2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz.



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Transkript:

TÜV RHEINLAND FACHKONFERENZ 08. 09. Oktober 2015 in Nürnberg 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz. Der Expertentreff für die Baupraxis. www.tuv.com/konferenzen

TÜV RHEINLAND FACHKONFERENZ Ihr Konferenz-Paket in Nürnberg: 08.10.2015 Vorabendprogramm 09.10.2015 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz mit begleitender Fachausstellung Schimmelpilzschäden erkennen, sanieren und juristisch bewerten. 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz. Der Expertentreff für die Baupraxis. Denkmalgeschützte Gebäude Jahrzehntelang war alles in Ordnung. Doch dann flammen Schimmelpilze (wieder) auf. Was ist zu tun, was zu unterlassen bei der Sanierung schimmelbelasteter denkmalgeschützter Altbauten? Oder wenn infolge Hochwassers z. B. Abwasser und Heizöl in das Mauerwerk eindringen und Schimmelpilz- bzw. Bakteriengefahren drohen? Ant worten auf diese Fragen wie auch Informationen zu Erfolg ver - sprechenden Marketingansätzen für Sanierer und Sachverständige erhalten Sie in unserem Vorabendprogramm. Staatliche Empfehlungen vs. Sanierungspraxis? Prof. Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt, gibt Einblick in die aktuellen staatlichen Empfehlungen zur Schimmelpilzproblematik: Was ist neu? Was gilt? Dr. Thomas Warscheid, Sachverständiger für mikrobiell induzierte Schäden an Werkstoffen, wird derartige normative Vorgaben aus Sicht der Sanierungspraxis spiegeln. Freuen Sie sich auf einen spannenden Dialog am Konferenztag! Schimmelpilze nachweisen Schäden bewerten Welche Methoden zum Nachweis von Schimmelpilzbefall sind wirklich zuverlässig? In welche Fettnäpfchen bei der Interpretation von Laborergebnissen sollten Sie tunlichst nicht tappen? Der Sachverständige Dr. Mario Blei gibt Orientierung bei der Sporen- und Fallensuche, der Experte Axel Kreissig bei der Bewertung von Schimmelpilzschäden an Holzkonstruktionen. Innen- und Außendämmung aber richtig! Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Wärmedämmung kann Schimmelpilzbildung fördern. Experten wissen: Richtige Dämmung tut das nicht. Was bereits bei der Planung und später auch bei der Ausführung nach neuestem Kenntnisstand zu beachten ist, um Schimmelbildung vorzubeugen, schildern die Sachverständigen Jürgen Gänß mantel und Mario Ackermann. Juristische Stolpersteine meistern Sie können noch so professionell saniert haben vor rechtlichen Fallstricken sind Sie damit nicht in jedem Fall geschützt. Welche das sind, wie Sie sich davor schützen können und welche Todsünden Sachverständige vor Gericht vermeiden sollten, erfahren Sie am Ende der 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz von Fachanwalt Volker Hinkel und Andreas Leuzinger, baurechterfahrener Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth.

Ihr Nutzen. Profitieren Sie von den führenden Fachleuten der Branche und lassen Sie sich den Erfahrungsaustausch nicht entgehen. Mit der Anmeldung zur 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz nehmen Sie kostenlos am Vorabendprogramm teil. Sie sind am Konferenztag, dem 09. Oktober, verhindert? Dann buchen Sie doch einfach nur das Vorabendprogramm am 08. Oktober 2015. Treffen Sie Bausachverständige und -gutachter Gebäudeenergieberater Führungskräfte von Baustoffherstellern und aus dem Baustoffhandel Geschäftsführer und verantwortliche Beschäftigte von ausführenden Fachbetrieben Baujuristen Umweltmediziner Anerkennung. Die Anerkennung dieser Veranstaltung durch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist beantragt, die Anerkennung durch die Landesärztekammern Bayern und Baden-Württemberg sowie durch die Rechtsanwaltskam mern Nürnberg und München wird beantragt. Regulierungsbeauftragte der Versicherungswirtschaft Behördenvertreter Fach- und Führungskräfte der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Vorabendprogramm Separat buchbar! zur 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz, 08. Oktober 2015 17.00 17.10 Uhr Begrüßung/Moderation Stefan Zahradnik, TÜV Rheinland Akademie 17.10 17.45 Uhr Alter schützt vor Schimmel nicht Schimmelpilzbefall denkmalgeschützter Altbauten und Besonderheiten bei der Sanierung Karl-Eberhard Feußner 17.45 18.15 Uhr Hochwasser High Noon für Schimmel und Co.? Dr. Stefan Tewinkel 18.15 18.30 Uhr Pause 18.30 19.30 Uhr Erfolgreiches Marketing für Sanierer und Sach verständige Wege zu mehr Umsatz, mehr Erfolg! Frank Essl 19.30 Uhr Fachgespräche und Netzwerken bei Fingerfood und Bier vom Fass Programm der 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz, 09. Oktober 2015 09.00 09.05 Uhr Begrüßung Stefan Zahradnik, TÜV Rheinland Akademie 09.05 09.15 Uhr Einführung in das Thema/Moderation Ulf Altner 09.15 09.45 Uhr Staatliche Empfehlungen: Was ist neu? Was gilt? Prof. Dr. Heinz-Jörn Moriske Termin und Ort. Ihre Investition. Ihr Ansprechpartner. Vorabendprogramm, 08. Okt. 2015, Fachkonferenz, 09. Okt. 2015, mit begleitender Fachausstellung, TÜV Rheinland Akademie, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg Preis: 385, zzgl. MwSt. (Endpreis inkl. 19 % MwSt.: 458,15). Im Preis sind Erfrischungsgetränke, Mittag essen und umfangreiche Teil nehmerunterlagen enthalten. Stefan Zahradnik Tel. +49 911 655-4910 Fax +49 911 655-4969 E-Mail stefan.zahradnik@de.tuv.com Internet www.tuv.com/konferenzen

Top-Referenten aus der Branche für die Branche. Karl-Eberhard Feußner M. A., Kunsthistoriker und Bauforscher, Leiter der DenkmalAkademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Dr. Stefan Tewinkel, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V., Gutachter für Feuchte- und Brandschäden Frank Essl, Diplom-Chemiker, Leiter der Knauf Akademie, Knauf Gruppe Deutschland/Schweiz. Sein fachlicher Schwerpunkt ist neben Schimmelpilzschäden, Bau- und Fliesenchemie Marketing-Know-how für das Handwerk. Dipl.-Ing. Ulf Altner, mehr als 15 Jahre praktische Erfahrung als Moderator, Coach, Vertriebstrainer Dipl.-Ing. Jürgen Gänßmantel, ö. b. u. v. Sachverständiger für mineralische Werkstoffe des Bauwesens (IHK). 1. Vorsitzender des Fachverbandes Innendämmung e. V. (FVID). Lehrbeauftragter an den Hochschulen Wismar und Rottenburg Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Direktor und Professor im Umweltbundesamt, FB II BU Beratung Umwelthygiene, Geschäftsführung Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) Mario Ackermann, Regionalleiter Technik Sto SE & Co. KGaA, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Axel Kreissig, Zimmermannsmeister, ö. b. u. v. Sach - verständiger für das Zimmererhandwerk mit den Spezialgebieten Schimmelpilze, Holzbau und Bauphysik Dr.-Ing. Dipl.-Biol. Mario Blei, ö. b. u. v. Sachverständiger für das Messen und Beurteilen von mikrobiologischen Be las tungen in Innenräumen Dr. Thomas Warscheid, ö. b. u. v. Sachverständiger für mikrobiell induzierte Schäden an Werkstoffen, Lehrbeauftragter an der TU München und der Hochschule Augsburg Volker Hinkl, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Andreas Leuzinger, Richter am Landgericht Nürnberg- Fürth, Lehrbeauftragter der Fakultät Architektur an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg für Baurecht 09.45 10.30 Uhr Dem Schimmel auf der Spur Nachweismethoden, Interpretation von Laborergebnissen Dr. Mario Blei 10.30 11.00 Uhr Kaffeepause 11.00 11.45 Uhr Beseitigung von Schimmelpilzschäden Spannungsfeld zwischen normativen Vorgaben und Sanierungspraxis Dr. Thomas Warscheid 11.45 12.30 Uhr Schadenfreie Innendämmung Planungs- und Ausführungsfehler vermeiden, Feuchte und Schimmelpilzbefall verhindern Jürgen Gänßmantel 12.30 13.30 Uhr Mittagspause 14.15 15.00 Uhr Schimmelpilzschäden an Holzkonstruktionen sicher bewerten, normgerecht und wirtschaftlich sanieren Axel Kreissig 15.00 15.30 Uhr Kaffeepause 15.30 16.00 Uhr Rechtliche Fehler bei der Sanierung vermeiden, Fallstricke erkennen und umgehen Volker Hinkl 16.00 16.45 Uhr Todsünden des Sachverständigen Stolperfallen vor Gericht Andreas Leuzinger 16.45 Uhr Abschlussdiskussion 13.30 14.15 Uhr Mangelhaftes WDVS und Schimmelpilzbildung Mario Ackermann Erfahrungen austauschen, von Experten profitieren. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und diskutieren Sie mit hoch karätigen Experten und er - fah renen Praktikern über die neues - ten juristischen Entwicklungen und technischen Verfahren beim Umgang mit Schimmelpilzschäden. Offene Diskussion am Vorabend. Nutzen Sie außerdem das Vorabendprogramm und tauschen Sie sich mit Fachleuten aus zu Schimmelpilzbefall und Sanierung von denkmalgeschützten Altbauten, Schäden infolge Hochwassers und erfolgreichem Marketing für Sanierer und Sachverständige.

TÜV RHEINLAND FACHKONFERENZ Anmeldung. Per Fax an 0911 655-4969 oder online unter www.tuv.com/konferenzen Ja, ich möchte teilnehmen: 2. Nürnberger Schimmelpilz-Konferenz. Der Expertentreff für die Baupraxis. Schimmelpilz-Konferenz 09. Oktober 2015 in Nürnberg Preis: 385, zzgl. MwSt. (Endpreis inkl. 19 % MwSt. 458,15) Schimmelpilz-Konferenz mit Vorabendprogramm 08. und 09. Oktober 2015 in Nürnberg Preis: 385, zzgl. MwSt. (Endpreis inkl. 19 % MwSt. 458,15) Nur Vorabendprogramm 08. Oktober 2015 in Nürnberg Preis: 85, zzgl. MwSt. (Endpreis inkl. 19 % MwSt. 101,15) Aussteller Ich bin an einer Ausstellungsmöglichkeit interessiert. Bitte schicken Sie mir weitere Informationen zu. Titel/akad. Grad Name, Vorname Firma USt-IdNr. Abteilung/Funktion Straße/Postfach PLZ, Ort Telefon/Fax E-Mail* Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den untenstehenden AGB finden. Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Infor mationen von TÜV Rheinland zu erhalten. Datum, Unterschrift ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE. 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen im Weiteren als Bildungsmaßnahmen be zeichnet der TÜV Rheinland Akademie GmbH nach folgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüf - institutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden ge setz lichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durch geführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstal tungsdurchführung durch einen bestimmten Referen ten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die An er kennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Ab bruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht be gon nen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraus setzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Mona ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semes - ter und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende ge kündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht frist gemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als 2 Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500, fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudien gebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zwei maliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Wider ruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An gabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10, erheben. Dem Vertragspartner bleibt be züglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesent lich niedriger als der pauschalierte Schadensersatz anspruch des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Mona ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffent lichen Rechts bzw. öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutz gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertrags - erfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran - stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln un verzüglich einstellen. WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFS FORMULAR (ENDVERBRAUCHER). Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertrags - abschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rhein land Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: ewiderruf@de.tuv.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un ver züg lich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion ein gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Wider rufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: ewiderruf@de.tuv.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen Ende der Widerrufsbelehrung TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin Stand: 01.11.2014 / Fernabsatz

TÜV Rheinland Akademie Tillystraße 2 90431 Nürnberg Telefon 0911 655-4910 Fax 0911 655-4969 konferenzanmeldung@de.tuv.com www.tuv.com/konferenzen TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. DK 27.73-1/15 G