Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen. Anhang für das Geschäftsjahr 2010



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Transkript:

Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen Anhang für das Geschäftsjahr 2010 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den für börsennotierte Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Haben sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die bisherige Form der Darstellung oder die bisher angewandten Bewertungsmethoden geändert, so hat die Gesellschaft gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB die 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB nicht angewendet. Die Gesellschaft hat gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die gem. 265 Abs. 2 Satz 1 HGB anzugebenden Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Bewertungsmethoden angepasst. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr, soweit nicht Änderungen aufgrund des BilMoG erforderlich waren, im Wesentlichen unverändert. Soweit bei der Erstanwendung des BilMoG erfolgswirksame Anpassungen vorzunehmen waren, wurden diese nach Art. 67 Abs. 7 EGHGB im Posten Außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu ursprünglichen Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Erhaltene Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Das Wahlrecht gem. 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde nicht ausgeübt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände wurde in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Auf die Zugänge bei den abnutzbaren Anlagen wurde der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 1.000 EUR wurden wie im Vorjahr im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für Materialien mit langer Lagerdauer wurden angemessene Abschläge vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko für Forderungen wurde durch eine aktivische Absetzung berücksichtigt. 1

Für die Pensionsrückstellungen wurden bis 31.Dezember 2009 die Teilwerte auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G" von Dr. Heubeck und unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 6 % versicherungsmathematisch ermittelt. Mit Einführung des BilMoG sind die Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen u. a. zu ermitteln. Bei der Bewertung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method), die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 5,15 % gem. RückAbzinsV, zukünftige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 %, zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 2,0 % sowie eine Fluktuationsrate von 1,5 % angesetzt. Von der Vereinfachung gem. 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gem. RückAbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Der aus der Neureglung des 253 Abs. 2 HGB resultierende Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 4.982 TEUR darf nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Raten von mindestens einem Fünfzehntel pro Jahr bis spätestens 31. Dezember 2024 angesammelt werden. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht und entsprechend 1.993 TEUR (sechs Fünfzehntel) den Rückstellungen zugeführt. Der Ausweis der Aufwendungen hieraus erfolgte im Posten Außerordentliche Aufwendungen. Der nicht ausgewiesene Fehlbetrag beläuft sich auf 2.989 TEUR. Im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sind auch Verpflichtungen enthalten, die aus einer rückgedeckten Direktzusage stammen. Da sich die Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruches bestimmen, wurden die Verpflichtungen gem. 253 Abs. 1 Satz 3 HGB in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Rückdeckungsversicherungsanspruches (Aktivwert) in Höhe von 6.420 TEUR bewertet und entsprechend 246 Abs. 2 Satz 2 HGB damit saldiert. Der Bilanzausweis beträgt somit 0 EUR. Der verrechnete Erfüllungsbetrag beträgt 4.825 TEUR, der verrechnete Zinsaufwand beträgt 201 TEUR. Zum 1. Januar 2010 wurden hier gem. 253 Abs. 1 Satz 3 HGB und 246 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. Art. 67 Abs. 7 EGHGB 1.932 TEUR außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen in gleicher Höhe miteinander verrechnet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeit wurde bis zum 31. Dezember 2009 ein Rechnungszinssatz von 5,5 % angewendet. Entsprechend der neuen Regelungen in 253 Abs. 2 HGB i. V. m. Art. 67 Abs. 7 EGHGB wurden 1.218 TEUR den Rückstellungen zugeführt und der Aufwand im Posten Außerordentliche Aufwendungen erfasst. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden zum 31. Dezember 2010 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 4,15 % gem. RückAbzinsV bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 3,5 Jahren und zukünftige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 %. Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck, zukünftige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 %, eine Fluktuationsrate von 1,5 % sowie ein Zinssatz von 5,15 % gem. RückAbzinsV angesetzt. Von der Vereinfachung gem. 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gem. RückAbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Das Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde ausgeübt und die Überdeckung von 27 TEUR beibehalten. Die Gesellschaft hat bei den Rückstellungen für Haftpflichtrisiken und die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, diese Rückstellungen fortzuführen, keinen Gebrauch gemacht. Die Überdeckungen von insgesamt 121 TEUR wurden aufgelöst und nach Maßgabe des Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB unmittelbar in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 2

Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Kostensteigerungen von durchschnittlich 2 % pro Jahr unterstellt und entsprechend der Restlaufzeit mit den Zinssätzen gem. der RückAbzinsV abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Angaben zu Posten der Bilanz Aufgliederung und Bewegung des Anlagevermögens ergeben sich aus der "Entwicklung des Anlagevermögens", die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Gliederung der Sachanlagen wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert. Bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelte es sich um ein Darlehen an die Delbus GmbH & Co. KG, Delmenhorst. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen richteten sich wie im Vorjahr im Wesentlichen gegen die Bremer Verkehrsgesellschaft mbh, Bremen. In diesem Posten haben alle Forderungen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen waren Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1.352 TEUR (Vj. 4.218 TEUR) enthalten. Sämtliche anderen Forderungen hatten Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Das Grundkapital ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien, die sämtlich auf den Inhaber lauten. Davon besaß die Bremer Verkehrsgesellschaft mbh am Bilanzstichtag 198.059 Stück bzw. 99,03 %. Die gesetzliche Rücklage ist mit 1.023 TEUR vollständig dotiert. Die anderen Gewinnrücklagen beinhalten Werte aus den Übergangsvorschriften zum BilMoG gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB. Der Sonderposten mit Rücklageanteil resultierte aus der nach steuerlichen Vorschriften ( 6b EStG) im Jahr 2006 gebildeten Rücklage für Erträge aus Grundstücksverkäufen. Hier wurde vom Wahlrecht der Beibehaltung zum 1. Januar 2010 gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Posten wurde im Geschäftsjahr, unter Anwendung der bis 28. Mai 2009 geltenden Vorschriften, erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen berücksichtigten neben dem versicherungsmathematischen Deckungskapital für die Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten, die nicht Mitglieder der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn () sind, auch Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Anpassung gemäß 16 BetrAVG gegenüber Mitgliedern der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (). Bei der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung wurde vom Wahlrecht der Beibehaltung zum 1. Januar 2010 gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Rückstellung wurde im Geschäftsjahr, unter Anwendung der bis 28. Mai 2009 geltenden Vorschriften, verbraucht und der Restbetrag erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen enthielten u. a. Beträge für Jubiläumsrückstellungen (978 TEUR), für Haftpflichtrisiken (747 TEUR), für ausstehende Rechnungen (394 TEUR) sowie weitere Verpflichtungen aus dem Personalbereich (23.248 TEUR). 3

Eine Aufgliederung mit Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel. R e s t l a u f z e i t e n Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr mehr als 5 Jahre lfd. Jahr Vorjahr lfd. Jahr Vorjahr lfd. Jahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121.451.173 (124.722.483) 28.270.173 (21.749.576) 42.503.000 (48.784.000) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.646.631 (18.079.800) 16.276.631 (13.339.801) 0 (0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 98.909 (66.801) 98.909 (66.801) 0 (0) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.241.764 (843.791) 1.241.764 (843.791) 0 (0) Sonstige Verbindlichkeiten 7.482.284 (5.306.911) 7.226.638 (5.051.265) 255.646 (255.646) 148.920.761 (149.019.786) 53.114.115 (41.051.234) 42.758.646 (49.039.646) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, im Wesentlichen aus Verrechnungen innerhalb des Verkehrsverbundes. Am 31. Dezember 2010 bestanden Verpflichtungen aus einem Bestellobligo in Höhe von bis zu 10,8 Mio. EUR aus dem im Jahr 2002 abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von 20 Niederflurstraßenbahnen sowie aus der Ausübung von Optionen über die Lieferung von 23 weiteren Niederflurstraßenbahnen. Das Bestellobligo betrifft 9 Fahrzeuge aus der Restabwicklung dieser Verträge. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt wurden, belaufen sich für Miet-, Erbbaurechts- und Leasingverträge bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit auf 15,1 Mio. EUR, davon entfallen 58 TEUR auf verbundene Unternehmen. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen für eine noch nicht eingezahlte Kommanditeinlage (47 TEUR) sowie für laufende Bestellungen. 4

4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die sämtlich im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Vorjahr EUR EUR Fahrgelderträge 73.128.165 68.319.129 Ausgleichszahlungen gem. 148 SGB IX 2.753.666 2.614.124 Ausgleichszahlungen gem. 148 SGB IX aus Vorjahren 0-1.628 Ausgleichszahlungen gem. 45 a PBefG 4.629.387 4.772.433 Ausgleichszahlungen für StadtTicket 287.035 0 Zuschüsse für Linien 710.444 830.379 Einnahmen aus dem Berufsverkehr 0 24.960 Einnahmen aus dem freigestellten Schülerverkehr und Mietwagenverkehr 543.806 598.116 82.052.503 77.157.513 Andere Umsatzerlöse 3.819.871 3.793.883 85.872.374 80.951.396 2. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten: EUR EUR Weiterberechnungen an die Stadtgemeinde Bremen 6.446.192 2.416.351 Weiterberechnungen an verbundene und beteiligte Unternehmen 510.273 480.732 Erträge aus Haftpflichtschäden 685.667 691.256 Diverse andere Posten 5.470.501 5.425.732 periodenfremd: Gewinne aus Anlagenabgängen 410.666 186.881 Auflösung Sonderposten mit Rücklageanteil 1.510.000 0 Erträge aus der Tilgung von Forderungen gegen den BgA 0 2.974.238 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 662.535 1.629.283 Weitere periodenfremde Erträge 467.589 41.156 16.163.423 13.845.629 Der mit dem Betrieb gewerblicher Art Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen der Freien Hansestadt Bremen (kurz: BgA) sowie dem Amt für Straßen und Verkehr geänderte Infrastrukturvertrag trat mit Wirkung vom 22. September 2009 in Kraft und ersetzte die seit dem 1. Juli 2006 geltende Fassung. Bremen obliegt die Planung und Finanzierung der Betriebs- und Straßenanlagen bei Neubaumaßnahmen sowie der Neubau, der Ersatzbau, die Ersatzbeschaffung, der Umbau und die Entfernung des Unterbaus, des Untergrundes, der Haltestellenbauwerke und der Fahrsignalanlagen als Teil verkehrstechnischer Lichtsignalanlagen. Des Weiteren beschafft Bremen die Grundstücke für neue Betriebsanlagen. Die Durchführung dieser Baumaßnahmen vollzieht sich im Rahmen der von Bremen bereitgestellten Mittel und wird von der Gesellschaft nach den gleichen Grundsätzen wie die von der Gesellschaft selbst zu finanzierenden Investitionen abgewickelt. Die Aufwendungen hierfür wurden in den betreffenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Erstattung dieser Investitionskosten seitens Bremen wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von 2.213 TEUR aus der Aufzinsungen von Rückstellungen enthalten. 5

Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen mit 5.143 TEUR Aufwand aus der Anpassung der Bewertung der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen an die Vorgabe des BilMoG und mit 1.932 TEUR Erträge aus der Bilanzierung des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) jeweils zum Zeitwert zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2010. Die Erträge aus Verlustübernahme betrafen den gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Bremer Verkehrsgesellschaft mbh zu übernehmenden Verlust 2010. 5. Ergänzende Angaben Beteiligungen Anteil am Eigenkapital % Eigenkapital TEUR Ergebnis 2010 TEUR Unmittelbar WeserBahn GmbH, Bremen 100 504-1) Consult Team Bremen - Gesellschaft für Verkehrsplanung und Bau mbh, Bremen 100 660-1) BST - Bremer Service Team elko GmbH, Bremen 49 126 2) 68 2) TM Traffic Marketing GmbH, Bremen 49 75 2) 50 2) Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen GmbH (VBN), Bremen 43,15 177 2) -4 2) Norddeutsche Bahngesellschaft mbh, Celle 33,33 19 2) -1 2) Connect-Fahrplanauskunft GmbH, Hannover 20 64 2) 1 2) Mittelbar LASA Schienentechnik GmbH, Bremen 51 484 69 1) Es bestehen Ergebnisabführungsverträge. 2) Eigenkapital und Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2009 Organe und Aufwendungen für Organe Der Vorstand der Gesellschaft setzt bzw. setzte sich aus folgenden Herren zusammen: Name Wohnort Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Kontrollgremien Dipl.-Ing. Georg Drechsler (Vorstandsvorsitzender) bis 31.12.2010 Bremen - Delbus GmbH & Co. KG - Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) - Verband deutscher Verkehrsunternehmen - Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) Michael Hünig, M. A. Bremen - Delbus GmbH & Co. KG - DelRegio GmbH - Deutsche Rentenversicherung Dipl. Betriebswirt Hans Joachim Müller Bremen - Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) - Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) 6

Der Aufsichtsrat setzt bzw. setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Name Ausgeübter Beruf Wohnort Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und Kontrollgremien Wolfgang Golasowski (Vorsitzender) Siegfried Sauer (stellvertretender Vorsitzender) Staatsrat Bremen - BREPARK GmbH - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - Flughafen Bremen GmbH - Immobilien Bremen, AöR - Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) - Grundstücksentwicklungsgesellschaft Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Gewerkschaftssekretär Bremen - TÜV Nord AG Thomas Bode Betriebsschlosser Bremen - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn Harald Fengler Gewerkschaftssekretär Oldenburg - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh Marianne Grewe-Wacker (ab 01.12.2010) Senatsrätin Bremen - ZOB Zentral-Omnibus-Bahnhof GmbH - botanika GmbH - Ratskeller Bremen GmbH - Besitzgesellschaft Science Center GmbH Michael Haar Fahrer Bremen - Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn - Delbus GmbH & Co. KG Angelika Hanke Fahrerin Weyhe - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn Ulrike Hauffe Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen Bremen - Bremer Arbeit GmbH - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh Dr. Heiner Heseler (bis 30.11.2010) Staatsrat Bremen - Bremer Weser Stadion GmbH - JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft mbh & Co. KG - Musikfest Bremen GmbH - EWE TEL GmbH, Oldenburg - Bremer Kommunikationstechnik GmbH - Bremer Aufbau-Bank GmbH - Unterstützungskasse BLG - EWE Energie AG Harry Homfeld Angestellter Bremen - Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn - Sterbekasse der Bremer Straßenbahn 7

Name Ausgeübter Beruf Wohnort Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und Kontrollgremien Reimund Kasper Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Bremen - Betriebsausschuss Geo-Information - Betriebsausschuss Umweltbetrieb Bremen (UUB) - Sondervermögensausschuss Infrastruktur Axel Kohfeldt Personalleiter Delmenhorst - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - BKK Firmus - Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn - Sterbekasse der Bremer Straßenbahn Karin Krusche Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Bremen - Betriebsausschuss Stadtbibliothek/Volkshochschule/Musikschule - Sondervermögensausschuss Infrastruktur - Neugier e.v. - Deutsches Schifffahrtsmuseum - Focke-Museum Dieter Mützelburg Staatsrat Bremen - Bremer Aufbau-Bank GmbH - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - Theater Bremen GmbH - Alfred-Wegener-Institut (AWI) - Forschungsstelle Osteuropa - Immobilien Bremen AöR Hubert Schulte Staatsrat Bremen - GEWOBA AG Wohnen und Bauen Axel Stolz Fahrer Schwanewede - Bremer Verkehrsgesellschaft mbh - Delbus GmbH & Co. KG Heiko Strohmann Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Bremen - Landesrundfunkausschuss der Landesmedienanstalt Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 24 TEUR. Gemäß 5a des Senatsgesetzes und der 6 und 6a der Bremischen Nebentätigkeitsverordnung besteht für den davon betroffenen Personenkreis eine Ablieferungspflicht für Vergütungen aus der Aufsichtsratstätigkeit. Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzte sich wie folgt zusammen: Gehalt Zielerreichungsprämie Sachbezug Gesamt EUR EUR EUR EUR Georg Drechsler 160.000,00 30.000,00 7.444,28 197.444,28 Michael Hünig 160.000,00 30.000,00 4.810,32 194.810,32 Hans Joachim Müller 160.000,00 7.500,00 9.037,95 176.537,95 480.000,00 67.500,00 21.292,55 568.792,55 Herrn Georg Drechsler ist für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit eine Abfindung in Höhe von 39 TEUR zugesagt worden, darüber hinaus hat er Anspruch auf Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung. Der Pensionsrückstellung wurden im Geschäftsjahr 966 TEUR zugeführt. Die Ruhegelder und Hinterbliebenenbezüge früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 346 TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 3.588 TEUR zurückgestellt. Die für diese Personengruppe nicht gebildeten Pensionsrückstellungen beliefen sich auf 477 TEUR. 8

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr gemäß 285 Nr. 17 HGB betrug für Abschlussprüfungsleistungen 66 TEUR, für andere Bestätigungsleistungen 12 TEUR, für Steuerberatungsleistungen 35 TEUR und für sonstige Leistungen 8 TEUR. Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmenden (1.935) waren 1.517 Lohnempfangende und 418 Gehaltsempfangende einschließlich der leitenden Angestellten. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbh, Bremen, Amtsgericht Bremen HRB 9430, ist mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt. Sie ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen im Sinne des 285 Nr. 14 HGB aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bremer Verkehrsgesellschaft mbh hat uns gemäß 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bremer Straßenbahn AG am 1. April 2002 99,024 % betragen hat. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) hat uns gemäß 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bremer Straßenbahn AG am 1. April 2002 99,024 % betragen hat. Dieser Stimmrechtsanteil ist ihr gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG in voller Höhe zuzurechnen. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 6. Dezember 2010 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 25. Juni 2010 abgegeben. Die Erklärung ist durch Wiedergabe auf unserer Homepage www.bsag.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. Bremen, den 31. März 2011 Der Vorstand Michael Hünig Hans Joachim Müller 9

Entwicklung des Anlagevermögens I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte 01.01.2010 Zugänge Zuschüsse Abgänge Umbuchungen 31.12.2010 01.01.2010 Zugänge Abgänge 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 8.796.891,30 284.849,63-36.557,37 +24.610,00 9.069.793,56 6.535.647,30 384.870,63 36.557,37 6.883.960,56 2.185.833,00 2.261.244,00 2. Geleistete Anzahlungen 21.000,00 - - - - 21.000,00 - - - - 21.000,00 21.000,00 8.817.891,30 284.849,63-36.557,37 +24.610,00 9.090.793,56 6.535.647,30 384.870,63 36.557,37 6.883.960,56 2.206.833,00 2.282.244,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 25.693.788,77 - - 11.322,10 +40.554,31 25.723.020,98 17.310.171,88 528.790,21-17.838.962,09 7.884.058,89 8.383.616,89 davon: Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten (23.790.608,93) (-) (-) (11.322,10) (+40.554,31) (23.819.841,14) (17.092.522,93) (490.549,21) (-) (17.583.072,14) (6.236.769,00) (6.698.086,00) 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 59.901.146,53 4.994.703,45 169.522,01 18.471,30 +2.483.886,61 67.191.743,28 17.791.103,53 2.502.533,05 18.471,30 20.275.165,28 46.916.578,00 42.110.043,00 3. Fahrzeuge für Personenverkehr 199.865.219,00 12.091.030,57-9.286.388,00 +179.504,23 202.849.365,80 94.248.716,00 11.393.417,80 9.251.038,00 96.391.095,80 106.458.270,00 105.616.503,00 4. Technische Anlagen und Maschinen 11.618.348,91 298.668,90-735.556,20 +312.120,08 11.493.581,69 8.053.599,91 497.421,98 735.556,20 7.815.465,69 3.678.116,00 3.564.749,00 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.567.618,77 1.189.795,80-3.460.901,25 +82.405,07 37.378.918,39 32.317.360,88 2.101.336,35 3.435.751,73 30.982.945,50 6.395.972,89 7.250.257,89 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.657.151,80 6.569.659,75 - - -3.123.080,30 12.103.731,25 - - - - 12.103.731,25 8.657.151,80 III. Finanzanlagen 345.303.273,78 25.143.858,47 169.522,01 13.512.638,85-24.610,00 356.740.361,39 169.720.952,20 17.023.499,39 13.440.817,23 173.303.634,36 183.436.727,03 175.582.321,58 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 682.542,36 - - 12.750,00-669.792,36 - - - - 669.792,36 682.542,36 2. Beteiligungen 399.135,80 12.750,00-252.706,70-159.179,10 252.706,70-252.706,70-159.179,10 146.429,10 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.891.779,96 - - - - 1.891.779,96 - - - - 1.891.779,96 1.891.779,96 2.973.458,12 12.750,00-265.456,70-2.720.751,42 252.706,70-252.706,70-2.720.751,42 2.720.751,42 357.094.623,20 25.441.458,10 169.522,01 13.814.652,92-368.551.906,37 176.509.306,20 17.408.370,02 13.730.081,30 180.187.594,92 188.364.311,45 180.585.317,00 10