Gutes wird mit Unisex noch besser.



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Transkript:

GEsundheit krankenvollversicherung Die Tarife der Produktlinie privat Gutes wird mit Unisex noch besser. Marktführend und innovativ KV-Vollkonzept mit sechs genau aufeinander abgestimmten Tarifvarianten: 3 START 3 START-PLUS 3 KOMFORT 3 KOMFORT-PLUS 3 EXKLUSIV 3 EXKLUSIV-PLUS Spitzen-Wettbewerbssituation Top Platzierungen unter anderem bei ASSEKURATA, MORGEN & MORGEN, Softfair und map-report. Fester Selbstbehalt Nur für ambulante und stationäre Leistungen; ab KOMFORT-PLUS: Schutzimpfungen und tarifliche Vorsorge leis tungen fallen nicht in den festen Selbstbehalt. EXKLUSIV-Tarife auch mit 0 Euro SB. Arztleistungen Alle Tarife leisten bis Höchstsatz der GOÄ / GOZ. Im KOMFORT-PLUS und in EXKLUSIV stationär auch über Höchstsatz hinaus. In EXKLUSIV-PLUS kann für sämtliche Leis tungen auch über Höchstsatz hinaus geleistet werden. Besonderes Hausarztprinzip Zum Schutz der Kunden: Arztbehandlung mit SB-Begrenzung beim Hausarztprinzip KOMFORT-PLUS und EXKLUSIV-Tarife ohne Hausarztprinzip. Erweiterte Leistungen Sämtliche Tarife erfüllen die vom PKV- Verband empfohlenen Mindestkriterien: ambulante Psychotherapie, offenes Hilfsmittelverzeichnis und Entziehungsmaßnahmen. In KOMFORT-PLUS und EXKLUSIV-Tarifen: Zuschuss zu einer Haushaltspflegekraft; in den EXKLUSIV-Tarifen: Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe 3. Transportkosten Sämtliche Tarife leisten für Transporte zum und vom nächst gelegenen geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus inklusive sinnvollem und vertretbarem Rücktransport aus dem Ausland. Hohe Zahnleistungen Für Zahnersatz bei regelmäßiger Vorsorge 90 % (START 75 %). PZR zweimal im Jahr. Leistungsdynamisierung Erhöhungsmöglichkeit für alle Leistungen mit festen Eurobeträgen. Damit werden diese Leistungsbeträge inflationssicher. Top-Beitragsrückerstattung (BRE) Ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr (bei unterjährigem Beginn anteilig): BRE von 3 MoB zusätzlich in den PLUS -Varianten bis zu 900 Euro garantierter Gesundheitsbonus. Ab KOMFORT-PLUS sind tarifliche Vorsorgeleistungen unschädlich für BRE und Gesundheitsbonus. Erstklassiges Optionsrecht Ohne Altersbegrenzung, jeweils nach 36 bzw. 72 Monaten, gerechnet vom erstmaligen Beginn einer der oben genannten Tarifvarianten. Ausbildungstarife mit Option Für alle Tarife gibt es beitragsgünstige Ausbildungsvarianten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Beendigung eines Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere Tarife gewechselt werden. Die Tarife der Produktlinie privat EXKLUSIV- PLUS EXKLUSIV KOMFORT- PLUS KOMFORT START- PLUS START

Tarife der Vollversicherung Produktlinie privat Versicherte Aufwendungen privat EXKLUSIV-PLUS privat EXKLUSIV Arzt bis Höchstsatz Gebührenordnung 100 % ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der 100 % für Ärzte (GOÄ) GOÄ Verbandmittel, Schutzimpfungen 100 % Vorsorgeuntersuchungen 100 % für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme: Diagnosezentren nur nach vorheriger Zustimmung) Arzneimittel (Generika) 100 % Arzneimittel (Originalpräparate) 100 % Heilpraktiker inkl. Verordnungen Ambulante Psychotherapie Brillen (inkl. Gläser) und alternativ Kontaktlinsen Sehschärfenkorrektur Hilfsmittel (offenes Hilfsmittelverzeichnis) Im Tarif genannte Heilmittel (Logopädie, Ergotherapie bis Regelhöchstsatz GOÄ) Ambulante Transportkosten Ambulante Operationen Stationäre Regelleistungen Stationäre Wahlleistungen Ersatz-Krankenhaustagegeld Unterbringung/Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus (Rooming-in) Zuschuss zu Familien- und Haushaltspflegekraft Stationäre Transporte Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe Zahnersatz (inkl. Inlays und implantatgetragenem Zahnersatz) Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung 21. Lebensjahr) 100 % bis 2.000 /Kalenderjahr des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages 100 % maximal 50 Sitzungen/Kalendjahr (ab 31. Sitzung/ Kalenderjahr Zusage erforderlich) 80 % bis 2.000 /Kalenderjahr des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages 80 %, max. 50 Sitzungen/Kalenderjahr (ab 31. Sitzung/Kalenderjahr Zusage erforderlich) 100 % bis 300, ab 8 Dioptrien 600 ; immer bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, spätestens alle 2 Kalenderjahre 100 % nach Ablauf von 3 Kalenderjahren seit Tarifbeginn bis 1.500 für beide Augen für Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK), wird diese Leistung beansprucht, besteht für 5 Jahre kein Leistungsanspruch auf Sehhilfen 100 % für Hilfsmittel gleicher Art bis 1.000 einmal pro Kalenderjahr ohne schriftliche Zusage, häufiger als einmal pro Kalenderjahr nur mit vorheriger Zusage; 100 % für Hilfsmittel über 1.000 Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage (ohne vorherige Zusage ist Kürzung möglich) 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Heilmittel, die bei im Tarif genannten besonders schweren Erkrankungen verordnet wurden, ansonsten 80 % 100 % bei Not- oder Unfalltransporten sowie Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, ebenfalls bei Gehunfähigkeit zum und vom nächsten geeigneten Arzt 100 % und 200 zusätzlich zu den erstattungsfähigen ambulanten Leistungen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für 1- oder 2-Bettzimmer, Wahlarzt ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ 30 bei Verzicht auf wahlärztliche Leistungen, 20 bei Verzicht auf 1- oder 2-Bettzimmer (für unter 20-Jährige halbieren sich die Beträge) 100 % bis maximal 25 /Tag für maximal 14 Tage/Kalenderjahr 1) 10 je Stunde (maximal 80 /Tag) für höchstens 4 Wochen/Kalenderjahr 2) 100 % zum und vom nächst gelegenen geeigneten Krankenhaus,inkl. eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Aus lands rücktransports, bei Tod im Ausland maximal 11.000 für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort 100 % 3) ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ; zweimal/kalenderjahr professionelle Zahnreinigung 90 % 3) 4) ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ 80 % + 20 % 3) bei erfolgreichem Abschluss, ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ 100 % 3) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ; zweimal/kalenderjahr professionelle Zahnreinigung 90 % 3) 4) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ 80 % + 20 % 3) bei erfolgreichem Abschluss, bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ 80 % für erste Entziehungsmaßnahme, soweit Kosten nicht anderweitig geltend gemacht wurden Entziehungsmaßnahmen (vorherige Zusage erforderlich); gilt nicht für Nikotinentzug Absoluter Selbstbehalt EXKLUSIV-PLUS 0 0 EXKLUSIV 0 0 nur für ambulante und EXKLUSIV-PLUS 1 480 (unter 20-Jährige 240 ) EXKLUSIV 1 480 (unter 20-Jährige 240 ) stationäre Leistungen EXKLUSIV-PLUS 2 960 (unter 20-Jährige 480 ) EXKLUSIV 2 960 (unter 20-Jährige 480 ) Beitragsrückerstattung, Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus 5) plus bis zu 300 plus bis zu 900 Gesundheitsbonus Verhaltensbonus 6) Optionsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36 oder 72 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn im jeweiligen Tarif 1) Das Kind (unter 10 Jahre) muss nach EXKLUSIV bzw. EXKLUSIV-PLUS versichert sein. Ein Elternteil muss außerdem nach einem Krankheitskostentarif der SIGNAL Krankenversicherung a. G. versichert sein. 2) Voraussetzung ist, dass die haushaltsführende Person sich aus medizinisch notwendigen Gründen einer stationären Behandlung unterziehen muss und Versicherungsschutz nach dem Tarif EXKLUSIV bzw. EXKLUSIV-PLUS hat. Die Versorgung bzw. Gesundheit der im Haushalt verbleibenden Person ist nicht gesichert und keine andere im Haushalt lebende Person kann diesen weiterführen. 3) Höchstbeträge für Zahnleistungen je Versicherungsjahr: 1. Jahr 750, 1. bis 2. Jahr 1.500, 1. bis 3. Jahr 3.000, 1. bis 4. Jahr 4.500 ; ab 5. Jahr ohne Begrenzung. Die genannten Begrenzungen entfallen bei Unfall. Bei einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag über 2.500 ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen. 4) Immer 90 %, wenn jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt wird. Ansonsten reduziert sich ab 3. Kalender jahr der Erstattungs satz für Zahnersatz um jährlich 10 % auf höchstens 75 %; entsprechende Erhöhungen durch Kontrolluntersuchungen ohne Befund sind möglich. 5) Der Gesundheitsbonus für nicht in Anspruch ge nommene Leistungen (Ausnahme: tarifliche Vor sorge unter suchungen, Zahn vor sorge, Schutzimpfungen) beträgt 600, 750 oder 900 nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte. Anrechnung leis tungs freier Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung. 6) Der Verhaltensbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten beträgt 200, 250 oder 300 nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte. Auszahlung einmal im Jahr, sofern jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.

Tarife der Vollversicherung Produktlinie privat Versicherte Aufwendungen privat KOMFORT-PLUS privat KOMFORT Arzt bis Höchstsatz Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Verbandmittel Schutzimpfungen 100 % 100 % bei Behandlung durch Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin, praktischer Arzt, Internist), Notarzt und besondere Fachärzte (Kinderarzt, Augenarzt und Gynäkologe) 100 % bei (Weiter-)Behandlung durch einen Facharzt, wenn die Erstbehandlung durch einen der vorgenannten Ärzte erfolgt ist und eine entsprechende Überweisung vorliegt 100 % bei Notfallbehandlung durch einen Facharzt, wenn dieser Not- oder Bereitschaftsdienst hat 100 % wenn Behandlung durch Hebamme oder Entbindungspfleger erfolgt 75 % bei direkter Inanspruchnahme eines oben nicht genannten Facharztes/Behandlers. Diese 25 %ige Selbstbeteiligung ist für alle nebenstehenden Leistungsarten auf insgesamt 1.000 /Kalenderjahr begrenzt (unter 20-Jährige 500 ); danach beträgt die Erstattung 100 % Vorsorgeuntersuchungen 100 % für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme: Diagnosezentren nur nach vorheriger Zustimmung) Arzneimittel (Generika) 100 % Arzneimittel (Originalpräparate) Heilpraktiker inkl. Verordnungen Ambulante Psychotherapie Brillen (inkl. Gläser) und alternativ Kontaktlinsen Hilfsmittel (offenes Hilfsmittelverzeichnis) Im Tarif genannte Heilmittel (Logopädie, Ergotherapie bis Regelhöchstsatz GOÄ) Ambulante Transportkosten 100 % für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden oder eine nachgewiesene schwere allergische (lebensbedrohliche) Reaktion zu befürchten ist und immer bei Unfall- oder Notfallbehandlung; ansonsten 80 % 80 % bis 2.000 /Kalenderjahr des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages 80 % max. 50 Sitzungen/Kalenderjahr (ab 31. Sitzung/Kalenderjahr Zusage erforderlich) 100 % bis 300, ab 8 Dioptrien 600 ; immer bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, spätestens alle 2 Kalenderjahre 100 % für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden oder eine nachgewiesene schwere allergische (lebensbedrohliche) Reaktion zu befürchten ist und immer bei Unfall- oder Notfallbehandlung; ansonsten 75 % 75 % bis 1.000 /Kalenderjahr des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages 75 % maximal 50 Sitzungen/Kalenderjahr (ab 31. Sitzung/Kalenderjahr Zusage erforderlich) 100 % bis 150, ab 8 Dioptrien 300 ; immer bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, spätestens alle 2 Kalenderjahre 100 % für Hilfsmittel gleicher Art bis 1.000 einmal pro Kalenderjahr ohne schriftliche Zusage, häufiger als einmal pro Kalenderjahr nur mit vorheriger Zusage; 100 % für Hilfsmittel über 1.000 Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage (ohne vorherige Zusage ist Kürzung möglich) 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Heilmittel, die bei im Tarif genannten besonders schweren Erkrankungen verordnet wurden, ansonsten 80 % 100 % bei Not- oder Unfalltransporten sowie Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- und Chemo therapie, ebenfalls bei Gehunfähigkeit zum und vom nächsten geeigneten Arzt 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Heilmittel, die bei im Tarif genannten besonders schweren Erkrankungen verordnet wurden, ansonsten 75 % 100 % bei Not- oder Unfalltransporten sowie Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie Ambulante Operationen 100 % und 200 zusätzlich zu den erstattungsfähigen ambulanten Leistungen Stationäre Regelleistungen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % für 2-Bettzimmer/Chefarzt ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ, 100 % für 1-Bettzimmer Stationäre Wahlleistungen gegen 40 Zuzahlung/Tag; diese entfällt bei unfallbedingtem 100 % 2-Bettzimmer/Chefarzt bis Höchstsatz der GOÄ Aufenthalt. Empfehlung: zusätzlich 40 Krankenhaustagegeld absichern! Ersatz-Krankenhaustagegeld 30 bei Verzicht auf wahlärztliche Leistungen, 20 bei Verzicht auf 1- oder 2-Bettzimmer (für unter 20-Jährige halbieren sich die Beträge) Unterbringung/Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus (Rooming-in) 100 % bis maximal 25 /Tag für maximal 14 Tage/Kalenderjahr 1) Zuschuss zu Familien- und Haushaltspflegekraft Stationäre Transporte 10 je Stunde (maximal 80 /Tag) nein für höchstens 4 Wochen/Kalenderjahr 2) 100 % zum und vom nächst gelegenen geeigneten Krankenhaus, inkl. eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Auslandsrücktransports, bei Tod im Ausland maximal 11.000 für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe 100 % 3) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ; zweimal pro Kalenderjahr professionelle Zahnreinigung Zahnersatz (inkl. Inlays und implantatgetragenem Zahnersatz) 90 % 3) 4) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ Kieferorthopädie 80 % + 20 % 3) bei erfolgreichem Abschluss, bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ (Behandlungsbeginn vor Vollendung 21. Lj.) Entziehungsmaßnahmen 80 % für erste Entziehungsmaßnahme, soweit Kosten nicht anderweitig geltend gemacht wurden (vorherige Zusage erforderlich); gilt nicht für Nikotinentzug Absoluter Selbstbehalt KOMFORT-PLUS 1 480 (unter 20-Jährige 240 ) KOMFORT 1 480 (unter 20-Jährige 240 ) nur für ambulante und KOMFORT-PLUS 2 960 (unter 20-Jährige 480 ) KOMFORT 2 960 (unter 20-Jährige 480 ) stationäre Leistungen KOMFORT-PLUS 3 2.400 (unter 20-Jährige 1.200 ) KOMFORT 3 2.400 (unter 20-Jährige 1.200 ) Beitragsrückerstattung, Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus bis zu 900 Gesundheits bonus 5) plus Optionsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36 oder 72 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn im jeweiligen Tarif 1) Das Kind (unter 10 Jahre) muss nach KOMFORT bzw. KOMFORT-PLUS versichert sein. Ein Elternteil muss außerdem nach einem Krankheitskostentarif der SIGNAL Krankenversicherung a. G. versichert sein. 2) Voraussetzung ist, dass die haushaltsführende Person sich aus medizinisch notwendigen Gründen einer stationären Behandlung unterziehen muss und Versicherungsschutz nach dem Tarif KOM- FORT bzw. KOMFORT-PLUS hat. Die Versorgung bzw. Gesundheit der im Haushalt verbleibenden Person ist nicht gesichert und keine andere im Haushalt lebende Person kann diesen weiterführen. 3) Höchstbeträge für Zahnleistungen je Versicherungsjahr: 1. Jahr 750, 1. bis 2. Jahr 1.500, 1. bis 3. Jahr 3.000, 1. bis 4. Jahr 4.500 ; ab 5. Jahr im KOMFORT 5.000, im KOMFORT-PLUS ohne Begrenzung. Die genannten Begrenzungen entfallen bei Unfall. Bei einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag über 2.500 ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen. 4) Immer 90 %, wenn jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt wird. Ansonsten reduziert sich ab 3. Kalender jahr der Erstattungs satz für Zahnersatz um jährlich 10 % auf höchstens 70 %; entsprechende Erhöhungen durch Kontrolluntersuchungen ohne Befund sind möglich. 5) Der Gesundheitsbonus für nicht in Anspruch ge nommene Leistungen (Ausnahme: tarifliche Vor sorge unter suchungen, Zahn vor sorge, Schutzimpfungen) beträgt 600, 750 oder 900 nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte. Anrechnung leis tungs freier Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung.

Tarife der Vollversicherung Produktlinie privat Versicherte Aufwendungen privat START-PLUS privat START Arzt bis Höchstsatz Gebühren ordnung für Ärzte (GOÄ) Verbandmittel Schutzimpfungen Vorsorgeuntersuchungen 100 % bei Behandlung durch Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin, praktischer Arzt, Internist), Notarzt und besondere Fachärzte (Kinderarzt, Augenarzt und Gynäkologe) 100 % bei (Weiter-)Behandlung durch einen Facharzt, wenn die Erstbehandlung durch einen der vorgenannten Ärzte erfolgt ist und eine entsprechende Überweisung vorliegt 100 % bei Notfallbehandlung durch einen Facharzt, wenn dieser Not- oder Bereitschaftsdienst hat 100 % wenn Behandlung durch Hebamme oder Entbindungspfleger erfolgt 75 % bei direkter Inanspruchnahme eines oben nicht genannten Facharztes/Behandlers. Diese 25 %ige Selbstbeteiligung ist für alle nebenstehenden Leistungsarten auf insgesamt 1.000 /Kalenderjahr begrenzt (unter 20-Jährige 500 ); danach beträgt auch hier die Erstattung 100 % 100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen Arzneimittel (Generika) 100 % Arzneimittel (Originalpräparate) Heilpraktiker 100 % für Originalpräparate, falls Generika nicht vorhanden oder eine nachgewiesene schwere allergische (lebensbedrohliche) Reaktion zu befürchten ist und immer bei Unfall- oder Notfallbehandlung; ansonsten 75 % nein Ambulante Psychotherapie 75 % maximal 50 Sitzungen/Kalenderjahr, nur nach vorheriger Zusage Brillen (inkl. Gläser) und alternativ Kontaktlinsen Hilfsmittel (offenes Hilfsmittelverzeichnis) Im Tarif genannte Heilmittel (Logopädie, Ergotherapie bis Regelhöchstsatz GOÄ) Ambulante Transportkosten 100 % bis 150, ab 8 Dioptrien 300 ; immer bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge, spätestens alle 2 Kalenderjahre 100 % für Hilfsmittel gleicher Art bis 500 einmal pro Kalenderjahr ohne schriftliche Zusage, häufiger als einmal pro Kalenderjahr nur mit vorheriger Zusage; 100 % für Hilfsmittel über 500 Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage (ohne vorherige Zusage ist Kürzung möglich) 75 % bis 500 des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages (maximale Leistung 375 /Kalenderjahr) 100 % über 500 für Heilmittel, die bei im Tarif genannten besonders schweren Erkrankungen verordnet wurden 100 % bei Not- oder Unfalltransporten sowie Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie Ambulante Operationen 100 % Stationäre Regelleistungen Stationäre Wahlleistungen 100 % für allgemeine Krankenhausleistungen 100 % bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt: 2-Bettzimmer/Chefarzt bis Höchstsatz GOÄ nein Stationäre Transporte Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe Zahnersatz (inkl. Inlays und implantatgetragenem Zahnersatz) 100 % zum und vom nächst gelegenen geeigneten Krankenhaus, inkl. eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Auslands rücktransports, bei Tod im Ausland maximal 11.000 für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort 100 % 1) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ; zweimal/kalenderjahr professionelle Zahnreinigung 90 % 1) 2) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ 75 % 1) 2) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung 21. Lebensjahr) 80 % + 20 % 1) bei erfolgreichem Abschluss, bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ 75 % 1) bis Höchstsatz der GOÄ/GOZ Entziehungsmaßnahmen Absoluter Selbstbehalt nur für ambulante und stationäre Leistungen 80 % für erste Entziehungsmaßnahme, soweit Kosten nicht anderweitig geltend gemacht wurden (vorherige Zusage erforderlich); gilt nicht für Nikotinentzug 480 (unter 20-Jährige 240 ) Beitragsrückerstattung, Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus plus bis zu 600 Gesundheitsbonus 3) Optionsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36 oder 72 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn im jeweiligen Tarif; nur in Tarife, die stationär max. 2-Bettzimmer vorsehen 1) Höchstbeträge für Zahnleistungen je Versicherungsjahr: START / START-PLUS: 1. Jahr 500, 1. bis 2. Jahr 1.000, 1. bis 3. Jahr 2.000, 1. bis 4. Jahr 3.000, ab 5. Jahr 4.000. Die genannten Begrenzungen entfallen bei Unfall. Bei einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag über 1.500 ist vor Beginn der Behandlung ein Heilund Kostenplan einzureichen. 2) Immer 75 % (START) bzw. 90 % (START-PLUS), wenn jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung durchgeführt wird. Ansonsten reduziert sich ab dem 3. Kalender jahr der Erstattungs satz für Zahnersatz um jährlich 10 % auf höchstens 55 % (START) bzw. 70 % (START-PLUS); entsprechende Erhöhungen durch Kontrolluntersuchungen ohne Befund sind möglich. 3) Der Gesundheitsbonus für nicht in Anspruch ge nommene Leistungen beträgt 400, 500, 600 nach 1, 2 oder 3 und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren; unter 20-Jährige und Ausbildungstarife die Hälfte. Anrechnung leis tungs freier Vorversicherungszeiten aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung.

Die optimale Ergänzung für Ihre Kunden. Das EinkommensSicherungs- Programm Mit dem EinkommensSicherungs-Programm bietet die SIGNAL Krankenversicherung eine zeitgemäße Krankentagegeldabsicherung an. Ein Krankentagegeld soll Ersatz für das bei Arbeitsunfähigkeit ausfallende Nettoeinkommen sein. Eine bedarfsgerechte Absicherung ist hier von höchster Bedeutung. Die zwei Tarife ESP-VA und ESP-VS sind günstige Spezialtarife für Vollversicherte der SIGNAL Krankenversicherung. ESP-VA für Arbeitnehmer und ESP-VS für Selbstständige. Die Tarife enthalten spezifische, zielgrup- pengerechte Leistungselemente. So erhalten Arbeitnehmer mit einer Krankheits- kostenvollversicherung bei der SIGNAL Krankenversicherung ein Kinderkrankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes, wenn dieses Kind auch bei uns versichert ist. Selbstständige profitieren von Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit und der Anrechnung von Karenzzeiten bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Bei Einkommenssteigerungen können Ihre Kunden das Krankentagegeld innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Wichtig: Das Krankentagegeld der SIGNAL Krankenversicherung ist komplett steuerfrei. Die Pflegepflichtversicherung PVN In der Pflegepflichtversicherung erhalten Versicherte die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen. Als Kunden der Privaten Pflegepflichtversicherung haben sie zudem Anspruch auf einen besonderen Service: Die COMPASS Private Pflegeberatung bietet ihnen kostenlose Information, Beratung und Hilfestellung vor Ort rund um das Thema Pflege. Günstig für Ihre Kunden: Wechseln diese von einem anderen privaten Krankenversicherer in die SIGNAL Pflegepflichtversicherung, können sie den Übertragungswert der bisher gebildeten Rückstellungen in vollem Umfang mitnehmen. Damit entspricht ihr Beitrag abgesehen von möglichen minimalen Abweichungen dem ihres bisherigen Versicherers. Die Leistungen des Tarifes PVN als gesetzliche Pflichtversicherung bieten nur eine Grundsicherung. Damit sich Ihre Kunden gute Pflege leisten können, benötigen sie eine zusätzliche Pflegeabsicherung. peb private Beitragsentlastung Mit peb sorgen Sie schon heute für reduzierte Beiträge der privaten SIGNAL Krankenversicherung im Alter. Beim Abschluss von peb entscheidet sich Ihr Kunde für einen bestimmten Betrag, der später den Gesamtbeitrag reduziert. Der PflegeSchutz mit staatlicher Förderung Auch der Staat hat die Notwendigkeit einer privaten Pflegevorsorge erkannt. So erhält jeder Versicherte ab 18 Jahren für eine staatlich anerkannte Pflegezusatzversicherung eine jährliche Zulage von 60 Euro (5 Euro pro Monat). Mit dem Tarif PflegeBAHR der SIGNAL Krankenversicherung sichern sich Ihre Kunden den staatlichen Zuschuss. Mit unserem maßgeschneiderten Aufbauprodukt PflegeBAHRPLUS verdoppeln Ihre Kunden die Leistungen des PflegeBAHR. Das PflegeSchutz-Programm Alternativ oder ergänzend zur staatlichen Förderung bietet Ihnen die SIGNAL Krankenversicherung ein individuelles PflegeSchutz-Programm: vom günstigen Einstiegsprodukt ohne Gesundheitsfragen bis zur leistungsstarken Rundumabsicherung. Krankenhaustagegeld EKH Kurtagegeld KurPLUS Falls Ihre Kunden zusätzliche Leistungen für Krankenhausaufenthalte oder medizinische Rehabilitationsmaßnahmen wünschen, haben wir auch hierfür das passende Angebot. Anders ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung: dort ist zwar das Krankengeld selbst steuerfrei, es erhöht aber die zu zahlenden Steuern auf eventuelle andere Einkünfte im selben Kalenderjahr (so genannter Progressionsvorbehalt). Die SIGNAL Krankenversicherung wurde durch die renommierte Rating- Agentur ASSEKURATA mit der Gesamtnote SEHR GUT ( A+ ) be wertet. In den Teilqualitäten Unternehmenssicherheit und Erfolg erzielte die SIGNAL Krankenversicherung sogar die Note EXZELLENT und in Beitragsstabilität die Note SEHR GUT. Die SIGNAL Krankenversicherung ist stolz auf folgendes Rating-Ergebnis: Übersicht Produktlinie "privat"

SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße 3 44139 Dortmund Telefon 0231 135-0 Fax 0231 135-4638 Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße 15-19 20354 Hamburg Telefon 040 4124-0 Fax 040 4124-2958 info@signal-iduna.de www.signal-iduna.de 1722613 Nov14