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Transkript:

FINANZIERUNGSHILFEN FÜR EXISTENZGRÜNDER Für die Gründung einer selbständigen Existenz können Existenzgründer zinsgünstige Finanzierungshilfen beantragen. Die Vergabe öffentlicher Förderdarlehen ist jedoch an die Einhaltung grundsätzlicher Voraussetzungen gebunden: Existenzgründer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen. Das Gründungsvorhaben muss Aussicht auf dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg bieten. Dies bedeutet, dass nach der Anlaufphase ein Gewinn zu erwarten sein sollte, der eine ausreichende Lebensgrundlage ermöglicht. santräge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Antragsteller sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen (beim ERP-Kapital für Gründung mind. 15 %). Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden (Ausnahme: ERP-Kapital für Gründung). Soweit dies nicht möglich ist, können Haftungsfreistellungen oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht. EXISTENZGRÜNDUNGSDARLEHEN Die Förderinstitute finanzieren die Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie den Erwerb einer tätigen Beteiligung (bspw. Einstieg als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH). Auch für Gründungen im Rahmen des Franchisings können i. d. R. Förderdarlehen beantragt werden. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke usw.), Markterschließungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und sonstige Betriebsmittel wie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen. Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Gründungswerkstatt Heilbronn-Franken (www.gruendungswerkstatt-heilbronn-franken.de). Existenzgründungen können durch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans.

DIE WICHTIGSTEN FÖRDERPROGRAMME SIND: Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg Die Gründungsfinanzierung Baden-Württemberg ist ein gemeinsames Programm der L-Bank, der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der KfW. Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt tätig sind. Die Zinsen werden durch das Land verbilligt. Finanziert werden Investitionen aller Art sowie Betriebsmittel. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der shöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Bei dem Programm gibt es ein risikogerechtes Zinssystem. Der Zins richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die für den Kredit gestellt werden können. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die Preisklasse für den Zins. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (bis 1,25 Mio. Euro) durch die Bürgschaftsbank (Gründungsfinanzierung 50) zu besonders günstigen Konditionen möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (max. 1,25 Mio. Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. ERP-Kapital für Gründung ERP-Kapital für Gründung wird von der KfW an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe gewährt. Die Fördermittel haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Voraussetzung ist ein Eigenkapitaleinsatz von 15 %; die Eigenmittel können mit ERP-Kapital für Gründung bis auf 45 % des Kapitalbedarfs aufgestockt werden, höchstens jedoch 500.000 Euro. Das hat eine Laufzeit von 15 Jahren; in den ersten 7 Jahren besteht Tilgungsfreiheit. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden; erforderlich ist jedoch die persönliche Haftung des Antragstellers. Folgeinvestitionen sind innerhalb von drei Jahren nach der Gründung förderfähig. Eine Kombination von aus der Gründungsfinanzierung Baden- Württemberg mit dem ERP-Kapital für Gründung ist in der Regel möglich. Startfinanzierung 80 Im Programm Startfinanzierung 80 werden Vorhaben von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 150.000 Euro gefördert. Bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern sind auch größere Vorhaben bis zu 600.000 Euro förderfähig. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der L-Bank (Höchstbetrag 100.000 Euro je Gründer oder Unternehmer bzw. insgesamt maximal 400.000 Euro) sind zusätzlich mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 % abgesichert. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Das Programm bietet mehrere Laufzeitvarianten. Gefördert werden die Neugründung, die Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung. Die Existenzfestigung wird innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme gefördert.

ERP-Gründerkredit - StartGeld Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld bietet die KfW Existenzgründern und kleinen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit Förderkredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro. Die KfW gewährt eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Der Investitionsbetrag kann über 100.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Ergänzend gibt es mit der Fördervariante ERP-Gründerkredit Universell ein weiteres Finanzierungsangebot. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Seit 28.12.2011 gibt es eine neue Rechtsgrundlage. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei der Entscheidung ist der Vorrang der Vermittlung zu berücksichtigen. Die Arbeitsagentur muss dabei prüfen, ob der gründungswillige Arbeitslose in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann. Geleistet werden kann der Gründungszuschuss, wenn der Antragsteller bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III hat (bspw. Arbeitslosengeld I) oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. Bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen. In den ersten sechs Monaten ab der Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) gewährt. Außerdem werden pauschal 300 Euro monatlich für die soziale Sicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Seit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage sind die mit dem Gründungszuschuss geförderten Existenzgründungen deutlich rückläufig. Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (bspw. IHK) zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Hierzu muss ein fundierter Businessplan (beruflicher Werdegang, Vorhabensbeschreibung, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Ertragserwartung) vorgelegt werden.

Förderprogramme Existenzgründung und -festigung BA ERP Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Programm ehemals entwickelt aus dem European Recovery Program (Marshallplan) der Nachkriegszeit Programm Landesprogramm Gründungsfinanzierung Landesprogramm Startfinanzierung 80 Bundesprogramm ERP-Gründerkredit StartGeld Bundesprogramm ERP-Kapital für Gründung Wer gefördert wird Was gefördert wird Wie gefördert wird Wie die Konditionen sind Wo der Antrag zu stellen ist Wann der Antrag zu stellen ist Natürliche Personen sowie gewerbliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. Umsatz bzw. 43 Mio. Bilanzsumme bis fünf Jahre nach Gründung Gründung, Übernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren nach Gründung): Grundstücke und Gebäude, Baunebenkosten, Betriebsausstattung wie Maschinen, Geräte,Nutzfahrzeuge, Einrichtungen, immaterielle Investitionen bei Technologietransfer; Warenlager, Betriebsmittel (bis zu 100 % des Investitionsbedarfs unter Einbeziehung aller öffentlicher Mittel); min. i.d.r. 5 000, max. i.d.r. 5 Mio. ; außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Zinssatz: 1,00 7,40 % *) Auszahlung jeweils: 100 % Effektiv-Zins: 1,00 7,66 Laufzeit: 5 Jahre,davon ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z.b.: Zinssatz: 1,00 7,40 % *) Efffektiv-Zins 1,00 7,66 Laufzeit: 8 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,00 7,40*) Effektiv-Zins 1,00 7,66 Laufzeit: 10 / 2 Jahre; auch ohne tilgungsfreie Jahre möglich Sicherheiten: ggf. Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank Existenzgründer und Angehörige der Freien Berufe mit Kapitalbedarf bis zu 150 000 (bei Teamgründung bis 600 000 ) bis fünf Jahre nach Gründung Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren): Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material-, Ersatzteillager, Betriebsmittel (Lohn-,Mietkosten, Markteinführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil (bis 100 % des Finanzierungsbedarfs); max. 100 000 je Gründer oder Unternehmer; insgesamt max. 400 000 je Unternehmen. Die Hausbank kann den u. g. Zinssatz um bis zu 0,5 %- Punkte erhöhen Zinssatz: 1,25 % Auszahlung jeweils: 100 % Effektiv-Zins 2,35 % Laufzeit: 5 Jahre,davon ein Jahr tilgungsfrei. Laufzeitvarianten 5/5, 8/2 oder 10/2 Jahre möglich. Sicherheit: Bürgschaften in Höhe von 80 % (u.u. auch für KK-Kredite und Avale) Bearbeitungsgebühr: 1 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 ; Provision: 0,8 % p. a. vom Bruttodarlehensbetrag (im Effektivzins enthalten). Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der auf Vollerwerb ausgerichtet ist; erneute Unternehmensgründung unter bestimmten Bedingungen; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren (bis zu 100 % des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs); max.100 000 je Existenzgründer insgesamt für alle Maßnahmen; Betriebsmittel max. 30 T ; der Gründer soll auch eigene Mittel einsetzen Zinssatz: 2,05 % Auszahlung: 100 % Effektiv-Zins: 2,07 % Laufzeit: 5 Jahre,davon bis 1 Jahr tilgungsfrei; alternativ: Zinssatz: 2,70 % Auszahlung 100 % Effektiv-Zins: 2,73 % Laufzeit: 10 / 2 Jahre. Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich Sicherheiten: Haftungsfreistellung 80 % Personen, die eine selbständige und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen; Festigung innerhalb von drei Jahren nach Gründung Gründung (auch tätige Beteiligung oder Übernahme) oder Festigungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Gründung; gefördert werden Betriebsund Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen, Material-, Waren-, Ersatzteillager,bestimmte externe Beratungen, Messeteilnahmen; keine Betriebsmittel Nachrangdarlehen (risikotragende Mittel mit Eigenkapitalfunktion); Eigenmitteleinsatz mindestens 15 %, die mit diesem bis auf 45 % aufgestockt werden können; max. 500 000 pro Person insgesamt; i.d.r. keine Sondertilgung Zinssätze: 1. - 3. Jahr: 0,65 % 4. - 10. Jahr: 2,65 % danach Neufestlegung; Auszahlung: 100 % Effektiv-Zins: 3,07 % Garantie-Entgelt: 1 % p.a.; Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei. Sicherheit: nur persönliche Haftung des Antragstellers und u. U. des Ehegatten / erforder- Lebenspartners lich Hausbank L-Bank Hausbank L-Bank Hausbank KfW Hausbank KfW Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Wer begutachtet Vor Antragstellung muss sich der Gründer durch die IHK beraten lassen IHK auf Anforderung der Bürgschaftsbank IHK oder andere unabhängige, fachlich kompetente Stelle Was noch wichtig ist 50-prozentige Bürgschaft der Bürgschaftsbank bzw. der L-Bank (bei ab 2,5 Mio. ) zu besonderen Konditionen möglich Gefördert wird auch die wiederholte Existenzgründung oder ein gleitender Übergang in die Selbstständigkeit Für Vorhaben mit Kapitalbedarf über 100 000 steht der ERP-Gründerkredit-Universell zur Verfügung Eine neue Gründung kann nur gefördert werden,wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbstständigkeit mehr bestehen Fundstelle Merkblatt der L-Bank Nr. 8610, Stand: 01/2015 Merkblatt der L-Bank Nr. 8601, Stand: 12/2015 Merkblatt der KfW, Stand 12/2015 Merkblatt der KfW, Stand 07/2015 Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dann der konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

KfW L-Bank KfW Mittelstandsbank, Frankfurt/Main ( L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg, Stuttgart MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden- Württemberg GmbH, Stuttgart Landesprogramm Liquiditätskredit BA-Programm Gründungszuschuss MBG Beteiligungen Existenzgründung Unternehmensnachfolge Gründungsgutscheine (Vorgründungsberatung) Förderung unternehmerischen Know-hows für junge Unternehmen Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 500 Beschäftigten (ohne Verkehrssektor) Wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf Konsolidierung z.b. Zahlungsfähigkeit, Umschuldung aus Kontokorrent, Investitionen zur Anpassung an Nachfrageverschiebung, Wettbewerbsverschärfung; Technologiesprünge Betriebsübernahmen z.b. Übernahmepreis, Investitionen (bis 100 % der förderfähigen Ausgaben); min. 10 000, Höchstgrenze 5 Mio. ; Laufzeit-Varianten: 3-10 Jahre mit 0-4 tilgungsfreien Jahren verschiedene Konditionen: die kürzeste Variante: Zinssatz: 1,00-7,40 % *) Effektiv-Zins: 1,64-8,32 % Laufzeit: 3 Jahre, ohne tilgungsfreie Zeit; die längste Variante: Zinssatz: 1,20-7,60 % *) Effektiv-Zins: 1,38-8,04 % Laufzeit: 10 Jahre, davon bis 2 Jahre tilgungsfrei; Auszahlung jeweils 99 %; Sicherheiten: ggf. günstige Bürgschaft und Beteiligung der MBG zu Sonderkonditionen Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Selbständigkeit beenden und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Sicherung nach Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche (auch für Betriebsübernahmen). Berücksichtigt wird die Aufnahmefähigheit des Arbeitsmarktes und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind Zuschüsse, aufgeteilt in zwei Förderphasen: 1. Phase sechs Monate 2. Phase neun weitere Monate (wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden) 1. Phase in Höhe des bislang bezogenen, individuellen Arbeitslosengeldes I, zuzüglich 300 monatlich (bei eigener Kündigung zunächst zwölfwöchige Sperrfrist); 2. Phase Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 300 (erneuter Antrag bei der Arbeitsagentur ist notwendig) Alle Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Neugründung, Festigung bis zu 3 Jahren, tätige Beteiligung, MBO, MBI, Betriebsübernahme) Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Festigung stehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung; es muss hierfür ein Erfolg versprechendes Konzept vorliegen; ein angemessener Eigenmitteleinsatz ist erforderlich Typ. Stille Beteiligungen min. 25 000 max. 250 000 die Höhe orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz; bei Unternehmensnachfolge max. Beteiligungshöhe 750 000 und Zinssatz in den ersten drei Jahren bei 4,00 % + 2,00 % Beteiligungsentgelt: 1.-3. Jahr: 4,50 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; 4.-6. Jahr: 5,50 % fest + 2,0 % gewinnabhängig; ab 7. Jahr: 6,50 % fest + 2,0 % gewinnabhängig. Laufzeit: 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung ist gegen Agio möglich. Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Beteiligung Sicherheiten: Bürgschaftsbank / persönl. Garantie Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer (bis 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Umsatz oder max. 43 Mio. Bilanzsumme) Kompaktberatung zur Klärung der Geschäftsidee, zur Überprüfung und Beurteilung des Businessplanes, Finanzierungsprüfung usw. Intensivberatung zur Erarbeitung des Businessplanes, zur Erstellung von Marktrecherchen sowie Marketing- und Vertriebskonzepten, Begleitung von Finanzierungsgesprächen, Prüfung von Übernahmen Kostenfreie Erst-/Kompaktberatungen; Zuschüsse bei Intensivberatungen bis zu 10 Tagen Für RKW: Kosten pro Beratungstag (8 Stunden) netto inkl. Reisekosten: 180 zzgl. Mehrwertsteuer (bis zu vier Tage; bei den Themen Innovation, Fremdfinanzierung und Unternehmensnachfolge max. acht Tage); bei anderen autorisierten Projektträgern möglicherweise andere Konditionen Junge Unternehmen und Freiberufler (weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme), die max. 2 Jahre bestehen Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; spezielle Beratungen z. B. zur Unternehmensführung von Unternehmerinnen, von Migranten und Unternehmer mit anerkannter Behinderung, Fachkräftegewinnung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zuschuss zu den Beratungskosten; hierzu zählen auch Auslagen und Reisekosten des Beraters 50 %, max. 2 000 ; maximal förderfähige Beratungskosten: 4 000 ; gefördert werden können mehrere thematisch getrennte Beratungen bis zur Ausschöpfung der max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart; bei Beratungen für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Zuschuss 90 % (max. förderfähige Beratungskosten 3.000 ) sowie Folgeberatung möglich Hausbank L-Bank Örtliche Agentur für Arbeit MBG oder Hausbank RKW bzw. weitere ausgewählte Projektträger BAFA (Online) über Leitstelle Vor Beginn des Vorhabens Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen sein Gespräch mit Regionalpartner (u. a. IHK) vor Antragstellung notwendig IHK oder andere fachkundige Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens IHK und Fachverband auf Anforderung der MBG Die Hausbank muss bestätigen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Konzept vorliegt ALG II-Empfänger können ggf. ein Einstiegsgeld u. für Sachmittel Zuschüsse (max. 5 000 ) und/oder erhalten Nur bei Vorhaben in Baden-Württemberg möglich Beratung kann nach Zugang eines Informationsschreibens der Leitstelle (nach Antragsprüfung) beginnen Merkblatt der L-Bank Nr. 8597, Stand: 01/2015 93 und 94 SGB III 16b und 16c SGB II Konditionen-Merkblatt der MBG, Stand: 06/2014 MFW Baden-Württemberg www.gruendung-bw.de Richtlinie des BMWI vom 28.12.2015 (www.bafa.de)

BÜRGSCHAFTEN DER BÜRGSCHAFTSBANK Antragsberechtigte Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Gartenbaus, des Handels, der Verkehrsbetriebe, des Gastgewerbes und andere Dienstleistungsbetriebe. Verwendungszweck Verbürgung von öffentlichen und privaten Krediten (bspw. zur Finanzierung von Maschinen, Geschäftsbauten, Betriebsmittel, Existenzgründungen); neu eingeräumten Kontokorrent- oder Avalrahmen, darüber hinaus auch Aufstockungen bereits eingeräumter Kreditlinien (jedoch keine Umschuldungen); Krediten zur Auftragsvorfinanzierung; hierzu gehört auch die Verbürgung einer Anzahlung, die einem Unternehmen dann zur Finanzierung eines (größeren) Auftrags voll zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen Das betriebliche Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Art der Förderung Bürgschaften bis maximal 80 % des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Millionen Euro. Konditionen Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft; keine Bearbeitungsgebühr bei Ablehnungen, Rückgaben und Rücknahmen. Bürgschaftsprovision: i.d.r. 1,0 % p. a. jeweils vom Kreditbetrag. Antragstermin Vor sgewährung. Antragsweg Über das kreditgewährende Bankinstitut an die Bürgschaftsbank. Weitere Informationen unter www.buergschaftsbank.de

ANSPRECHPARTNER BEI DER IHK HEILBRONN-FRANKEN Christina Nahr-Ettl Telefon 07131 9677-134 Fax 07131 9677-119 E-Mail christina.nahr-ettl@heilbronn.ihk.de Thomas Leykauf Telefon 07131 9677-174 Fax 07131 9677-119 E-Mail thomas.leykauf@heilbronn.ihk.de Martin Neuberger Telefon 07131 9677-112 Fax 07131 9677-119 E-Mail martin.neuberger@heilbronn.ihk.de Geschäftsstelle Bad Mergentheim Christof Geiger Telefon 07931 9646-191 Fax 07931 9646-195 E-Mail christof.geiger@heilbronn.ihk.de Geschäftsstelle Schwäbisch Hall Franz Henschel Telefon 0791 95052-182 Fax 0791 95052-185 E-Mail franz.henschel@heilbronn.ihk.de HINWEIS: Das Merkblatt wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand: Februar 2016