Flächendeckender IT-Einsatz in Schulen Herausforderung für die interkommunale Zusammenarbeit? Erfahrungen, Anforderungen der Schulverwaltung Best-Practice-Workshop am 2. November 2004
Infos zur Bochumer Schullandschaft: Stadtgebiet 145,4 km 2 rd. 394.000 Einwohner 113 städtische Schulen 6 private Schulen 3 Schulen des Landschaftsverbandes
Kosten: * 1. Erweiterungsinvestitionen 2. Re-Investitionen 3. Software 4. Wartung und Support 5. Fortbildung (Aufgabe des Landes) * Bundesministerin Bulmahn: Aufwendungen für Bildung und Lebenslanges Lernen sind Investitionen, keine Kosten.
1. Erweiterungsinvestitionen Differenz zwischen dem Bestand (Ist) und dem Soll als Ergebnis der schulischen Anforderungen bei Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers. Voraussetzung für die Erweiterungen (Netzwerkinfrastruktur und Geräte) ist dabei immer ein schulisches Medienkonzept.
2. Re-Investitionen Nach Empfehlungen der e-nitiative.nrw beträgt die Nutzungsdauer eines Multimedia-PC drei bis vier Jahre, möglich sind wohl auch fünf Jahre. Zurzeit wird geprüft, welche Kosten beim Leasing der Geräte entstehen und welche Vor- und Nachteile mit einer solchen Lösung verbunden sind.
2. Re-Investitionen Nutzbarkeit der Netzwerk-Infrastruktur (Erfahrungswerte aus der Wirtschaft): passive Komponenten (Stromversorgung, Netzwerkkabel, Brüstungskanäle etc.) 7-15 Jahre aktive Komponenten (Server, Router, Switch etc.) 3-5 Jahre
3. Software Netzwerkadministration, Image-Software, Antiviren-Software, Firewall- und Jugendschutz-Software sowie Workgroup- Funktionalitäten (E-Mail, Terminplaner etc.) Standardsoftware (Office, Bildbearbeitung etc.) und pädagogische Software
4. Wartung und Support Wesentliche Grundlagen: Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen, eine Orientierungshilfe, erarbeitet durch das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände Ausstattung für das Lernen mit Medien - Ein Leitfaden für Schulen und Schulträger, e-nitiative.nrw
4. Wartung und Support Aufteilung der anfallenden Arbeiten in First-Level-Support Erledigung durch die schulischen Medienbeauftragten; hierzu will das Land NRW klarstellende Aussagen bei der Aktualisierung des Erlasses Unterstützung für das Lernen mit Medien aufnehmen Second-Level-Support Erledigung durch den Schulträger bzw. Beauftragte
4. Wartung und Support Aufgaben des First-Level-Supports: Mitwirkung bei der Medienkonzeptentwicklung - Unterstützung der Kommunikation zwischen den Schulgremien - Beratung und Information zu Ausstattungsszenarien - Schnittstelle zum e-team Schulung und Beratung des Kollegiums und ggf. des nichtlehrenden Personals - Technischer Umgang und Benutzung der Geräte und des Netzwerkes
4. Wartung und Support Aufgaben des First-Level-Supports (Fortsetzung): Ressourcenverwaltung - Hilfe bei der Pflege der Inventarliste der Hard- und Software - Installation von Software auf Stand-Alone-PC - Einrichten und Verwalten von Benutzerkonten Schutz und Wiederherstellung des EDV-Systems - Automatisierte Wiederherstellung von Arbeitsplätzen - Werkzeuge zur Sicherung des Servers nutzen - Einfache Fehler beheben können
4. Wartung und Support Aufgaben des First-Level-Supports (Fortsetzung): Schutz und Wiederherstellung des EDV-Systems (Fortsetzung) - Strukturierte Fehlermeldung an den Second-Level-Support Webmanagement - Protokolle geeignet auswerten oder/und ggf. weiterleiten Pädagogische Benutzerkontrolle - Beteiligung an der Erstellung einer Benutzervereinbarung - Unterstützung bei der Reglementierung von Fehlverhalten
4. Wartung und Support Second-Level-Support Wesentliche Pflichten des Support-Partners: Wartung, Reparatur und Austausch sämtlicher Hardwarekomponenten, die dem pädagogischen Einsatz dienen, Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der durch den Schulträger anerkannten Standardsoftware (inkl. Microsoft Betriebssysteme), Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der pädagogisch genutzten Netzwerke und Erstellung und Pflege einer FAQ-Liste, in der die am häufigst genannten Probleme und deren Lösung beschrieben werden
4. Wartung und Support Second-Level-Support Wesentliche Pflichten des Support-Partners (Fortsetzung): Bevorratung von Ersatzkomponenten (Router, Switch, Monitor etc.), Einrichtung einer Telefon-Hotline zu Beratungszwecken und vierteljährliche Durchführung eines Workshops für die schulischen Medienbeauftragten bzw. IT-Verantwortlichen
5. Fortbildung Die Fortbildung der Lehrkräfte liegt in der Zuständigkeit des Landes. Die Schnittstelle zum Second-Level-Support stellen die vierteljährlichen Workshops des Support-Partners dar.
Flächendeckender IT-Einsatz in Schulen Herausforderung für die interkommunale Zusammenarbeit? JA!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Martin Nickel, Schulverwaltung, 44777 Bochum Tel. 0234 910-1751, Fax: 0234 910-1436 E-Mail: MNickel@bochum.de http://www.bobi.net und http://www.bochum.de