Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)



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(Entwurf: Fassung im LBR am beraten)

Transkript:

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 18/2015 15.07.2015 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StPO) für den Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG) der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin)* gemäß 2 der 1. Änderung der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der ASH Berlin * Vom Akademischen Senat auf seiner Sitzung am 07.07.2015 beschlossen und von der Hochschulleitung bestätigt. HERAUSGEBER/IN: Rektor der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ANSCHRIFT: Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin, Tel.: (030) 992 45-0

1 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer Grad 3 Studienziele und Studieninhalte 4 Studienorganisation und Lehrformen 5 Praktische Studiensemester und Praxisphasen 6 Prüfungen und vorgesehene Prüfungsformen 7 Masterarbeit 8 Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen 9 Verfahren zur Bildung der Abschlussnote 10 Ausgestaltung der Zeugnisdokumente 11 Inkrafttreten Anlagen: Anlage 1(a + b): Musterstudienplan (MQG) bei vier Semestern (Vollzeitstudium) Anlage 2(a + b): Musterstudienplan (MQG) bei sieben Semestern (Teilzeitstudium) Präambel Auf Grund von 31 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 in Verbindung mit 61 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) sowie 2 der 1. Änderung der Rahmenstudienund -prüfungsordnung der ASH Berlin hat der Akademische Senat der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) am 07. Juli 2015 die folgende Studien- und Prüfungsordnung (StPO) für den konsekutiven Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen erlassen. 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StPO) regelt die Organisation, die Durchführung und den Inhalt des Studiums und der Prüfungen im konsekutiven Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG) der ASH Berlin. (2) Diese StPO wird ergänzt durch das Modulhandbuch als Bestandteil dieser Ordnung und die dem Studiengang zugeordneten Satzungen sowie die allgemeinen Satzungen der ASH Berlin, insbesondere die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO), in ihren jeweils geltenden Fassungen. Die Studierenden der ASH Berlin sind verpflichtet, ihr Studium an diesen Satzungen zu orientieren. (3) Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Satzung erscheinen, betreffen Frauen und Männer gleichermaßen und werden in der entsprechenden weiblichen Sprachform geführt.

2 2 Akademischer Grad Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen verleiht die ASH Berlin durch die Rektorin den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.). 3 Studienziele und Studieninhalte (1) Die allgemeinen und übergeordneten Studienziele richten sich nach 4 RSPO der ASH. (2) Aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich des Gesundheits- und Pflegemanagements der Physiotherapie/Ergotherapie vergleichbarer Studienabschlüsse hat der Masterstudiengang Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen zum Ziel, die Studierenden durch die vertiefte Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zu eigenständigen Tätigkeiten in folgenden Berufsfeldern zu befähigen: - Leitung, Planung und Beratung von Organisationen im Gesundheitswesen, - Forschung und Evaluation im Gesundheitswesen, - Erschließung und Entwicklung von Berufsfeldern im Gesundheitswesen und - wissenschaftliche Tätigkeiten in der akademischen Weiterqualifikation. Mit dem Studienabschluss wird der Zugang zu akademischen Tätigkeitsfeldern, zur Promotion und zu den Laufbahnen im Höheren Dienst von Behörden eröffnet. (3) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester als Vollzeitstudium. Das Studium kann auch als Teilzeitstudium absolviert werden. Für das Teilzeitstudium gelten die entsprechenden Regelungen in der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der ASH Berlin in der jeweils gültigen Fassung. Die Regelstudienzeit des Teilzeitstudiums beträgt sieben Semester. (4) Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 120 Credits. 4 Studienorganisation und Lehrformen (1) Der Studiengang ist modular aufgebaut, siehe Anlage 1a und Anlage 2a. (2) Der Studiengang gliedert sich in Module und Units (Untereinheiten, die thematisch einem Modul zugeordnet sind). Das Studienkonzept, der Aufbau, Umfang und Themen der Module ergeben sich aus den Musterstudienplänen für das Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium, siehe Anlagen 1 und 2. (3) Das Studium ist nach folgenden Grundsätzen organisiert: - Im Grundlagenstudium (Module Nr. 1 bis 7) werden die aus dem berufsqualifizierenden Bachelorstudium vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß den Zielen des Studiengangs erweitert und vertieft. - Im Schwerpunktstudium (Module Nr. 10 und 11) vertiefen die Studierenden ihre erworbenen Kompetenzen in dem von ihnen gewählten Studienschwerpunktbereich: Management und Betriebswirtschaft Forschung und Qualitätsentwicklung. Gemäß der Zugangs- und Zulassungssatzung trifft die Studierende die Wahl des Studienschwerpunktes vor Aufnahme des Studiums zeitgleich mit der Bewerbung um einen Studienplatz und dem Nachweis der studienschwerpunktbezogenen Eignung. Ein Wechsel des gewählten Studienschwerpunkts kann beim Immatrikulationsamt bis zum Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters beantragt werden, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen und die studienschwerpunktbezogene Eignung nachgewiesen werden kann. - Im (Modul Nr. 8 und 9) wählen die Studierenden aus unterschiedlichen Lehrangeboten themenspezifische Projektseminare, in denen die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten forschungs- und anwendungsorientiert erprobt und weiterentwickelt werden. Die Projektlehre ist durch Formen des selbstgesteuerten Lernens geprägt, um insbesondere überfachliche Schlüsselqualifikationen wie Selbstmanagement, Teamfähigkeit und Handlungs- und Entscheidungskompetenz zu stärken.

3 5 Praktische Studiensemester und Praxisphasen Es sind praktischen Studiensemester und außerhochschulische Praxisphasen vorgesehen. Das Studium beinhaltet eine curriculare anwendungs- und forschungsorientierte Projektphase über drei Semester (Projektmodule I und II) im Gesamtumfang von 30 Credits. 6 Prüfungen und vorgesehene Prüfungsformen (1) Die allgemeinen Bestimmungen für Prüfungen und Prüfungsformen sind in der Rahmenstudienund Prüfungsordnung der ASH (RSPO) geregelt. Prüfungsleistungen werden studienbegleitend im Rahmen der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen erbracht. Die Studierenden haben, sofern nichts Anderes festgelegt ist, die Wahl zu entscheiden, in welcher Unit sie die Modulprüfung ablegen möchten. Die Credits werden für das gesamte Modul vergeben, unabhängig davon, in welcher Unit die Prüfungsleistung abgelegt wurde. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Modulen und Prüfungen sind den Musterstudienplänen zu entnehmen, siehe Anlage 1b und Anlage 2b. (2) Folgende Prüfungsformen sind zulässig: - Klausuren gemäß 15 Abs. 1 RSPO, - Studien- und Hausarbeiten gemäß 15 Abs. 2 RSPO, - Mündliche Prüfungen gemäß 16 Abs. 1 RSPO - Präsentationen gemäß 16 Abs. 3 RSPO - Referate mit schriftlicher Ausarbeitung gemäß 16 Abs. 2 RSPO - Sonstige Prüfungsformen (3) Sonstige Prüfungsformen zielen darauf ab zu bewerten, ob die Studierende die relevanten Themengebiete versteht und in der Lage ist, sich aktiv mit ihnen auseinanderzusetzen. Zudem wird bewertet, ob die Studierende die hinzugewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den Lern- und Studienzielen mündlich schriftlich zum Ausdruck bringen kann. Zu den sonstigen Prüfungsformen zählen insbesondere Praxisberichte gemäß 15 Abs. 3 RSPO sowie sonstige schriftliche Prüfungsformen (z.b. Essays, Aufsätze, Protokolle, Studiendesigns, Thesenpapiere) gemäß 15 Abs. 2 RSPO. Darüber hinaus zählen zu den sonstigen Prüfungsformen Forschungsportfolio und Lern-/Projekttagebuch. Unter Lern-/Projekttagebuch wird eine Form der schriftlichen, chronologischen Dokumentation, Reflexion und Evaluation von persönlichen Lernprozessen im Studium angelegten Projekten verstanden. Die Studierenden setzen sich im Tagebuch kontinuierlich mit ihren eigenen Erfahrungen in der Praxis, ihrem deutlich definierten Projekt mit den Lehrinhalten und -zielen in einem Seminar auseinander. Unter Forschungsportfolio wird eine Dokumentation des Forschungsprozesses einer Person Gruppe verstanden, die reflexive und evaluierende Aspekte beinhaltet. Verschiedene Dokumente, die den Forschungs- und Erkenntnisprozess in seiner Vielschichtigkeit dokumentieren, werden geordnet und zusammengestellt. 7 Masterarbeit (1) Mit der Masterarbeit soll die Studierende zeigen, dass sie in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit eine Fragestellung aus dem von ihr gewählten Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und dabei interdisziplinäre Zusammenhänge zu berücksichtigen. Bei der Themenwahl soll ein inhaltlicher Zusammenhang mit den Zielen und Inhalten des Masterstudiengangs deutlich werden. Die allgemeinen Bestimmungen zur Masterarbeit regelt 17 RSPO. (2) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer mindestens die Module Nr. 1 bis 7 erfolgreich abgeschlossen hat, siehe Teilnahmevoraussetzungen in Anlage 1b und 2b. (3) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 25 Wochen, bei empirischer Anlegung 30 Wochen. Im Einzelfall kann die Abgabefrist auf schriftlichen Antrag der Studierenden beim Prüfungsamt der ASH unter Glaubhaftmachung des Grundes verlängert werden. Näheres hierzu regelt 17 RSPO.

4 (4) Die Masterarbeit soll einen Umfang von ca. 80 Seiten haben (Spannweite: 60 bis 100 Seiten). Erhebliche Abweichungen bedürfen einer Absprache mit den Gutachterinnen. (5) Der Masterarbeit wird ein Abstract jeweils in deutscher und englischer Sprache beigefügt. Näheres regelt 17 Absatz 9 RSPO. 8 Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (1) Es gelten die Bestimmungen gemäß 12 RSPO. Studierende der ASH Berlin können die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, welche z. B. im Rahmen von wissenschaftlich angeleiteten Zertifikatskursen Weiterbildungen erworben wurden und den Lernzielen einzelner Module Units des jeweiligen Studiengangs in Inhalt, Umfang und Niveau gleichwertig sind, beim Prüfungsausschuss beantragen. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist bis zu der Hälfte des für diesen Studiengang vorgesehenen Gesamtumfangs (Credits) möglich. Die Antragstellerin ist verpflichtet, zu jeder anzurechnenden Teilleistung (Modul Unit) hinreichend darzulegen und durch geeignete Nachweise (z. B. Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.) nachzuweisen, dass sie über die Kompetenzen verfügt, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls gleichwertig sind. Die in einem Masterstudiengang geforderten Reflexions-, Analyse- und Bewertungsfähigkeiten mit Theoriebezug müssen deutlich werden. (2) Die Anrechnung von Leistungen, die im Rahmen von beruflichen fachschulischen Ausbildungen erworben wurden die bereits Gegenstand der Hochschulzugangsberechtigung waren, ist ausgeschlossen. (3) Die Antragstellerin muss zu jeder anzurechnenden Teilleistung (Modul Unit) eine Prüfungsleistung ablegen, deren Einzelheiten von der jeweiligen Modul( Unit-)verantwortlichen festzulegen sind. Die Abnahme der Prüfungsleistung kann von der Modulverantwortlichen auf eine Lehrende des Moduls übertragen werden. Die Prüfungsleistung soll in Art und Umfang den üblichen Modulprüfungsleistungen des anzurechnenden Moduls entsprechen und ist grundsätzlich unbenotet. Wird ein in der Regel benotetes und nicht in Units unterteiltes Modul angerechnet, ist die Prüfungsleistung als Modulprüfungsleistung zu benoten. Werden in einem Modul, das in der Regel benotet ist, nicht alle Units angerechnet, ist in (einer) der noch zu belegenden Unit(s) die entsprechende Modulprüfungsleistung zu erbringen. Werden sämtliche Units eines in der Regel benoteten Moduls angerechnet, trifft die Studierende bei Antragstellung die Wahl, welche der abzulegenden Prüfungsleistungen als Modulprüfungsleistung zu benoten ist. (4) Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen ist für alle Module und Units, mit Ausnahme der Projektmodule I und II, dem Modul Kolloquium zur Masterarbeit sowie der Masterarbeit möglich. 9 Verfahren zur Bildung der Abschlussnote (1) Es gelten die Bestimmungen gemäß 26 RSPO. Die Gewichtung der einzelnen Module ergibt sich aus den Musterstudienplänen, siehe Anlagen 1b und 2b. Das Masterstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module des Studiums erfolgreich abgeschlossen und die für das Studium erforderlichen 120 Credits erreicht wurden. (2) Das Gesamtprädikat sehr gut mit Auszeichnung wird anstelle des Gesamtprädikats sehr gut vergeben, wenn die Gesamtnote besser gleich 1,2 ist. Neben der Gesamtnote wird in Form einer Einstufungstabelle die statistische Verteilung der vergebenen Gesamtnoten vorangegangener vier Semester für diesen Studiengang in den Zeugnisdokumenten ausgewiesen.

5 Gesamtnote Gesamtprädikat Gesamtzahl innerhalb der Referenzgruppe Benotungsprozentsatz 1,0 1,2 sehr gut mit Auszeichnung 1,3 1,5 sehr gut 1,6 2,5 gut 2,6 3,5 befriedigend 3,6 4,0 ausreichend über 4,0 nicht bestanden Total: 100 % 10 Ausgestaltung der Zeugnisdokumente (1) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Rektorin der ASH Berlin den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.). Die Studierende erhält ein Zeugnis und eine Urkunde, aus der sich der erworbene Grad ergibt. (2) Das Zeugnis enthält Angaben über das Thema der Masterarbeit und deren Bewertung sowie die Bewertungen der übrigen Modulprüfungen. Außerdem sind die Gesamtnote sowie der Gesamtumfang des Studiums in Credits auf dem Zeugnis zu vermerken. Es gelten die weiteren Bestimmungen gemäß 27 RSPO. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der ASH Berlin in Kraft. Prof. Dr. Uwe Bettig Rektor Anlagen:

I Anlage 1a: Musterstudienplan MQG bei Vollzeitstudium (4 Semester) mit Modulen und Units, semesterbezogener Workload in Credits (credit points CP ) 1. Semester 2. Semester Gesundheitsökonomische und -politische Rahmenbedingungen der Pflege und Rehabilitation Modul 2 Gesundheitswissenschaften, insbes. (Versorgungs-) Epidemiologie und Prävention Fachübergreifende Managementkompetenzen Unit 1: Verhandlungsführung Unit 2: Karriereplanung Unit 3: Projektmanagement Unternehmensführung und strategisches Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Unit 1: Unternehmensführung Unit 2: Recht Unit 3: Strategisches Qualitätsmanagement Modul 7 Gesundheits- und Unternehmenspolitik im internationalen Kontext Forschungs- und Studiendesign und Auswertungsmethoden Unit 1: Qualitative Forschungs- und Studiendesigns sowie Auswertungsmethoden Unit 2: Quantitative Forschungs- und Studiendesigns sowie Auswertungsmethoden Modul 8.1 Projekt I Modul 8.3 1 Euro-Education: Employability for All (EEE4all) Modul 5 Ethik und Recht im Gesundheitswesen Unit 1: Ethik Unit 2: Recht Modul 8.2 Wahlpflichtmodul 30 Credits 30 Credits 3. Semester 4. Semester Modul 9 Projekt II 20 (1) Modul 9 Projekt II 20 () Schwerpunktstudium 0.1 0.2 2 Kolloquium zur Masterarbeit 5 () *Schwerpunkt MBW Analyse und Steuerung von Unternehmen im Gesundheitswesen *Schwerpunkt FQU Qualitätsbewertung, -messung, -kontrollen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Unit 1: Operatives Qualitätsmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens Unit 1: Anwendung von Forschungsmethoden im Qualitätsmanagement Unit 2: Unternehmenssteuerung Unit 2: Qualitätsbewertung, Qualitätsmessung, Qualitätskontrolle 1.1 *Schwerpunkt MBW Finanzmanagement und -controlling 1.2 *Schwerpunkt FQU Tools und Klassifikationssysteme und deren Anwendung im Gesundheitswesen 3 Masterarbeit 20 Credits 2 Kolloquium zur Masterarbeit 5 (0 Credits) 30 Credits 30 Credits *Schwerpunkt MBW : Management und Betriebswirtschaft *Schwerpunkt FQU : Forschung und Qualitätsentwicklung Bei zweisemestrigen Modulen ist die Workload, die im jeweiligen Semester tatsächlich anfällt, in den Klammern () angegeben: Die Creditsumme wird dem Semester zugerechnet, in dem das Modul abgeschlossen wird, d.h. für die studentische semesterbezogene Workload ist entscheidend der Creditwert in Klammern.

II Anlage 1b Musterstudienplan MQG bei Vollzeitstudium (4 Semester) mit Semesterwochenstunden (SWS), Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsformen, Credit Points (CP) und Notengewichtung Modultitel Gesundheitsökonomische und -politische Rahmenbedingungen der Pflege und Rehabilitation Modul 2 Gesundheitswissenschaften, insbes. (Versorgungs-) Epidemiologie u. Prävention Fachübergreifende Managementkompetenzen Forschungs- und Studiendesign und Auswertungsmethoden Modul 5 Ethik und Recht im Gesundheitswesen Unternehmensführung und strategisches Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Modul 7 Gesundheits- und Unternehmenspolitik im internationalen Kontext Teilnahmevoraussetzungen Modul 8.1 Projekt I und Modul 8.2 Wahlpflichtmodul Modul 8.3 Internationales Projekt EEE4all (Euro-Education for all) ** Modul 9 Projekt II Schwerpunkt MBW : 0.1 Analyse und Steuerung von Unternehmen im Gesundheitswesen Schwerpunkt FQU : Modul10.2 Qualitätsbewertung, Qualitätsmessung, Qualitätskontrollen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Schwerpunkt MBW : 1.1 Finanzmanagement und -controlling Schwerpunkt FQU : 1.2 Tools und Klassifikationssysteme und deren Anwendung im Gesundheitswesen 2 Kolloquium zur Masterarbeit 3 Masterarbeit Präsenzzeiten der Studierenden in Semesterwochenstd. (SWS) Zeitaufwand für die Studierenden im Semester in Credits Modul 8.1 Modul 8.3 Prüfungsformen* 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 1, 2, 3, 3, 1, 2, 5 1, 2, 1, 2, 3, 1, 2, 3, (i.d.r.) 9 SWS (15 CP) 1, 2, 3, 1, 2, 3, 1, 2, 3, Anmeldung zur Masterarbeit Module 1 bis 7 : 52 / 55** SWS 18 SWS 15 / 18** SWS 2 SWS (5 CP) Credit- Points Faktor der Gewichtung in der Gesamtnote 5 ohne Gewichtung 15 10/115 20 20/115 4 2 SWS Bearbeitungszeit: 25 Wochen 20 20/115 14 SWS 5 SWS 115/115 30 credits 30 credits 30 credits 30 credits 120 Credits *Prüfungsformen: Für jedes Modul sind meist mehrere Prüfungsformen zugelassen, von denen die Dozentin den Studierenden zwei zur Auswahl stellt. Gem. 6 StPO sind folgende Prüfungsformen grundsätzlich möglich: Kennziffer 1 = Klausur Kennziffer 2 = Studien-/Hausarbeit Kennziffer 3 = mündliche Prüfung Kennziffer 4 = Präsentation/Vortrag mit Medieneinsatz/Referat Kennziffer 5 = sonstige Prüfungsformen **Wahlpflichtmodul 8.3 ( EEE4all ): Durch Auslandsaufenthalte höhere Präsenzzeiten als bei der Wahl von 8.1/8.2. Seminarsprache ist z.t. Englisch.

III Anlage 2a Musterstudienplan MQG bei Teilzeitstudium (7 Semester) mit Modulen und Units, semesterbezogener Workload in Credits (Credit points, CP ) 1. Semester 2. Semester Gesundheitsökonomische und -politische Rahmenbedingungen der Pflege und Rehabilitation Modul 7 Gesundheits- und Unternehmenspolitik im internationalen Kontext Fachübergreifende Managementkompetenzen Unit 1: Verhandlungsführung Unit 2: Karriereplanung Unit 3: Projektmanagement Forschungs- und Studiendesign und Auswertungsmethoden Unit 1: Qualitative Forschungs- und Studiendesigns sowie Auswertungsmethoden Unit 2: Quantitative Forschungs- und Studiendesigns sowie Auswertungsmethoden Modul 8.1 10 Credits Projekt I Modul 8.2 5 Credits Wahlpflichtmodul Modul 8.3 1 Euro-Education: Employability for All (EEE4all) 20 Credits 20 Credits 3. Semester 4. Semester Modul 2 Gesundheitswissenschaften, insbes. (Versorgungs-) Epidemiologie und Prävention Modul 5 Ethik und Recht im Gesundheitswesen Unternehmensführung und strategisches Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Unit 1: Unternehmensführung Unit 2: Recht Unit 3: Strategisches Qualitätsmanagement Unit 1: Ethik Unit 2: Recht Modul 9 Projekt II 20 () Modul 9 Projekt II 20 () 20 Credits 20 Credits 5. Semester 6. Semester 7. Semester Schwerpunktstudium Modul12 5 (0 Credits) 2 5 () 0.1 0.2 Kolloquium zur Masterarbeit Kolloquium zur Masterarbeit *Schwerpunkt MBW Analyse und Steuerung von Unternehmen im Gesundheitswesen Unit 1: Operatives Qualitätsmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens *Schwerpunkt FQU Qualitätsbewertung, -messung, -kontrollen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Unit 1: Anwendung von Forschungsmethoden im Qualitätsmanagement Unit 2: Unternehmenssteuerung Unit 2: Qualitätsbewertung, Qualitätsmessung, Qualitätskontrolle 1.1 1.2 3 20 (10 CP) 3 20 (10 CP) *Schwerpunkt MBW Finanzmanagement und -controlling *Schwerpunkt FQU Tools und Klassifikationssysteme und deren Anwendung im Gesundheitswesen Masterarbeit Masterarbeit 1 1 *Schwerpunkt MBW : Management und Betriebswirtschaft *Schwerpunkt FQU : Forschung und Qualitätsentwicklung Bei zweisemestrigen Modulen ist die Workload, die im jeweiligen Semester tatsächlich anfällt, in den Klammern () angegeben: Die Creditsumme wird dem Semester zugerechnet, in dem das Modul abgeschlossen wird, d.h. für die studentische semesterbezogene Workload ist entscheidend der Creditwert in Klammern.

IV Anlage 2b Musterstudienplan MQG bei Teilzeitstudium (7 Semester) mit Semesterwochenstunden (SWS), Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsformen, Credit Points (CP) und Notengewichtung Modultitel Teilnahmevoraussetzung Prüfungsformen* 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem 7. Sem CP Faktor der Gewichtung in der Gesamtnote Gesundheitsökonomische und - politische Rahmenbedingungen der Pflege und Rehabilitation Modul 2 Gesundheitswissenschaften insbes. (Versorgungs-) Epidemiologie und Prävention Fachübergreifende Managementkompetenzen Forschungs- und Studiendesign und Auswertungsmethoden Modul 5 Ethik und Recht im Gesundheitsbereich Unternehmensführung und strategisches Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen Modul 7 Gesundheits- und Unternehmens-politik im internationalen Kontext Modul 8.1 Projekt I und Modul 8.2 Wahlpflichtmodul Modul 8.3 Internat. Projekt EEE4all (Euro-Education for all) ** Modul 9 Projekt II Schwerpunkt MBW : 0.1 Analyse und Steuerung von Unternehmen im Gesundheitswesen Schwerpunkt FQU : Modul10.2 Qualitätsbewertung, Qualitäts-messung, Qualitätskontrollen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Modul 8.1 Modul 8.3 1, 2, 3, 3, 1, 2, 3, 4, 5 1, 2, 3, 4, 5 (i.d.r.) 9 SWS 1, 2, 5 (10 CP) 1, 2, (10 CP) 1, 2, 3, 5 ohne Gewichtun g 15 10/115 20 20/115 Schwerpunkt MBW : 1.1 Finanzmanagement und -controlling 1, 2, 3, Schwerpunkt FQU : 1.2 Tools und Klassifikationssysteme und deren Anwendung im Gesundheitswesen 1, 2, 3, 2 Kolloquium zur Masterarbeit Anmeldung zur Masterarbeit 2 SWS 4 2 SWS 3 Masterarbeit Präsenzzeiten der Studierenden in Semesterwochenstunden (SWS) Zeitaufwand für die Studierenden im Semester in Credits Module 1 bis 7 : 52 / 55** SWS 12 SWS 9 / 12** SWS *Prüfungsformen: Für jedes Modul stehen mehrere Prüfungsformen gem. 6 StPO zur Verfügung (s. Anlage 1b) Bearbeitungszeit: 25 Wochen 20 20/115 9 SWS 9 SWS 9 SWS 2 SWS 2 SWS 115/115 20 CP 20 CP 20 CP 20 CP 15 CP 10 CP 15 CP 120 Credits **Wahlpflichtmodul 8.3 ( EEE4all ): Durch Auslandsaufenthalte höhere Präsenzzeiten als bei der Wahl von 8.1/8.2. Seminarsprache ist z.t. Englisch.