PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht



Ähnliche Dokumente
PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge IV Auslegung und Umdeutung des Testaments, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten (2)

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem

Welche erbrechtlichen. werden können

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament

Clever vererben und erben

30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge IV Auslegung und Umdeutung des Testaments, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

Testamentsgestaltung für Eheleute

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

Korrektur pathologischer Testamente

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Richtig vererben unter Ehegatten

Beck kompakt. Mein Testament. Die letzten Dinge klug und richtig regeln. Bearbeitet von Bernhard F. Klinger, Thomas Maulbetsch

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

2. Das Erbrecht des Ehegatten

SchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 09 Online-Archiv Seite 133a-138 -Organ des BDS

Richtig vererben unter Ehegatten

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Musterbeispiele für Testamente

Kapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt

Testament und Testierfähigkeit

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über

Berliner Testament Risiken und häufige Fehler

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge VI Erbvertrag

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 3 Teurer Skiurlaub. Lösung. Teil 1: Anspruch aus 894 BGB

Testament und Berliner Testament

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen

7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor

Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Regelung des ersten Sterbefalls in gemeinschaftlichem Testament


Tücken bei der Erbausschlagung

Abschnitt 2. Rechtliche Stellung des Erben. Titel 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann

Erbrecht Vorlesung 6. Erbrecht

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher

Erbrecht unter Ehegatten

Testament - Vorlage, Muster & Vordruck

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte

Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Notar Prof. Dr. Christopher Keim Ingelheim am Rhein. 10 Regeln zum Unternehmertestament

kammergericht Wie errichte ich ein Testament?

Familien- und Erbrecht Wintersemester 2015/16 AP 1

Verfügung von Todes wegen

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

Fall 3: Guter Rat ist teuer

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage

MAi BGH, Urteil vom IV ZR 232/09 Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische Verfügung

Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

Gesetzliche Erbfolge (2)/ Testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Ein kluges Testament beugt Ärger vor 7 Thesen zum Vortrag von Katharina Winand, Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin

In einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Repetitorium Familien- und Erbrecht. testamentarische Erbfolge

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 8. Doppelstunde, 23. November Die mangelhafte Verfügung. Prof. Dr. R. Fankhauser.

teilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.

Zivilrecht V (Erbrecht) Einführung, Grundbegriffe und Grundprinzipien

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments (2)

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Erbrecht VI: Testamentsanfechtung, Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbengemeinschaft, Erbschein

Zivilrecht V (Erbrecht) Einführung, Grundbegriffe und Grundprinzipien

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna

IV. Erbvertrag im Besonderen. 1. Allgemeines 2. Erbzuwendungsvertrag. Art Art. 534

Karl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge III Inhalt des Testaments

Ludger Bornewasser Bernhard F. Klinger. Der Streit ums Erbe. Wie Sie Ihre Interessen wahren und Konflikte

DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 96580# letzte Aktualisierung: 16.

BGH, Urteil vom IV ZR 7/10 Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig

Transkript:

PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht

Gewillkürte Erbfolge Beispiel zu 2087 (nach Lange, Erbrecht, 2011, S. 351): E verfügt wie folgt: Mein Haus und mein Aktiendepot vermache ich meiner Frau. Meinem Sohn vererbe ich den Pkw. Weiteres werthaltiges Vermögen war zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht vorhanden. Das Haus hatte einen geschätzten Wert von 300.000 EUR, das Aktiendepot war im Zeitpunkt der Testamentserrichtung 100.000 EUR wert, das Auto noch 5.000 EUR. Kurz vor seinem Tod gewinnt der E noch einen Millionenbetrag im Lotto. 2

Erbrecht Gewillkürte Erbfolge Beispiel zu 2089: E hat den A zu 1/8, den B zu 2/8 und den C zu 1/2 (also 4/8) zum Erben eingesetzt. Das Nachlassgericht geht davon aus, dass E sich schlicht verrechnet hat und eigentlich 8/8 verteilen wollte. Beispiel zu 2088: E setzt die X als Erbin zu 3/4 ein und äußert sich im Übrigen nicht zur Erbfolge. Beispiel zu 2094: E testiert folgendermaßen: A soll Erbe zu 1/2 sein. B und C sollen zusammen 1/4 erhalten. B schlägt das Erbe aus. Beispiele zu 2074 (nach Lange, Erbrecht, 2011, S. 359): 1) Erblasser E hat seine Frau F zur Vorerbin eingesetzt und seinen 35jährigen Sohn S zum Nacherben, wobei der Nacherbfall auf das Bestehen des Jurastudiums durch S aufschiebend bedingt wurde. S stirbt erst nach dem Tod des E, aber vor dem Staatsexamen. 2) Der E hatte die Ehefrau F als Vorerbin eingesetzt und den Nacherbfall durch die Wiederheirat der Ehefrau aufschiebend bedingt. Erst stirbt E, dann der als Nacherbe eingesetzte Sohn S. Danach heiratet die F erneut. 3

Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten Terminologie: Wirkungslosigkeit ( Unwirksamkeit im weiteren Sinne ) von Testamenten umfasst Nichtigkeit (Testament ist von vornherein wirkungslos, z.b. wegen Formmangels) und Unwirksamkeit im engeren Sinne (Verfügung war zunächst wirksam errichtet [Bsp.: der eingesetzte Erbe stirbt noch vor dem Erbfall] oder kann noch geheilt werden [Bsp.: das Testament wird widerrufen es kann jetzt durch Widerruf des Widerrufs nach 2257 wieder wirksam werden]). Wenn sich der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers durch Auslegung nicht verwirklichen lässt, kommt zumindest eine Anfechtung einer Verfügung in Betracht. Die Vorschriften über die Anfechtung letztwilliger Verfügungen ( 2078 ff.) sind gegenüber den allgemeinen Regeln ( 119 ff.) Sondervorschriften, allerdings nur, soweit sie tatsächlich eine selbständige Regelung treffen. Hinsichtlich anderer Fragen, die in den 2078 ff. nicht geregelt sind, bleibt es dagegen bei den Anfechtungsregeln des allgemeinen Teils (z.b. Rechtsfolge der Anfechtung nach 142). Sonderregeln betreffen vor allem die Anfechtungsgründe ( 2078 f.), die Anfechtungsberechtigten ( 2080) und die Anfechtungserklärung ( 2081). 4

Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten Beispielsfall (nach Leipold, Erbrecht, 20. Aufl. 2015, S. 158): Die 2014 kinderlos verstorbene E hat 2005 das folgende formgültige Testament errichtet: Meine Nichte V soll zur Linderung ihrer Notlage 10.000 EUR erhalten; mein Erbe soll mein lieber Ehemann M sein. Nach dem Tod der E stellte sich heraus, dass die Nichte V in den letzten beiden Jahren durch berufliche Erfolge ganz erhebliches Vermögen erworben hatte, wovon die E nichts erfuhr. M unterhielt seit 2007 ein außereheliches Verhältnis mit der A, aus dem eine Tochter hervorging. Es war ihm aber gelungen, diese Beziehung vor seiner Frau geheim zu halten, deren sittenstrenge Auffassungen ihm bekannt waren. Die nächsten lebenden Verwandten der E sind ihre Brüder T und S. Während S erklärt, es solle bei dem Testament der E bleiben, fragt T einen Rechtsanwalt, ob es einen Weg für ihn gebe, trotz des Testaments etwas aus dem Nachlass seiner Schwester (Wert: 150.000 EUR) zu beanspruchen. 5

Gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern Formerleichterung der 2265, 2267 gegenüber dem allgemeinen 2247 (handgeschrieben durch einen Ehegatten genügt) Anwendung der allgemeinen Regeln des Testamentsrechts, soweit die 2265 ff. keine Sonderregeln enthalten. Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments setzt nach 2268 I, 2077 I im Regelfall den Bestand der Ehe beim Tod des ersten Ehegatten voraus. Beispielsfall: Die Eheleute M und F testieren formwirksam folgendermaßen: Wir setzen uns gegenseitig als Erben ein. Nach dem Tod des Längstlebenden sollen unsere gemeinsamen Kinder S und T Erben sein. M stirbt, wenig später verstirbt T und hinterlässt seine Witwe W als testamentarische Alleinerbin. Nach dem Tod von F fragt W nach der erbrechtlichen Situation. 6

Gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern Trennungslösung Einheitslösung/ Berliner Testament Nachlass 1 Ehegatte 1 Nachlass 1 Ehegatte 1 Vorerbfall Erbfall 1 Nachlass 1 Ehegatte 2 Nachlass 2 Nachlass 1 + Eigenvermögen 2 Ehegatte 2 Nacherbfall Erbfall 2 Erbfall 2 Nachlass 1 Kinder Nachlass 2 Nachlass 2 Kinder (Grafik nach Leipold, Erbrecht, 20. Aufl. 2014, S. 178) 2269 I: Im Zweifel ist vom Einheitsprinzip auszugehen. 7