Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse 2 D-90431 Nürnberg Fax 0911 / 655-49 35 www.tuv.com/ce-beratung www.tuv-een.de Stefan Rost Tel. 0911 / 655-49 41 stefan.rost@de.tuv.com 2 1
Richtlinie über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie (Anwendung ab 20.04.2016) Vorgänger-RL 2006/95/EG (bis 19.04.2016) 3 Die Wirtschaftsakteure Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 4 2
Technische Unterlagen Die Technischen Unterlagen müssen mindestens enthalten: eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels; Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.; die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind; eine Aufstellung der ganz oder teilweise angewandten Normen; Beschreibung der zur Erfüllung der Sicherheitsaspekte dieser Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind; die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw., die Prüfberichte, Zertifikate EU-Konformitätserklärung 5 EU-Konformitätserklärung Aufbau und Inhalt (lt. neuen RL 2014/../EU): Eindeutige Nummer (freiwillig) Gerätetyp / Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummern) Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller Gegenstand der Erklärung (zur Identifikation und Rückverfolgbarkeit, ggf. mit Farbfoto) Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: (Nennung der angewendeten Richtlinien) Angabe der angewandten harmonisierten Normen mit Ausgabestand (Ggf. Angaben zur notifizierten Stelle) Ggf. Zusatzangaben Unterzeichnet für und im Namen von: Ort, Datum, Name, Funktion, Unterschrift 6 3
Risikobeurteilung - Rechtliche Grundlage Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung eines elektrischen Betriebsmittels mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. (Niederspannungsrichtlinie, Anhang III, Nr. 2) 7 Die Sicherheitsziele der Nsp-RL (Anh. I, Zusammenfassg.) Die wesentlichen Angaben zur gefahrlosen Verwendung sind vorhanden. Die elektrischen Betriebsmittel können sicher und ordnungsgemäß verbunden oder angeschlossen werden. Menschen und Haus- und Nutztiere sind vor den Gefahren durch direkte oder indirekte Berührung geschützt Es entstehen keine gefährlichen Temperaturen, Lichtbogen oder Strahlungen Menschen, Haus-, Nutztiere und Güter werden vor nicht elektrischen Gefahren geschützt die Isolierung ist für die vorgesehenen Beanspruchungen angemessen Die Betriebsmittel halten den vorgesehenen mechanischen Beanspruchungen und den sonstigen Umgebungsbedingungen so weit stand, dass keine Gefährdung entsteht Es entstehen keine Gefährdungen bei den vorhersehbaren Überlastungen 8 4
Konformität mit den wesentlichen Anforderungen Alle wesentlichen Anforderungen (ESR) (verbindliche Rechtsvorschriften) Vom Hersteller identifizierte, zutreffende wesentliche Anforderungen Nachweis der Konformität des Produktes mit den einzuhaltenden ESRs ESR 1 Harmonisierte Norm(en) (veröffentlicht im OJEU) ESR 2 ESR 2 EN xxxx (ESR 2) ESR 3 ESR 4 ESR 5 Risikobeurteilung (durch den Hersteller) ESR 3 ESR 5 EN yyyy (ESR 3) EN zzzz (ESR 5) Konformitätsvermutung ESR 6 ESR 7 ESR 7 Andere Spezifikation keine Konformitätsvermutung 9 Risikoanalyse und -bewertung (schematisch) Start Risikoanalyse Festlegung der Grenzen des Produkts Identifizierung der Gefährdungen Risikoeinschätzung Risikobeurteilung Risikobewertung ist das Risiko ausreichend gering? Nein Ja Dokumentation Ende Risikominderung (in 3 Stufen) aus: DIN EN ISO 12100:2011-03, CENELEC Guide 32 10 5
Auszug Gefährdungskatalog Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen Thermische Gefährdungen Lärmgefährdungen Schwingungsgefährdungen Strahlungsgefährdungen Material- / Substanzgefährdungen Ergonomische Gefährdungen Gefährdungen im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung Kombination von Gefährdungen Kommunikationssicherheit (Datenintegrität, -sicherheit, -zugang) 11 Risikoabschätzung / Risikobewertung Risiko = Kombination der Risikoelemente: Ausmaß des möglichen Schadens - Personen, Sachen, Umwelt - Ausmaß der Verletzungen/Gesundheitsschädigungen leicht (reversibel) - schwer (irreversibel) - tödlich - Schadensumfang eine Person - mehrere Personen betroffen Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens als Funktion von: - Häufigkeit und Dauer der Gefährdungsexposition - Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses - Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit 12 6
Risikominderung in 3 Stufen (schematisch) Ausgangspunkt: ursprüngliches Risiko Risiko vom Benutzer zu treffen vom Konstrukteur zu treffen Schritt 1: Inhärent sichere Konstruktion Schritt 2: technische und ergänzende Schutzmaßnahmen Schritt 3: Benutzerinformation Organisation zusätzl. Schutzeinrichtungen Persönliche Schutzausrüstung Training, Schulung, Unterweisung Restrisiko nach der Konstruktion verbleibendes Restrisiko ursprüngliches Risiko 13 Übereinstimmung feststellen 14 7
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