K N I G G E. für den A T B. Akademischer Turnbund



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K N I G G E für den A T B Akademischer Turnbund Stand 2012

Inhalt 1. Prolog und Team-Mitglieder 2. Bier-Comment 2.1 Verhalten 2.2 Chargierte 2.3 Wichs 3. Allgemeiner Comment 3.1 Anrede 3.2 Teilnahme 3.3 Kleiderordnung 3.4 ATB-Attribute 3.5 Gemeinschaftsquartier 4. Gesellschaft Comment 4.1 Studium 4.2 Postverkehr/Telefon 4.3 Internet 4.4 Berichte 4.5 Alkohol-Genuss

Prolog Comment heißt bekanntlich Wie? In welcher Art und Weise. Im korporationsstudentischen Leben erstreckt sich dieses Wie verhalte ich mich? nicht nur auf den Bier-Comment während Kneipe und Kommers sondern auch auf Verhaltensregeln in Bezug auf das allgemeine Auftreten in der Korporation Allgemeiner Comment oder in der Öffentlichkeit Gesellschafts-Comment. Wir, das Knigge Team, haben für den ATB dazu ein Regelwerk mit Mindestanforderungen entwickelt und formuliert, das für den Bund verbindlich ist und den Korporationen als Leitfaden dienen soll. ( handschriftlich ) Pämi, Delfi, Solitär, Smarty, Nurmi, Saudi, Volldemort, Smök, (ständiger Gast Kiki Hagelweiß)

Mitglieder Das Team setzt sich aus Bundesgeschwistern verschiedener Regionen, Korporationen und Generationen zusammen, Aktive, junge und ältere Alte Damen und Alte Herren, damit ein möglichst breites Bild bei der Ausführung und Formulierung Berücksichtigung findet. Esther Wagener v. Solitär, ATV Amicitia zu Greifswald in Marburg aktiv 1995/96 Svea Döhner v. Pämi, ATV Westmark zu Münster aktiv 2006/07 Kerstin Hanke v. Delfi ATV Gothania Jenensis zu Frankfurt aktiv 2008 Friedrich Flötgen v. Nurmi ASV Alte Elisabeth zu Freiberg aktiv 1991 Seiteneinsteiger bei Neugründung der Korporation Bernhard Rehorst v. Smarty ATV Silesia zu Mainz aktiv 1970/71 Gregor Köhler v. Saudi ATSV Karlsruhe aktiv 1999/2000 Niklas Verlage v. Volldemort ATV Gothia-Suevia Bonn aktiv 2009 Bernhard Hagelweiß v. Smök ATV Saxonia Braunschweig aktiv 1961/62 ATV Saxo-Silesia Breslau zu Aachen und als ständiger Gast Kiki Hagelweiß

2.1 Verhalten Auf Kneipe und Kommers sind die Kneipanten und Kommersteilnehmer Vertreter ihrer Korporation und müssen sich entsprechend verhalten. Beim Ein- und Auszug der Chargierten, der stehend erfolgt, wird nicht geklatscht, es sei denn beim besonderen Anlässen diese werden annonciert. Während des Kommerses wird kein Essen serviert. Die Einführung des Saalburschen hat sich bewährt. Er kümmert sich um die Gäste und wird vom Präsidium mit Sonderaufgaben beauftragt. Bei uncommentmäßigem Verhalten eines Kommersteilnehmers kommt zunächst der Saalbursch auf Anweisung des Präsiden und macht den Kneipanten auf sein Fehlverhalten aufmerksam. Bei weiteren Störungen spricht der Präside öffentlich eine Maßregelung aus, als letzte Maßnahme wird der störende Kommersteilnehmer des Saales verwiesen. Während der Festrede wird respektvolles Verhalten und Wertschätzung gegenüber dem Redner erwartet. Die Versammlung sitzt ordentlich an der Kneiptafel und unterlässt das Kommunizieren mit dem Nachbarn. Das Zutrinken ist nur während des Kolloquiums gestattet. Beim Kolloquium wird nicht der Saal verlassen oder herumgelaufen. Es sei denn, der Präside gibt ein -Allgemeines Tempus-. Die Biermusik muss anpassungsfähig sein und die Noten des Allgemeinen Deutschen Kommersbuches beherrschen, sie soll deutlich intonieren. Während des Kommerses werden keine Lieder mit Sonderrefrains gesungen. Die Sänger stimmen laut und deutlich aber ohne zu grölen ein und kennen zumindest die Texte der Nationalhymne, Europahymne und die zu singenden Strophen des Bundesliedes, diese Lieder werden stehend durchgezogen..

2.3 Chargierte Der Ein- und Auszug der Chargierten sowie das Grüßen wird in der Chargenprobe geübt. Die Reihenfolge der Korporationen zum Ein- und Auszug ist im Vorfeld festgelegt. Im Chargenumkleideraum und während des Kommerses werden keine Chargenutensilien weggefunden/sichergestellt. Diese Unsitte, die mit einem fröhlichen Auspauken endet, findet bei einem Festkommers keine Gnade. Das Cerevis sitzt rechts, der Zirkel soll lesbar sein. Die Damen chargieren mit dezentem Make-up, nicht mit offenen Haaren und auffälligem Schmuck. Wenn beim Chargieren kein Wichs getragen wird, kleiden sich die Herren mit einem dunklem Anzug, weißem Hemd und Krawatte, die Damen mit Kostüm oder Hosenanzug in gedeckten Farben, keinesfalls mit ärmellosem Kleid. Die Schuhe und die Accessoires müssen der Kleiderfarbe angepaßt sein. Die Chargierten trinken während des Kommerses verhalten, kauen keinen Kaugummi, reden nicht während der Festrede, benutzen kein Handy und achten auf sichere Handhabung ihren Schläger. Sie freuen sich auf einen Zutrunk aus der Corona, den sie stehend erwidern. Im Kabinett wird weder Stafette noch Bierjunge getrunken.

2.3 Wichs Der Chargenwichs besteht aus: Parade-Cerevis in Korporationsfarben, Flaus oder Pekesche in Cerevisfarbe oder schwarz, Schärpe in Korporationsfarben ( getragen von rechts oben nach links unten ), Hosen aus weißem Stoff, geschlossenen schwarzen Stiefelschäften mit schwarzen Schuhen, Handschuhen weiß und Schläger (gegebenenfalls mit Scheide und Gehänge). Der Salonwichs besteht aus: Cerevis, Flaus mit schwarzer Hose oder schwarzem Anzug, schwarzen Schuhe, Schärpe in Korporationsfarben und weißen Handschuhen; Damen in knielangem Kostüm oder Hosenanzug in gedeckten Farben und passenden flachen Schuhen. Der Chargenwichs wird nur zum Chargieren getragen, weder zum Essen noch Rauchen und in ordentlichem Zustand zurückgegeben.

3.1 Anrede In der jeweiligen Korporation herrscht zwischen allen Mitgliedern Biername und Duz-Comment. Bei Aktiven verschiedener ATB Korporationen gilt untereinander Biername und Duz-Comment. Aktive und Philister sagen bei der Vorstellung gegenüber fremden älteren Bundesgeschwistern: Vorname, Nachname, Biername und Korporation danach abwarten, wie der Begrüßte reagiert. Gäste werden immer mit Sie und gegebenenfalls mit ihrem akademischen Titel angesprochen und danach die Reaktion abgewartet. Vorstellung gegenüber Mitgliedern anderen Dachverbände: Vorname, Nachname, Korporation und Dachverband.

3.2 Teilnahme Das ATB-Fest gilt als hoch-offizielle (ho) Veranstaltung und sollte von jedem Aktiven zumindest einmal in seiner Aktiven-Zeit besuc ht werden. Jeder ATBer sollte bis zur Burschung an einem ATB-Tag und einer ATB Meisterschaft teilgenommen haben. ATB-Fest, ATB-Tag und ATB-Meisterschaften sind für die einzelnen Korporationen Sperrtermine und dürfen nicht durch eigene Verbindungsveranstaltungen belegt werden. Auf dem ATB-Tag muss der jeweilige Korporations-Vertreter pünktlich erscheinen und sich konstruktiv beteiligen. Weitere Vertreter sind willkommen. Gäste sind nicht zugelassen. Alkoholgenuß ist auf dem ATB-Tag nicht gestattet. Bei Nichtteilnahme an ho-veranstaltungen ist die rechtzeitige Abmeldung zwingend. In der Öffentlichkeit erwartet der ATB von seinen Mitgliedern akademisches Verhalten. Außer Haus und an der Universität soll unser Benehmen vorbildlich sein, wir stehen in Fokus der Gesellschaft. Beim Couleurbummel sind wir Vertreter unseres Bundes, am Benehmen des Einzelnen wird der Bund gemessen.

3.3 Kleiderordnung Bei offiziellen Verbindungsveranstaltungen wie Convent, gemeinsamen Essen, Couleurbummel, Begrüßungsabend. Minimum: Hemd oder Verbindungsgarderobe, lange Hose, Kleid, feste Schuhe. Bei ho-verbindungsveranstaltungen wie Kommers und Kneipe. Herren dunkler Anzug, helles Hemd, Krawatte, dunkle Schuhe; Damen knielanges Kostüm oder Hosenanzug ( kein Sommerkleid). Festliche Tracht ist ebenfalls commentmäßig. Auch Philister müssen sich daran halten. Zum Ball Abendgarderobe: Herren dunkler Anzug oder Smoking, Damen in langem Kleid oder knielangem Cocktailkleid; Uniform in Galaausführung. Beim Kommers und Ball ist die Garderobe bis zum offiziellen Ende komplett zu tragen. Beim Sport ATB-Trikots oder Korporations-Trikots, auch mit Biernamen, Zirkel oder Wappen. Bei Korporationsfarben muss ein Band Charakter vermieden werden.

3.4 ATB-Attribute Das Zipfelbund ist kein Freizeitschmuck. Zipfel werden nur bei offiziellen Veranstaltungen unter der Jacke am Hosenbund getragen, Bundesschwestern nicht am Kleiderausschnitt. Die Chargierten tragen die Zipfel zu Kneipe und Kommers an der Pekesche. Zum Ball ist der Zipfelbund bei Damen und Herren nicht angebracht. ATB-Nadel kann und soll an jeder Anzugjacke getragen werden. Wir sind zwar dem schwarzen Prinzip verpflichtet und tragen weder Band noch Mütze, doch wir bekenne uns öffentlich zum Korporationsstudententum. Dem gleichen Anliegen dient - das Brikett-, der Autoaufkleber an der Heckscheibe. Korporationskrawatten oder ATB-Fliege sind ebenfalls zu offiziellen Veranstaltungen angesagt, sie dürfen aber keinen Bandcharakter haben. 3.5 Gemeinschaftsquartier für Aktive Das Schlafen im Gemeinschaftsquartier erfordert von allen Teilnehmern Rücksichtnahme. Ab einem festgelegten Zeitpunkt muss Ruhe herrschen. Von jeder Gruppe ist ein Verantwortlicher zu benennen, der Ansprechpartner für die vom Veranstalter eingesetzte Kontrolle ist. Bei Großveranstaltungen sind aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls auch Fremdpersonen als Kontrolleure eingesetzt, deren Maßgaben zu befolgen sind. Das Fehlverhalten einzelner Bundesgeschwister fällt immer auf die gesamte Korporation zurück. Vorab werden Strafmaßnahmen festgelegt, üblicherweise Geldstrafen oder der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung, die nach dem Verursacherprinzip ausgesprochen werden und von der jeweiligen Korporation einzulösen sind.

4.1 Studium Ein ATBer kann ein guter Verbindungsstudent und ein guter Sportler sein, wenn er aber nicht erfolgreich studiert, ist er kein Akademiker. Die Korporation hat die Verpflichtung, dass ihre Mitglieder zielgerichtet studieren und in angemessener Zeit ihr Studium mit Erfolg abschließen. Jedem in unserem Bund wird bei Schwächen geholfen, durch gemeinsames Lernen, durch Anleitung und Kontrolle, sowie durch Vorbildfunktion der Verbindungsgeschwister. 4.2 Postverkeh/Telefon Anrede in Brief, E-Mail oder Telefon: Nicht Hallo, sondern Liebe Bundesgeschwister ; Lieber Bundesbruder/ liebe Bundesschwester und der Nachname. Bei näherem Kennen: Lieber und der..biername Grußformel in Brief oder e-mail: Mit bundes-brüderlichen oder -schwesterlichen Grüßen und Namen/Biernamen und Zirkel als Z! Es ist ein Gebot der Höflichkeit, Briefe und E-mails zeitnah zu beantworten. 4.3 Internet Bei Einträgen ins Internet ist Vorsicht walten zu lassen, da auch geschützte Foren über unkontrollierte Wege in die Öffentlichkeit gelangen. Unsere nicht für die Allgemeinheit vorgesehenen Einträge müssen geschützt sein und bleiben. (Hier gilt es vor allem keine zweifelhaften Bilder zu veröffentlichen, da heute und in Zukunft vermehrt Personalabteilungen ihre Informationen aus dem Internet holen.)

4.4 Berichte Beiträge für die ATB-Blätter, insbesondere die der Korporationen, sollen informativen Charakter haben und über das Leben und besondere Ereignisse berichten, auch über herausragende akademische und sportliche Leistungen. Das ATB-Blatt ist ein Informationsmedium, das über den ATB hinaus gelesen wird, daher sind langatmige Ausführungen und Berichte über Trinkgelage fehl am Platze. Die Texte dürfen nicht in Umgangssprache abgefaßt werden. 4.5 Alkohol-Genuß Verbindungsgeschwister sind untereinander mitverantwortlich für den Konsum der Mitglieder. Sie verpflichten sich, bei Gefahr der Entgleisung einschreiten, insbesondere in der Öffentlichkeit. Bei wiederholten Ausschreitungen sollte das Ehrengericht zu Rate gezogen werden. Das Betrinken vor Veranstaltungen ist zu unterlassen. Bei Sportveranstaltungen ist vor und während der Wettkämpfe Alkohol verboten, auch vor dem Hintergrund von Verletzungen. Ebenfalls verzichten wir auf Alkoholgenuß im Gemeinschaftsquartier.