Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen: Präambel Der Datenbankhersteller ist ein Unternehmen, das auf dem Gebiet "..." tätig ist. Im Rahmen seiner Tätigkeit möchte es seinen Kunden die Möglichkeit geben, im Internet unter seiner Homepage Datenbankinhalte abzurufen. Zu diesem Zweck benötigt der Datenbankhersteller das unter 1 dargestellte Element (nachfolgend "Inhalt"), an welchem der Vertragspartner Urheberrechte innehat. Ziel dieses Vertrags ist es zum einen, den Inhalt in die Datenbank zu integrieren. Zum anderen soll dem Datenbankhersteller die Möglichkeit gegeben werden, die Datenbank und den darin enthaltenen Inhalt nach eigenem Ermessen zu verwerten. Zu diesem Zweck erhält der Datenbankhersteller ein Nutzungsrecht hinsichtlich des unter 1 aufgeführten Inhalts, und zwar in dem obigen Umfang, der für seine Zwecke notwendig ist. 1 Vertragsgegenstand Im Rahmen des Vertrags wird die Datenbank mittels des dem Vertragspartner gehörenden Inhalts erstellt sowie anschließend seitens des Datenbankherstellers seinen Kunden zum Abruf im Internet bereitgestellt.
Der Inhalt der Datenbank ist im Wesentlichen folgender:... Folgende Werkstücke des Vertragspartners sollen Inhalt der Datenbank werden (im Folgenden "Werkstück" genannt):... (Lichtbild, Musikstück, Schriftstück etc.). Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Datenbankhersteller die Datenbank im Internet zum Abruf bereithalten möchte. Zu diesem Zweck räumt der Vertragspartner dem Datenbankhersteller mit Unterzeichnung dieses Vertrags ein örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem bezeichneten Inhalt ein. Diese Rechtseinräumung nimmt der Datenbankhersteller auch an. Einzelheiten hierzu sind in 4 dieses Vertrags geregelt. 2 Übergabe des Inhalts/Werkstücks Der Vertragspartner wird dem Datenbankhersteller das Werkstück in folgendem Format in digitaler Form bis zum... an die E-Mail-Adresse...@...de übersenden: Größe:... MByte/KByte Pixel:... *... Format:... jpg/gif 3 Qualität des Inhalts Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Datenbankhersteller für die Erstellung der Datenbank hinsichtlich des Inhalts ein brauchbares Maß an Qualität und Güte benötigt. Der Datenbankhersteller behält sich daher vor, den Inhalt für seine Zwecke zu testen, gegebenenfalls eine Änderung von Größe bzw. Format zu verlangen. Der Datenbankhersteller ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, soweit das übersandte Format nicht den von ihm gewünschten Anforderungen entspricht, insbesondere für seine Zwecke unbrauchbar ist, und von dem Vertragspartner oder durch ihn selbst nicht entsprechend angepasst werden kann. Etwaige dem Vertragspartner entstandene Kosten, beispielsweise Übersendungskosten, wird der Datenbankhersteller ersetzen. 4 Rechtseinräumung Der Datenbankhersteller verfolgt das dem Vertragspartner bekannte Ziel, den unter 1 dargestellten Inhalt langfristig im Rahmen seiner Datenbank zu nutzen und im Internet zum Abruf bereitzuhalten, gegebenenfalls zum Download anzubieten. Zur Verwirklichung dieses Zwecks vereinbaren die Parteien daher Folgendes:
Das Eigentum an etwaigen überlassenen Unterlagen und/oder Datenträgern verbleibt ausschließlich bei dem Vertragspartner. Etwaige hierauf angebrachte Urheberrechtsvermerke hat der Datenbankhersteller zu übernehmen. Der Datenbankhersteller erhält zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ein Nutzungsrecht an dem unter 1 bezeichneten Inhalt. Diese Rechtseinräumung umfasst ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, sowie den Inhalt im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, per DFÜ zu übertragen und im Internet und Intranet oder in anderen Netzen zum Abruf bereitzuhalten. Der Datenbankhersteller erhält vollumfänglich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses sämtliche Nutzungsrechte an dem unter 1 bezeichneten Inhalt. Diese Rechtseinräumung umfasst ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, sowie den Inhalt im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, per DFÜ zu übertragen und im Internet und Intranet oder in anderen Netzen zum Abruf bereitzuhalten. Soweit der Datenbankhersteller den Inhalt der Datenbank zum Download anbieten möchte, wird ihm dies seitens des Vertragspartners mit diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. 5 Haftung/Garantie Der Vertragspartner haftet - in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitenden Angestellten, - dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, - außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Vertragspartner kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen, - der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Ein Mitverschulden des Datenbankherstellers ist diesem anzurechnen. Die Haftung wegen Vorsatz, Garantien, Arglist und für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
Weiterhin übernimmt der Vertragspartner eine Garantie dafür, dass der unter 1 dargestellte Inhalt und sämtliche dazu gehörenden sowie gegebenenfalls überlassenen Dokumente, Unterlagen etc. frei von Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner stellt den Datenbankhersteller insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Datenbankhersteller aus der Verletzung von Schutzrechten an dem unter 1 dargestellten Inhalt frei. 6 Vergütung Der Datenbankhersteller zahlt dem Vertragspartner für die Nutzungsrechtseinräumung an dem unter 1 aufgeführten Inhalt eine einmalige Vergütung in Höhe von... EUR zuzüglich derzeit geltender Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %. 7 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags. Gerichtsstand ist der Sitz des Datenbankherstellers, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. (Ort des Vertragsschlusses), den (Datum) Unterschrift des Datenbankherstellers Unterschrift des Vertragspartners