Informationen zur Windkraftnutzung in Böhmfeld



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Transkript:

Informationen zur Windkraftnutzung in Böhmfeld Vorwort: Diese Informationen sind für alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Böhmfeld erstellt worden. Die zahlreichen Unterzeichner der Petition an die Gemeindevertreter von Böhmfeld zur Standortwahl der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen, sind ausdrücklich für erneuerbare Energien und auch für saubere Windkraft, jedoch bei gleichzeitig minimierten Gefahren, Risiken und Belästigungen. Diese Motivation wurde uns leider in der letzten Gemeinderatssitzung seitens der Gemeindevertreter abgesprochen. Den Autoren und Unterstützern dieser Informationsübersicht liegt es fern, Sachverhalte einseitig zu färben, darzustellen oder zu verändern. Wir möchten mit unseren Fakten und Darstellungen dem Bürger weitere Entscheidungshilfen mitgeben, um sich aus einem breiten Informationsspektrum seine eigene, allumfassendere Meinung bilden zu können. Liebe Böhmfelder, viele haben sich bestimmt schon gefragt, was denn seit der Übergabe der Petition an Bürgermeister Ostermeier geschehen ist. Gleicher Maßstab: Kirche Böhmfeld --- projektiertes Windrad Böhmfeld Sie haben sicher mehrere Zeitungsartikel und Informationsbroschüren über dieses Thema gesehen. (Gemeinde Böhmfeld, Energiegenossenschaft Böhmfeld, ein Artikel von und über uns, ein Artikel über die letzte Gemeinderatssitzung) Leider sind in den Broschüren der EGB und in der Osterausgabe von Böhmfeld aktuell wichtige Informationen nicht, oder nur in einseitiger Sichtweise enthalten. Da aber wichtige Informationen den meisten Bürgern aktuell nicht zur Verfügung stehen, möchten wir diese Lücke mit diesem Informationsblatt schließen.

1. Was plant die Energiegenossenschaft Böhmfeld? Die EGB plant den Bau von 2 Windkraftanlagen am Reisberg im Südwesten von Böhmfeld. Die EGB hat sich bereits darauf festgelegt und Grundstücke vertraglich gesichert, obwohl die endgültige Ausweisung der Konzentrationsflächen für Windenergie durch die Gemeinde Böhmfeld noch nicht durchgeführt wurde. Dort, oder gar nicht! ist die Aussage des Vorstandes und Aufsichtsräte. Die EGB ist sich offenbar schon heute ganz sicher, dass die gewählten Standorte vom Gemeinderat abgesegnet werden. Würde sich die EGB sonst jetzt schon vertraglich festlegen? Die aktuellen Planungen und auch Anträge der EGB sehen 2 Windräder mit gigantischen Abmessungen vor. Die Nabenhöhe (der Drehpunkt des Windrades) soll 149 m betragen. Die Gesamthöhe beider Anlagen wird dann bei 207 m sein. Das sind aktuell die zweitgrößten WKA der Welt. Einen Eindruck der tatsächlichen Größenverhältnisse veranschaulicht diese maßstabsgetreue Graphik: Einen weiteren Eindruck läßt ein Querschnittsbild zu. Daraus ist zu erkennen, dass die beiden Windräder im gesamten Ortsgebiet deutlich sichtbar sein werden. Es ist also nicht richtig, wie von Frau Siebentritt im letzten Artikel im DK behauptet, die Petenten vom Lehenäcker seien betroffen, es betrifft alle Bürger aus Böhmfeld.

Das nächste Bild zeigt das Windrad in Ammerfeld. Es ist um 30 m niedriger als das geplante Böhmfelder Windrad - hat aber massive Klagen von vielen Bewohnern aus den Gemeinden Ammerfeld, Kienberg, Burgmannshofen und der Gemeinde Marxheim selbst hervorgerufen. Die Bewohner um Ammerfeld sehen sich in ihrer Lebensqualität massiv eingeschränkt. Selbst im Haus bei geschlossenen Rolläden sei das Schlagen der Rotorblätter noch zu hören. Einer Klage von Anwohnern wegen der emittierten Lautstärke wurde bereits stattgegeben. Das wurde in mehreren Instanzen bis zum Oberlandesgericht immer wieder bestätigt. Hier sieht man auch sehr gut den Schattenschlag 2. Was macht die Gemeinde Böhmfeld? Seit der Energiewende wurden die Hürden zur Aufstellung von Windrädern deutlich gelockert, weshalb bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben praktisch überall gebaut werden kann. Deshalb treibt die Gemeinde die Ausweisung der Konzentrationsflächen für Windkraft voran, um lt. H.Ostermeier auch noch steuernd nach eigenen Kriterien mit Gestaltungsspielraum auf mögliche Bauflächen einwirken zu können. Sind diese Konzentrationsflächen rechtskräftig ausgewiesen, können Windkraftanlagen nur noch dort gebaut werden. Auf den beschlossenen Flächen können dann WKA s in beliebiger Anzahl und Größe von jedem Investor (nicht nur EGB) erstellt werden. (Richtwerte für Anzahl und Größe sind nicht bekannt) 11 Konzentrationsflächenwurden vom Büro Markert ermittelt. Diese sind um ganz Böhmfeld verteilt. Nach Aussage des Bürgermeisters besteht die Absicht, die Bürger an diesen Entscheidungen zu beteiligen, wobei H.Ostermeier bereits in der letzten Gemeinderatssitzung klar ausgesagt hat: Die Nutzung der Windenergie ist kein Wunschkonzert, Die Petition wird die Gemeinde nicht vom Kurs abbringen. In dieser Gemeinderatssitzung wurde auch darüber abgestimmt, dass der weitere vorgegebene Weg ohne Berücksichtigung der Petition fortgeführt wird. Bei 2 Gegenstimmen.

Deshalb steht die Frage im Raum, wenn schon die Sorge von 230 Bürgern den Gemeinderat nicht umstimmt, wenn die Sorgen und Argumente der Bürger durch bestehende, gesetzliche Grenzwerte abgeschmettert werden, welche Argumente und Sorgen sollen dann noch bei der Bürgerbeteiligung zur Ablehnung der beiden Standorte führen? Was sind die Beweggründe die Bürger umfassend in Kenntnis zu setzen, so dass sie ihre Meinung mit Sachwissen zu den elf Eignungsflächen abgeben können? Desweiteren führte H. Ostermeier aus: Gerade weil wir die Petition ernst nehmen, sagen wir den Bürgern deutlich, dass sie mit einem Großteil der Forderungen in eine Sackgasse laufen. Mit dieser Antwort können die Sorgen der Bürger sicher nicht beseitigt werden. Das Landratsamt Eichstätt werde eine Windkraftanlage nur genehmigen, wenn von ihr keine erheblichen Belästigungen ausgehen, führt der Bürgermeister aus. Damit sind die Grenzwerte gemeint. Im Umkehrschluss heißt das, dass selbst das Unterschreiten der Grenzwerte sehr wohl eine Belastung darstelle, es sind dann eben normale Belastungen. Und diese sind zumutbar. Das sehen die betroffenen Bürger und Gemeinden aus Ammerfeld ganz anders. Es geht primär nicht nur darum, dass Grenzwerte eingehalten werden, sondern - die Gemeinde Böhmfeld sollte dafür Sorge tragen, dass ihre Bürger möglichst wenigen gesundheitlichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt werden. Und diese können eben nicht unbedingt an Grenzwerten gemessen werden. Vergleichbar mit den Nitratgrenzwerten des lebenswichtigen Trinkwassers: Da orientiert sich die Gemeinde auch nicht an Grenzwerten, sondern versucht dankenswerterweise, diese auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Die Motivation dazu unterstellen wir durchaus nicht in einer Gesetzesaufforderung, sondern vielmehr in der lobenswerten Sorge für das Wohl der Bürger. In den Zeitungsartikeln und Publikationen der Gemeinde wird leider kein Wort darüber verloren, dass die Gemeinde Böhmfeld natürlich eigene Kriterien für die Ausweisung der Konzentrationsflächen anlegen könnte, wenn sie wollte. Das liegt eben im oben genannten Gestaltungsspielraum wie er beim Trinkwasser genutzt wird. Dieser könnte für eine Planung dienen, die für eine minimale Belastung für alle Bürger auslegbar wäre. Das jedoch würde aber unter Umständen den Interessen der EGB entgegenstehen, für die der Bürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender mitverantwortlich ist. Wie aus der offiziellen Karte der Gemeinde Böhmfeld zu ersehen ist, sind die in Frage kommenden Flächen um ganz Böhmfeld verteilt. Demnach könnten weitere Investoren mit Windrädern die Gemeinde umstellen. Betroffen sind also alle Böhmfelder Mitbürger, egal wo gerade ihr Wohnort ist. Ob im Süden, Westen, Osten oder Norden. Also nicht nur die Lehenäcker-Leute

3. Welche Alternativen gibt es? Es wäre aber schon möglich, auf der Gemarkung Böhmfeld Standorte zu finden, die deutlich weiter entfernt und damit verträglicher bezüglich Gefahrenminimierung sind, als der heute fest fixierte Standort. Diese liegen allerdings in Gebieten mit Waldbewuchs. Der von der EGB bevorzugte Standort im Südwesten befindet sich in Hauptwindrichtung direkt im Anschluss des Reisbergwaldes, deshalb sind dort die gleichen Bedingungen wie im Wald zu erwarten. Langwierige Untersuchungen und Gutachten des TÜV Süd belegen, dass ab einer Nabenhöhe von 130 m (Böhmfelder Windrad = 149 m) kein nennenswerter Einfluss eines Waldstandortes auf die Effizienz feststellbar ist, also dort der gleiche Ertrag zu erwarten ist wie im Wiesengelände. Die aktuellste Version des Windenergieatlas Bayern ist in diesem Bild zu sehen. Je intensiver die Rot-Einfärbung, desto mehr Wind ist an dieser Stelle in einer Höhe von 140 m zu erwarten. Die möglichen, deutlich weiter entfernten Standorte im Wald sind mit der gleich guten Windhöffigkeit (Windgeschwindigkeit im Durchschnitt) dargestellt als der EGB Standort im Süd- Westen. In einer konstruktiven Runde am 20.04.13 mit H. Ostermeier und den Herren Schimmer und Koston hat H. Ostermeier zugesagt, den Auftrag für ein weiteres Gutachten vom TÜV Süd bezüglich der aktuellen Standorte und zusätzlich der vorgeschlagenen alternativen Standorte in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beantragen. Eine andere Alternative besteht darin, eine gemeinsame Flächennutzungsplanung mit anderen Gemeinden zu erstellen, was im Windenergieerlass Bayern sogar empfohlen wird: Bei der Darstellung von Konzentrationszonen ist eine interkommunale Zusammenarbeit zu empfehlen. werden Planungen so durchgeführt, dass eine in sich stimmige und aufeinander abgestimmte Gesamtplanung entsteht, die im Einzelfall auch dazu führen kann, dass im Gebiet der beteiligten Gemeinde keine Konzentrationsflächen dargestellt sind, weil es sachgerecht ist, entsprechende Flächen nur in den übrigen beteiligten Gemeinden darzustellen. (Vergl. 5.2 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Konzentrationsflächendarstellung). Wenn also in der Gemarkung Böhmfeld keine sozialverträglichen Abstände (z.b. der 10-fachen Nabenhöhe) zur Wohnbebauung darstellbar sein sollten, wäre eine Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden bei der Errichtung eines Windparks angezeigt.

4. Was sind die konkreten Gefährdungen und Belastungen aus Windkraftanlagen? Infraschall: Was sind die gesundheitlichen Risiken von Infraschall? Folgende Gesundheitsbeschwerden werden mit Infraschall in Zusammenhang gebracht: Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen, Tinnitus, Herz-Kreislaufprobleme, Schwindelanfälle, Übelkeit,. Die Medizin hat dazu folgende Erklärung: Die Sinneszellen feine Härchen im menschlichen Innenohr- können Infraschall wahrnehmen. Es gibt eine direkte Verbindung zum menschlichen Stammhirn. Das Stammhirn steuert wichtige Lebens-Funktionen wie: Herzfrequenz, Blutdruck, Atmung, etc Annahme: Das Stammhirn versetzt den Organismus in einen "Alarmzustand", Folge davon sind die geschilderten Beschwerden. Es ist nicht jeder für diese Symptome gleich anfällig, das scheint persönlich auch sehr individuell zu sein. Allerdings sind Menschen die Probleme mit Migräne, Bewegungsempfindlichkeit, Innenohr-Schaden etc.. haben, besonders anfällig. Es wäre ja schon schlimm genug, wenn nur jeder 10. oder 20. Mitbürger ein gesundheitliches Problem dadurch bekommen würde. Was ist Infraschall eigentlich? Unter Infraschall versteht man Schall, mit einer Frequenz unterhalb von etwa 16 Hz, also im nichthörbaren Bereich. Das menschliche Ohr kann Frequenzen von 20 Hz bis max. 20000 Hz wahrnehmen. Unter Frequenz versteht man die Anzahl an Schwingungen, die in einer bestimmten Zeit erfolgen. Diese Schwingungen können sowohl elektrische Schwingungen, als auch akustische Schwingungen sein. Die Einheit ist Herz (Hz). Ein Hz ist eine Schwingung pro Sekunde. Infraschallwellen breiten sich unabhängig von Tageszeit und Wetterlage sehr gut und ungehindert über große Entfernungen aus. Sie bauen sich wesentlich langsamer ab und reichen deshalb sehr viel weiter als hörbare Schallwellen. Ein Schutz gegen Infraschallwellen ist nahezu nicht möglich. Er dringt ungehindert in Häuser mit geschlossenen Fenstern und Türen ein. Windräder geben Infraschall deutlich stärker als Schall im hörbaren Bereich ab. Weltweite Studien renommierter Institute und Universitäten weisen auf erhebliche Gefährdungspotentiale hin. Das Robert Koch Institut (Institut des Bundesgesundheitsministeriums) hat 2012 eine Studie wegen des Verdachts auf eine Gefährdung in Auftrag gegeben. Einzig die veraltete TA Lärm, die von vielen staatlichen Stellen zitiert und angewendet wird, verleugnet die Gefährdung durch Infraschall mit der Begründung: Die im Infraschallbereich liegenden Schallimmissionen liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und führen daher zu keinen Belästigungen.

Einfach ausgedrückt heißt das, was man nicht hört, kann auch nicht schaden. Die Messungen dazu stammen allerdings aus 1998/99 an einem viel kleineren Windrad in Kempten. Dort wurde festgestellt, dass ab einer Entfernung von 250 m der Schalldruckpegel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt und deshalb völlig harmlos ist. So ist die häufig zitierte 250 m Grenze entstanden und immer noch existent. Lt. dem Bericht zur letzten Gemeinderatssitzung im DK sind bereits ab einem Abstand von 250 Metern von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten. In diesen Fällen ist keine weitere Prüfung zum Infraschall geboten. Infraschall gibt es nicht Lärm: Die bereits geschilderten Vorgänge am Windrad in Ammerfeld beziehen sich nur auf das Kriterium Lärm. Hier gilt der allseits bekannte und direkt messbare Grenzwert von 45 db. Eines ist aber sicher: Etwas empfindliche Personen werden mit diesen 45 db nachts ganz sicher nicht mit geöffneten Fenstern schlafen können. Das ist lt. Gesetz eine zumutbare Belastung. In 2007 gab es eine Studie in England, es wurden Familien die im Abstand bis 1000 m zur Windkraftanlagen lebten, befragt. Die Aussagen waren: Man kann dem Lärm nicht entkommen es ist wie eine defekte Waschmaschine, ein konstantes Rauschen, Trommeln, Lärm Du kannst nachts nicht schlafen, dich tagsüber nicht konzentrieren es ist Folter Es ist nicht so sehr die Lautstärke, sondern die Art dieses Geräusches. Der Lärm wird mehr gespürt als gehört. Windräder waren damals erheblich kleiner dimensioniert als heute und damit deutlich leiser. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Mindestabstand von 2000 m zu Einzelhäusern und, wie in England bereits Gesetz, 3000 m Abstand zur Wohnbebauung. Die Hauptwindrichtung in Böhmfeld ist aus Süd-West. Die gewählte Position der EGB-Windräder steht genau in dieser Hauptwindrichtung. Da die Lärmausbreitung auch von der Luftbewegung beeinflusst wird, ist dieser Standort für Böhmfeld der ungünstigste bzgl. Lärmbelästigung. Schattenschlag: Schattenschlag entsteht durch die Abdeckung der Rotorblätter, die sich dann als Schatten am Boden und Häusern auswirken. Dieser Schatten wechselt sich dann mit Sonnenschein sehr schnell ab. Das geschieht bei einer Drehzahl von angenommenen 10 Umdrehungen pro Minute und 3 Rotorblättern alle 2 Sekunden. Man hat dann eben alle 2 Sekunden Sonne und Schatten abwechselnd. Das erträgt auf Dauer niemand. Zumutbar lt. Gesetz sind 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr. Auf dem Bild auf Seite 3 ist der Schattenwurf des Mastes und der Flügelblätter vom Ammerfelder Windrad gut zu sehen. Standorte im südlichen Bereich von Ortschaften sind immer die ungünstigsten, da Schattenschlag sonnenstandsbedingt immer vorhanden ist. Standorte im Norden sind nie mit diesem Problem behaftet.

5. Worum geht es uns, was erwarten wir, was planen wir? Die Haltung der EGB zum gewählten WKA Standort ist wie bei jeder Firma ausschließlich auf den Ertrag und somit auf den monetären Erfolg konzentriert. Die menschliche Berücksichtigung wird dem finanziellen Erfolg untergeordnet. Das Bemühen der Gemeinde Böhmfeld, Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in Böhmfeld auszuweisen, wird von uns mitgetragen, da nur damit eine bürgerverträgliche Steuerung möglich ist. Wir möchten, dass Standorte in der Gemarkung Böhmfeld ausgewiesen werden, die sowohl einen wirtschaftlichen Betrieb von WKA möglich macht, als auch die Belastungen für die Bürger minimiert sind. Wir wehren uns, dass unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden für eine Gewinnmaximierung geopfert wird. Die Vorgabe darf nur heißen, Gesundheit vor maximalem Gewinn. Das geht alle Böhmfelder Bürger an. Die geplanten Windräder werden von jedem in ganz Böhmfeld sichtbar und von vielen spürbar sein. Es betrifft also alle Einwohner von Böhmfeld. Die drei konkreten Gefährdungen können nur durch ausreichend Abstand minimiert werden: 1. Lärm - Entfernungsabhängig 2. Infraschall - Entfernungsabhängig 3. Schattenschlag - Richtungsabhängig, Entfernungsabhängig Die Gefahr, dass bei ungeeigneter Ausweisung der Konzentrationsflächen Böhmfeld von Windrädern umstellt wird, ist konkret gegeben. Wir setzen auf Vernunft, Besonnenheit, Aufklärung und sachliche Diskussionen. Wir werden unsere hier klar dargestellten Ziele mit Nachdruck und Nachhaltigkeit verfolgen. Wir planen in Kürze eine Bürgerbefragung in Form eines Bürgerentscheides zu beantragen. Wir möchten alle interessierten Bürger ermutigen sich bei uns zu informieren, wir sind gerne und jederzeit ansprechbar. In Kürze werden auch alle Informationen auf unserer Homepage www.bi-boehmfeld.de abrufbar sein. Impressum: Herausgeber: Bürgerinitiative Windenergie Böhmfeld V.i.S.d.P. (Verantwortlich und Redaktion): Peter Käufler, Lehenäcker 6 85113 Böhmfeld Gerd Hamilton, Am Bogen 6 85113 Böhmfeld Manfred Wenger, Bonifatiustr. 7 85113 Böhmfeld