Information zur Meisterausbildung



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Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Information zur Meisterausbildung Hier: Kosmetiker

Inhaltsverzeichnis 2 Inhalt 3 Ansprechpartner 4 Die Ausbildung zum Handwerksmeister 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung 6 Inhalt, Dauer, Termin und Kosten der Meisterausbildung Teil 1 und 2 8 Inhalt, Dauer, Termin und Kosten der Meisterausbildung Teil 3 und 4 12 Wie melde ich mich an? 14 Förderung der Meisterausbildung 15 Meister-BAföG 20 Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) 22 Wo findet die Meisterausbildung statt? 23 Die vier Standorte

WWW.HANDWERK.DE 3!! Text eingeben!! Macht Euer Ding und!! Text macht s eingeben!! richtig. Entdecke über 130 Ausbildungsberufe. Ansprechpartner Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Halle (Saale) Straße der Handwerker 2 06132 Halle (Saale) Sylke Reinke Telefon: 0345 7798-802 Telefax: 0345 7798-808 E-Mail: sreinke@hwkhalle.de

Information zur Meisterausbildung 4 Die Ausbildung zum Handwerksmeister Der Meister ist noch immer DER Abschluss im Handwerk. Er steht für das Qualitätssiegel des Handwerks und ist bekannt und geachtet, denn noch immer steht der Meisterbrief für garantierte Qualifikation und meisterliche Leistung. Nutzen Sie Ihre Chance heben Sie sich von weniger qualifizierten Wettbewerbern ab. Durch diesen Abschluss können Sie neben Ihrem handwerklichen Können auch Ihr kaufmännisches Wissen unter Beweis stellen. Die Ausbildung zum Handwerksmeister untergliedert sich in vier Teile: Fachpraktischer Teil Teil 1: fachpraktische Inhalte Teil 2: fachtheoretische Inhalte Fachübergreifender Teil Teil 3: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Inhalte Teil 4: pädagogische Inhalte Die Reihenfolge der Kurse ist nicht vorgeschrieben sondern ergibt sich aus dem Anmeldedatum, der Kursplanung, Ihrem Interesse bzw. Ihren organisatorischen Möglichkeiten. Den Meistertitel erhält man nach Bestehen aller vier Prüfungsteile. Wir bieten Ihnen die Meisterausbildung in verschiedenen Varianten an: Vollzeit und berufsbegleitend. Stellen Sie sich individuell Ihre Meisterausbildung zusammen.

5 Information zur Meisterausbildung Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung Die Handwerksordnung regelt neu, dass Sie mit dem Bestehen der Gesellenprüfung sofort eine Meisterschule besuchen und die Meisterprüfung ablegen können. Also: Nutzen Sie Ihre Chance heben Sie sich von weniger qualifizierten Wettbewerbern ab. Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung bestanden hat, die dem beabsichtigten Meisterziel entspricht. Stimmt der nachgewiesene Berufsabschluss nicht mit dem angestrebten Meistergewerk überein, ist zusätzlich eine mehrjährige praktische Tätigkeit (24 Monate) nachzuweisen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist nicht bereits durch den Besuch der Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung gegeben, sondern muss bei der Handwerkskammer Halle (Saale) beantragt werden.

Information zur Meisterausbildung 6 Teil 1 und 2 der Meisterausbildung Hier finden Sie eine Übersicht über die Inhalte, Stunde, Termine und Kosten der Meisterausbildung im Teil 1 und 2 (fachpraktische und fachtheoretische Teile der Meisterausbildung). Inhalt Kosmetische Dienstleistungen (135 Stunden) Dermatologie - Aufbau der Haut, Anomalien und Abgrenzung Medizin/Kosmetik; Anatomie und Physiologie; Apparative Behandlungsmethoden und ihre physikalischen Hintergründe; Wirkungsweise und Inhaltsstoffe unterschiedlicher Präparate, so wie chemische Zusammensetzung Theorie der Kosmetik (60 Stunden) Typenberatung; Make-up, Farb- und Formenlehre; Methoden der Hand- und Nagelpflege; Dekorative Nagelbehandlung, individuelles Naildesign; Methoden der Problemzonenbehandlung/Cellulite; Möglichkeiten der Gesichts- und Körperkontuierung; Depilation/Epilation; Gesundheit/Ernährung/Bewegung/Lebensweise; Hygiene Praxis (120 Stunden) Hautanalyse Beurteilung, Dokumentation; Haarentfernung verschiedene Techniken; Problemzonenbehandlung Cellulite; Ganzkörpermassage; Permanent-Make-up; Gesichts- und Körperkontuierung; Handpflege; Fußpflege; Produktschulungen Institutsmanagement (85 Stunden)

Information zur Meisterausbildung 7 Termin, Dauer und Lehrgangsort berufsbegleitend: 11.01.2016-03.12.2016 (400 Stunden) Vollzeit: 01.02.2016-17.06.2016 (400 Stunden) (Montag Freitag 08:00 Uhr 15:30 Uhr) Lehrgangsort: Standort Halle (Saale) Kosten Lehrgangsentgelt(Ratenzahlung, förderfähig): 4.790,00 Mit diesem Lehrgangsentgelt sind alle Lehrgangskosten im Rahmen der Meisterausbildung für die Teile 1 und 2 abgedeckt. Nicht enthalten sind die anfallenden Prüfungskosten.

Information zur Meisterausbildung 8 Teil 3 und 4 der Meisterausbildung Hier finden Sie eine Übersicht über die Inhalte, Stunde, Termine und Kosten der Meisterausbildung im Teil 3 und 4 (betriebswirtschaftlich-rechtlicher und arbeispädagogischer Teil der Meisterausbildung). Inhalt Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 (248 Stunden) Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln Um sich bereits im Vorfeld des Kurses auf den Bereich Buchführung und Jahresabschluss vorzubereiten bieten wir Ihnen einen Crashkurs Buchführung und Jahresabschluss. Erlernen Sie mit wenig Aufwand, aber intensiv und praxisnah, die ersten Grundlagen der Buchführung und erhalten Sie Einblicke in das Thema Jahresabschluss. Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 (96 Stunden, inkl. E-Learning) Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

9 Information zur Meisterausbildung Alternativ können Sie die Teile 3 und 4 auch als Fortbildungslehrgänge absolvieren. DIeses hat zum Vorteil, dass Sie bereits während der Meisterausbildung z.b. Lehrlinge in Ihrem Gewerk ausbilden können. Die Anzahl der Stunden, das Lehrgangsentgelt sowie die Termine der Fortbildungslehrgänge sind mit denen der Meisterausbildung identisch. Teil 3: Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Teil 4: Ausbildereignungsprüfung Kosten Lehrgangskosten Teil 3: 1.210,00 Lehrgangskosten Teil 4: 599,00 Literaturkosten Im Unterricht werden die aktuellen Handwerker-Fibeln des Holzmann Verlages Band 1 4 (53. Auflage 2015) verwendet. Diese sind durch den Teilnehmer vor Unterrichtsbeginn selber zu besorgen. Für den Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 werden die Fibeln Band 1-3 und für den Teil 4 Band 4 benötigt. ISBN-Nummern Handwerker-Fibel, Band 1-3: 978-3-7783-0958-2 (52,90 ) Handwerker Fibel, Band 4: 978-3-7783-0956-8 (26,90 ) Handwerker Fibel, Gesamtausgabe (Band 1 4): 978-3-7783-0957-5 (59,90 ) Nicht enthalten sind die anfallenden Prüfungskosten. Die betragen lt. derzeit gültiger Gebührenordnung für den Teil 3 150,00 sowie für den Teil 4 160,00.

Information zur Meisterausbildung 10 Termine Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 berufsbegleitend 30.10.2015-26.03.2016 (Kursnummer: 21573, MVL UF T3 11/15) - Fr/Sa* 01.12.2015-02.06.2016 (Kursnummer: 21392, MVL UF T3 10/15) - Di/Do* 08.01.2016-09.07.2016 (Kursnummer: 22245, MVL UF T3 2/16 (TZ)) - Fr/Sa* 16.02.2016-21.07.2016 (Kursnummer: 22247, MVL UF T3 4/16 (TZ)) - Di/Do* 30.03.2016-01.10.2016 (Kursnummer: 22249, MVL UF T3 6/16 (TZ)) - Mi/Sa* 15.04.2016-29.10.2016 (Kursnummer: 22251, MVL UF T3 8/16 (TZ)) - Fr/Sa* 17.05.2016-27.10.2016 (Kursnummer: 22253, MVL UF T3 10/16 (TZ)) - Di/Do* 17.08.2016-04.02.2017 (Kursnummer: 22255, MVL UF T3 12/16 (TZ)) - Mi/Sa* Vollzeit (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 15:15 Uhr) 02.11.2015-15.01.2016 (Kursnummer: 21389, MVL UF T3 9/15) 11.01.2016-04.03.2016 (Kursnummer: 22244, MVL UF T3 1/16 (VZ)) 08.02.2016-08.04.2016 (Kursnummer: 22248, MVL UF T3 5/16 (VZ)) 04.04.2016-03.06.2016 (Kursnummer: 22246, MVL UF T3 3/16 (VZ)) 30.05.2016-22.07.2016 (Kursnummer: 22250, MVL UF T3 7/16 (VZ)) 15.08.2016-28.10.2016 (Kursnummer: 22252, MVL UF T3 9/16 (VZ)) 10.10.2016-16.12.2016 (Kursnummer: 22254, MVL UF T3 11/16 (VZ)) *Unterrichtszeiten Dienstag und Donnerstag von 15:30 Uhr - 20:30 Uhr Mittwoch/Samstag: mittwochs von 15:30 Uhr - 20:30 Uhr, samstags von 08:00 Uhr - 15:15 Uhr Freitag/Samstag: freitags von 15:30 Uhr - 20:30 Uhr, samstags von 08:00 Uhr - 15:15 Uhr Der Unterricht findet am Standort Halle (Saale) statt.

11 Information zur Meisterausbildung Termine Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 berufsbegleitend 19.01.2016-10.03.2016 (Kursnummer: 21409, MVL UF T4 2/16 (TZ)) - Di/Do* 18.03.2016-28.05.2016 (Kursnummer: 21396, MVL UF T4 4/16 (TZ)) - Fr/Sa* 08.04.2016-11.06.2016 (Kursnummer: 21572, MVL UF T4 6/16 (TZ)) - Fr/Sa* 16.08.2016-27.10.2016 (Kursnummer: 21403, MVL UF T4 5/16 (TZ)) - Di/Do* 19.08.2016-29.10.2016 (Kursnummer: 22257, MVL UF T4 8/16 (TZ)) - Fr/Sa* 04.11.2016-17.12.2016 (Kursnummer: 22262, MVL UF T4 12/16 (TZ)) - Fr/Sa* 29.11.2016-23.02.2017 (Kursnummer: 22264, MVL UF T4 14/16 (TZ)) - Di/Do* 08.03.2017-20.05.2017 (Kursnummer: 22266, MVL UF T4 2/17 (TZ)) - Mi/Sa* Vollzeit (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 15:15 Uhr) 11.01.2016-05.02.2016 (Kursnummer: 21408, MVL UF T4 1/16 (VZ)) 01.02.2016-26.02.2016 (Kursnummer: 21375, MVL UF T4 3/16 (VZ)) 21.03.2016-15.04.2016 (Kursnummer: 22256, MVL UF T4 7/16 (VZ)) 25.04.2016-27.05.2016 (Kursnummer: 22260, MVL UF T4 9/16 (VZ)) 13.06.2016-08.07.2016 (Kursnummer: 22258, MVL UF T4 10/16 (VZ)) 22.08.2016-23.09.2016 (Kursnummer: 22261, MVL UF T4 11/16 (VZ)) 21.11.2016-09.12.2016 (Kursnummer: 22263, MVL UF T4 13/16 (VZ)) 30.01.2017-03.03.2017 (Kursnummer: 22265, MVL UF T4 1/17 (VZ)) *Die Unterrichtszeiten der berufsbegleitenden Lehrgänge können Sie auf Seite 10 entnehmen. Der Unterricht findet am Standort Halle (Saale) statt.

Information zur Meisterausbildung 12 Wie melde ich mich an und was muss ich beachten? Anmeldung zum Lehrgang ausfüllen und an das BTZ senden Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ausfüllen und an das Prüfungswesen senden Meister-BAföG beantragen (ca. 8 Wochen vorher) Hinweise für Teilnehmer in Vollzeitmaßnahmen Wenn Sie den Lehrgang in Vollzeitform absolvieren möchten, sollten Sie im Vorfeld bestimmte Dinge berücksichtigen: Beantragung Meister-BAföG Beantragung Maßnahmebeitrag (Lehrgangskosten) Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitte, z. B. Meisterkurse Teil I bis IV) bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden. Beantragung Unterhaltsgeld Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

13 Information zur Meisterausbildung Agentur für Arbeit Auch wenn Sie für den Zeitraum der Fortbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Sie werden jedoch für den Zeitraum der Maßnahme kein Arbeitslosengeld erhalten. Krankenversicherung Da Sie für den Zeitraum der Maßnahme kein Einkommen haben, müssen Sie sich privat krankenversichern. Ggf. besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung. Kindergeld Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann auf Grund einer weiterführenden Ausbildung Kindergeld beantragt werden Wohngeld Entscheidend für einen Anspruch auf Wohngeld ist die Förderungsart der Ausbildung. Kann für die Ausbildung ausschließlich Meister-BAföG und keine anderen BAföG-Arten beantragt werden, ist der Wohngeldanspruch tatsächlich gegeben und man kann also Wohngeld erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. (Quelle: www.wohngeldantrag.de/geld/meister.htm) Sonstige Versicherungen Ggf. ist zu prüfen, ob für den Zeitraum der Fortbildung eine Beitragsfreistellung möglich ist.

Information zur Meisterausbildung 14 Förderung der Meisterausbildung Ausgewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Mittel des Bundes, des Landes und der EU gefördert. Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über eine passende Fördermöglichkeit und beantragen Sie diese vor Lehrgangsbeginn. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite. Eine genaue Beschreibung der einzelnen Förderungen finden Sie im Internet auf der Seite www.hwkhalle.de/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten. In diesem Informationsmaterial haben wir Ihnen die beiden wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengefasst (Meister-BAföG, Weiterbildungsstipendium).

15 Information zur Meisterausbildung Zuschüsse vom Bund Zu jeder Zielgruppe gibt es einen Fördertopf: Für Arbeitssuchende den Bildungsgutschein, für Ältere das WeGebAU, für Jüngere das Weiterbildungsstipendium, für Handwerker und Fachkräfte aller Art das Meister-BAföG, für Selbstständige die Bildungsprämie und für Karrierebewusste das Aufstiegsstipendium. Meister-BAföG Sie wollen beruflich aufsteigen? Dann nutzen Sie das Meister-BAföG! Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-BAföG, unterstützt Sie hierbei finanziell. Dabei geht es um die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, d.h. Meisterkurse oder andere auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Damit unterstützt diese Förderung die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen, d.h. das Erlangen einer höheren Qualifikation und stärkt die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Gefördert werden Maßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden allerdings Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z.b. Hochschulabschlüsse. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie z.b. ein Mindeststundenumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt sein.

Information zur Meisterausbildung 16 Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 10.226 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet. Wer kann Meister-BAföG bekommen? Handwerker und andere Fachkräfte, die sich z.b. auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/ in, Betriebswirt/ in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Höhe der Förderung Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Prüfungsstück: Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommensund vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschussund einer Darlehenskomponente. Die Bedarfssätze berechnen sich abhängig von Ihrer Familiensituation. Der Zuschuss beträgt hier bis zu 238 Euro je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben.

17 Information zur Meisterausbildung Wie sieht die Förderung bei Alleinerziehenden aus? Alleinerziehende können für die Kinderbetreuung einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 113 Euro ohne Kostennachweis erhalten. Gibt es eine Altersgrenze? Nein, die Förderung ist altersunabhängig. Wer gewährt das Darlehen und zu welchen Konditionen? Die Darlehen des Meister-BAföG werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit insgesamt maximal bis zu sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen. Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung? Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Gibt es besondere Vergünstigungen, wenn man sich danach selbstständig macht? Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens werden bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines oder einer Auszubildenden 33 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Information zur Meisterausbildung 18 Wo und bis wann muss der Antrag gestellt werden? Die zuständigen Stellen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, denn die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab dem Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag kann nicht rückwirkend geleistet werden. Der Antrag für den Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren Maßnahmeabschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts gestellt werden. Nähere Informationen über die Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, die zuständigen Stellen und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info oder gebührenfrei unter 0800 6223634. Für erste Informationen zum Meister-BAföG stehen auch wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Ihre Ansprechpartnerin im BTZ ist: Sylke Reinke Telefon: 0345 7798-802 E-Mail: sreinke@hwkhalle.de

19 Information zur Meisterausbildung Hinweise zur Beantragung von Meister-BAföG Ihr Ansprechpartner für die Beantragung ist das Amt für Ausbildungsförderung. Dieses befindet sich beim örtlich für Sie zuständigen Landratsamt. Dort erhalten Sie alle für Sie wichtigen Informationen und die Antragsformulare. Folgende Formulare sind für die Beantragung und Abrechnung des Meister- BAföG's notwendig: Formblatt A: wird vom Antragsteller ausgefüllt Formblatt B (Kursdaten): Wird von der Bildungsstätte mit den kursrelevanten Daten, Lehrgangsgebühren und Zahlungsmodalitäten ausgefertigt und dem Kursteilnehmer zugeschickt. Anlage zum Formblatt B (Zulassungsbestätigung zur Prüfung): Wird vom Meisterprüfungsausschuss bearbeitet und dem Kursteilnehmer zugeschickt. Formblatt F (Nachweis der regelmäßigen Lehrgangsteilnahme): Ist zum gegebenen Zeitpunkt dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal 10% der Lehrgangsstunden gefehlt haben dürfen. Sollten Sie diese Zahl überschreiten, kann es zur Rückforderung des BAföG's durch das Amt für Ausbildungsförderung kommen. Bei Vollzeitmaßnahmen können weitere Formulare notwendig sein. Die für die Meisterprüfung anfallenden Prüfungsgebühren und Prüfungskosten sind noch während des Lehrganges beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung formlos zu beantragen. Die Rechnungen sind nach Erhalt dort einzureichen. Nicht förderfähig im Sinne des Meister-BaföG's sind finanzielle Aufwendungen für Fachliteratur und Lernmittel.

Information zur Meisterausbildung 20 Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Leistungen Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Stipendiaten können innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.000 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen: Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Betriebswirt/-in, Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für: Maßnahmekosten Fahrtkosten Aufenthaltskosten Notwendige Arbeitsmittel

21 Information zur Meisterausbildung Bewerbungsvoraussetzungen Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbe oder Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Weitere Informationen Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet unter: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html. Auch das BTZ steht Ihnen beratend zur Seite: Sylke Reinke Telefon: 0345 7798-802 E-Mail: sreinke@hwkhalle.de

Information zur Meisterausbildung 22 Wo findet die Meisterausbildung statt? Die Meisterausbildung findet an folgenden Standorten des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Halle (Saale) statt: Standort Halle Teil 1 und 2 (Maurer- und Betonbauer*, Zimmerer*, Maler und Lackierer, Gebäudereiniger, Tischler*, Kraftfahrzeugtechniker, Elektrotechniker, Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Friseure, Fleischer und Bäcker), Teil 3 und 4 Standort Zahntechnik Teil 1 und 2 Standort Stedten Teil 1 und 2 (Installateur- und Heizungsbauer, Dachdecker, Maurer- und Betonbauer*, Tischler*, Zimmerer*), Teil 3 und 4 Am Standort Halle bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Übernachtung in unserem Gästehaus. Wenn Sie eine Übernachtung vor Ort benötigen, erreichen Sie unser Gästehaus unter der Telefonnummern: 0345 7798-870 oder -872. Auch für Ihr leibliches Wohl wird vor Ort gesorgt. Außerdem stehen Ihnen in den Zentren (außer Zahntechnik) ausreichend Parkplätze zur Verfügung. * Der Theorieunterricht findet am Standort Halle statt. Die entsprechende Fachpraxis wird am Standort Stedten unterrichtet.

23 Information zur Meisterausbildung Die vier Standorte Standort Halle (Saale) Straße der Handwerker 2 06132 Halle (Saale) Telefon: 0345 7798-700 Standort Zahntechnik Heinrich-Heine Straße 4 06114 Halle (Saale) Telefon: 0345 5233184 Standort Stedten Karl-Marx-Straße 60a 06317 Seegebiet Mansfelder Land, OT Stedten Telefon: 034774 413-0 Standort Wittenberg Möllensdorfer Straße 13a 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 6185-0

Impressum: Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Halle (Saale) Straße der Handwerker 2 06132 Halle (Saale) Telefon 0345 7798-700, Telefax 0345 7798-808 btz@hwkhalle.de, www.btz.hwkhalle.de Stand: Oktober 2015