Seite 1 von 7 Leasing- und Nutzungsvertrag für ein im Rahmen eines schulischen Konzeptes genutztes Notebook 1. Präambel Im Rahmen eines Notebook-Klassenprojektes der Schule erhalten die SchülerInnen persönliche Notebooks zur schulischen Nutzung innerhalb und außerhalb der Schule. Eine ggf. von der Schulleitung zugestandene zusätzliche private Nutzung ist nur im Rahmen des technischen Betriebskonzept der Schule und daher nur eingeschränkt möglich (der Nutzer, sofern er SchülerIn ist, erhält beispielsweise keine administratven Rechte). Diese Regeln sind notwendig, um den störungsfreien Einsatz der Geräte in der Schule zu gewährleisten. Die Notebooks werden von den SchülerInnen bzw. deren gesetzlichen Erziehungsberechtgten mittels Leasing fnanziert und gehen während des Leasingzeitraumes nicht in das Eigentum des Nutzers (Leasingnehmer) über (Leasing ist kein Mietkauf). Die Geräte sind daher schonend und verantwortungsvoll zu behandeln und müssen, sofern sie nicht zum Ende des Leasingzeitraumes übernommen werden, in funktonsfähigem, unbeschädigtem Zustand zurückgegeben werden. Für Schäden, die nicht von Garante oder Versicherung abgedeckt sind, ist somit der Nutzer (Leasingnehmer) verantwortlich. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen des Leasings sowie der Nutzung. 2. Vertragspartnerschaf zwischen der Schule in Vertretung des Kreises Bergstraße Starkenburg-Gymnasium Gerhart-Hauptmann-Straße 21 64646 Heppenheim - im Folgenden Leasinggeber genannt - und dem Nutzer (bzw. bei Minderjährigen ihrem gesetzlichen Vertreter) Vor- und Zuname Schüler(in)... Vor- und Zuname gesetzl. Vertreter... Straße... PLZ, Ort...
Seite 2 von 7 - im Folgenden Leasingnehmer genannt - 3. Gerätespezifikaton Hersteller: Modell: Details: Zubehör: Leasingkunden-Nr.: Service Tag-Nr.: 4. Leasingvertrag 4.1. Leasing Der Leasinggeber übernimmt mit Hilfe des Schulträgers Kreis Bergstraße eine Vorfnanzierung der Gesamtkosten für das unter 3. Gerätespezifikaton benannte Notebook. Die gelieferten Geräte werden durch die Deutsche Leasing AG fnanziert. Aus abrechnungstechnischen Gründen zahlt die Schule den monatlichen Leasingbetrag jeweils in einer Sammelrechnung an die Deutsche Leasing AG, Fröhlingstraße 15-31, 61352 Bad Homburg. Die Leasingrate wird vom Leasingnehmer dem Leasinggeber, also der Schule, geschuldet. 4.2. Laufzeit Die Vertragslaufzeit beginnt am XX.XX.XXXX und beträgt 48 Monate. 4.3. Leasingrate Die monatliche Leasingrate beträgt XX,XX und wird monatlich vom Konto des Leasingnehmers per Lastschrif (Einzugsermächtgung) abgebucht. In der Rate sind neben den eigentlichen Gerätekosten folgende zusätzliche Leistungen inbegrifen: Sofware (Betriebssystem, Virenschutz, Sofwarebetankung und MS Ofce) Garanteverlängerung über die gesamte Leasinglaufzeit Garante mit schneller Reaktonszeit Supportpauschale
Seite 3 von 7 Elektronikversicherung * Hafpfichtversicherung * Diebstahlversicherung * *) Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 250,00. 4.4. Kündigung Eine Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Im Falle einer Kündigung hat der Leasingnehmer die Verpfichtung, sämtliche ofene Leasingraten der Restlaufzeit zu entrichten. Das Gerät geht hierdurch nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über. Das Gerät kann auch bei einer Kündigung nach den Bedingungen von 4.5 Übernahmeopton übernommen werden. 4.5. Übernahmeopton Nach Beendigung des Leasingzeitraumes ist eine Übernahme des Gerätes zum dann gültgen Marktwert, höchstens jedoch 50,- (zzgl. des zu diesem Zeitpunkt gültgen Mehrwertsteuersatzes), gegebenenfalls möglich. 4.6. Software Der Leasingnehmer verpfichtet sich, bei Rückgabe des Gerätes zum Ende des Leasingzeitraumes jegliche Sofware aus dem Arbeitsspeicher (RAM) und dem permanenten lokalen Speicher des Computers zu löschen. Nach Ablauf des Vertrages gehen das Betriebssystem sowie Microsof Ofce in der zum Auslieferungszeitpunkt installierten Version ins Eigentum des Leasingnehmers über. 5. Garante Die Garante läuf über den gesamten Leasingzeitraum. Es gelten die Garantebedingungen des Herstellers (s. Anlage 1). 6. Versicherung Es gelten die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaf (s. Anlage 2). Im Versicherungsfall ist ein Eigenanteil von 250.- zu begleichen. Hierüber muss vor der Reparaturbeaufragung eine Einzugsermächtgung erteilt werden.
Seite 4 von 7 7. Support Die Geräte werden vom Schulsupport betreut. Die Betreuung umfasst Sof- und Hardwaresupport. Schadensmeldungen sind ausschließlich an die IT-Beaufragten der Schule zu richten, Diebstahlmeldungen ausschließlich an das Schulsekretariat. Reparaturen und Veränderungen der Hardware dürfen nur vom Schulsupport oder seinen Beauftragten durchgeführt werden. Die Geräte dürfen weder vom Besitzer noch von Driten repariert oder auch nur geöfnet bzw. mechanisch verändert werden. Im Supportall wird ausschließlich der auf dem Auslieferungs- bzw. letztverfügbaren Image definierte Zustand zurückgespielt; es erfolgt keine individuelle Nachbetankung der vom Benutzer (Leasingnehmer) bzw. von den IT-Beaufragten der Schule nachinstallierten Sofware und Einstellungen durch den Support. 8. Nutzungsbedingungen 8.1. Nutzung Die Geräte werden für die schulische Nutzung überlassen. Die Schule ist berechtgt, auf den Geräten Klassenraum-Management-Sofware zu installieren, mit der beispielsweise Bildschirminhalte auf den Schülercomputern gezeigt, die Arbeit der SchülerInnen überwacht und bei Bedarf Hilfestellung geleistet, die Verwendung von Programmen und Internet kontrolliert, Dokumente verteilt oder eingesammelt, Tests erstellt und der Fortschrit der SchülerInnen bewertet werden kann. Inwieweit eine zusätzliche private Nutzung zugelassen wird, liegt im Ermessen der Schulleitung, die auch die Bedingungen hierfür festlegt. Jegliche private Nutzung muss sich den Richtlinien des Betriebs- und Supportkonzeptes des Kreises unterordnen. Es ist davon auszugehen, dass eine private Nutzung durch diese Richtlinien nur eingeschränkt möglich ist. Störungen aufgrund privater Nutzung sind nicht vom Schulsupport abgedeckt. Für durch Internetnutzung und durch Handlungen im Internet ggf. entstehende Kosten und Rechtsfolgen hafet der Leasingnehmer. 8.2. Behandlung der Geräte Die Geräte sind pfeglich zu behandeln und dürfen bei der Rückgabe Gebrauchsspuren, nicht jedoch Schäden aufweisen. Sie dürfen nicht beschrifet und beklebt werden. Beschrifungen und Aufleber gelten als Beschädigung. Die Gerätegehäuse dürfen nicht geöffnet (aufgeschraubt o.ä.) werden. Es dürfen lediglich die für eine normale Nutzung üblichen Handlungen vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen, auch die Erweiterung der Hardware durch zusätzlichen oder größeren Speicher, andere Festplaten, Grafkkarten oder sonstge Erweiterungen, Ergänzungen oder Nachrüstung sind unzulässig und gelten grundsätzlich, also auch bei erfolgreicher Modifikaton, als Beschädigung. Mit dem Öfnen (Aufschrauben o.ä.) des Gerätegehäuses erlischt automatsch der Garanteanspruch.
Seite 5 von 7 8.3. Defekte durch Beschädigung Für Beschädigungen, die nicht von der Versicherung getragen werden, hafet der Leasingnehmer, dem das Gerät übergeben wurde. Der Leasingnehmer hafet für jegliche Beschädigung, auch wenn diese durch Drite verursacht sein sollte. Dies gilt für alle Mängel, die der Hersteller nicht im Rahmen der Garanteleistung abwickelt bzw. die Versicherung nicht als Versicherungsfall anerkennt. Es gelten hierbei die Geschäfsbedingungen des Herstellers bzw. der Versicherung. Mit der Ablehnung der Garante- bzw. der Versicherungsleistung ist der Kreis berechtgt, die Kosten der Reparatur und der Schadensbehebung vom Benutzer einzufordern. Es gelten hierbei die Zahlungsfristen der Reparaturrechnung. Eine Anfechtung abgelehnter Garanteleistung bzw. Schadensregulierung obliegt nicht dem Kreis, sondern dem Leasingnehmer und setzt die Zahlungsfrist nicht aus. 8.4. Meldepficht bei Verschleißerscheinungen Verschleiß, Fehler und Mängel sowie Verlust sind sofort bei Aufreten dem Schulsupport anzuzeigen. Besteht die Gefahr, dass sich der Schaden durch weitere Benutzung vergrößert, ist diese zu unterlassen. Wird der Schaden durch verspätete Meldung bzw. durch die weitere Gerätebenutzung nach seinem erstmaligen Aufreten vergrößert, hafet der Besitzer für den zusätzlich entstandenen Schaden. 8.5.1 Benutzerkonten Folgende lokale Konten sind auf den Geräten eingerichtet: ein administratves Konto für den Schulsupport ("Schulsupport") ein Konto für die IT-Beaufragten der Schule ("Administrator") ein Hauptbenutzerkonto für den Leasingnehmer 8.5.2 Rechte Die Administratonsrechte verbleiben beim Kreis (bzw. beim Schulsupport) Dies bedeutet, dass z.b. Druckertreiber und WLAN-Einstellungen für Orte außerhalb der Schule ggf. nicht vom Nutzer autonom eingestellt werden können 8.6. Softwareinstallaton und Konfguraton Der Anwender kann nur im Rahmen der dem Hauptbenutzer gewährten Rechte die Einstellungen des Gerätes verändern. Sofwareinstallaton kann nur durch die IT- Beaufragten der Schule bzw. durch den Schulsupport durchgeführt werden. Die Lizenzierung der durch die IT-Beaufragten zusätzlich aufgespielten Sofware obliegt der Schule.
Seite 6 von 7 8.7. Daten Für die Sicherung der Daten vor Verlust durch Speicherfehler, durch Diebstahl und gegen unautorisierte Einsichtnahme oder Veränderung durch Drite ist der Besitzer verantwortlich. Die Geräte verfügen über keine automatsche Backupfunkton. Die Daten werden nicht verschlüsselt gespeichert und sind nach Überwindung des Passwortschutzes bzw. bei bestehender Internetverbindung im Falle eines Angriffs durch Schadsofware auslesbar. Für den Inhalt der Daten, insbesondere bzgl. urheberrechtlicher und strafrechtlicher Aspekte, ist ausschließlich der Leasingnehmer verantwortlich. Die gesetzlichen Vorschrifen des Urheber-, Datenschutz- und Strafrechtes sind einzuhalten. Bei Service- bzw. Reparaturarbeiten durch den Schul- bzw. Herstellersupport, kann es nicht vermieden werden, dass Supportmitarbeiter aus in technischen Notwendigkeiten der Supportmaßnahme begründet liegenden Umständen Einsicht in die auf dem Gerät gespeicherten Daten und Protokolle ( Log-Dateien ) erhalten. Ebenso kann bei Service- bzw. Reparaturarbeiten ein teilweiser oder gänzlicher Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Support ist für solch einen Datenverlust nicht hafbar zu machen. Es obliegt dem Leasingnehmer, regelmäßig, insbesondere vor Service- bzw. Reparaturarbeiten die auf dem Gerät gespeicherten Daten extern zu sichern.
Seite 7 von 7 Die vorstehenden Leasing- und Nutzungsbedingungen werden hiermit von den Vertragsparteien anerkannt. Heppenheim, den...... Leasinggeber... Leasingnehmer Einzugsermächtgung Hiermit ermächtge ich die unter 2. Vertragspartner benannte Schule, die monatlichen Raten wie in 4.3. Leasingrate benannt von meinem Konto einzuziehen: Kontoinhaber Geldinsttut BLZ Kontonummer............... Datum... Unterschrif Übernahmeerklärung Hiermit erkläre ich die Übernahme des unter 3. Gerätespezifikaton benannten Notebooks in ordnungsgemäßem Zustand.... Datum... Unterschrif