berufsbegleitende Weiterbildung mit dem Ziel Geprüfte/r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Jetzt schon nach neuer, bundeseinheitlicher Prüfungsordnung!
IHK-Gesundheits- und Sozialfachwirte sind berufserfahrene Branchenspezialisten mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen branchenspezifisch qualifiziert, um als Fachund Führungskräfte bestehen zu können qualifizierte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen können aufstiegsbewusste Mitarbeiter, die vorankommen wollen Nach einer Ausbildung oder einem Studium und ein- bis zweijähriger Berufspraxis oder nach fünfjähriger Berufspraxis ist die IHK-Weiterbildungsprüfung als Fachwirt möglich. 1. Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung 2. Steuern und Optimieren von betrieblichen Prozessen, Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen 3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen und externen Schnittstellen Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheitsund Sozialwesen nehmen Leitungs- und Managementaufgaben in Einrichtungen und Betrieben des Gesundheits- und Sozialwesens wahr. Sie entwickeln Strategien im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung und setzen sie um. Dazu erarbeiten sie Finanzierungspläne für Investitionsvorhaben, führen Kostenrechnungen durch, optimieren Arbeitsabläufe und Informationsflüsse und stellen Steuerungs- und Kontrollinformationen für die Geschäftsleitung bereit. Fachwirte sagen über sich selbst: Für 55 Prozent der Absolventen hat sich die Fachwirtprüfung vorteilhaft im Beruf ausgewirkt. Sichtbar wird der Erfolg in höherer Position, finanzieller Verbesserung und Sicherheit des Arbeitsplatzes. Knapp 78 Prozent würden sich wieder für dieses Weiterbildungsziel entscheiden. 61 Prozent der Prüfungsteilnehmer waren zum Prüfungszeitpunkt unter 30 Jahre und 12 Prozent der Prüfungsteilnehmer waren älter als 40 Jahre (der Anteil dieser Altergruppe wächst kontinuierlich!) Arbeitsgebiete und Aufgaben: Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind qualifiziert, um folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: Auf dem Gebiet der Personalwirtschaft obliegt ihnen die Personalbeurteilung sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen. Außerdem setzen sie sich mit Fragestellungen zur Sozialgesetzgebung und Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und übernehmen Aufgaben im Sozialmarketing. Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheitsund Sozialwesen bietet sich für Menschen an, die in diesem Bereich bereits beruflich tätig sind (z.b. in einem Sozial- oder Pflegeberuf, in der Verwaltung eines Krankenhauses oder in einer Arztpraxis) und sich beruflich weiterentwickeln möchten. FWGS_Info_2012_03 Seite 2 von 8
Auch wer im Heil- oder Pädagogikbereich, der Jugendhilfe, der Familienhilfe oder der Seniorenbetreuung tätig ist und künftig Führungsaufgaben übernehmen möchte, kann mit der Weiterbildung wichtige Voraussetzungen schaffen. Typische Arbeitgeber für Fachwirte im Bereich Gesundheitswesen sind z.b. Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Trägerorganisationen, Transport- und Rettungsdienste sowie Beratungs- und Koordinationseinrichtungen der Kommunen, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Gesundheitsämtern oder Versicherungen. Im Bereich des Sozialwesens sind z.b. Jugendeinrichtungen, Seniorenbetreuung, Quartiermanagement, Bildungsorganisationen, Familienberatungsstellen typische Arbeitsgebiete der Fachwirte. weiterführende Informationen: Fachwirte allgemein: http://www.dihk.de/themenfelder/aus-und-weiterbildung Ansprechpartner Oldenburgische IHK: http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung/weiterbildung.php Ansprechpartner IHK für Ostfriesland und Papenburg: http://ihk-emden.de/index.php?sid=mqiepf0s3kegl0l4n7ffbr5fmlajekem&m=1&hid=252 Aktuelle bundeseinheitliche Prüfungsordnung: http://www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/fachwirt_im_gesundheits-_und_sozialwesen.pdf Ausbildungsinhalte: Die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt / zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) wurde im Juli 2011 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf eine neue, jetzt bundeseinheitliche Prüfungsordnung umgestellt. Die Ausbildungsziele gemäß dieser Prüfungsordnung sind: Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. FWGS_Info_2012_03 Seite 3 von 8
Dienstleistungsprozesse sollen auch als Wertschöpfungsprozesse erkannt werden und personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zugeführt werden können. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sollen in der Organisation umgesetzt werden können. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin im Gesundheitsund Sozialwesen (IHK) sind: eine mit Erfolg abgeschlossene, anerkannte Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen und eine 1-jährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgeschlossene, anerkannte Ausbildung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf oder ein abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium und eine 2-jährige Berufspraxis Die Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie zur multiprofessionellen Teamarbeit sollen erkannt und zur Gestaltung anforderungsgerechter Dienstleistungsprozesse genutzt werden können. Bei der Steuerung und Optimierung der betrieblichen Vorgänge sollen die Teilnehmer in der Lage sein, wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Berufspraxis muss in Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens abgeleistet worden sein und muss wesentliche Bezüge zu den o.g. Ausbildungszielen haben. Es können auch ehrenamtliche Tätigkeiten anerkannt werden. FWGS_Info_2012_03 Seite 4 von 8
Abschlussprüfung: Die Prüfung findet vor der Industrie- und Handelskammer in sechs Handlungsbereichen statt: 1.) Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 2.) Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 3.) Gestalten von Schnittstellen und Projekten 4.) Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 5.) Führen und Entwickeln von Personal 6.) Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei komplexen Situationsaufgaben, die jeweils alle o.g. Handlungsbereiche thematisieren. Die mündliche Prüfung setzt sich aus einer Präsentation einer betrieblichen Problemstellung und einem Fachgespräch zusammen. Die bundeseinheitlichen Prüfungen finden in der Regel jeweils im März und im Oktober eines Jahres statt. Über die erfolgreiche Prüfung wird von der IHK ein Prüfungszeugnis ausgestellt. zusätzliche Anerkennungen: Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung wird nach 2 Abs. 2 der Heimpersonalverordnung als Heimleiterqualifikation anerkannt und ist eine ausreichende Weiterbildung gemäß den neuen Gemeinsamen Grundsätzen zur Qualität in der Pflege vom 27.Mai 2011, die zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung/PDL) benötigt wird. Der geprüfte Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) in der Stufe 6 und damit auf dem gleichen Niveau wie der Bachelor der Fachhochschulen und Universitäten eingeordnet. Der DQR ist das offizielle Einstufungssystem der Bundesrepublik Deutschland zum Vergleich europäischer Bildungsabschlüsse. Fördermöglichkeiten: Die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt / zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) kann nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG Meister- Bafög ) über Zuschüsse und Darlehen gefördert werden. Je nach individueller Voraussetzung werden die Lehrgangskosten bis ca. 48% bezuschusst. Wir unterstützen unsere Teilnehmer umfangreich bei der Beantragung der Förderung. weiterführende Informationen: Offizielle Infoseite des Bundesbildungsministeriums: http://www.meister-bafoeg.info/ Informationen für Niedersachsen: http://www.nbank.de/privatpersonen/arbeitsmarkt/bildung_und_qualifizierung/meister_bafoeg.php FWGS_Info_2012_03 Seite 5 von 8
Ablauf der Weiterbildung / Lehrgangsorte: Unsere berufsbegleitenden Lehrgänge beginnen normalerweise immer im April und im Oktober eines Jahres. Die Weiterbildung findet in ca. 14- tägigem Rhythmus Freitags von 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr und Samstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr an den Lehrgangsorten Oldenburg und Leer statt. In den niedersächsischen Schulferienzeiten findet in der Regel kein Unterricht statt. Pro Lehrgangshalbjahr findet eine Seminar-Blockwoche (Mo. - Fr.) statt, die als Bildungsurlaub anerkannt werden kann. Die Gruppengröße beträgt maximal 15 Personen. Ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen kann auch ein individueller Lehrgang an anderen Standorten durchgeführt werden! Umfang und Kosten: Der berufsbegleitende Lehrgang dauert ca. 18 Monate und umfasst 600 Unterrichtsstunden, inkl. spezieller Prüfungsvorbereitungen sowohl für die schriftlichen wie für die mündlichen Prüfungen. Leistungsübersicht: kompakte Lehrgangsdauer (18 Monate) 14-tägiger Seminarrythmus (Fr./Sa.) max. 15 Personen pro Lehrgangsgruppe handlungsorientierter Unterricht IHK erfahrene Dozenten/-innen Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen 3.699,- (individuelle Lehrgänge auf Anfrage). Darin sind die Lehrgangsmaterialien und der Zugang zum Online-Lernmanagementsystem mit individueller Tutor-Betreuung eingeschlossen. Die Zahlung der Lehrgangsgebühren kann monatlich oder in 4 Teilbeträgen erfolgen. Von der IHK wird zusätzlich eine Prüfungsgebühr berechnet. Bei der Oldenburgischen IHK beträgt diese zur Zeit 225 für alle Prüfungsteile. Online-Lernmanagementsystem Selbstlerneinheiten zur individuellen Vor- und Nachbereitung der Inhalte individuelle Tutorbetreuung spezielle Prüfungsvorbereitungen Original-Fachliteratur inklusive umfangreiches Online-Infoarchiv Förderberatung Zulassungsberatung FWGS_Info_2012_03 Seite 6 von 8
Die nordland akademie: Wir sind ein junger Bildungsträger mit einem Team von sehr erfahrenen Menschen, die schon seit vielen Jahren im Bereich der Erwachsenenbildung, in Prüfungsausschüssen und als Autoren in den Tätigkeitsfeldern des Gesundheitsund Sozialwesens aktiv sind. Unser Anspruch ist es Menschen zu helfen ihre Potenziale erfolgreich zu entwickeln. Das machen wir alle mit Freude und Begeisterung und wir hoffen, dass es uns gelingt diese positive Stimmung auch auf unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu übertragen. mit Selbstlerneinheiten die Lehrgangsinhalte vor- und nachbereitet werden, spezielle Übungsaufgaben vertiefen das Erlernte und Probeklausuren bereiten kontinuierlich auf die Prüfung vor. Es stehen Info-Archive für weitergehende Recherchen zur Verfügung und in den Foren und Chatbereichen kann untereinander und mit den Dozenten und Dozentinnen kommuniziert werden. Kalender- und Planungsfunktionen runden das Angebot ab. Qualitätsmanagement: elearning-plattform: Mit unserem Lehrgangs- und Lernmanagementsystem im Internet steht unseren Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine leistungsfähige elearning-plattform zur Verfügung. Dort können Konsequenterweise stehen bei unseren Qualitätsaktivitäten die Teilnehmer / Teilnehmerinnen und Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen also die Menschen - im Mittelpunkt unserer Anstrengungen - nicht das Zertifikat und die Dokumente. Wir haben uns deswegen für das speziell für Bildungseinrichtungen entwickelte Qualitätsmanagementsystem LQW (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung) entschieden. FWGS_Info_2012_03 Seite 7 von 8
Bildquellen: AOK Bundesverband, DRK Bundesverband, Fotolia (alle bildlichen Darstellungen zeigen fiktive Situationen) nordland akademie Inh. Jürgen Laudien Königsberger Str. 4 26736 Krummhörn Telefon 0 49 23 / 91 19 68 Telefax 0 49 23 / 91 19 67 info@nordlandakademie.de www.nordlandakademie.de FWGS_Info_2012_03 Seite 8 von 8