Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen

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Transkript:

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sollen die Verbraucher europaweit einheitlich und umfassender über Lebensmittel informiert werden. Die bisherige Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung sind mit Inkrafttreten der LMIV außer Kraft getreten. Es ist wichtig, dass die Verbraucher Informationen zum Vorhandensein von Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfen und sonstigen Stoffen oder Erzeugnissen, bei denen wissenschaftlich belegt ist, dass sie Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können, erhalten, damit insbesondere diejenigen Verbraucher, die unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leiden, eine fundierte Wahl treffen und Lebensmittel auswählen können, die für sie unbedenklich sind. Für die Prüfung, ob eine Kenntlichmachung z. B. auf der Speise- und Getränkekarte erforderlich ist, empfiehlt es sich, in den Zutatenverzeichnissen von verpackten Lebensmitteln zu prüfen, ob dort die genannten Zusatzstoffe und Allergene aufgeführt sind. Es empfiehlt sich, bei Lieferanten schriftliche Informationen über die jeweilige kenntlichmachungspflichtigen Zusatzstoffe und allergenen Inhaltsstoffe einzuholen. Die Kennzeichnungspflicht betrifft auch Getränke. Bitte schauen Sie auch hier auf das Zutatenverzeichnis auf den Behältnissen. Jeder Mitarbeiter sollte ausreichend Informationen zur betriebsinternen Handhabung von Allergie- Anfragen bekommen. Mitarbeiter sollten klare und verlässliche Informationen an den Gast bzw. auch in die Küche weitergeben. Die Gerichte für Verbraucher mit Lebensmittelunverträglichkeiten sollten separat serviert werden. Die Zusammensetzung jeder Zutat in den Speisen z. B. Soja oder Lupinenmehl in Brot, Nussöl in Salatdressings, Milch oder Weizen in Saucen muss berücksichtigt werden. Die Arbeitsfläche und Küchenutensilien sollten mit heißem Wasser und Spülmittel gereinigt werden um keine allergenen Bestandteile zu übertragen. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Kennzeichnungsvorschriften mit Beispielen: Zusatzstoffe Eine Speise- bzw. Getränkekarte in der Gastronomie muss nach 9 Abs. 1 ZZulV Zusatzstoffe bestimmter Klassen auf der Speisekarte angeben. Zusatzstoffe Kenntlichmachung Beispiele 1. Farbstoffe mit Farbstoff Limonaden, Spirituosen, Lachsersatz, Süßkirschen etc. 2. Konservierungsstoffe mit Konservierungsstoff oder konserviert Kartoffelerzeugnisse, Toastbrot, Mayonnaise, Ketchup etc. 3. Natrium- oder Kaliumnitrat, auch gemischt mit Nitrat und/oder mit Nitratpökelsalz Kochschinken, Brühwurst, Dauerwurst 4. Antioxidationsmittel mit Antioxidationsmittel Fleischerzeugnisse, Fertigprodukte 5. Geschmacksverstärker mit Geschmacksverstärker Fertigprodukte, Soßen, Suppen etc. 6. Schwefeldioxid/Sulfite geschwefelt Kartoffelerzeugnisse, Meerrettich Industrie- und Handelskammer Trier, Geschäftsfeld Wein und Tourismus Ansprechpartner: Marion Moersch Tel. (06 51) 97 77-2 03, moersch@trier.ihk.de Stand: Januar 2015

7. Eisen-II-gluconat oder geschwärzt Oliven Eisen-II.lactat 8. Bienenwachs, Schellack, gewachst Obst Camaube, Candelillawachs, Polyethylenwachsoxidate, Montansäureester 9. Phosphorsäure und deren Verbindungen in mit Phosphat Brühwurst, Kochpökelwaren, Fleischerzeugnisse Fleischerzeugnissen 10. Milcheiweiß in Fleischprodukten mit Milcheiweiß Fleischerzeugnisse in Konserven 11. Süßungsmittel mit Süßungsmittel(n) Kalorienreduzierte Produkte, 12. Zucker und Süßungsmittel mit einer Zuckerart(en) diätische Lebensmittel, 13. Tafelsüßen auf der Grundlage von... (z. B. Sorbit) Feinkostartikel Gentechnisch veränderte Lebensmittel Nach der Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sind alle Lebensmittel gut sichtbar zu kennzeichnen, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, aus GVO bestehen, aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden. Zutat Kenntlichmachung Beispiele Zutaten mit gentechnisch veränderten Organismen gentechnisch verändert aus gentechnisch Verändertem hergestellt Gentechnisch veränderte Organismen enthält Sojaöl, aus gentechnisch veränderter Soja hergestellt Soja, Mais Salat- oder Frittieröl aus gentechnisch veränderter Soja Diese Hinweise müssen in Gaststätten und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt, z. B. auf der Speisekarte, aufgeführt werden. Wenn keine Speisekarte existiert, dann ist ein schriftlicher Hinweis in unmittelbarer Nähe zur Essensausgabe möglich. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Auslage des Lebensmittels ist entscheidend. Spezielle Regelung für Weinkennzeichnung auf Speise- und Getränkekarten Nach der Preisangabenverordnung und einer Bund/Länder Übereinkunft sind für Wein folgende Angaben in Speise- und Getränkekarten verpflichtend: Gütebezeichnung (z. B. Prädikatswein, Qualitätswein usw.) Weinart (z. B. Weißwein, Rotwein, Rosé) Herkunft (Weinbaugebiet oder Herkunftsland) Verkaufs- oder Leistungseinheit (z. B. 0,25 l, 1 l, 0,75 l) und Preis Nach den Vorschriften des LMIV ist bei offenem Weinausschank der Hinweis auf Allergene vorzunehmen durch einen entsprechenden Aushang oder in der Speise- und Getränkekarte (z. B. " alle unsere Weine enthalten Sulfite"). Obst- und Beerenweine und ähnliche Erzeugnisse aus Früchten (wie Erdbeerperlwein, Erdbeerschaumwein) unterliegen dem allgemeinen Lebensmittelrecht. Hier ist zusätzlich zur Gütebezeichnung und der Angabe der Verkaufs- und Leistungseinheit der Hinweis geschwefelt bei Gehalten über 10 mg/kg SO2 gemäß der 9 der ZZulV erforderlich.

Allergenkennzeichnung Nachfolgend sind die 14 kennzeichnungspflichtigen allergenen Stoffe und deren Erzeugnisse aufgelistet. Beachtet werden sollte, dass Stoffe, die durch die Verarbeitung oder den Herstellungsprozess ihr allergenes Potential verlieren, nicht gekennzeichnet werden müssen. Zu diesen Ausnahmen gehört zum Beispiel Glucosesirup auf Weizenbasis. 1. Glutenhaltiges Getreide namentlich zu benennen: Weizen, Roggen. Gerste, Hafer, Dinkel. Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen a. Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (I); b. Maltadextrine auf Weizenbasis (I); c. Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d. Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Erzeugnisse (Beispiele): Mehl, Flocken, Gries, Kleie, Malz, Schrot, Stärke, Graupen, Bulgur, Couscous, Weizenkeimlinge, Weizenkeimöl Produkte (Beispiele): Brot, Kuchen, Nudeln, Suppen, Soßen, Paniermehl, Wurstwaren, Kartoffelfertiggerichte, Backerbsen, Dessert, Schokolade, Eis, Bier 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Shrimps-Paste u. a. Würzpasten Produkte (Beispiele): Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Sashimi Achtung: asiatische Gerichte 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Vollei, Volleipulver, Eigelb, Eiklar, Eiprotein, Flüssigei, Gefrierei (Ov-)Albumin, Conalbumin, Globulin, Lupovitellin Trockenei Produkte (Beispiele): Omelette, Kuchen, Gebäck, Pfannkuchen, Mayonnaise, Brot, Nudeln, Frikadellen, Produkte im Teigmantel, Kartoffelfertigprodukte, Soßen, Quiches, Dressings, Desserts Achtung: glasierte Backwaren, Ei-Ersatzprodukte 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a. Fischgelatine, die als Trägerstoff fur Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; b. Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; Erzeugnisse (Beispiele): Fischextrakt, Fischgelatine, Omega3-Öl, Fischsoße, Anchovispaste Produkte (Beispiele): Suppen, Fonds, Würzpasten, Soßen, Kräcker, Sardellenwurst, Brotaufstriche, Feinkostsalate, Pasteten, Vitello Tonnato, Labskaus Achtung: Kontamination z. B. durchgleiches Frittierfett vermeiden 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): geröstete Erdnüsse, Erdnussflocken, Erdnussbutter, Erdnussöl, Erdnussmehl Produkte (Beispiele): Müsli, Frühstücksflocken, Margarine, Brot, Kuchen, Gebäck, Schokocreme, Schokolade, Feinkostsalate, Pommes Frites, Eis, aromatisierter Kaffee Achtung: amerikanische, asiatische oder mexikanische Gerichte 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a. vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (I); b. natürliche gemischte Tocopherole (E306). natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha- Tocopherolacetat, c. natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; d. aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; e. aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; Erzeugnisse (Beispiele): Sojadrink, Sojaflocken, Sojabohnen, Sojamehl, Tofu Produkte (Beispiele): Brot, Kuchen, Gebäck, Müsli, Mayonnaise, Marinaden, Eis, Sportlernahrung, Kaffeeweißer, Fertiggerichte aller Art Achtung: asiatische und vegetarische Gerichte 7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer a. Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; b. Lactit; Erzeugnisse (Beispiele): Käse, Joghurt, Butter, Buttermilch, Butterschmalz, Creme fraiche, Magermilch, Milcheiweiß, Milchpulver, Milchzucker, Sahne, Sauermilch, Schmalz Produkte (Beispiele): Brüh-, Koch-, Roh-, Bratwurst, Müsli, Schokolade, Aufläufe, Gratin, Kartoffelpüree, Kroketten, Pommes Frites, Suppen, Saucen, Marinaden, Brot, Kuchen, Gebäck, Chips, Desserts

8. Schalenfrüchte namentlich zu benennen: Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse Uuglans regia), Cashewnüsse (Anacardium ocddentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamiaoder Queenslandnüsse (Macadamia temifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, a. außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs Erzeugnisse (Beispiele): Nüsse, Nusspasten, Nusscremes, geröstete Nüsse Produkte (Beispiele): Pasteten, Feinkostsalate (Waldorf), Joghurt, Käse, Nuss-Nougatcreme, Brot, Kuchen, Müsli, Schokolade, Dressing, Curry, Pesto, Desserts, Likör, aromatisierter Kaffee. Achtung: Erdnüsse sind keine Nüsse sondern Hülsenfrüchte 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Selleriesamen, -saft, -pulver, -salz Produkte (Beispiele): Gewürzmischungen, Feinkostsalate, eingelegte Gemüse, Suppengewürz, Eintopf, Soßen, Dressig, Essig, Marinaden, salzige Snacks (Chips) 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Senfkörner, -pulver, -öl, -sprossen, Senf, Produkte (Beispiele): vegetarische Gerichte, Salate, Müsli, Knäckebrot, Brot, Gebäck (süß und salzig), Marinaden Desserts 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Sesamsamen, -mehl, -öl, -salz, -paste Produkte (Beispiele): Brot, Müsli, Gebäck, Knäckebrot, Feinkostsalate, Marinaden, Desserts, vegetarische Gerichte Achtung: asiatische oder orientalische Gerichte 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/1 Erzeugnisse (Beispiele): Mit Schwefel behandelt: Wein, Bier, Pilze, getrocknete Gemüse, Trockenobst, Kartoffelprodukte Produkte (Beispiele): Müsli, Brot, Soßen, Suppen, Sauerkraut, Chips und andere getrocknete Kartoffelerzeugnisse. 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse; Erzeugnisse (Beispiele): Lupinenprotein, -konzentrat, -isolat, -mehl Produkte (Beispiele): Pizza, Nudeln, Flüssigwürze, Snacks, Desserts, milchfreier Eisersatz, Kaffeeersatz, Brot, Gebäck Achtung: wird als Ersatz für Soja eingesetzt 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. Erzeugnisse (Beispiele): Austern, -soße, Schnecken, Oktopus, Tintenfisch, Calamares, alle Muscheln Produkte (Beispiele): Würzpasten, Soßen, Paella, Marinaden, Feinkostsalate Möglichkeiten der Kennzeichnung Erstellen Sie eine Speisekarte/Aushang mit dem Hinweis auf die Informationen zu Zusatzstoffen und Allergenen. Der Hinweis auf die verwendeten Zusatzstoffe kann entweder auf jeder Seite der Speise- und Getränkekarte oder auch am Schluss der Speise- und Getränkekarte erfolgen, wenn eindeutig erkennbar ist, welches Lebensmittel welchen Zusatzstoff enthält. Sie können die Allergene direkt in der Speisekarte vermerken (z. B. Salat mit Senf-Dressing) oder mit Buchstaben, Nummern oder Symbolen versehen (z. B. Salat (14) ). Bei mündlichem Hinweis muss eine schriftliche Dokumentation über Allergene zur Verfügung stehen und an gut sichtbarer Stelle darauf hingewiesen werden (z. B. In der Speisekarte Über die in unseren Produkten enthaltenen allergenen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe geben wir Ihnen gerne mündlich Auskunft (eine schriftliche Dokumentation kann jederzeit eingesehen werden) oder Sie erhalten bei unseren Servicemitarbeitern auf Nachfrage Informationen über verwendete Allergene in unseren Speisen ).

Ein zusätzlicher Hinweis in der Speisekarte könnte hilfreich sein: Trotz sorgfältiger Herstellung können unsere Gerichte neben den gekennzeichneten Zutaten Spuren anderer Stoffe enthalten, die im Produktionsprozess in der Küche verwendet werden. Musterspeisekarte: Suppen Nudelsuppe (1) (3) (e) nur Ei 3,20 Kartoffelsuppe (6) mit Wiener Würstchen (9) (e,c,g) 5,10 Vorspeisen Gefüllte Käse-Tomaten (6) (9,3,1) (b,e,g) und Wurstsalat 6,20 Skandinavischer Räucherlachs auf Toast (4,1), mit Sahnemeerrettich Hauptgerichte Paniertes Schnitzel (1, 10) mit Rahmsauce (1, 6) und Pommes Frites Kabeljau in Senfsauce (6) mit Petersilienkartoffeln u. Gurkensalat Salate Salat mit Senf-Dressing Italienischer Meeresfrüchte-Salat Schichtsalat (3,6,10) Desserts Gemischter Eisbecher Fruchtsalat (8) mit Cremelikör (6,3,7,8) (a,b) 4,00 (6) (a,b,h) 3,50 (2,4,11) (b,c,d,f) 8,20 (6) (e) 10,20 (a, b) 7,00 (6,9) (b) 10,20 6,80 6,20 Getränke Orangenlimonade (a,b) 0,2l 2,00 Bitter Lemon (a,j) 0,2l 2,50 Colalimonade (b,i) 0,2l 2,00 Orangennektar (h) 0,2l 2,50 Campari-Orange (a,h) 0,1l 3,50 Koffeinfreier Kaffee Tasse 2,50 Weißwein Mosel (halbtrocken) (12) 0,2l 3,90 Zeichenerklärung Zusatzstoffe a. Mit Farbstoff b. Mit Konservierungsstoff c. Mit Antioxidationsmittel d. Geschwefelt e. Mit Geschmacksverstärker f. Geschwärzt g. Mit Phosphat h. Mit Süßungsmittel i. Koffeinhaltig j. Chininhaltig Zeichenerklärung Allergene ENTHÄLT: 1. Weizen 2. Krebstiere 3. Eier 4. Fische 5. Erdnüsse 6. Milch/Laktose 7. Pistazien 8. Haselnüsse 9. Senf 10. Sesamsamen 11. Weichtiere 12. Sulfite

Beispiele zur Dokumentation eines Rezeptes:

Produktbezeichnung/Gericht Hersteller Datum Kennzeichnungspflichtige Allergene gemäß VO (EU) 1169/2011 Glutenhaltiges Getreide (namentlich zu benennen) z.b. Produkte aus Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Flusskrebse, Garnelen, Krabben, Hummer, Shrimps, Langusten, Scampi Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. panierte Schnitzel, Salatsaucen, Backwaren, Teigwaren, Pfannkuchen, Kuchen, Waffeln, Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, z.b. Fische aller Art, Feinkostsalate, Würzsaucen, Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Nussmischungen, Brot- und Backwaren, Kuchen, Brotaufstriche, frittierte Lebensm., Desserts Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Speisefette und Öle, Suppen, Saucen, Backwaren, Kakaopulver, Feinkostsalate, Schokolade, Desserts, Pudding Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) z.b. sämtliche Milchprodukte, Brot- und Backwaren, Wurst, Suppen, Eiergerichte, Süßwaren, Schokolade, Speiseeis, Schalenfrüchte (namentlich zu benennen) (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Butter, Brot- und Backwaren, vegetarische Brotaufstriche, Margarine, Wurst- und Hackfleischprodukte, Süßwaren, Feinkostsalate Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Gemüsebrühe, Gewürzmischungen, Kräutermischungen, Dressings, Suppen und Eintöpfe, Fertigsuppen, Ketchup, Wurstwaren, Brotaufstriche Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Gewürzmischungen, Fertigprodukte, Fertigsuppen, Feinkostsalate, Wurst- und Fleischwaren, Würzsaucen, Marinaden, Salatdressing, Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Brot- und Backwaren, Brotaufstriche, Panaden, Würzsaucen, Salatsaucen, Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentration von mehr als 10 mg/kg z.b. Marmeladen, Konfitüren, Kartoffelpüree, Kartoffelprodukte, Fertigbrühen, Fisch- und Meeresfrüchte, Wein, Weinessig, Fruchtkonserven, Trockenfrüchte Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Brotaufstriche, kandierte Früchte, frittierte oder gebackene Kartoffelprodukte, Gewürzbrühen, Würstchen, Flüssigwürze, Speiseeis, Süßspeisen, Fertigsalate, Instantgetränke Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse z.b. Bouillabaise, Feinkostsalate, Saucen, Suppen, Würzpasten, Marinaden, Nährwertkennzeichnungspflicht ab Dezember 2016 Ab dem 13.12.2016 sind folgende Angaben in Tabellenform bezogen auf 100g oder 100 ml vorgeschrieben: Brennwert (Energiewert), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Vol% sind von der verpflichtenden Nährwertdeklaration grundsätzlich ausgenommen. Hinweis: Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Trier für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung grundlegender Informationen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl dieses Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.