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Transkript:

Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle unter 40-Jährigen gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers. 1/5

2. Welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gewährt. 3. Varianten 3.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Wie der Name schon sagt: Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die zusätzlich entweder zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder aber einer (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird. Primärer Zweck einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu befreien. Häufig wird jedoch zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart. Berufsunfähigkeit ist meistens ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Menschen. Nur eine negative Folge ist oftmals, dass die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung wegen erhöhten Kapitalbedarfs und/oder deutlich geringeren Einkommens weit in den Hintergrund treten. Existiert dagegen eine ausreichende BU-Absicherung, bleibt der Schutz der Lebens- oder Rentenversicherung erhalten. Da das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung übernimmt, ist sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zum Ablauf des Versicherungsvertrages ausgezahlt werden. Wenn zusätzlich eine ausreichend hohe BU-Rentenzahlung vereinbart wurde, hat der Versicherte den Vorteil, dass sein bisheriger Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht mit den Kapitalauszahlungen aus der Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) verrechnet. 3.2 Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Diese Versicherung wird als selbstständiger Vertrag abgeschlossen. Sie ist nicht an eine Risikolebens-, (fondsgebundene) Kapitallebens- oder (fondsgebundene) Rentenversicherung gekoppelt. Besonders geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für all diejenigen, die bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten beziehungsweise absichern müssen. Häufig wird die Rente ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit in vereinbarter Höhe gezahlt, ohne dass noch weitere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen. Die Berufsunfähigkeitsrente wird 2/5

für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ende der Vertragsdauer geleistet. 3.2.1 Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet Für einen Mann mit kaufmännischer Tätigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000. Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr Alter Beitrag monatlich Beitrag monatlich nach Verrechnung der Überschüsse 25 56,- 38,- 30 64,- 44,- 35 75,- 52,- 40 88,- 61,- 45 101,- 70,- Für eine Frau mit kaufmännischer Tätigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000. Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr Alter Beitrag monatlich Beitrag monatlich nach Verrechnung der Überschüsse 25 72,- 50,- 30 84,- 58,- 35 98,- 68,- 40 114,- 79,- 45 128,- 88,- Die Beitragsübersichten bieten nur Anhaltspunkte. Überschüsse können nicht garantiert werden. 3.3 Erwerbsunfähigkeitsversicherung Diese Versicherung ist eine abgespeckte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird als eigenständiger Vertrag und als Zusatz zur Kapitallebens- und Risikolebensversicherung verkauft. Früher wurde die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsklausel immer dann vereinbart, wenn der Versicherungsnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübte oder er bereits krank war. In diesen Fällen konnte keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet 40 bis 60 Prozent weniger als die Berufsunfähigkeitspolice und leistet ausschließlich dann, wenn der Versicherte keinerlei berufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei dieser Versicherung kommt es also nicht darauf an, dass der Betroffene seinen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann. Beruf, Kenntnisse, Lebensstandard und Einkommen werden nicht berücksichtigt. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich daher für alle diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer wäre oder etwa wegen einer Vorerkrankung nicht vereinbart werden kann. 3/5

4. Was man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen Berufsunfähigkeitsrente. Ihre individuelle Höhe sollte sorgfältig und eventuell mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ermittelt werden. Sie orientiert sich am Nettoeinkommen. Weil Versicherungsverträge in den Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte gewährleistet sein, dass der Versicherte die Prämien bequem aufbringen kann. Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die in Schriftform zum Antrag gestellten Gesundheitsfragen unbedingt korrekt und vollständig beantwortet werden. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt. Wichtig ist die Lektüre des Kleingedruckten, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden. 5. Kleines Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag. Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Nachversicherungsgarantie: Sie verpflichtet das Versicherungsunternehmen bei bestimmten Veränderungen im Leben des Versicherungsnehmers, eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen. Anlass für eine Veränderungen kann eine Heirat oder die Geburt eines Kindes sein. 4/5

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police. Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig. Verweisung: Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich. 5/5