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joj au-pair Jochen & Jolantas Au-Pair Agentur Inh. Jolanta Klein Ottweilerstr. 123 38116 Braunschweig Tel. +49 (0) 53 1 250 79 860 Fax: +49 (0) 53 1 250 79 861 E-Mail: info@jojaupair.de Internet: http://www.jojaupair.de Bewerbungsbogen zur Au-Pair Vermittlung Application Bitte deutlich in deutscher Sprache ausfüllen, Zutreffendes bitte ankreuzen. Please complete clearly in German language, tick where applicable. Persönliche Angaben personal details: Familienname surname: Vorname first name: Straße street: PLZ postal code Telefon phone: Land country: Ort city E-Mail e-mail Hier bitte ein Passbild Einkleben Please attach Photo here. Staatsangehörigkeit nationality: Persönliche Angaben personal details: Geburtsdatum date of birth: Geburtsort place of birth: Geschlecht gender: weiblich / female männlich / male Religion religion: Familienstand married/single: Körpergröße / Gewicht height / weight: cm / kg Weitere persönliche Angaben more personal details: Besitzen Sie einen Führerschein? Do you have a driving license? Wenn ja, würden Sie mit dem Auto der Gastfamilie fahren? If yes, would you drive the host family's car? Rauchen Sie? Do you smoke? Wenn ja, könnten Sie darauf im Haus verzichten? If yes, are you prepared not to smoke in the house? Mögen Sie Haustiere? Do you like pets? Können Sie schwimmen? Can you swim? Haben Sie gesundheitliche Einschränkungen/Allergien? Do you have physical restrictions/allergies? Ja/yes: Nein/no

Bewerbungsbogen zur Au Pair-Vermittlung Seite 2 Angaben zu Eltern und Geschwister details on parents and siblings: Familienname der Mutter mother's surname: Familienname des Vaters father's surname: Vorname der Mutter mother's first name: Vorname des Vaters father's first name: Beruf der Mutter mother's profession: Beruf des Vaters father's profession: Adresse der Mutter mother's address: Adresse des Vaters father's address: Anzahl und Alter der Geschwister number and age of siblings: Schwestern sisters: Alter age: Brüder brothers: Alter age: Schulische und berufliche Erfahrungen, Auslandsaufenthalte, Hobbys Educational and professional expiriences, visits abroad, hobbies: Schulabschluss school qualification: Ferienjobs vacation jobs: Berufsausbildung professional qualification: Praktika practical training: Berufliche Erfahrungen professional expirience: Interessen, Hobbys interests, hobbies: Bisherige Auslandsaufenthalte former visits abroad: Soziales, kirchliches, politisches Engagement social, religous, political engagement: Sprachkenntnisse knowledge of German and other languages: Kenntnisse der deutschen Sprache knowledge of german language Kenntnisse der englischen Sprache knowledge of english language Wie viele Jahre haben Sie Deutsch gelernt? How many years have you learnt German? Wo haben Sie Deutsch gelernt? Where did you learn German? Sonstige Sprachkenntnisse what other languages do you speak?

Bewerbungsbogen zur Au Pair-Vermittlung Seite 3 Erfahrungen in Hausarbeit und Kinderbetreuung experience in housework and child care Haben Sie Erfahrungen in Hausarbeit? Do you have experience in housework? Erfahrungen im Umgang mit Säuglingen: experience in looking after babies: Kinder anziehen, zu Bett bringen: experience in getting children dressed, putting them to bed: Kinder beschäftigen, mit Kindern spielen: experience in keeping children occupied, palying with children: Hausaufgaben beaufsichtigen: supervising homework Wo haben Sie diese Erfahrungen gemacht? Where did you gain this experience? Mit welcher Altersgruppe von Kindern? For which age group? Wünsche zur Kinderbetreuung preferences for child care: Gewünschter Altersgruppe der Kinder: preferred age group of children: 0 bis 3 Jahre 0 to 3 years 4 bis 6 Jahre 4 to 6 years 7 bis 10 Jahre 7 to 10 years Über 11 Jahre more than 11 years Wären Sie bereit, ein behindertes Kind zu betreuen? Would you look after a disabled child? Sind Sie bereit, zu einem alleinerziehenden Elternteil zu gehen? Would you work for a single parent? Am liebsten favourite Ja/yes: Weniger gern less favourite Nein/No körperbehindert / physically handicapped geistig behindert / mentally handicapped Ja/yes: nur Frauen / only single woman egal / doesn t matter Nein/No Gar nicht not at all Gründe für einen Au-Pair-Aufenthalt reasons for your au-pair stay: Verbesserung der Sprachkenntnisse / improvement of language Wirtschaftliche Gründe / economical reasons Was erwarten Sie von Ihrem Au-Pair Aufenthalt? What do you expect of your au-pair stay? Berufliche Gründe / professional reasons

Bewerbungsbogen zur Au Pair-Vermittlung Seite 4 Angaben zu Ihrem Au-Pair-Aufenthalt details on your au-pair stay Ortswunsch / Alternative preferred area / alternative: Aufenthaltsdauer length of stay: Großstadt / city Kleinstadt / smaller town ländliche Gegend / country side Frühester Antrittstermin preferred starting day: Haben Sie eine Kontaktperson in der Region? Do you have a contact person in that area? Wenn Ja If yes: Name, Vorname name: Anschrift address: Telefon phone number: Sonstiges other information: Wie haben Sie von joj'au-pair erfahren? How did you learn abou joj'au-pair? Haben Sie sich noch bei einer anderen Agentur beworben? Are you registered with other agencies? Erklärungen declarations: Diese Unterlagen habe ich alleine / mit Hilfe ausgefüllt. This application form was completed on my own / with help Ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse an andere Au-Pairs weitergegeben wird. I agree that my address will be given to other au-pairs. Ort, Datum place, date Unterschrift der Bewerberin / des Bewerbers signature of the applicant Ich kenne die Au-Pair-Bedingungen, bin damit einverstanden und werde alle erforderlichen Formalitäten erledigen. Ich erkläre, dass ich meine Angaben und alle beiliegenden Bewerbungsunterlagen der Wahrheit entsprechen. I know the conditions for au-pairs and will fulfil all required formalities. I declare that the information above and all enclosed application documents are correct. Ich habe die beiliegende Information der Bundesanstalt für Arbeit "Au-pair" bei deutschen Familien gelesen. I have read the enclosed information of the Bundesanstalt für Arbeit: "Au-pair bei deutschen Familien". Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Parent's declaration of consent for minors Ich bin / wir sind mit dem Au-Pair-Aufenthalt unserer Tochter / unseres Sohnes einverstanden. I / we agree to the au-pair stay of our daughter / our son. Ort, Datum place, date Unterschrift der Mutter mother's signature Unterschrift des Vaters father's signature

Richtlinie der Bundesanstalt für Arbeit: "Au-Pair" bei deutschen Familien Die Aufgaben eines Au-Pairs: Die täglichen Aufgaben eines Au-Pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-Pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-Pairs gehört im Allgemeinen: Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln; das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen. Rechte und Pflichten Das "Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-Pairs. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird jedoch in der Praxis im Allgemeinen nach ihm verfahren. Hinzu kommen, da man das Au-Pair-Verhältnis in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten: Dauer des Au-Pair-Verhältnisses Zumeist werden Au-Pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein, aber selten unter 6 Monaten. Arbeits- und Freizeit, Erholungsurlaub Die täglichen Aufgaben im Haushalt sollen das Au-Pair nicht mehr als 5 Stunden in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-Pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.b. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-Pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Wird das Au-Pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-Pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Sprachkurs Jedem Au-Pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen muss es jedoch selbst aufkommen. Unterkunft und Verpflegung Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-Pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essenwie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben. Taschengeld und Reisekosten Im Vordergrund des Au-Pair-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Ein Au-Pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit üblicherweise 260 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-Pair. Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft Auf jeden Fall muss für das Au-Pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie. Auflösung des Au-Pair-Verhältnisses Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste Kulturschock (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Bewerbung und Vermittlung Das Mindestalter für Au-pairs bei Beginn der Beschäftigung beträgt grundsätzlich 18 Jahre, bei Au-pairs aus anderen EU-/EWR- Staaten und aus der Schweiz 17 Jahre. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) und aus den EUMitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dürfen bei Beginn der Beschäftigung höchstens 24 Jahre alt sein. Auch verheiratete Bewerber(innen) können zugelassen werden. Es wird erwartet, dass Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden sind. Interessentinnen bzw. Interessenten sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und ein ansprechendes Passbild beifügen (bitte auf dem Lebenslauf befestigen). Viele Au-pair-Agenturen verlangen darüber hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Bei der Vermittlung wird die Au-pair-Agentur die Vorstellungen der Familie und der Bewerberin bzw. des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen. Das Angebot an interessierten Familien ist in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen groß. Bei Bewerber(innen) aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: In der Gastfamilie muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Deutsch als Muttersprache sprechen. Möglich ist auch eine Tätigkeit in einer Familie, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen Ausnahmefällen auch in einer ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist. Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf mit den Gasteltern nicht verwandt sein. Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Au-pair-Agenturen mit Sitz in Deutschland dürfen von Au-pairs für die Vermittlung eine Vergütung von höchstens 150 Euro verlangen (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Nicht- EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus den EUMitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist dies erst dann der Fall, wenn der erforderliche Aufenthaltstitel bzw. die erforderliche Arbeitserlaubnis-EU erteilt wurde. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) Es wird ein Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis) benötigt. Der Aufenthaltstitel muss vor der Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Visums beantragt werden.* Das Visum bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit. Bei Beantragung des Visums darf man noch nicht 25 Jahre alt sein. Das Visum sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten wird. Der Beginn der Beschäftigung laut Au-pair-Vertrag darf jedoch nicht später als 6 Monate nach Beantragung des Visums liegen. Die Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer Zustimmung der Agentur für Arbeit voraus. Die Aufenthaltserlaubnis muss nach Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Die Au-pair-Beschäftigung darf erst nach der Erteilung des Aufenthaltstitels (Visum/Aufenthaltserlaubnis), der ausdrücklich die Aufnahme einer Au-pair-Beschäftigung erlaubt, aufgenommen werden. Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger Reisepass des Herkunftslandes erforderlich. Aupairs aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen. Nach der Einreise muss bei der in Deutschland örtlich zuständigen Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis-EU beantragt werden. Erst nach Erteilung dieser Erlaubnis darf die Aupair-Beschäftigung aufgenommen werden. Von der örtlich zuständigen Melde- bzw. Ausländerbehörde wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. Au-pairs aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten sowie aus der Schweiz Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis notwendig. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen. Von der in Deutschland örtlich zuständigen Melde- bzw. Ausländerbehörde wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. Eine Arbeitserlaubnis-EU ist nicht erforderlich. Zu guter Letzt Es empfiehlt sich, nur eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen, die sich verpflichtet, Ihnen während des Aufenthalts z. B. bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie beizustehen. Anderenfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt. Bei Verstößen der Au-pair-Agentur gegen die unter III. angesprochenen Vergütungsvorschriften kann man sich an die für den Geschäftssitz der Agentur zuständige Agentur für Arbeit oder an die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wenden. Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten, die Sie ja in Deutschland kennen lernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen. Diese Richtlinie entspricht im Wortlaut der originalen Richtlinie BA PP 52 AVPriv 4 1.2005 der Bundesanstalt für Arbeit. Sie wurde lediglich in der optischen Aufmachung angepasst.