Distributionsvertrag mit Streckenbelieferung



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Transkript:

Distributionsvertrag mit Streckenbelieferung zwischen der FIRMA, - im folgenden Streckenlieferant genannt - und der Firma Brodos AG, Erlanger Straße 9-13, 91083 Baiersdorf - im folgenden Brodos oder Vertragshändler genannt Lieferantenstammdaten / -Liefer und Zahlungskonditionen Firmenname (Streckenlieferant) Adresse Kontaktperson Fax Email Bankname Bankleitzahl Konto-Nr. Bank Adresse IBAN SWIFT Code/ BIC Zahlungsbedingung Lieferkondition USt-IdNr./ VAT-Nr. Ansprechpartner des Streckenlieferanten für operative Abwicklungen Ansprechpartner Bestellung Ansprechpartner Service Adresse (falls abweichend von der Lieferantenanschrift) Ansprechpartner Technik (Import und Stockreport) Adresse (falls abweichend von der Lieferantenanschrift) Der Vertragshändler Brodos betreibt das brodos.net Warenwirtschaftssystem. Der Streckenlieferant bietet über die Plattform brodos.net eigene Produkte an. Der Streckenlieferant versendet die Produkte auch direkt an die Kunden des Vertragshändlers und verkauft die Produkte an den Vertragshändler. Brodos kauft und verkauft im eigenen n und auf eigene Rechnung an den Kunden. Seite 1 von 5

1. Zurverfügungstellung des Produktsortiments (1) Der Streckenlieferant stellt Brodos das definierte Produktsortiment (inkl. kompletter Stammdaten, Preisen und Verfügbarkeiten) täglich aktualisiert als CSV-Datei zur Verfügung. Der Zustand der übermittelten Artikel muss immer mit einer genauen Beschreibung angegeben sein. 2. Vertragsgegenstand, Vertragsgebiet (1) Der Streckenlieferant überträgt dem Vertragshändler das Verkaufsrecht der Lieferantenprodukte über die Plattform brodos.net, diese sind Vertragsgegenstand. (2) Das Vertragsgebiet ist nicht eingeschränkt. Der Hauptabsatzmarkt liegt in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Servicelevel Vereinbarung (1) Versandzeit: Bei Bestellung bis spätestens -> Uhr wird die Ware noch am gleichen Tag versandt und in der Regel am nächsten Tag zugestellt. Eine Quote von 98 % wird garantiert. Der Streckenlieferant verpflichtet sich die Kunden von Brodos mindestens so gut zu stellen wie seine sonstigen Kunden. (2) Versandanzeige: Eine Versandinformation wird dem Besteller bzw. marketplace@brodos.de per Email mitgeteilt 4. Best Preis Vereinbarung: (1) Der Streckenlieferant soll dem Kunden von Brodos über brodos.net den bestmöglichen Preis anzeigen. (2) Der Streckenlieferant soll einem Kunden von Brodos bei einer direkten Anfrage beim Streckenlieferant keinen besseren Preis anbieten. 5. Versandkosten (1) < > 6. Datenschutz (1) Bei den dem Streckenlieferant übermittelten Lieferadressen handelt es sich um Händler und/oder Endkundenadressen die Brodos ausschließlich zum Zwecke der Belieferung überlassen wurden. Dabei sind alle Kundendaten, unabhängig davon, ob es sich dabei um Händler oder Endkunden handelt, nach Vorgaben des BDSG zu schützen. Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und / oder Nutzung personenbezogener Daten nach 11 BDSG sind folgende Datenarten bzw. Kategorien : - Personenstammdaten - Kommunikationsdaten (z.b., E-Mail) - Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse) - Kundenhistorie (2) Zuwiderhandlungen des Streckenlieferant gegen das BDSG können nach 43 BDSG mit Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde belangt werden. Für Geldbußen und Schadensersatzansprüche auf Grund von Verstößen des Streckenlieferant gegen das BDSG ist der Streckenlieferant verantwortlich. (3) Die in Absatz (1) gelisteten Daten sind nach BDSG frühestmöglich zu löschen. Bei Streckenbelieferung sind die Daten mit Ablauf der Garantiefrist, spätestens aber nach 24 Monaten durch den Streckenlieferant zu löschen. Seite 2 von 5

7. Händlerschutz (1) Der Streckenlieferant garantiert, dass er die vom Vertragshändler übermittelten Kundendaten unabhängig von den Verpflichtungen durch das Bundesdatenschutzgesetzes auch nicht für Marketingzwecke oder zur Kundenakquise benutzt. (2) Sollte der Streckenlieferant gegen Absatz (1) verstoßen, kann Brodos von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro je Fall verlangen. 8. Zentralvergütung (1) Brodos erhält von dem Streckenlieferant eine Zentralvergütung in Höhe von 3,5% auf die Netto- Umsätze, welche zwischen Brodos bzw. den angeschlossenen Kunden von Brodos und dem Streckenlieferant im Rahmen dieser Kooperation entstehen. (2) Die Zentralvergütung bringt Brodos bei jeder Rechnung direkt in Abzug. (3) Entspricht die Ware nicht den in brodos.net angegebenen Spezifikationen, kann der Kunde auf Kosten des Streckenlieferanten retournieren und vom Kauf zurück treten. 9. Gewährleistung (1) Der Vertragshändler ist bemüht Servicefälle direkt über den Hersteller abzuwickeln. Soweit dies nicht möglich ist, werden die Fälle über den Streckenlieferant abgewickelt. Die Kosten für den Service trägt der Streckenlieferant. (2) Um möglichen Haftungsansprüche von Brodos abzudecken, hat der Streckenlieferant entsprechende Versicherungen abzuschließen. (3) Der Streckenlieferant garantiert, dass er bezüglich aller Lieferungen, die unter die Vorschriften des Elektrogesetzes fallen, die gesetzlichen Pflichten des Elektrogesetzes, BattG sowie alle Regelungen nach WEEE/RoHS erfüllt. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Registrierung als Hersteller bei der zuständigen Behörde und für die richtige Kennzeichnung der Ware, sowie für die Beachtung der Beschaffenheit der von ihm vertriebenen Waren. (4) Der Streckenlieferant stellt den Vertragshändler von allen Ansprüchen und Kosten, die aufgrund der Erfüllung der Pflichten nach dem ElektroG entstehen, frei. Des Weiteren ist er zum Schadensersatz für alle Schäden und Folgeschäden, die aus einer Inanspruchnahme des Abnehmers aus Pflichtverletzungen des Streckenlieferanten nach diesen Vorschriften entstehen, verpflichtet. 10. Produktservice (1) Der Streckenlieferant gibt für alle von ihm gelieferten Waren gegenüber Brodos eine Gewährleistung. (2) Die Gewährleistung beginnt erst mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält und die Gefahr auf ihn übergeht. Die gesetzlichen Vorschriften zur Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen gelten für die Garantiefrist entsprechend. 11. Zahlungsziel (1) Die Rechnung wird von Brodos an den Streckenlieferant nach 14 Tagen beglichen, sobald die Ware in dem angegebenen Zustand und der Spezifikation beim Abnehmer eingetroffen ist. 12. Allgemeine Aufgaben von Brodos (1) Brodos ist bemüht, alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, um den nach der Struktur des Vertragsgebiets angemessenen Umsatz an Vertragsgegenständen zu erzielen. Brodos ist insbesondere bemüht die Interessen des Streckenlieferanten im Vertragsgebiet zu wahren und im Vertragsgebiet eine Vertriebsorganisation zu unterhalten. 13. Exklusivität (1) Brodos ist als Verkäufer auch für andere Lieferanten tätig. Seite 3 von 5

14. Werbung durch Brodos (1) Brodos ist berechtigt, für Vertragsgegenstände in ihrem Vertragsgebiet auf eigene Kosten zu werben; sie kann ihre Werbung im Interesse der Einheitlichkeit mit dem Streckenlieferant abstimmen. Der Streckenlieferant wird Brodos in allen Fragen der Werbung beraten. 15. Pflichten bei Beendigung des Vertrages (1) Bei Beendigung des Vertrages hat Brodos dem Streckenlieferant das gesamte, der Brodos unentgeltlich überlassene, Werbematerial zurückzugeben. Soweit Brodos Werbematerial käuflich erworben hat, hat der Streckenlieferant dieses Werbematerial zum Einkaufspreis zurückzunehmen. 16. Nutzungsrechte Listungsdaten (1) Der Streckenlieferant verpflichtet sich, dem Vertragshändler für alle angebotenen Produkte entsprechende Listungsdaten zur Verfügung zu stellen. (2) Die Listungsdaten sollten mindestens bestehen aus: - digitalem Bildmaterial (auch in hochauflösender Form) - digitalem Produktdatenblatt - digitalem Prospektmaterial - EAN (European Article Number) (3) Der Vertragshändler räumt sich das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das digitale Material in allen denkbaren Nutzungsarten zu verwenden. Der Vertragshändler ist insbesondere berechtigt, das Listungsmaterial für Werbung selbst zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. sonst zu verwerten und durch Dritte verwerten zu lassen. Hierzu dürfen auch Veränderungen, Bearbeitungen und/oder Umgestaltungen durchgeführt werden. (4) Die eingeräumten Rechte sind übertragbar. (5) Auf das Urhebernennungsrecht des Listungsmaterials verzichtet der Streckenlieferant ausdrücklich. 17. Dauer des Vertragshändlervertrages, Kündigung (1) Dieser Vertragshändlervertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. (3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 18. Nebenabreden, Teilnichtigkeit (1) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. (3) Sofern Regelungen dieses Vertrages mit den AGBs oder einem Einkaufsvertrag im Widerspruch stehen, gilt dieser Vertrag vorrangig. 19. Anlagen (1) Anlage 1 Servicestellen Seite 4 von 5

Unterschrift Streckenlieferant Unterschrift Brodos AG Seite 5 von 5