Werbering Grafing e.v. Beratungszuschüsse und Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründer Mühlenstraße 10, 85567 Grafing bei München Tel. 08092 232 895 Email: kontakt@cfs-grafing.de www.cfs-grafing.de 1
1. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds. Die Zuschüsse werden bewilligt und ausgezahlt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Wer wird gefördert? Bestehende Unternehmen alle gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Praxen in der BRD, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Umsatzgrenzen pro Jahr: Angaben in Mio. Industrie, Handwerk 5,11; Groß-/Außenhandel 7,41; Einzelhandel 2,56; Gastgewerbe 1,28; Reisebürogewerbe 1,02; sonstige Dienstleistungsgewerbe 1,53; freie Berufe 1,28; Handelsvertreter, Handelsmakler 1,02; Transportsektor 1,05. Umweltschutzberatungen - gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe 15,34. Existenzgründer, d.h. Personen, die ein Unternehmen gründen oder sich in einer freiberuflichen Existenz selbständig machen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen beteiligen wollen. Was wird gefördert? Allgemeine Beratungen und Existenzaufbauberatungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschl. begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater. Umweltschutzberatungen zu allen Themen, die sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergeben. Existenzgründungsberatungen zu allen Fragen der Existenzgründung (voraussichtl. nur noch bis Ende II. Quartal 2008) 2
Was für Inhalte der Beratung sind erforderlich? Bestehende Unternehmen: Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag Verbesserungsvorschläge konkrete Handlungsempfehlungen detaillierte Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge Existenzgründer umfassende Überprüfung aller existenzgründungsrelevanten Aspekte Handlungsempfehlungen Detaillierte Anleitungen zur Umsetzung Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen? Vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Beratungskosten vor Antragstellung (Nachweis durch Vorlage Kontoauszug). Keine Barzahlung möglich. Keine Inanspruchnahme von "De-minimis"- Beihilfen von 200.000,00 (Straßentransportsektor 100.000,00) in den letzten 3 Steuerjahren; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Beratung. Wie hoch ist der Zuschuss? für allgemeine Beratungen (Unternehmen älter als 3 Jahre) 40 % der Beratungskosten, Zuschusshöhe max. 1.500 Existenzaufbauberatungen (Unternehmen bis 3 Jahre nach Gründung) 50 % der Beratungskosten, Zuschusshöhe max. 1.500,00 Umweltschutzberatungen 40 % der Beratungskosten, Zuschusshöhe max. 1.500,00 Existenzgründungsberatungen (vor Gründung) 50 % der Beratungskosten, Zuschusshöhe max. 1.500,00 Antragsteller ist der Existenzgründer bzw. das beratene Unternehmen. 3
2. Runder Tisch Bayern Wer wird gefördert? Kleine und mittelständische Unternehmen mit Betriebssitz in Bayern, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl Sie gute Marktchancen haben. Voraussetzung für die Förderung: Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl Sie gute Marktchancen haben. Einreichung einer von der IHK anzufordernden Checkliste mit den zugehörigen Unterlagen (wie Bilanzen, BWA); Begleitung durch erfahrene und unabhängige Unternehmensberater auf Vorschlag der KfW Mittelstandsbank. Wie lange und wie viel wird gefördert? Runder Tisch Max. 10 Tagewerke (à 8 Stunden), die von der KfW und LfA für einen ehrenamtlich tätigen Unternehmensberater ( 160,00 pro Tag) übernommen werden. Der Unternehmer übernimmt die Fahrtkosten i.h. der ges. KM- Pauschale für Dienstreisen des Beraters. Fortführung Nach Bescheinigung guter Fortführungschancen kann zur Umsetzung der über den Runden Tisch aufgezeigten Maßnahmen bei der KfW Mittelstandsbank die Turn Around Beratung beantragt werden. Zuschuss: 50 % zum Tageshonorar von max. 750,00, d.h. 375,00 pro Tag; max. 10 Tageshonorare 4
3. Coaching-Programm Wer wird gefördert? Existenzgründer d.h. Personen, die erstmals ein Unternehmen gründen oder sich in einer freiberuflichen Existenz selbständig machen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen? Rechtlicher Hauptsitz des Antragstellers befindet sich im Gebiet des Freistaates Bayern. Antragstellung vor Beginn der Beratung; Unternehmen in der Gründungs- und Aufbauphase können beraten werden, jedoch nur solche, deren Gründungs- oder Übernahmedatum nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, die der Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission der EU in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, d.h. < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio, Umsatz p.a., < 43 Mio. Jahresbilanzsumme. Am Gesellschaftskapital der Unternehmen darf kein Großunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt sein. Der Antragsteller muß in fachlicher, persönlicher, kaufmännischer und technischer Hinsicht die Gewähr bieten, dass er grundsätzlich zur Führung eines Unternehmens in der Lage und hierfür geeignet ist. Der Aufwand für die Coachingmaßnahmen muss in angemessenem Verhältnis zur unternehmerischen Tätigkeit stehen. 5
Wie lange und wie viel wird gefördert? 60 % der Beratungskosten bei Einzel- oder Gruppencoaching Einzelcoaching: Beratungskosten pro Tag (= 8 Stunden) bis zu 766,94 (dav. 60 % = 460,16) Gruppencoaching: Beratungskosten pro Tag (= 8 Stunden) bis zu 1.124,84 (dav. 60 % = 674,90) Bei weniger als 8 Stunden ist das Tagewerkshonorar anteilig zu berechnen. Bei mehr als 8 Stunden kann bis zu einer Obergrenze von 10 Stunden analog verfahren werden. Bei zeitgleichem Coaching von mehr als einem und weniger als 5 Unternehmen muß das Tagewerkshonorar durch die Zahl der beratenen Unternehmen geteilt werden. Die Inanspruchnahme des Tagewerkshonorars für Gruppencoaching kann erst bei zeitgleichem Coaching von 5 und mehr Unternehmen erfolgen. Die Zuwendung für das Coaching einschl. der Erstellung des Beratungsberichts wird für bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren gewährt, jedoch max. 10 Tagewerke pro Jahr. Die Coachingleistungen können zusammenhängend oder in einzelnen Abschnitten in Anspruch genommen werden. Mehrfachförderung ist nicht möglich. 6
4. Der Gründungszuschuss Wer wird gefördert? Existenzgründer d.h. Personen, die ein Unternehmen gründen oder sich in einer freiberuflichen Existenz selbständig machen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich an einem solchen beteiligen wollen. Was für Voraussetzungen sind zu erfüllen? noch mind. 3 Monate Anspruch auf ALG-I; innerhalb der letzten 2 Jahre wurde kein Gründungszuschuss bezogen: zeitlicher Umfang der geplanten Selbständigkeit mind. 15 Wochenstunden; nichtselbständige Tätigkeit nebenher möglich, wenn diese den Zeitaufwand der Selbständigkeit nicht überschreitet; keine Scheinselbständigkeit; ein selbst erstellter Businessplan sowie die fachkundige Stellungnahme hierüber; Nachweis der persönlichen Eignung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einer benannten Stelle Sollte dem Existenzgründer eine Sperrzeit (eigenes Verschulden der Arbeitslosigkeit oder Aufhebungsvertrag) auferlegt worden sein, erhält er in dieser Zeit keine Förderung, kann diese aber nach Ablauf der Sperrzeit beantragen. 7
Wie lange und wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt künftig in zwei Phasen über insgesamt 15 Monate und besteht somit aus einer Grund- und Aufbauförderung. Grundförderung In den ersten 9 Monaten erfolgt die Förderung in Höhe des bisherigen ALG- Inanspruches zuzüglich einer Pauschale von 300,00 zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben. Aufbauförderung Die Förderung kann um weitere 6 Monate verlängert werden, die Bewilligung liegt jedoch im Ermessen des Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit. Die Unterstützung beläuft sich in dieser Zeit auf die Pauschale von 300,00. Die Auszahlung findet jeweils am Monatsende statt und ist steuerfrei. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die ein Anspruch auf einen Gründungszuschuss in der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes erfüllt worden ist. Es kann allerdings beliebig viel hinzuverdient werden. Sofern keine Versicherungspflicht besteht, ist der Existenzgründer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Sollte die Selbständigkeit scheitern oder nur nebenberuflich weitergeführt werden, führt dies zum Abbruch der Förderung. Innerhalb der nächsten 24 Monate kann keine neue Förderung beantragt werden. 8
5. Sonderfonds Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW (voraussichtlich ab 01.02.2008) Wer wird gefördert? Rechtlich selbständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige. Was wird gefördert? Initialberatung (Erstberatung) Detailberatung (vertiefende Energieanaylse) Voraussetzung für die Förderung: Antragstellung auf Gewährung des Beratungszuschusses über die von der KfW zugelassenen Regionalpartner (u.a. IHK, Handwerkskammer, RKW, Energieagenturen) Einzelheiten: www.energieeffizienz-beratung.de und www.kfw-beraterboerse.de Wie viel wird gefördert? Initialberatung 80 % des max. förderfähigen Tageshonorars von 800,00 (= 640,00 Zuschuss) Detailberatung 60 % des max. zu vereinbarenden Nettoberaterhonorars von 8.000,00 (= 4.800,00 Zuschuss) 9
6. Weitere Förderungsmöglichkeiten / Informationen: Förderung der Beratungsstellen durch die öffentliche Hand Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) fördert derzeit 467 Beratungsstellen im Handwerk (337 bei Handwerkskammern und 130 bei Landesfachverbänden des Handwerks). 294 Beratungsstellen sind betriebswirtschaftlich, 130 Stellen technisch ausgerichtet. Des Weiteren werden 62 Informationsstellen bei Zentralfachverbänden gefördert, die bis auf einige Ausnahmen keine Beratungsfunktionen wahrnehmen. Nähere Infos: www.zdh.de/gewerbefoerderung Förderung durch KfW für bestehende Unternehmen Hier erfolgt derzeit eine Ausarbeitung. Voraussichtlich werden Anfang 2008 die Einzelheiten veröffentlicht. Förderung für bestimmte Investitionsvorhaben (wie z.b. Messebau) Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter www.foerderbank.de 10