Doppelboden- Anschlusssysteme Bettermann AG, Lochrütiried, CH-6386 Wolfenschiessen Tel. +41 41 629 77 00 Fax. +41 41 629 77 10 www.bettermann.ch info@bettermann.ch
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Produkteübersicht Bettermann AG, Wolfenschiessen Seite: 2 3 Doppelbodenanschlussdosen Übersicht 4 Allgemeines Verkaufs und Lieferbedingungen 5 Seite 1
Produkteübersicht Was bietet Ihnen die Bettermann AG Gesamtlösungen von der Projektierung, über die Fertigung inklusive Montage, aus einer Hand. Nebst objektspezifischen Lösungen können wir Ihnen auch ein breites Angebot an Standardlösungen auf dem Gebiet der Brüstungs-, Leitungsführungs- und Unterflurkanäle anbieten. In über 20 Jahren konnten wir über 5 000 individuelle Projekte realisieren. Das dabei erlangte Wissen und die Fachkompetenz setzen wir gerne zu Ihrem Nutzen ein. Lassen Sie sich in unserem Ausstellungszentrum in Wolfenschiessen von der Vielfalt an Möglichkeiten überzeugen. Dank der Lage direkt im Herzen der Schweiz können wir Sie in Basel, Zürich, Bern und Bellinzona innert gut einer Stunde erreichen. Was dürfen Sie von uns erwarten: Beratung vor Ort Kostenschätzungen Projektstudien Devisierungen Angebote, zu welchen Sie jeweils auch einen objektspezifischen Lösungsvorschlag erhalten Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Seite 2
Brüstungs- und Unterflursysteme, Mediensäulen und Haustechnikcenter direkt vom Schweizer OBO - Bettermann - Hauptsitz in Wolfenschiessen Bettermann AG Lochrütiried CH-6386 Wolfenschiessen Telefon 041 629 77 00 Telefax 041 629 77 10 Internet www.bettermann.ch Email info@bettermann.ch Unsere Mitarbeiter in Ihrer Nähe stehen Ihnen bei der Planung und Ausführung gerne zur Verfügung. Seite 3
Seite 4
Allgemeines Verkaufs und Lieferbedingungen, gültig ab 01.01.2008 1. Gültigkeit der Offerte Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Die von uns unterbreiteten Offerten sind ohne Widerruf 90 Tage vom Tage des Angebotes an gültig. Aufträge, die nach dieser Frist erteilt werden, bedürfen unsererseits der besonderen Bestätigung. 2. Preise Unsere Preise verstehen sich in Schweizerfranken ohne MWSt. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Listenpreise. Die Firma Bettermann AG behält sich Preisanpassungen und Änderungen der Rabattsätze infolge der Marktverhältnisse vor. Mengenrabatte, Sonderkonditionen und Zusatzleistungen wie allfällige Montagearbeiten usw. bedürfen einer besonderen Erwähnung. 3. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar, gerechnet ab Ende Liefermonat, innert 30 Tagen mit 2% Skonto oder 60 Tage rein netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Verzugszins zu dem bei den Banken angewandten Zinsfuss für Kontokorrentkredite zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sowie bei der Erledigung von Aufträgen an uns unbekannte Abnehmer behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen. 4. Verpackung Unserer Firma gehörende Paletten, Boxen, Kisten oder Container werden zu Selbstkosten berechnet, sofern sie uns nicht innert Monatsfrist in gutem Zustand retourniert werden. 5. Versand Der Versand erfolgt franko Frachtgut schweizerische Bestimmungsstation oder Postpaket franko Domizil. Bei Express- oder Eilgutsendungen wird die Differenz zum Normalversand-Tarif verrechnet. Für Bestellungen mit einem Totalbetrag von weniger als Fr. 500. (Netto-Warenwert) wird ein Versandkostenanteil von Fr. 20. verrechnet. Da unsere Lieferungen auf Gefahr des Empfängers reisen, kann bei fachgerecht verpackter Ware kein kostenloser Ersatz für Bruch oder Verlust während des Transportes geleistet werden. Wir empfehlen, derartige Schäden unverzüglich der betreffenden Transportunternehmung zu melden. 6. Bestellungsausführung Bei Abrufbestellungen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist alles bestellte Material zu übernehmen. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Widerruf von Bestellungen müssen uns die entstandenen Kosten vergütet werden. 7. Liefertermine Wir bemühen uns, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten, müssen aber bei etwaigen Verspätungen Entschädigungsansprüche ablehnen. Betriebsstörungen, Materialmangel, Arbeiteraufstände, Mobilisation sowie andere Fälle höherer Gewalt ermächtigen uns zu einer entsprechenden Erstreckung der Liefertermine. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst von dem Tag an zu laufen, an welchem wir sämtliche für die Ausführung notwendigen Angaben besitzen. Die von uns angegebenen Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum. 8. Umtausch / Retouren Umtausch und Zurückgabe von Waren sind nur mit Meldung an die Bettermann AG möglich. Bei Retouren von Standartmaterial die nicht auf eine Fehllieferung unsererseits zurückzuführen sind, erfolgt eine Vergütung erst ab einem Nettowarenwert von Fr. 50.. Für unsere Umtriebe und Aufwendungen belasten wir mindestens 25% des Nettowarenwertes. Der Transport geht zu Lasten des Absenders. Waren können ausschliesslich in der Originalverpackung zurückgenommen werden. Spezialausführungen und Sonderanfertigungen jeglicher Art werden nicht zurückgenommen. 9. Werkzeuge Für Spezialanfertigungen benötigte Werkzeuge werden in der Regel anteilsmässig nach vorher angegebenen Preisen berechnet. Solche Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum. 10. Technische Unterlagen Kataloge bleiben unser Eigentum und sind für den Eigenbedarf vorgesehen. Die angegebenen Gewichte, technische Daten sowie Masse der Abbildungen im Katalog sind angenähert. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. 11. Garantie Für Material- oder Konstruktionsfehler an den gelieferten Artikeln wird während 12 Monaten nach Einbau der betreffenden Apparate, jedoch längstens 24 Monate nach erfolgter Lieferung in der Weise Garantie geleistet, dass die von uns als fehlerhaft anerkannten Stücke kostenlos ersetzt werden. Der Rücksendung defekter Apparate bitten wir den entsprechenden Lieferschein beizufügen. Unsere Garantie beschränkt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte unter Ausschluss jeglicher weiterer Haftpflicht. 12. Reklamationen Unsere Abnehmer werden gebeten, unsere Sendungen sofort nach Eingang auf eine bestellungskonforme Erledigung hin zu kontrollieren. Diesbezügliche Reklamationen bitten wir umgehend nach Empfang, jedoch spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ware an uns zu richten. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen im Kanton Nidwalden (CH). Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. 14. Schutzrechte Unsere Artikel sind im In- und Ausland weitgehend durch Patente geschützt. Verletzungen dieser Schutzrechte werden strafrechtlich verfolgt. Seite 5
Strom leiten. Daten führen. Energie kontrollieren. Bettermann AG Lochrütiried CH-6386 Wolfenschiessen Tel. +41 41 629 77 00 Fax. +41 41 629 77 10 Email: info@bettermann.ch www.bettermann.ch