Zu einer Diskussion um die Krankenversicherung



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Transkript:

Zu einer Diskussion um die Krankenversicherung Autor(en): Objekttyp: E.H. Article Zeitschrift: Gewerkschaftliche Rundschau : Vierteljahresschrift des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Band (Jahr): 44 (1952) Heft 3 PDF erstellt am: 06.07.2016 Persistenter Link: http://dx.doi.org/10.5169/seals-353531 Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch

Zu einer Diskussion um die Krankenversicherung Die - Gewerkschaftliche Rundschau» druckt selten Artikel ab, die be reits andernorts erschienen sind. Wenn wir mit dem nachstehenden, in der «Schweizerischen Krankenkassen-Zeitung» Nr. 2 vom 16. Januar 1952 er schienenen Artikel eine Ausnahme machen, geschieht es, weil er sachlich mit der Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zur sozia len Krankenversicherung und zur Frage eines beschränkten Versicherungsobligatoriums, mit den eigenen Feststellungen des Redaktors in bezug auf die Umtriebe der Aerzte-Organisationen und die Haltung des «Beobachters» sowie mit den tatsächlichen Vorgängen in der Expertenkommission für die Revision der Krankenversicherung übereinstimmt. Die vielen «Beobachter»Leser in der Gewerkschaftsbewegung haben Anspruch darauf, die Tat sachen zu kennen. Da der «Beobachter» diese Tatsachen verschweigt, sollen sie in der «Rundschau» festgehalten werden. Redaktion «Gewerkschaftliche Rundschau» Die weitverbreitete Zeitschrift «Der Schweizerische Beobachter» benützt ausgerechnet ihre Weihnachtsnummer, um die im Verlaufe des Jahres 1951 vom Zaun gerissene Diskussion gegen die soziale Krankenversicherung fortzusetzen. Man erinnere sich: Auf einen unsachlichen Artikel von Aerzteseite gegen die Krankenversicherung sind der Redaktion zwei Entgegnungen zugestellt worden: eine grundsätzliche, die die wirkliche Einstellung der Krankenkassen und die falschen Behauptungen richtigstellte, und eine spezielle, die die direkten Angriffe gegen eine bestimmte Kasse zurückwies. Nur diese zweite Berichtigung ist in der Folge vom «Beobachter» veröffentlicht worden und auch diese nur auszugsweise, während man andererseits gleich zwei Aerzten Gelegenheit bot, neue und noch schärfere Angriffe vorzutragen. Auch eine Richtigstellung von seiten des Bundesamtes für Sozialversicherung, dem eine krasse Unwahr heit unterschoben wurde, ist bis heute nicht erschienen, obwohl ihre Veröffentlichung von der Redaktion schriftlich zugesichert wurde. Später wurde überhaupt jede Fortsetzung der Diskussion eingestellt; die Redaktion entschuldigt sich für diese undemokrati sche Maßnahme damit, sie sei auf Anweisung des Verlegers er Das hinderte sie freilich nicht, beinahe in jeder Nummer folgt ihre Angriffe gegenüber der sozialen Krankenversicherung fort zusetzen. Soviel zur Vorgeschichte unserer Kontroverse mit dem «Beobach ter». Dazu wäre zu bemerken: ist in letzter Zeit da und dort publik geworden, daß in einer gewissen Presse den etwas durchsichtigen Ueberlegungen der Ver leger die gradlinige Haltung im redaktionellen Teil geopfert wer den mußte. Gehört der «Beobachter» auch zu dieser «gewissen 1. Es Presse»? 89

2 3 zu Auf Grund der geschilderten Vorgeschichte, die schriftlich daß sich belegen ist, muß dem «Beobachter» gesagt werden, Sache nur seine Verweigerung des Gehörs für eine angegriffene schlecht mit seinem «demokratischen Kampf» für Sauberkeit im Schweizerhaus verträgt. sie Man wird den Krankenkassen nicht verübeln können, wenn ihre in der ihr nahestehenden Presse und in Zeitungen, die ihnen und eine Spalten nicht verschließen, versuchen, ihre Mitglieder und weitere Oeffentlichkeit über die tatsächlichen Verhältnisse «Beobach über die Hintergründe der Kontroverse zwischen dem ter» und den Krankenkassen aufzuklären. des In der letzten Weihnachtsnummer setzt nun die Redaktion die «Beobachters» die Polemik gegen die Krankenkassen und gegen Kran Person des Präsidenten des Konkordates der schweizerischen kenkassen fort, der im Verbandsorgan «Helvetia» dem «Beobachter» Weise die vorwirft, auf dem Holzweg zu sein und... in parteiischer Interessen der Aerzte zu vertreten. Dabei weiß der «Beobachter» der Verfasser jenes ganz genau, daß nicht der Konkordatspräsident übrigens gezeichneten Artikels war. In einem weiteren Abschnitt «freut sich der Beobachter, einem Referat entnehmen zu können, daß die Expertenkommission zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in den Das soll Hauptpunkten,den von ihm vertretenen Standpunkt teilt». heißen, daß sie auf die aus sozialen Gründen notwendige eidgenossi sche Versicherungspflicht verzichte und auch in anderen Fragen diese Be eine möglichst freiheitliche Regelung befürworte. Auch hauptung entspricht nicht der Wahrheit. Die zitierte Eidgenossische mehr Expertenkommission ist seit dem Januar 1948 überhaupt nie Be zusammengetreten und konnte demnach auf ihre damaligen schlüsse gar nicht zurückkommen. Ihr Auftrag, es sei eine RevisionsGül vorlage mit Obligatorium auszuarbeiten, hat also nach wie vor tigkeit. Wenn ein kleiner Arbeitsausschuß der Expertenkommission auf Druck wirtschaftlich und politisch interessierter Kreise dazu ge kommen ist, den behördlichen Vorentwurf mit dem Obligatorium obligavorläufig zurückzustellen und auch die Ausarbeitung einer toriumsfreien Lösung zu verlangen, so ist damit natürlich noch rein nichts entschieden. Die frohlockende Kommentierung dieses «Sieges» durch die «Beobachter»-Redaktion entpuppt sich demnach als Wunschtraum. Es ist jedoch bezeichnend, daß sich der «Beobachter» wenig ihm stens was Krankenversicherungsfragen anbelangt immer aus zusagenden, wenn auch mitunter zweifelhaften Quellen orientiert. So hat er sich auch hier an einen unglücklich abgefaßten Zeitungs90

bericht über ein Referat gehalten, ohne sich an zuständiger Stelle des zu erkundigen, ob die Berichterstattung mit den Aeußerungen Referenten übereinstimmt. Der Schreiber dieser Zeilen hat das be der Fall ist. sagte Referat gehört und kann bestätigen, daß dies nicht Auch wenn der «Beobachter» auf Weisung seines Verlegers Be richtigungen ablehnen muß, sollen ihm diese Tatsachen wenigstens auch zu einer persönlichen Orientierung dienen. Im übrigen mag er davon Kenntnis nehmen, daß ein Bundesobligatorium der Kranken versicherung nicht nur «von einigen Krankenkassenverwaltern» ge fordert wird, sondern in den Thesen der Dachorganisation der deutschschweizerischen Krankenkassen enthalten ist. In gleicher Weise wurde es jedoch in den Vernehmlassungen und Kundgebungen einer ganzen Reihe schweizerischer Verbände und Organisationen als sozial notwendig verlangt, worunter beispielsweise zu erwähnen sind der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Vorstand der Kon ferenz kantonaler Sanitätsdirektoren, die Schweizerische Gemein Sozial nützige Gesellschaft, die Schweizerische Vereinigung für politik, der Verband Schweizerischer Krankenanstalten, die Vereini gung «Pro Infirmis» und viele andere mehr! * Ein Wort noch zu einer Bemerkung, die dem «Beobachter» ganz besonders schwer auf dem Magen zu liegen scheint, nämlich zum folgenden Passus in einem Artikel des Schreibenden: «Man hat von freundschaftlichen und anderen Bindungen des «Beobachter»-Verlegers zu Kreisen, die nicht Freunde der Kran kenversicherung sind, schon oft läuten hören. Daß diesen aber sogar bedenkenlos die korrekte Haltung im Textteil geopfert wird, ist bedauerlich. Oder soll am Ende aus Rücksichtnahme auf das Inseratengeschäft gegenüber den Abnehmern des eige nen Verlages und den Wünschen und Interessen gewichtiger Inserenten entsprochen worden sein?» «Eine solche Behauptung dürfte schwer zu beweisen sein», soll die Redaktion in einem geharnischten Brief an die falsche Adresse geschrieben haben. Abgesehen davon, daß es keine Behauptung, sondern nur eine Frage war, läßt sich der gute Glaube leicht nach weisen. Lassen wir die «gewichtigen Inserenten» für heute beiseite und befassen wir uns mit den Verlagserzeugnissen. Hat nicht die Verlagsgesellschaft Beobachter AG. Basel im Jahre 1946 ein wissen schaftliches Buch «Repertorium pharmazeutischer Spezialpräparate, Sera und Impfstoffe» herausgegeben? Zum Absatz dieses dicken Wälzers, der ihm mit den beiden Nachträgen viel Geld gekostet haben muß, ist der «Beobachter» neben der pharmazeutischen In91

dustrie und einzelnen Apothekern vor allem auf die gute Kundschaft der Aerzte angewiesen. Denn als Abnehmer kommt hier natürlich nur ein kleiner Kreis in Betracht, worunter gewiß nicht die Kranken kassen fallen. Ist es unter diesen Umständen zu viel gefragt, ob die geschäftlichen Interessen des «Beobachter»-Verlages auf den Textteil seiner Zeitschrift abfärben? Ist es ihm nicht darum zu tun, bei den mutmaßlichen Kunden eine günstige Stimmung zu schaffen? Das kann er am besten, wenn er die Wirtschaftspolitik der Aerzteorganisationen wohlwollend würdigt und jedenfalls alles unterläßt, was ihr schaden könnte. Solche Vermutungen über die Hintergründe der sonderbar feindlichen Haltung des «Beobachters» gegenüber der Krankenversicherung liegen nahe. Seine heftige Reaktion auf diese Vermutung läßt jedenfalls den Schluß zu, daß er an einer empfind E. H. lichen Stelle getroffen wurde. Edmund von Steiger Dreissig Jahre neuere bernische und schweizerische Geschichte Rasch 1 eilt die Zeit. Was unsere alte Garde noch selbst in jungen Jahren erlebt hat: den Ausgang des 19. Jahrhunderts und den Uebergang in das laufende Jahrhundert, ist für die Jüngeren bereits Geschichte, immerhin mit folgender Eigentümlichkeit: Noch be fassen sich die Historiker nur ausnahmsweise damit, und wo sie darüber berichten, vernehmen wir lauter uns irgendwie vertraute, persönlich überlieferte Namen und Ereignisse, die uns doch mehr bedeuten als Erzählungen über vergangene Zeiten, indem sie in enger Verbindung mit den Einrichtungen stehen, die für unsere Lebensweise, für unsere Staatsverwaltung, für unseren politischen Betrieb und die Wirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden sind, wie wenn es keiner Anstrengungen bedurft hätte, um sie ein zuführen. So ergeht es einem, wenn man zu Dr. Erich Gruners Buch greift und ist man noch dazu Berner im engern oder wei teren Sinn, so wird man vollends gefesselt von dieser ausgezeich neten Darstellung eines Stücks Geschichte, die wir gerade nicht mehr erlebt haben, jedoch kennen müssen, um die Gegenwart völlig zu begreifen. Edmund von Steiger, Spross eines alten Geschlechtes der Berner Aristokratie aus der Linie der sogenannten weissen Steiger, der auch Bundesrat Eduard von Steiger angehört der übrigens ein sympa thisches Vorwort zum Buch geschrieben hat, kam 1878 als Ver1 Von Dr. Erich Grüner. Verlag A. Francke AG., Bern. 1949. 376 Seiten. Brosch. Fr. 13., geb. Fr. 16.45. 92