Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL



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Transkript:

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 6. Jahrgang Wolfenbüttel, den 20.03.2003 Nummer 5 Inhalt: Änderung der Diplomprüfungsordnung S. 2 für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement 1

Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fachbereich Gesundheitswesen Bekanntmachung des Beschlusses des Präsidiums der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel vom 12.03.2003 Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement am Fachbereich Gesundheitswesen an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel vom 15.09.1999 (Verk.Bl. Nr. 4/1999 S.2 ff) wird wie folgt geändert: 2

Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement Abschnitt I Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Krankenversicherungsmanagement laut Verkündungsblatt der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel vom 15.09.1999 wird wie folgt geändert: 1. 24 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Zu den Fachprüfungen des letzten Theoriesemesters wird zugelassen, wer die Diplomvorprüfung bestanden und das erste Praxissemester ( 3 Abs. 2) erfolgreich abgeleistet hat. 2. Anlage 1 erhält folgende Fassung: siehe Anhang 1 zu dem Antrag 3. Anlage 2 erhält folgende Fassung: siehe Anhang 2 zu dem Antrag 4. Anlage 3 erhält folgende Fassung: siehe Anhang 3 zu dem Antrag 5. Anlage 4 erhält folgende Fassung: siehe Anhang 4 zu dem Antrag Abschnitt II Diese Änderung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft. 3

Anhang 1 zum Antrag auf Änderung der DPO Krankenversicherungsmanagement Anlage 1 GRUNDSTUDIUM (DIPLOMVORPRÜFUNG) für den Studiengang KRANKENVERSICHERUNGSMANAGEMENT Prüfungsleistungen Sem. 1. 2. 3. Prüfungs- Nr. Pflichtfächer SWS leistungen Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre I 4/2 K 90 Betriebswirtschaftslehre II 2/2 K 90 Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre I 1/1 K 60 Volkswirtschaftslehre II 2/2 K 90/H/R # Betriebliches Rechnungswesen Finanzbuchhaltung 2/2 K 90 Kosten- und Leistungsrechnung 2/2 K 90 Gesundheits-/Sozialwissenschaften Soziologie 1/1 K 60/H/R # Gesundheitsökonomie I 1/1 K 60 Versicherungsbetriebslehre I 2/2 K 90/H/R # Grundlagen der Epidemiologie 2/1 K 90/H/R # Krankenhausökonomie 1/1 K 60 Krankenversicherungssysteme 1/1 K 60/H/R # Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht und Handelsrecht 2/1 K 90 Sozialrecht I 1/1 K 60 Öffentliches Recht 1/1 K 60 Mathematik / Statistik Mathematik 4/2 K 90 Finanzmathematik 2/1 K 90 Statistik 4/2 K 90 Elektronische Datenverarbeitung Grundlagen der Informatik 2/2 K 90 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Einführung i. d. wiss. Arbeiten 1 Summe: - SWS 21 22 23 K 60 = Klausur 60 min. K 90 = Klausur 90 min. H = Hausarbeit R = Referat # = nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden 4

Anhang 2 zum Antrag auf Änderung der DPO Krankenversicherungsmanagement Anlage 2 Diplomvorprüfung mit Anerkennung der Fortbildungsprüfung: Studiengang Krankenversicherungsmanagement (KV) Art und Anzahl der Prüfungsleistungen (Pflichtfächer) Fachprüfungen des Grundstudiums Art, Dauer 1. Betriebswirtschaftslehre (4 SWS) Betriebswirtschaftslehre II * 2. Volkswirtschaftslehre (4 SWS) Volkswirtschaftslehre II * 3. Betriebliches Rechnungswesen (4 SWS) Kosten- und Leistungsrechnung * 4. Gesundheits-/Sozialwissenschaften (13 SWS) Soziologie * Gesundheitsökonomie I * Versicherungsbetriebslehre I * Grundlagen der Epidemiologie * Krankenhausökonomie * 5. Rechtswissenschaften (3 SWS) Bürgerliches Recht und Handelsrecht * 6. Mathematik/ Statistik(15 SWS) Mathematik * Finanzmathematik * Statistik * 7. Elektronische Datenverarbeitung (4 SWS) * Grundlagen der Informatik 8. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (1 SWS) * Erläuterungen: * Art und Dauer der Prüfungsleistungen siehe Anlage 1 5

Anhang 3 zum Antrag auf Änderung der DPO Krankenversicherungsmanagement Anlage 3 HAUPTSTUDIUM (DIPLOMPRÜFUNG) für den Studiengang KRANKENVERSICHERUNGSMANAGEMENT Prüfungsleistungen Sem. 4. 5. 6. 7. 8. Prüfungs- Nr. Pflichtfächer SWS leistung Betriebswirtschaftslehre Controlling 1/1 K 60 Unternehmensorganisation u. Personalwirtschaft 2/2 K 90/H/R # Betriebliche Finanzwirtschaft 1/1 K 60 Bilanzen 2/2 K 90 Dienstleistungsmarketing 1/1 K 60/H/R # Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre III 1/1 K 60/H/R # Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie II 1/1 K 60/H/R # Institutionen im Gesundheitswesen 1/1 K 60/H/R # Versorgungsmanagement 1/1 K 60/H/R # Medizin und Pflege Pflegeorganisation 2/2 K 90/H/R # Sozial-/Präventivmedizin 2/1 K 90/H/R # Qualitätsmanagement 2/2 K 90/H/R # Ökonomie der Krankenversicherung Finanzierung der Krankenversicherung 2/2 K 90/H/R # Organisation u. Controlling in Krankenversicherungen 2/2 K 90/H/R # Unternehmensführung in der Krankenversicherung 2/2 K 90/H/R # Recht / Politik Arbeitsrecht 1/1 K 60/H/R # Versicherungsrecht 1/1 K 60/H/R # Sozialrecht II 1/1 K 60/H/R # Sozialpolitik 1/1 K 60/H/R # Elektronische Datenverarbeitung Betriebliche Informationsverarbeitung 2/2 K 90/H/R # Medizininformatik 2/2 K 90/H/R # Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten Anleitung z. wiss. Arbeiten (1/1) Studienarbeit ( Es ist 1 Studienarbeit anzufertigen. ) Studienarbeit Wahlpflichtfach ( 3 Fächer sind zu wählen. ) Wahlpflichtfach (3 x mind. 1/1) 3 K 60/H/R # Diplomarbeit Diplomarbeit mit Kolloquium ST Summe: - SWS (ohne Wahlpflichtfächer) 22 22 17 = Die Semesterzuordnung der mit gekennzeichneten Prüfungsleistungen erfolgt nach Wahl der Studierenden. Im 5. und im 8. Fachsemester ist je ein Praxissemester durchzuführen. K 60 = Klausur 60 min. K 90 = Klausur 90 min. H = Hausarbeit R = Referat # = nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden 6

Anhang 4 zum Antrag auf Änderung der DPO Krankenversicherungsmanagement Anlage 4 Wahlpflichtfächer-Katalog Der Wahlpflichtfächer-Katalog wird vom Fachbereichsrat beschlossen und ausgehängt. 7

Abschnitt II Diese Änderung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft. 8

Zu Abschnitt I: Erläuterungen Nr. 1: Vor dem Wort abgeleistet wird das Wort erfolgreich eingefügt. Nr. 2: Im Fach Soziologie werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, durch die Prüfungsarten H (Hausarbeit) und R (Referat) ergänzt. Nr. 3: In der Spalte Art, Dauer der Prüfungsleistungen wird jetzt auf die Angaben in Anlage 1 verwiesen, statt die möglichen Prüfungsarten und -dauern einzeln anzugeben. Nr. 4: In den Fächern Betriebliche Finanzwirtschaft und Bilanzen wird jetzt für jedes Fach eine eigene Prüfungsleistung vorgesehen. Hierbei wird bei Betriebliche Finanzwirtschaft eine Klausur von 60 Minuten Dauer und im Fach Bilanzen eine Klausur von 90 Minuten Dauer vorgesehen. In der DPO vom 15.9.1999 ist eine gemeinsame Prüfung für beide Fächer vorgesehen. Im Fach Dienstleistungsmarketing werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsart R (Referat) ergänzt. Im Fach Finanzierung der Krankenversicherung werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsart R (Referat) ergänzt. Im Fach Arbeitsrecht werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsarten H (Hausarbeit) und R (Referat) ergänzt. Im Fach Versicherungsrecht werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsarten H (Hausarbeit) und R (Referat) ergänzt. Im Fach Sozialrecht II werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsarten H (Hausarbeit) und R (Referat) ergänzt. Im Fach Betriebliche Informationsverarbeitung werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsart K90 (Klausur mit 90 Minuten Dauer ergänzt. Im Fach Medizininformatik werden die Prüfungsarten, die nach Vorgabe der oder des prüfungsberechtigten Lehrenden angeboten werden können, um die Prüfungsart K90 (Klausur mit 90 Minuten Dauer ergänzt. 9