Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe

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Tarif 01/2016 (ARB/2016) Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Produktinformation KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG KS Versicherungs-AG Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen 089/539 81-333 24-Stunden-Service Postfach 15 12 20 80047 München Vertrags-Service: Tel. 089/539 81-222 Fax 089/539 81-270 vertrags-service@ks-auxilia.de www.ks-auxilia.de

Heilwesenberufe Produktübersicht Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge + Wohnen / Gewerbeobjekt Spezial-Straf- Rechtsschutz Regress Versiche rungen Hilfsgeschäfte Kleinunternehmer mit/ohne Inkasso-RS Inkasso weitere Inhaber Vermietung / Verpachtung JURAMED ( 28, 28 a, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit Spezial-RS mit SSR ( 28, SSR) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit Spezial-RS ( 28) mit Vertrags-RS für die selbständige Tätigkeit Firmen-/Praxen-RS ( 24) Verkehrs-RS ( 21) Inkasso-RS (Sonderbedingungen Inkasso-RS) Spezial-Straf-RS (Sonderbedingungen SSR) = Zuwahl optional gegen Mehrbeitrag 2

Heilwesenberufe Inhalt Hauptprodukte 04 JURAMED 07 Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz 10 Spezial-Rechtsschutz 13 Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige 14 Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz je Fahrzeug 16 Inkasso-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) 17 Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch als Ergänzung möglich) Ergänzungen 18 Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer 19 Rechtsschutz für Vermieter / Verpächter 20 Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz 21 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 22 Kleinunternehmer-Rechtsschutz 23 Rechtsschutz für weitere Inhaber oder Geschäftsführer Schutzbrief 25 Arten, Beiträge und Leistungen Club 26 Mitgliedschaft und Leistungen 3

+ Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Regress Versiche rungen Hilfsgeschäfte Heilwesenberufe JURAMED Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): 28, 28 a ARB, Klauseln 2, 3, 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: Ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilien. Vorsorge-Rechtsschutz Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arzt, Apotheker oder als Angehöriger eines sonstigen Heilwesenberufes für das Vorverfahren vor dem Sozialgericht in Regress- / Abrechnungsverfahren gegenüber den zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsschutz besteht für folgende Fälle Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem) Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln Besonderheit: Kostenübernahme je Rechtsschutzfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,-. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht. Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen 4

Heilwesenberufe JURAMED Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufen und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat, Firma, Versicherungsverträge, Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für: über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.b. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit ab Gericht Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.b. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeitsund Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (= Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 5

Heilwesenberufe JURAMED Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.b. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.b. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.b. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Regress- / Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise Regresse in Abrechnungsverfahren von Apothekern (aut idem) Regresse bei sonstigen Heilberufen wegen der Erstattung von Kosten für die Erbringung von Heilmitteln Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Streitigkeiten mit Betriebshaftpflichtversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung oder anderen gewerblichen Versicherungen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen Mängel an dem neu erworbenen selbst genutzten medizinischen Gerät Streitigkeiten aus der Renovierung der Praxis / Apotheke Ausfall der gemieteten selbst genutzten Telefonanlage Streitigkeiten mit dem Catering- oder Eventmanagement nach einer Betriebsveranstaltung Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines Steuerspartipps aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll 6

+ Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Spezial-Straf-RS Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9, Sonderbedingungen SSR Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahrzeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Praxen / Heilwesenberufe und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versichert ist im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. 7

Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Zeugenbeistand Firmenstellungnahme Beistand im Verwaltungsrecht Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch die Verteidigung bei Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens (z.b. Beleidigung) Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz europaweit im privaten, ehrenamtlichen und geschäftlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.b. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.b. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.b. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.b. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration 8

Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz mit Spezial-Straf-Rechtsschutz Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts-/Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig Spezial-Straf-Rechtsschutz Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines Steuerspartipps aus einem Internet-Forum Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenversicherung Verteidigung nach Vorwurf schwerer Körperverletzung wegen angeblicher Falschbehandlung Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll 9

+ Privat Beruf Verkehr Firma / Praxis Vorsorge Wohnen /Gewerbeobjekt Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): 28 ARB, Klausel 4, 7, 8 und 9 Versicherte Bereiche Rechtsschutzkombination aus: Spezial-Rechtsschutz Privat-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich. Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Verkehrs-Bereich Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition: als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges, für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind, als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen, soweit sie im Zusammenhang mit den genannten Fahrzeugarten verwendet werden. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz (Dienstreise-Rechtsschutz). Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Bei gewerblicher Nutzung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Kein Versicherungsschutz besteht für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für gewerblich genutzte Motorfahr zeuge bzgl. eines eigenen Geschäftsbetriebs. Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner / seinem im Versicherungsschein angegebenen Praxis / Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Der Versicherungsschutz für den Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit gilt ab Gericht. Grundstücks- und Miet-Bereich Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition. Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete / -pacht bis insgesamt 300.000,- (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet- / -pachtzahlung muss zusätzlich versichert werden. Hinweis: ist ein mitversicherter Familienangehöriger alleiniger Eigentümer und Verpächter der vom Versicherungsnehmer genutzten Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte, besteht für diesen Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Eigentümer der vermieteten Praxen / gewerblichen Immobilie. Vorsorge-Rechtsschutz Inklusive MediationXL sowie Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine natürliche Person zu benennen, für die und deren Familienangehörige gemäß Familiendefinition als Privatpersonen Rechtsschutz besteht. Diese Person muss als bezugsberechtigte Person im Versicherungsschein genannt sein. 10

Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für die Bereiche: Verkehr, Privat und Firma) Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz für den privaten Bereich Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung, Dienst- oder Geschäftsreisen für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für über das Internet geschlossene Verträge die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch Vertrags-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit ab Gericht Alle gemieteten, selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland versichert Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen Rechtsschutz in Betreuungsverfahren, auch für alle mitversicherten Familienangehörigen Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz, z.b. bei Erbrechtsstreitigkeiten 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mitversicherung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im privaten Bereich bis 20.000,- Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten MediationXL für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten im geschäftlichen (=Wirtschaftsmediation) und privaten Bereich (mit Selbstbeteiligung) Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert - mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung Dienstreise-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmer bei angeordneten Dienstfahrten, auch mit eigenem Kfz Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen) Update-Garantie - zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Spezielle beitragsfreie Einschlüsse Vorübergehende Vermietung von 1-8 Betten im Inland, z.b. an Feriengäste, bei einer maximalen Mietvertragsdauer von einem Jahr Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu drei einzelnen Zimmern in der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohneinheit, z.b. an Studenten, wenn es sich nicht um eine Wohnung, sondern um einzelne Zimmer handelt Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.b. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung) Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Online-Generator für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung 11

Heilwesenberufe Spezial-Rechtsschutz Rechtliches Konfliktpotential Privat-Bereich Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Sportartikel oder Möbel Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder anderen Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn Schlechtes Arbeitszeugnis Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter Urlaub Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt. Verkehrs-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht Firmen-Bereich (mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Streitigkeit mit dem Privatpatient wegen der Honorarrechnung Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Grundstücks- und Mietbereich Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängel in den gemieteten selbst genutzten Objekten Lärmbelästigung durch Nachbarn Vorsorge-Rechtsschutz Kündigung des frisch verheirateten Kindes durch den Ausbildungsbetrieb Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Geschäftslokals Der bisher mitversicherte angestellte Ehepartner macht sich selbständig 12

Firma / Praxis Heilwesenberufe Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): 24 ARB, Klausel 7 Versicherter Bereich Rechtsschutz für den Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versichrungsschein angegebenen Betriebsart und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen. Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine PremiumService Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit) Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers Zerstörung der Büroeinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappeten Einbrecher Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer Produkt-Highlights Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Mediation ohne Selbstbeteiligung bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeitsund Dienstrecht und in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert 13

Verkehr Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Verkehrs-Rechtsschutz: 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8-9 ARB, Klausel 7 Fahrzeug-Rechtsschutz: 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB, Klausel 7 Versicherte Bereiche Verkehrs-Rechtsschutz oder Fahrzeug-Rechtsschutz Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie Hilfestellungen zur Produktauswahl Jedes einzelne Fahrzeug muss entsprechend der Fahrzeugart beitragspflichtig versichert werden. Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind: auf den Versicherungsnehmer: Verkehrs-Rechtsschutz auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienangehörigen: Fahrzeug-Rechtsschutz (das / die Kennzeichen muss / müssen angegeben werden) Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge als Erwerber solcher Fahrzeuge als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.b. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können. Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.b. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. Familiendefinition Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht. 14

Heilwesenberufe Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz Produkt-Highlights keine Wartezeiten Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution Weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ohne zeitliche Begrenzung und Geschäftsreisen für Work & Travel, Schüleraustausch und Au-Pair-Aufenthalte für Auslandsstudium bis 1 Jahr Park- und Halteverstöße, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten Update-Garantie zukünftige beitragsneutrale Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration automatisch mitversichert Premium Service Telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten Online-Beratung mit einfachem Dokumenten-Upload Telefonische Mediation für die schnelle außergerichtliche Streitlösung Kunden-Portal mit geprüften Musterverträgen Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus. Bei allen PremiumService-Leistungen: keine Selbstbeteiligung Rechtliches Konfliktpotential Verkehrs und Fahrzeug-Bereich Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto Mängel bei Autokauf und Reparatur Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht 15

Inkasso Heilwesenberufe Inkasso-Rechtsschutz Bedingungen Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2016, Stand 01.01.2016): Sonderbedingungen für den Inkasso-Rechtsschutz Versicherter Bereich Inkasso-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz ist ein professionelles Forderungsmanagement durch einen von der AUXILIA benannten Inkasso-Dienstleister für vertragliche Forderungen. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Was ist versichert? Inkassokosten für die außergerichtliche Beitreibung Kostenübernahme für das gerichtliche Mahnverfahren und die Auslagen für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,- Adressermittlung säumiger Kunden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Forderungen müssen offen, fällig, zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso- Dienstleisters unstreitig und weder gerichtlich an- oder rechtshängig noch tituliert sein in Deutschland entstanden und beizutreiben sein. Die ungeteilte Forderung darf höchstens 25.000,- betragen. Es können keine aufrechenbare Gegenforderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner muss in Verzug ( 286 BGB) sein. Kein Versicherungsschutz besteht z.b., wenn der Schuldner sich nicht in Verzug befand (Fehler in der Mahnbearbeitung des Versicherungsnehmers) die Forderung bei Übergabe an den Inkasso-Dienstleister vom Schuldner bereits bezahlt (Fehler in der Buchhaltung des Versicherungsnehmers), bestritten oder bereits das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde der Versicherungsnehmer die Beitreibung aktiv abbricht (dazu ist er jederzeit berechtigt), so dass der Inkasso-Dienstleister die Verzugskosten nicht beim Schuldner realisieren kann Forderungen aus Wett- oder Glücksspielen eingereicht werden. Versicherbare Berufsgruppen Alle Unternehmen / Betriebe und Freiberufler. Ausnahme: Unternehmen / Betriebe, die kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sind. Hinweise zum Ablauf Der Versicherungsnehmer erhält nach der Policierung von dem Inkasso-Dienstleister ein Begrüßungsschreiben mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf und zur Durchführung. Mögliche Inkasso-Fälle Der Privatpatient reagiert nicht auf die Rechnung für seine ärztliche Behandlung Der Eigenanteil der IGeL-Leistungen wird von dem Patienten nicht an den Arzt überwiesen Die Rechnung für die von der Apotheke versandten Medikamente werden vom Patienten nicht bezahlt Highlights keine Selbstbeteiligung, keine Begrenzung der Stückzahl, keine Mindesthöhe der Forderung umfasst auch vorvertragliche Forderungen, die max. 12 Monate vor Vertragsbeginn des Inkasso-Rechtsschutzes fällig waren und ab Vertragsbeginn übergeben werden keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr oder Fallpauschale kostenlose Online-Akte hohe Erfolgsquote und somit schnelle Reduzierung der Außenstände Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten durch weniger Verwaltungsarbeit freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen zur Beitreibung eingereicht werden 16