Doppelkopf-Verfassung (DokoV)



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Transkript:

Doppelkopf-Verfassung (DokoV) Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil 15 Soli 1 Schutz der Erpelwürde 16 Bockspiel 2 Karten 17 Sonderspielreihenfolge 3 Wertigkeit der Karten 18 Sonderpunkte 4 Trumpf- und Fehlkarten 19 Punktesystem 5 Ranghöhe 20 Schriftführung 6 Ort, Zeit, Spielerzahl 21 Gastspieler 7 Spieldauer, Spielzeit, Pokal 22 Änderung der Statuten Besonderer Teil 8 Mischen, Aussetzen Strafgelder, Strafpunkte, Schlussvorschriften 9 Austeilungsmodus 23 Bier 10 Rundengewinn 24 Kleidung 11 Schmeißen 25 Strafpunkte 12 Ansagen, Stich sehen 26 Endabrechnung 13 Armut 27 Monatsbeiträge, Strafgelder 14 Hochzeit 28 In-Kraft-Treten, Vorlagepflicht Allgemeiner Teil 1 Schutz der Erpelwürde (1) Die Würde des Erpels ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller. (2) Die nachfolgenden Bestimmungen binden alle Mitglieder als auch Gastspieler als unmittelbar geltendes Recht. 2 Karten (1) Es wird mit einem französischen Kartenspiel gekartet. Die Anzahl der Karten beträgt 40. Es wird ohne 9nen und Joker gespielt. (2) Der Kartenwart bzw. eine von ihm bestimmte Person stellt die Karten. Sie sind vor dem Spielbeginn auf Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu untersuchen. 3 Wertigkeit der Karten (1) Die Wertigkeit der Karten gestaltet sich wie folgt: Nr. 1: As 11 Punkte, Nr. 2: König 4 Punkte, Nr. 3: Dame 3 Punkte, Nr. 4: Bube 2 Punkte, Nr. 5: Zehn 10 Punkte. (2) Die Punkte können am Ende einer Spielrunde von jedem der am Spiel beteiligten zusammengezählt werden. 4 Trumpf- und Fehlkarten Bei einem ordentlichen Spiel sind die beiden Herz 10nen, alle Damen und Buben, sowie alle Karo Karten Trumpf. Die anderen Karten sind Fehl. I

5 Ranghöhe (1) Die ranghöchste Karte in einem ordentlichen Spiel ist die Herz 10; es folgen: Kreuz Dame, Pik Dame, Herz Dame; Karo Dame; Kreuz Bube, Pik Bube, Herz Bube, Karo Bube, Karo As, Karo 10 und der Karo König. 6 Ort, Zeit, Spielerzahl (1) Gespielt wird abwechselnd bei allen Mitgliedern des Dokoclubs. Für den Fall, dass der Gastgeber verhindert ist bzw. das Kartenspielen nicht bei sich zu Hause ausrichten kann, hat ein anderer Dokobruder seine Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen. (2) Sind 4 bis 7 Spieler anwesend, so wird eine Spielrunde eröffnet. Wird die Zahl von 7 überschritten, so sind zwei Spielrunden zu eröffnen. Es dürfen nicht mehr als 11 Spieler an einem Spieltag teilnehmen. (3) Es soll nach Möglichkeit jeweils am 2. Wochenende eines Monats gespielt werden. Der Zuteilungsplan wird dabei am Anfang eines Kalenderjahres ausgefertigt. Sollte ein Ausrichter wider Erwarten am Ausrichten gehindert sein, so hat er rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. (4) Der Gastgeber hat für die Organisation des Abends samt Einladung zu sorgen. Er hat dabei insbesondere für eine rechtzeitige Benachrichtigung zu sorgen und nach Möglichkeit zunächst eine fernmündliche Absprache zu treffen. Sollte der ausrichtende Spieler drei Zusagen erhalten, so kann er eine definitive Spielfestsetzung treffen. Er hat bei Auswahl des Termins soziale und distanzielle Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Der Ausrichter ist allein verantwortlich für Speis und Trank; er hat für ausreichende Mengen zu sorgen. 7 Spieldauer, Spielzeit, Pokal (1) Eine Saison umfasst 12 Spieltage. Es werden am Ende der Spielzeit für die Gesamtwertung nur diejenigen Spieler berücksichtigt, die mindestens an der Hälfte der Spieltage teilgenommen haben. (2) Die Wertungszeit eines Spieltages für die Gesamtwertung beträgt 4 Stunden. Die Uhrzeit zu der das Spiel begonnen wurde, ist vom Schriftführer festzuhalten. Sind mehr als 4 Spieler an einer Spielrunde beteiligt, so wird eine vor Ablauf der 4 Stunden begonnene Spielrunde zu Ende gespielt. Sind 6 Spieler an einem Spiel beteiligt wird eine angebrochene letzte Runde bis zur Hälfe gespielt. 1 Ein verspätet erscheinender Spieler erhält die Punkte des Spielers, welcher im Zeitpunkt des Erscheinens des verspätet kommenden Spielers die wenigsten Punkte hat. Verspätet kommende Spieler werden nur dann in der Wertung berücksichtigt, wenn sie mehr als die Hälfte der Spielzeit absolviert haben. 2 In besonderen Ausnahmefällen kann die Spielzeit verkürzt werden. Jedoch nur dann, wenn lediglich 4 Spieler am Spiel beteiligt sind und der Verkürzungsbeschluss einstimmig gefasst wird. (3) Sieger der Gesamtwertung ist jener, welcher am Ende der Saison durchschnittlich die höchste Punktzahl auf sich vereint. Haben 2 oder mehrer Spieler die gleiche Punktzahl entscheidet über den Gesamtsieg zunächst die höhere Anzahl der Einzelsiege. Ist auch diese Zahl identisch entscheidet die höhere Anzahl der Spieltagsteilnahmen. Sollte auch auf diese Weise kein Sieger ermittelt sein, so gibt es 2 Dokomeister. Der Sieger erhält einen Wanderpokal, den er unter Respektierung und Ehrerbietung bis zum Ende der folgenden Spielzeit aufzubewahren hat. Besonderer Teil 1 7 Abs. 2 S. 4 gem. Beschluss eingefügt am 21.10.2006. 2 7 Abs. 2 S. 6 und 7 eingeführt durch Beschluss vom 30.03.2002. II

8 Mischen, Aussetzen (1) Es wird abwechselnd und der Reihe nach gemischt. Der Spieler, der zuerst mischt wird gemeinsam bestimmt. Vorhand hat jeweils der erste Spieler nach dem Austeiler. 9 Austeilungsmodus Die Karten sind im Modus 3-4-3 auszuteilen. 10 Rundengewinn (1) Eine Runde ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 120 Punkte auf sich vereint. (2) Für den Fall einer Pattsituation bekommt eine Partei dann einen Punkt, wenn nur die andere Partei angesagt hat. Sagen beide Parteien an, so endet das Spiel mit einem Punkt für die jeweils andere Partei. Für alle weiteren Ansagen gilt diese Regelung entsprechend. 11 Schmeißen (1) Hat ein Spieler lediglich 3 Trumpfkarten oder weniger, bzw. mindestens 5 Könige in seinem Blatt, so kann er die Karten niederlegen und einseitig ein neues Spiel erzwingen. Diese Regelung gilt für eine unbegrenzte Anzahl an Spielen. (2) Schmeißen geht sowohl dem regulären Spielverlauf, als auch den Sonderspielen vor. 12 Ansagen, Stich sehen (1) Jeder Spieler gleich welcher Partei kann jederzeit bis zum Ende des dritten Stichs seine Parteizugehörigkeit (Re oder Contra) preisgeben oder Limitgebote setzen. Danach ist eine Ansage unzulässig. 3 Bei Ansagen im Rahmen von Sonderspielen gem. 17 ist die korrekte Parteizugehörigkeit anzusagen. (2) Hat ein Spieler im ersten Stich 28 oder mehr Punkte erzielt, so hat er seine Parteizugehörigkeit anzusagen. (3) Jeder am Spiel teilnehmende hat das Recht den jeweils letzten, gleichwohl von wem, errungenen Stich einzusehen. 13 Armut (1) Ein Spieler kann, wenn er 4 Trumpfkarten hat, von denen eine Karte ein Fuchs ist, eine Armut spielen. (2) Die Armut muss vor Aufspiel der ersten Karte bekanntgegeben werden. Es können all jene Spieler die Armut annehmen, welche bei deren Annahme ausschließlich im Besitz von Trumpfkarten sind. Anderseits muss der Armutsspieler nicht nur im Besitz von Fehlkarten sein. (3) Als Armutsempfänger kommt zunächst der in der Reihenfolge hinter dem Armutspieler sitzende Spieler in Betracht. Erfüllen zwei Spieler die Voraussetzungen einer Armut, so können beide dies ansagen. Von den anderen beiden Spielern kann zunächst derjenige über die Annahme einer Armut entscheiden, der in der regulären Aufspielreihenfolge vor dem anderen Spieler an der Reihe ist. Er kann dabei auswählen mit welchem der beiden Armut ansagenden Mitspieler er zusammenspielen möchte. Im Anschluss daran kann auch der andere nicht Armut ansagende Spieler entscheiden, ob bzw. für den Fall, dass noch keine Armut angenommen wurde welche Armut er annimmt. 14 Hochzeit (1) Ist ein Spieler im Besitz beider Kreuz Damen, so hat er eine Hochzeit. Er hat die Wahl zwischen einer offenen und einer stillen Hochzeit. 3 7 Abs. 3 S. 2-4 eingeführt durch Beschluss vom 22.12.2006 4 12 Abs. 1 S. 2 eingeführt durch Beschluss vom 16.12.2005 III

(2) Entscheidet sich ein Spieler für die offene Hochzeit, so hat er dies vor Aufspiel der ersten Karte anzuzeigen. Dabei hat er durch Ansage bekanntzugeben, ob sein Mitspieler der Gewinner des ersten Trumpf- bzw. Fehlstiches sein soll. Als Fehlstich gilt auch der Stich bei dem eine Fehlkarte aufgespielt wurde, der jedoch auf Grund einer Trumpfkarte gewonnen wurde. Hat bis zum Ende des dritten Stichs kein anderer Spieler den vom Hochzeitsspieler angesagten Stich geholt, so spielt der letztere alleine. 15 Soli (1) Jeder Spieler ist berechtigt, unabhängig von der Zahl seiner soloindizierenden Karten, ein Farb- Buben-, Damen- oder Königsolo zu spielen 4. Er hat dies vor Aufspiel der ersten Karte anzusagen. Er erhält dadurch nicht automatisch das Recht zur Vorhand. (2) Wird eine Solo gespielt, so gelten als Trumpfkarten lediglich die das Sonderspiel begründenden Karten. (3) Innerhalb eines Solospiels werden keine Sonderpunkte für etwaig gefangene Füchse erteilt. Die Sonderpunkte für einen Doppelkopf bleiben unberührt. (4) Bei einem Königsolo ( Harry ) gelten ausschließlich die Könige als Trumpfkarten. Wie bei einem Buben- und Damensolo gibt es beim Königsolo demnach 8 Trumpf- und 32 Fehlkarten. 11 Abs. 1 und Abs. 2 bleiben von dieser Regelung unberührt. 5 (5) Im Farbsolo wählt der Solist eine der vier Farben Kreuz, Pik, Herz oder Karo als Trumpffarbe. Trumpfkarten sind die Herz-Zehn, alle Damen und Buben in der vom Normalspiel bekannten Rangfolge, sowie als rangniedrigste Trümpfe die Restkarten der gewählten Trumpffarbe: As, Zehn (außer Herz Zehn) und König. Falls Herz die Trumpffarbe ist, sind dennoch die Herz- Zehnen Spitzentrümpfe. Im Karo-Farbsolo sind hingegen genau die gleichen Karten Trumpf wie im normalen Spiel. 6 16 Bockspiel Für den Fall, dass der Herzstich durchkommt, also aus jeweils 2 Herz Assen und Königen besteht, erhält die siegreiche Partei zwei Punkte zusätzlich. 17 Sonderspielreihenfolge (1) Dem regulären Spielverlauf gehen alle in den 13-15 genannten Sonderspiele vor. (2) Hierbei gilt bei Überschneidungen wegen mehrerer parallel angesagter Sonderspiele folgende zwingende Reihenfolge: a) König Solo vor 7 b) Damen Solo vor c) Buben Solo vor d) Farbsolo vor e) Armut vor f) Hochzeit. 18 Sonderpunkte (1) Wird der letzte Stich mit einem Karo As (Fuchs) gewonnen erhält die den Fuchs spielende Partei zwei Sonderpunkte. (2) Gewinnt eine Partei einen Stich, in dem ein Fuchs der gegnerischen Partei enthalten ist, so ist auf Sonderpunkt für die den Fuchs fangende Partei zu erkennen. 4 S 15 Abs. 1 S. 1 geändert durch Beschluss vom 23.03.2013. 5 S 15 Abs. 4 eingeführt durch Beschluss vom 23.03.2013. 6 15 Abs. 5 eingeführt durch Beschluss vom 23.03.2013 (?). 7 S 17 Abs. 2 lit. a) und d) eingeführt durch Beschluss vom 23.03.2013 (?). IV

(3) Wird der letzte Stich mit dem Kreuz Buben (Charly) errungen, so erhält die Partei einen Sonderpunkt, welche diesen gespielt hat. Holt eine Partei den letzten Stich mit zwei Kreuz Buben (Doppel-Charly) so verbleibt es bei einem Sonderpunkt. 19 Punktesystem (1) Nach jeder Runde werden Punkte für die aktiv an ihr teilnehmenden Spieler erteilt. Die Punkte werden dabei nicht gegeneinander aufgerechnet. Strafpunkte werden sofort nach dem strafpunktindizierenden Ereignis notiert. (2) Punkte können nur bis zum Beginn eines neuen Spiels geltend gemacht werden. Das neue Spiel beginnt mit Aufspielen der ersten Karte. Punkte der Pflichtansage werden im Rahmen des ersten Satzes auch dann vergeben, wenn die Pflichtansage vergessen wurde. 8 (3) Punkte werden wie folgt vergeben: a) ein Punkt für: Nr.1 Spiel gewonnen Nr.2 richtig angesagt Nr.3 falsch angesagt Nr.4 keine 30 Nr.5 0 Nr.6 keine 90, 60, 30, 0 richtig bzw. falsch angesagt Nr.7 Doppelkopf Nr.8 Fuchs gefangen Nr.9 Charly letzter Stich Nr. 10 (aufgehoben) 9 Nr.11 Hochzeit (still) 10 Nr.12 Solospiel. (S. 2 aufgehoben) 11 b) zwei Punkte für: Nr.1 mit Fuchs letzten Stich geholt Nr.2 Bockspiel. Die Punkte für das Bockspiel werden nicht im Falle einer Pattsituation (120:120) vergeben. 12 20 Schriftführung Dem Schriftführer obliegt es Tages- und Gesamtwertung zu betreuen und zu protokollieren. Ebenso sind besondere Vorkommnisse und Regeländerungsvorschläge in das Protokoll aufzunehmen. Bei Abwesenheit des Schriftführers ist von den anwesenden Spielern ein Vertreter zu bestimmen. Die Tageswertung hat der Ausrichter dem Schriftführer zuzuleiten. 21 Gastspieler (1) Jedem Mitglied des Dokoclubs ist es gestattet Gastspieler einzuladen. Diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zu benennen. Ihre Teilnahme ist dem Ausrichter rechtzeitig anzuzeigen. (2) Gastspieler werden in der Tageswertung wie Mitglieder des Dokoclubs behandelt. Ihr Spielergebnis fließt nicht in die Gesamtwertung ein. Für den Fall, dass ein Gastspieler den Tagessieg erringt, können die anwesenden Erpel ihm einen Sonderpreis angedeihen lassen. 8 19 Abs. 2 S. 2 eingeführt durch Beschluss vom 19.04.2003. 9 19 Abs. 3 lit. a) S. 1 Nr. 10 aufgehoben durch Beschluss vom 10.09.2004. 10 19 Abs. 3 S. 1 lit. a) Nr. 11 geändert durch Beschluss vom 30.03.2002. 11 19 Abs. 3 S. 2 aufgehoben durch Beschluss vom 10.09.2004. 12 19 Abs. 3 lit. b) S. 2 eingeführt durch Beschluss vom 19.04.2003. V

(3) Jeder Gastspieler verpflichtet sich zur Entrichtung der Grundgebühr und zur Übernahme der Gebühren für alle von ihm verschuldeten und von der Dokoverfassung sanktionierten Regelverstöße. 22 Änderung der Statuten (1) Jedes Clubmitglied ist berechtigt Vorschläge zur Änderung bzw. Novellierung der Dokoverfassung einzubringen, insoweit diese den Zielen des Clubs förderlich sind oder der Bereinigung streitiger Sachverhalte dienen. (2) Ein Vorschlag wird als nicht förderlich angesehen, wenn er innerhalb der zurückliegenden 6 Monate bereits eingereicht und negativ beschieden wurde. (3) Für Gastspieler gilt Absatz 1 entsprechen, soweit diese ein berechtigtes Interesse an der Änderung der Regelungen haben. (4) 13 Zu einem Beschlusse, der eine Änderung dieser Verfassung enthält, ist eine einfache Mehrheit aller Mitglieder erforderlich. Eine Abstimmung kann bei jedem Doppelkopftreffen vorgenommen werden. Alle Mitglieder sind berechtigt die Abstimmung zu leiten, zu beaufsichtigen und die Stimmen zu zählen. Kann ein endgültiger Beschluss nicht gefasst werden, so sind der Vorschlag und die bisherige Abstimmung vom Schriftführer festzuhalten und dem Regelwart zuzuleiten. Dieser hat Vorschlag und bisheriges Abstimmungsverhalten per E-Mail allen Mitgliedern bekannt zu geben. Die Abstimmung wird beim nächsten Zusammenkommen fortgeführt. Dieses Szenario wiederholt sich so oft bis ein endgültiger Beschluss gefasst ist. Ist ein Beschluss zur Änderung dieser Verfassung gefasst worden, so hat der Regelwart diesen einzuarbeiten und allen Mitgliedern die aktualisierte Fassung der Verfassung zuzuleiten. (5) Eine Änderung des 1 ist von dieser Bestimmung ausgenommen ( Ewigkeitsklausel ). Strafgelder, Strafpunkte, Schlussvorschriften 23 Bier (1) Für alle offiziellen Dokoabende soll nach Möglichkeit und jeweiliger Bonität das Bier Pilsener Brauart der Marke Krombacher bereitgestellt werden. Es sollten 0,33 l Flaschen angeboten werden. (2) Auf offiziellen Dokotouren wird das Dosenbier Pilsener Brauart der Marke Hansa anempfohlen. Es wird angeraten 0, 33 l Dosen zu verzehren. 24 Kleidung Die offizielle Dokokleidung besteht aus einem dunkelblauen T-Shirt mit weißer Beflockung und einem dunkelblauen Poloshirt. Diese sind nach jeweiligem Gutdünken, bei offiziellen Anlässen und auf Grund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses zu tragen. 25 Strafpunke (1) Strafpunkte sind dergestalt zu erteilen, dass jedem aktiv teilnehmenden Spieler der Spielrunde, an der der Strafpunktverursachende teilnimmt, ein Punkt hinzuaddiert wird. (2) Strafpunkte werden erteilt für: a) falsches Bedienen 13 22 Abs. 4 eingeführt durch Beschluss vom 30.03.2002. VI

b) spielen entgegen der Reihenfolge c) legen von zwei Karten gleichzeitig d) ansagen nach Aufspiel der ersten Karte des 4. Stichs e) Stichanschauen, wenn es nicht der zuletzt errungene (vgl. 12 Abs. 3) ist 14 f) Nichtansagen bei Pflichtansage (vgl. 12 Abs. 2), wobei maßgeblicher Zeitpunkt die erste gespielte Karte des 2. Stichs ist 15. g) verspätetes Ansagen gem. 12 Abs. 1 16 In der letzten Runde eines Spiels können die Karten in beliebiger Reihenfolge gelegt werden. Strafpunkte können auch je nach Intensität und Dauer bei Absprachen erteilt werden. Als Absprache gelten insbesondere Beratungen über Ansage eines Limitgebots, gegenseitiges In-Die- Karten-Schauen, Aussprüche wie gib alles oder geh drüber. (3) Falls jemand falsch bedient oder fälschlich eine Armut annimmt und sich dies nicht sofort korrigieren lässt, bekommen alle anderen drei teilnehmenden Mitspieler die Punkte, die derjenige bekommen hätte, der falsch bedient hat, wenn er gewonnen hätte, garantiert jedoch zwei Punkte (lex Schraube). Das gleiche gilt für den Fall, dass jemand Karten eines Mitspielers aufnimmt und mit diesen spielt, bzw. mit einem Stich weiterspielt. 17 26 Endabrechnung (1) Für die Gesamtwertung gilt folgende Punkteverteilung für die Tagesendabrechnung: a) 1. Platz 7 Punkte b) 2. Platz 5 Punkte c) 3. Platz 4 Punkte d) 4. Platz 3 Punkte e) 5. Platz 2 Punkte f) 6. Platz 1 Punkt g) 7. Platz 0 Punkte (2) Werden die Spieler in zwei Spielrunden aufgesplittet gibt es zwei Tagessieger. Absatz 1 gilt dann entsprechend. Belegen zwei oder mehrere Spieler denselben Platz sperren sie automatisch die nachfolgenden Plätze. 27 Monatsbeiträge, Strafgelder (1) Die Grundgebühr beträgt 5 Euro monatlich. (2) Spieler, die unentschuldigt mehr als 5 Minuten zu spät kommen zahlen 0,50 Euro pro angebrochener Minute, höchstens jedoch 2,50 Euro. Als entschuldigt gilt nur, wer wenigstens 24 Stunden vor Spielbeginn dem Ausrichter mitgeteilt hat, dass er nicht oder verspätet erscheint. (3) Für Falschausteilen wird in folgenden Fällen ein Strafgeld von 0,50 Euro erhoben: a) Falschausteilen b) beim Mischen Karten fallen lassen 18 c) Aufnahme der falschen Karten 19. 14 25 Abs. 2 lit. e) eingeführt durch Beschluss vom 17.01.2004. 15 25 Abs. 2 lit. f) eingeführt durch Beschluss vom 19.03.2004. 16 25 Abs. 2 lit. g) eingeführt durch Beschluss vom 16.12.2005. 17 25 Abs. 3 S. 2 eingefügt gem. Beschluss vom 22.12.2006. 18 27 Abs. 2 lit. b) eingefügt gem. Beschluss vom 21.10.2006. 19 27 Abs. 2 lit. c) eingefügt gem. Beschluss vom 21.10.2006. VII

(4) Findet der Ausrichter keinen rechtzeitigen Ersatzausrichter für den ihm zugeteilten Monat, so ist eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig. (5) Passive Mitglieder zahlen bei Erscheinen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro, jedoch in einem Jahr nicht mehr als 60 Euro. 28 In-Kraft-Treten, Vorlagepflicht (1) Die Dokoverfassung in jetziger Form tritt am 01.01.2006 in Kraft. (2) Der Ausrichter hat ein Exemplar der jeweils geltenden Verfassung am Spielort auszulegen, Unterzeichnung durch alle Mitglieder des Dokoclubs Benedikt Schlusemann (Präsident) Axel Gawantka (Vizepräsident) Matthias Enke (Marketing, Sponsoring) Michael Janinhoff (Regelwart) Gregor Stappert (Kartenwart) Sönke Lindner (Schriftführer) Matthias Bäumer (Kassenwart) Kirchhellen April 2013 VIII