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Transkript:

Kurzinformation* * Erschienen ist auch eine 14-seitige Fassung dieses Faltblattes (siehe Impressum). Der Energieausweis für Wohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen? 6

Wie bekomme ich einen Energieausweis? Der Energieausweis für bestehende Wohngebäude kann von dafür zu- gelassenen Fach leuten ausgestellt werden. Dazu gehören Architekten und Ingenieure, Energieberater so- wie Hand werks meister mit entspre- chender Qualifikation, Berufser fah- rung oder Fortbildung. Eine Auflistung von Energieausweis- austellern in Ihrer Nähe finden Sie z. B. unter folgender Internet-Adres se: www.das-energieportal.de. Auch viele Energieversorgungsunternehmen bieten die Er stellung von Energieausweisen an oder vermitteln Aussteller vor Ort. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Energiever sorger. Weitere Informationen zum Thema Energie ausweis finden Sie in der 32-seitigen ASUE-Broschüre Der Energieausweis für den Gebäudebestand oder im Internet (www.dena.de, www.gih-bv.de, www.asue.de). 1

Beispiel Einfamilienhaus, Baujahr 1968 Der alte Heizkessel wurde durch einen Erdgas-Brennwertkessel ersetzt. Wärmeschutz nach der Sanierung: Wand: Außendämmung 16 cm, WLG 040* Dach: Dämmung 16 cm, WLG 040 Keller: Dämmung der Kellerdecke von unten 6 cm, WLG 040 Fenster: Wärmeschutzverglasung 124 kwh/m 2 a Der Primärenergiebedarf des Hauses nach... 411 kwh/m 2 a...und vor der Sanierung 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 Berechnung: Frank Richert, Hottgenroth GmbH Der Endenergiebedarf des Hauses nach... 107 kwh/m2a...und vor der Sanierung 359 kwh/m2a Der Primärenergiebedarf reduzierte sich von etwa 411 auf knapp 124 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Der Endenergiebedarf reduzierte sich von etwa 359 auf knapp 107 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Kohlendioxid-Emissionen (CO 2 ) reduzierten sich von etwa 115 auf knapp 28 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr. * Wärmeleitgruppe Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(m K) 2

Wichtige Fakten auf einen Blick 3 Die Verpflichtung, den Energieausweis ausstellen zu lassen, liegt beim Gebäudeeigentümer, wenn er vermieten oder verkaufen möchte. Er muss das Dokument poten ziellen Mietern oder Käufern auf Verlangen vorlegen können. Der Energieausweis wird auf Basis des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt. Bis zum 1. Oktober 2008 können alle Hausbesitzer frei entschei den, welche Variante sie wählen. Danach ist in bestimmten Fällen der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben. Ausgestellt wird der Ausweis von qualifizierten, zugelassenen Fachleuten. Er gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohneinheiten. Die Kosten für die Ausstellung sind nicht gesetzlich geregelt. Sie hängen vor allem davon ab, wie hoch der Aufwand ist und sind gemäß Betriebskostenverordnung nicht umzulegen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Vor 2008 auf freiwilliger Basis ausgestellte Energieaus weise bleiben gültig, sofern sie den Vor gaben der EnEV entsprechen. Werden innerhalb der 10 Jahre energiesparende Modernisierungen durchgeführt, sollte man den Ausweis aktualisieren lassen. Der Energieausweis dient ausschließlich zur Information. Weitergehende Rechtsansprüche (z. B. auf die Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen) lassen sich daraus nicht ableiten. Zur Beantragung von Fördermitteln der KfW-Bank ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Datenschutz ist zu berücksichtigen: insbesondere im vermieteten Ein-/ Zweifamilienhaus ist die Einwilligungserklärung des Mieters einzuholen. Hinweis bei Mischnutzung von Wohnung und Gewerbe: der größere Anteil ist zu beachten. Hinweis bezüglich Energieausweispflicht für Nichtwohn- gebäude: Stichtag ist der 1.7.2009.

Energieausweis als Modernisierungshelfer Der Energieausweis zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist, wie es energetisch optimiert werden kann und wie stark dadurch der Gesamtenergiebedarf sowie die CO 2 -Emissionen sinken. Der Ausweis ersetzt keine umfassende Energiebe ra tung. Er liefert aber wichtige Informa tionen über energe tische Schwach stellen und Einsparpotenziale. Das hilft bei der gezielten Modernisierungsplanung und macht den Ener gie - ausweis auch für Eigentümer selbst genutzter Immobilien interessant. Die Energieeffizienz kann durch verbesserten Wärmeschutz oder eine effizientere Anlagentechnik verbessert werden. Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist die Heizungserneuerung z. B. der Einbau einer modernen Erdgas-Brennwertheizung in vielen Fällen das wirkungsvollste Instrument. Wenn Sie Fragen zum Energieausweis und zur Heizungser neue rung haben, sprechen Sie bitte Ihren Energieversorger an: Er bietet Ihnen fundierte Beratung und aktuelle Informa tionen, auch zu den Möglichkeiten der Modernisie rungs förderung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.energieausweis-aktuell.de. 4

Welche energetische Modernisierung lohnt sich wann? Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1949-1957, Wohnfläche 111 m 2 Impressum Gesamtkosten energiebedingter Mehraufwand* lohnt sich in Jahren** Solarkollektoren + Erdgas-Brennwertgerät 11.600 15,3 Jahre Erdgas-Brennwertgerät 7.200 5,4 Jahre Dachdämmung 4.740 12,5 Jahre Fensteraustausch 7.770 10,4 Jahre Außenwandwärmedämmung 14.580 13,1 Jahre Dämmung der Kellerdecke 1.790 11,2 Jahre * Energiebedingte Mehrkosten sind die über die Werthaltung hinaus gehenden Kosten, die zur Energieeinsparung beitragen ** Statische Ermittlung aus Mehrkosten und Energieeinsparung bei heutigen 6 ct/kwh (ohne Berücksichtigung von Zinskosten, Energiepreissteigerung u.ä.); Quellen: Institut für Wohnen und Umwelt, BDEW Herausgeber ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsa men und umwelt freund lichen Ener gie ver brauch e.v. Stauffenbergstraße 24 10785 Berlin Telefon: 0 30 / 23 00 50 92 www.asue.de info@asue.de Redaktion gti.publik, Essen-Kettwig Grafik Kristina Weddeling, Essen Vertrieb Verlag Rationeller Erdgaseinsatz Postfach 30 37 27 10726 Berlin Telefax: 0 30 / 23 00 58 98 Bestellnummer: 05 09 08 Schutzgebühr: 0,25 Stand: September 2008 Die ausführliche 14-seitige Fassung dieses Faltblattes können Sie unter der Bestellnummer 05 08 08 beziehen. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. 5