Zertifikatslehrgang. Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik Grundstufe. Informationsmaterial



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Transkript:

Zertifikatslehrgang Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik Grundstufe Informationsmaterial

Zertifikatslehrgang Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik - Grundstufe Dieser Lehrgang versetzt die Teilnehmer/innen in die Lage, die physikalischen Zusammenhänge von Druck- und Volumenstrom zu erkennen, einfache pneumatische und hydraulische Schaltgänge zu lesen und die entsprechenden Schaltungen aufzubauen. Durch die vermittelten Grundlagen der Elektrotechnik werden die Teilnehmer/innen auf die Handhabung elektropneumatischer/hydraulischer Komponenten sowie speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) vorbereitet und die Lage versetzt, mit elektrischen Messgeräten umzugehen. Unterrichtsinhalte 130 U.-Std. Elektrotechnik Grundlagen 30 U.-Std. Pneumatik - Grundlagen 35 U.-Std. Hydraulik - Grundlagen 35 U.-Std. SPS - Grundlagen 30 U.-Std. Zertifikatsbedingungen Der Lehrgang schließt mit einem lehrgangsinternen Test ab. Voraussetzung für das Zertifikat Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik - Grundstufe ist die 80-prozentige Anwesenheit im Unterricht sowie das Bestehen des Lehrgangstests. Bei Nichtbestehen des Lehrgangstests oder Nichtteilnahme wird lediglich eine Bescheinigung ausgestellt. Ansprechpartner der IHK Würzburg-Schweinfurt Sonja Konrad / Kerstin König Anpassungsweiterbildung Würzburg Telefon: 0931 4194-254 Fax: 0931 4194-88254 E-Mail: sonja.konrad@wuerzburg.ihk.de Internet: www.wuerzburg.ihk.de 2

Elektrotechnik Grundlagen Grundbegriffe der Elektrizität; Stromkreisregeln; Arbeit und Leistung; Spannungserzeuger; Magnetismus; Elektrisches Feld; Wechselstrom; Drehstrom; Messtechnik Pneumatik - Grundlagen Einführung; Drucklufterzeugung; Druckluftverteilung; Druckluftaufbereitung; Pneumatische Arbeitselemente; Pneumatikventile; Sensoren; Steuerkette; Funktionsdiagramm; Praktische Übungen Hydraulik - Grundlagen Einführung; Druckerzeugung; Druckventile; Hydrozylinder; Stromventile; Sperrventile; Praktische Übungen SPS Technik -Grundlagen Baugruppen und Arbeitsweise von SPS; Programmstruktur und Programmiersprachen von SPS; Programmierung von SPS; Erstellen von Beleglisten; Programmieren von Grundverknüpfungen; Zeit- und Zählerfunktionen; Praxisbeispiele; Beschaltung der Einund Ausgänge von SPS; Hinweise zur Inbetriebnahme 3

Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik - Grundstufe Beginn: ab 12. Januar 2016 (Elektrotechnik, 30 U-Std.) ab 01. März 2016 (Pneumatik, 35 U-Std.) ab 19. April 2016 (Hydraulik, 35 U-Std.) ab 14. Juni 2016 (SPS, 30 U-Std.) 130 Unterrichtsstunden (aufgegliedert in die jeweiligen Module) Unterrichtszeiten: dienstags und donnerstags von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr, teilweise samstags - während der bayerischen Schulferien ist unterrichtsfrei - Ort: IHK-Weiterbildungszentrum Mainaustr. 35 97082 Würzburg Preis: Elektrotechnik und SPS-Technik je 335,00; Pneumatik und Hydraulik je 355,00 ; inkl. Lernmittel, jeweils zzgl. 100,00 für den Zertifikatstest Zertifikatsbedingungen: Der Lehrgang schließt mit einem lehrgangsinternen Test ab. Voraussetzung für das Zertifikat Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik - Grundstufe ist die 80-prozentige Anwesenheit im Unterricht sowie das Bestehen des Lehrgangstests. Bei Nichtbestehen des Lehrgangstests oder Nichtteilnahme wird lediglich eine Bescheinigung ausgestellt. Ihre Ansprechpartner der IHK Würzburg-Schweinfurt Sonja Konrad / Kerstin König Anpassungsweiterbildung Würzburg Telefon: 0931 4194-254 - Fax: 0931 4194-88254 E-Mail: kerstin.koenig@wuerzburg.ihk.de E-Mail:sonja.konrad@wuerzburg.ihk.de Internet: www.wuerzburg.ihk.de 4

IHK Würzburg-Schweinfurt Sonja Konrad / Kerstin König Telefon: 0931 4194-254 Mainaustr. 35 Fax: 0931 4194-88254 97082 Würzburg sonja.konrad@wuerzburg.ihk.de kerstin.koenig@wuerzburg.ihk.de Anmeldung zum Zertifikatslehrgang Industriefachkraft (IHK) Steuerungstechnik Grundstufe ab 13.01.2015 Elektrotechnik (30 Std.) ab 24.02.2015 Pneumatik (35 Std.) ab 09.06.2015 SPS-Technik (30 Std.) ab 14.04.2015 Hydraulik (35 Std.) Beginn Ende Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Geburtsdatum -ort Telefon priv. dienstl. E-Mail priv. dienstl. Ausbildungsberuf zurzeit tätig als Arbeitgeber Straße PLZ Ort Rechnung an Arbeitgeber Privat Ort Datum Unterschrift Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der IHK Würzburg- Schweinfurt habe ich gelesen und erkenne sie an. 5

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgänge/Seminare) muss in Textform auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss oder Erreichen der Höchstteilnehmerzahl berücksichtigt. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen behält sich die IHK ein Auswahlverfahren vor. Erst mit Zugang einer Teilnahmebescheinigung kommt der Vertrag zustande. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber, Meister-BAföG) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Langzeitlehrgängen ist das Teilnehmerentgelt nicht als Gesamtbetrag, sondern in Raten zu entrichten. Höhe und Zeitraum der Zahlungen sind dem Lehrgangsplan zu entnehmen. Hat ein Lehrgangszeitraum begonnen, ist die Rate für diesen vollständig zu entrichten. Lehrmittel (Bücher, Skripte, Kopien), Tests und Prüfungen werden in der Regel gesondert berechnet. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Prüfungsgebühren genannt ist, beruht diese Angabe auf dem zum Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Gebührentarif der IHK. 3. Rücktritt durch den Teilnehmer 3.1. von Langzeitlehrgängen a) Bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK Würzburg-Schweinfurt. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet. Es wird eine Kostenpauschale in Höhe von 35,00 fällig. b) Ein Teilnehmer, dessen Rücktrittserklärung später eingeht oder der zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheint, bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts für den jeweiligen Lehrgangszeitraum verpflichtet, wenn er nicht mit Zustimmung der IHK eine Ersatzteilnehmer stellt. Die IHK wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer Zugangsvoraussetzungen fehlen. c) Bei Langzeitlehrgängen hat der Teilnehmer die Möglichkeit jederzeit zurück zu treten. Das Entgelt für den laufenden Lehrgangszeitraum lt. Lehrgangsplan ist in voller Höhe zu entrichten. Weitere evtl. folgende Lehrgangszeiträume werden dann nicht mehr in Rechnung gestellt. d) Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten/Seminarstunden nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt, das Entgelt zu mindern. 3.2. von Zertifikatslehrgängen und Seminaren a) Bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären. b) Bei späterem Rücktritt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch 35,00 (Seminare für Auszubildende 20,00) fällig. c) Teilnehmer, die am Tage der Veranstaltung absagen, nicht erscheinen oder nur zeitweise an den Lehrveranstaltungen teilnehmen sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 3.3. Widerruf des Verbrauchers Sind Sie Verbraucher i.s.d. 13 BGB, haben Sie ergänzend zum Rücktrittsrecht (Ziff. 3) ein Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, IHK Würzburg-Schweinfurt, Mainaustr. 33-37, 97082 6

Würzburg, Fax 0931 4194-100, info@wuerzburg.ihk.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlch dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung 4. Kündigung durch die IHK Die IHK ist berechtigt, aus wichtigem Grund, z.b. bei Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung, nachhaltiger Störung der Veranstaltung, Urheberrechtsverletzung, vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Ausbildungsobjekten durch den Teilnehmer, fristlos zu kündigen. In diesem Fall richtet sich der finanzielle Anspruch der IHK nach Ziff. 3.1 Abs. b) oder 3.2. Abs. c) dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen. 5. Absage von Veranstaltungen Die IHK ist berechtigt, Veranstaltungen wegen höherer Gewalt, bei Ausfall des Dozenten oder bei ungenügender Beteiligung abzusagen. Sie ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. 6. Wechsel der Dozenten und des Unterrichtsortes Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, des Unterrichtsortes oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 7. Haftung Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die IHK haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern an Online-Plattformen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschten Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. 8. Urheberrecht Sämtliche Lehrgangsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 9. Datenerfassung Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung gespeichert und verwendet, es sei denn, der Teilnehmer hat einer weiteren Verwendung zugestimmt. 10. Salvatorische Klausel Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Stand Juli 2014 7