraining - Interkulturelle Kommunikation 4 4 4 GPW504 Ethisches Führungshandeln 6 4 2 2 GPW604 GPW505 GPW506 GPW605 International perspectives on aging and aging societies 4 2 2 Regionale und internationale Perspektiven der Netzwerkbildung 6 4 2 2 Strategisches Personalmanagement in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 4 2 2 Praxismodul 2 (Fortsetzung im 3. Semester) (12) 1 1 3. Semester Modulnr. Modul GPW508 Kennzahlenbasiertes Finanzcontrolling in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 6 4 1 3 GPW606 Evaluation von nationalen und internationalen Programmen 6 3 1 2 GPW605 Praxismodul 10 (Fortsetzung vom 2. Semester) (12) 2 2 Wahlpflicht-Module (je 8 Punkte) mindestens ein Modul belegen 8 GPW507 Qualitätsgeleitetes Führen in großen Organisationen 4 1 3 PTI733 Strategisches IT-Management im Gesundheitswesen 6 4 2

Masterstudienordnung konsekutiver Masterstudiengang Health Sciences 7 4. Semester Modulnr. Modul GPW607 Masterprojekt 30 2 2 V VÜ Ü Pr S Vorlesung Vorlesung mit integrierter Übung/Seminar Übung Praktikum Seminar Anlage 2 Modulbeschreibungen im Kurskatalog