Verantwortliche Pflegefachkraft nach 71 SGB XI



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Transkript:

Verantwortliche Pflegefachkraft nach 71 SGB XI

Verantwortliche Pflegefachkraft Die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach 71 SGB XI befähigt zur selbstständigen und effizienten Gestaltung der Arbeitsprozesse. Beginn: 06.05.2015 Ende: 25.05.2016 Dauer: 460 Theoriestunden zzgl. 16 Ustd.Kursmanagement Form: berufsbegleitend in Unterrichtsblöcken Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 09.00 16.00 Uhr Zugangsvoraussetzungen Nachweis über einen Ausbildungsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in oder Abschluss Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat Verantwortliche Pflegefachkraft nach 71 SGB XI sowie ein dazugehöriges Zeugnis mit den ausgewiesenen Prüfungsleistungen. Einzureichende Unterlagen (amtliche Unterlagen bitte zur Beglaubigung in der ersten Kurswoche im Original vorlegen) kurze Bewerbung, Lebenslauf Urkunde über aktuelle Namensführung Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Form, Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Die Weiterbildung umfasst 460 Unterrichtsstunden zzgl. 16 Unterrichtsstunden Kursmanagement. 2

Prüfungsmodalitäten eine Facharbeit zu einem gestellten Thema mündliche Abschlussprüfung Ziel der Weiterbildung Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der mittleren Leitungsebene in stationären und ambulanten Einrichtungen befähigen wie z.b. der Wohnbereichsleitung. Dazu gehören der Erwerb von Grundlagen und Kenntnissen der Arbeitsorganisation sowie die fachliche und kompetente Qualifizierung für Aufgaben wie Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und das Qualitätsmanagement. Im ambulanten Bereich befähigt die Weiterbildung bei entsprechend vorhandener Berufspraxis zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Kosten und Zahlungsmodalitäten Die Gebühren für die Weiterbildung betragen 2.750,-- Euro einschließlich der Prüfungsgebühren. Bei einmaliger Zahlung der Gesamtsumme gewähren wir Ihnen 5 % Skonto. Bei Ratenzahlungen zahlen Sie 229,17 Euro monatlich von Mai 2015 bis einschließlich April 2016 (12 Raten). Die Rechnungsstellung erfolgt etwa 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn. Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich nur durch die ordnungsgemäße Anmeldung und durch fristgerechten Eingang der ersten Rate zu Lehrgangsbeginn auf dem in der Rechnung genannten Konto. Bei kurzfristigen Überweisungen bitte Zahlungsbeleg mitbringen. Rücktritt Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Danach müssen 20% der Kursgebühren entrichtet werden. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, entfällt das Rücktrittsrecht. In diesem Fall müssen 50% der Lehrgangsgebühren gezahlt werden. Bei Abbruch der Weiterbildung sind die Gesamtkosten zu zahlen. 3

Darstellung der 460 theoretischen Unterrichtsstunden Pflegefachliche Kompetenz Persönliches Pflegeverständnis Pflegetheorien Pflegeleitbild- und Pflegekonzept Pflegeprozess, Expertenstandards Pflegevisite, Pflegeüberleitung Qualitätsmanagement Infektionsschutz/ Hygiene Kommunikation und Führungskompetenz Grundlagen der Kommunikation Führungsstile Mitarbeitergespräche Motivation von Mitarbeitern Kritikgespräche/ Konfliktmanagement Interkulturelle Kommunikation Selbst- und Zeitmanagement Angehörigenarbeit/ Arbeit mir Ehrenamtlichen Recht Grundlagen der Sozialgesetzgebung Grundlagen des SGB V, SGB XI, SGB XII Arbeitsrecht Haftungsrecht Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation Grundlagen der Betriebswirtschaft Kosten- und Leistungsrechnung Pflegesatz & Pflegeentgelte Marketing Aufbau- und Ablauforganisation Personalbedarfsplanung Personaleinsatzplanung Personalakquise 4

Personalentwicklung Beschwerdemanagement Prüfungsvorbereitung und Prüfung Wissenschaftliches Arbeiten Rhetorik & Präsentation Mündliche Abschlussprüfung Seminarwochenübersicht U.-Std.* U.-Std.* 06.05.2015 Mittwoch - Begrüßung 07.05. 08.05.2015 Donnerstag bis Freitag 27.05. 29.05.2015 Mittwoch bis Freitag 22.06. 26.06.2015 20.07. 24.07.2015 07.09. 11.09.2015 05.10. 09.10.2015 09.11. 13.11.2015 09.12. 11.12.2015 Mittwoch bis Freitag Begrüßung 16 40 80 120 160 200 240 264 11.01. 15.01.2016 08.02. 12.02.2016 07.03. 11.03.2016 04.04. - 08.04.2016 27.04. 29.04.2016 Mittwoch bis Freitag 23.05. 24.05.2016 Montag bis Dienstag 25.05.2016 Mittwoch *U.-Std. = Unterrichtsstunde (45 Min.) 304 344 384 424 448 464 Abschluss Unterricht jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr 5

Kontakt ZAB Zentrum für Aus- und Weiterbildung in der Pflege Hohenzollernstr. 48/49 30161 Hannover www.zabhannover.de Ihre Ansprechpartner: Sekretariat: Karin Recking Telefon: 0511/655 96 930 Telefax: 0511/66 00 40 info@zabhannover.de Akademieleitung: Simone Scheidner simone.scheidner@zabhannover.de Fachbereichsleitung: Judith Hahne judith.hahne@zabhannover 6

Anmeldeformular Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgender Weiterbildung an: Verantwortliche Pflegefachkraft (Start: 06.05.2015) Name, Vorname Straße PLZ/Ort Telefon/Fax E-Mail Arbeitgeber/Anschrift des Arbeitgebers Telefon/Fax E-Mail Über die Teilnahmebedingungen bin ich ausreichend in schriftlicher und mündlicher Form informiert worden. Zahlungsvariante: Gesamtbetrag (5% Skonto) Ratenzahlung Ort, Datum Unterschrift Bei Kostenübernahme durch Dritte bitte ebenfalls ausfüllen und unterschreiben. Institution / Anschrift Ort, Datum Unterschrift 7

FÖRDERMÖGLICHKEITEN Meister-BAföG: Mit dem sogenannten Meister-BAföG werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Neben dem klassischen Meister zählen u. a. auch die Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege dazu. Wer kann Anträge stellen? Der Antrag muss vom Fortbildungsteilnehmer gestellt werden. Bei voller- oder anteiliger Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht kein Förderanspruch. Wie erfolgt die Antragstellung? Die Beantragung erfolgt für Teilnehmer, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben, über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank) Was wird gefördert? Die staatliche Förderung erfolgt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Sie ist möglich, wenn die Fortbildungsmaßnahme insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Wie wird gefördert? Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangsgebühren bis maximal 10.226 Euro. Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig. Er wird zu 30,5 % als Zuschuss und zu 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei erfolgreichem Maßnahmeabschluss NBank bei Vorlage des Prüfungszeugnisses noch einmal 25 % Erlass auf das noch bestehende Maßnahmedarlehen. Kontaktadresse: Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH NBank- Günther-Wagner-Allee 12 14 30177 Hannover Telefon: 0511/3 00 31-0 Telefax: 0511/3 00 31-581 E-Mail: meisterbafoeg@nbank.de Internet: www.nbank.de 8

Begabtenförderung: Für diese Förderung können sich Berufsabsolventen bewerben, die eine besondere Begabung erkennen lassen. Daher ist das Aufnahmealter auf 24 Jahre beschränkt. Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden. Die Anrechnungszeiten sind auf maximal 2 Jahre begrenzt. Wer zum Aufnahmezeitpunkt das 27. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr aufgenommen werden. Die Qualifizierung für diese Förderung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 88 Punkten oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule Kontaktadresse: Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbh (SBB) Lievelingsweg 102-104 53119 Bonn Telefon: 0228/6 29 31-0 Telefax: 0228/6 29 31-11 WeGeBau Im Zuge der Pflegeoffensive fördert die Agentur für Arbeit nun auch die berufliche Fort- und Weiterbildung. Hierfür muss für die Maßnahme ein Bildungsgutschein beantragt werden. Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Nur nach AZAV zertifizierte Unternehmen dürfen vom Arbeitsamt geförderte Kurse abwickeln. Seit dem 09.11.2013 ist das ZAB Hannover im Besitz dieses Zertifikates. Wer kann Anträge stellen? Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden. 9

Wie erfolgt die Antragstellung? Die Beantragung erfolgt bei der Agentur für Arbeit (Fachbereich WeGeBau) Was wird gefördert? Es werden zertifizierte Weiterbildungen in der Pflege gefördert. Wie wird gefördert? Die Agentur für Arbeit übernimmt 50-75% der Weiterbildungskosten, die Freistellung sowie die übrigen 50-25% der Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen. Kontaktadresse: Agentur für Arbeit Hannover Brühlstr.4 30169 Hannover Tel: 0800 4 555500 (Arbeitnehmer) Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) 10